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Rechtsprechung
   BVerwG, 20.03.2008 - 1 C 33.07   

Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    EMRK Art. 8; LVwVfG BaWü § 48; VwVfG § 48; RL 90/364/EWG Art. 9
    Ausweisung; Ausweisungsermessen; Ausweisungswirkungen; Ermessen; Rücknahme; Rücknahmeanspruch; Rücknahmeermessen; Unionsbürger; Verhältnismäßigkeit; Vier-Augen-Prinzip.

  • Bundesverwaltungsgericht
  • Informationsverbund Asyl und Migration (Volltext/Auszüge)

    VwVfG § 48 Abs. 1; RL 64/221/EWG Art. 9 Abs. 1
    D (A), Ausweisung, Unionsbürger, Rücknahme, Ermessen, Ermessensreduzierung auf Null, Gemeinschaftsrecht, Widerspruchsverfahren

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  • NWB SteuerXpert START
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausländerrecht: Verfahren bei rechtswidriger bestandskräftiger Ausweisung

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

    Ausweisung; Ausweisungsermessen; Ausweisungswirkungen; Ermessen; Rücknahme; Rücknahmeanspruch; Rücknahmeermessen; Unionsbürger; Verhältnismäßigkeit; Vier-Augen-Prinzip

Zeitschriftenfundstellen

  • NVwZ 2008, 1024



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Wird zitiert von ... (42)  

  • OVG Niedersachsen, 13.01.2009 - 5 LB 312/08  

    Anspruch einer Lehrkraft, die mit ihrer Einstellung ohne Wahlmöglichkeit

    Denn die Rechtswidrigkeit der antraglosen Teilzeitbeschäftigungsverfügung eröffnet lediglich über § 51 Abs. 5 VwVfG i. V. m. § 48 Abs. 1 Satz 1 VwVfG das Rücknahmeermessen dergestalt, dass ein zur Rechtswidrigkeit des Verwaltungsakts führender Rechtsverstoß nur eine notwendige, nicht aber hinreichende Voraussetzung für die Rücknahme und einen darauf zielenden Anspruch bildet (vgl. BVerwG, Urt. v. 20.3.2008 - BVerwG 1 C 33.07 -, zitiert nach juris Langtext, Rn. 12).

    Die Prinzipien der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung und der Bestandskraft von Verwaltungsakten stehen vielmehr gleichberechtigt nebeneinander, sofern dem anzuwendenden Fachrecht nicht ausnahmsweise eine andere Wertung zu entnehmen ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 20.3.2008 - BVerwG 1 C 33.07 -, zitiert nach juris Langtext, Rn. 12 m. w. N.).

    Darüber hinaus vermag die offensichtliche Rechtswidrigkeit eines Verwaltungsakts, die sich zum Zeitpunkt des Erlasses beurteilt, die Annahme rechtfertigen, seine Aufrechterhaltung sei schlechthin unerträglich (vgl. zum Vorstehenden: BVerwG, Urt. v. 20.3.2008 - BVerwG 1 C 33.07 -, zitiert nach juris Langtext, Rn. 12 - 14 m. N.).

    Anders als bei § 44 Abs. 1 VwVfG ist es im vorliegenden Zusammenhang nicht erforderlich, dass der Verwaltungsakt an einem besonders schwerwiegenden Fehler leidet (vgl. zum Vorstehenden BVerwG, Urt. v. 17.1.2007 - BVerwG 6 C 32.06 -, NVwZ 2007, 709 ff., zitiert nach juris Langtext, Rn. 15; Urt. v. 20.3.2008 - BVerwG 1 C 33.07 -, zitiert nach juris Langtext, Rn. 14).

    Das Fachrecht gebietet vielmehr, ab dem genannten Zeitpunkt dem Prinzip der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung und der Einzelfallgerechtigkeit den Vorrang einzuräumen (vgl. dazu BVerwG, Urt. v. 20.3.2008 - BVerwG 1 C 33/07 -, zitiert nach juris Langtext, Rn. 12 m. w. N.).

  • BVerwG, 22.10.2009 - 1 C 18.08  

    Ausweisung; Befristung; Rechtsschutzbedürfnis; Aufenthaltstitel; Erlöschen;

    Dass die verfahrensrechtlichen Mindestgarantien des Art. 9 Abs. 1 der Richtlinie 64/221/EWG über die von den Verwaltungsgerichten gewährleistete Prüfung aller Tat- und Rechtsfragen unter Einbeziehung der Verhältnismäßigkeit einer Ausweisung hinaus eine "erschöpfende Prüfung ... einschließlich der Zweckmäßigkeit der beabsichtigten Maßnahme" gewährleisten sollten, wurde erst mit der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 29. April 2004 in den Rechtssachen "Orfanopoulos und Oliveri" (EuGH, Urteil vom 29. April 2004 Rs. C-482/01 und C 493/01 Slg. 2004, I-05257, Rn. 103 ff.) deutlich (vgl. Urteil vom 20. März 2008 BVerwG 1 C 33.07 Buchholz 402.242 § 54 AufenthG Nr. 5).
  • BVerwG, 22.10.2009 - 1 C 15.08  

    Ausweisung; Befristung; Rechtskraft, Rechtskraftbindung; Rücknahme; Widerruf;

    Dass die verfahrensrechtlichen Mindestgarantien des Art. 9 Abs. 1 der Richtlinie 64/221/EWG über die von den Verwaltungsgerichten gewährleistete Prüfung aller Tat- und Rechtsfragen unter Einbeziehung der Verhältnismäßigkeit einer Ausweisung hinaus eine "erschöpfende Prüfung ... einschließlich der Zweckmäßigkeit der beabsichtigten Maßnahme" gewährleisten sollten, wurde erst mit der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 29. April 2004 in den Rechtssachen "Orfanopoulos und Oliveri" (EuGH, Urteil vom 29. April 2004 Rs. C-482/01 und C-493/01 Slg. 2004, I 05257 Rn. 103 ff.) deutlich (vgl. Urteil vom 20. März 2008 BVerwG 1 C 33.07 Buchholz 402.242 § 54 AufenthG Nr. 5).
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  • BSG, 02.09.2009 - B 6 KA 34/08 R  

    Vertragsärztliche Versorgung - Sonderbedarfszulassung - Berücksichtigung -

    Hat also die Klägerin bei der Erteilung der Genehmigungen an die beiden Kinder- und Jugendmediziner rechtswidrig gehandelt, so darf deren Leistungserbringung nicht gegenüber einem Sonderbedarfsbegehren wie dem der Beigeladenen zu 8. berücksichtigt werden (zum Verstoß gegen Treu und Glauben durch Berufung auf rechtswidrigen Verwaltungsakt vgl BVerwG NVwZ 2008, 1024 f RdNr 13).
  • VG Weimar, 17.02.2009 - 4 K 993/07  

    Recht der Landesbeamten; Zum Anspruch eines gegen seinen Willen in

    Anders als bei der Nichtigkeit eines Verwaltungsakts nach § 44 Abs. 1 VwVfG ist es im vorliegenden Zusammenhang nicht erforderlich, dass der Verwaltungsakt an einem besonders schwerwiegenden Fehler leidet (vgl. zum Vorstehenden BVerwG, Urt. v. 17.1.2007 - BVerwG 6 C 32.06 -, NVwZ 2007, 709 ff., zitiert nach juris, Rn. 15; Urt. v. 20.3.2008 - BVerwG 1 C 33.07 -, zitiert nach juris, Rn. 14).

    Nur wenn zum Erlasszeitpunkt der Bescheid bereits offensichtlich rechtswidrig gewesen ist, kommt aus diesem Grunde eine Ermessensreduzierung in Betracht (BVerwG, Urteil vom 20.03.2008 - 1 C 33/07 -, hier zitiert nach Juris, dort Rn 6).

    Das Fachrecht gebietet vielmehr, ab dem genannten Zeitpunkt dem Prinzip der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung und der Einzelfallgerechtigkeit den Vorrang einzuräumen (vgl. dazu BVerwG, Urt. v. 20.3.2008 - 1 C 33/07 -, zitiert nach juris, Rn. 12 m. w. N.).

  • VG Berlin, 09.03.2009 - 16 A 125.08  

    Rechtsschutz gegen die Ausweisung eines straffälligen türkischen

    Dass diese verfahrensrechtlichen Mindestgarantien über die von den Verwaltungsgerichten gewährleistete Prüfung aller Tat- und Rechtsfragen unter Einbeziehung der Verhältnismäßigkeit einer Ausweisung hinaus eine "erschöpfende Prüfung ... einschließlich der Zweckmäßigkeit der beabsichtigten Maßnahme" gewährleisten sollten, wurde erst mit den Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs vom 29. April 2004 (- Rs. C-482/01 u.a. [Orfanopoulos] -, EuGHE 2004, 5275, Rn. 105 ff.) deutlich (so BVerwG, Urteil vom 20. März 2008 - 1 C 33.07 -, zitiert nach juris, Rn. 14 f.).

    Auch ansonsten gebietet das Gemeinschaftsrecht keine unbedingte Aufhebung, sondern kennt vielmehr den Grundsatz der Bestandskraft einer Verwaltungsentscheidung, der maßgeblich zur Rechtssicherheit beiträgt (vgl. nur EuGH, Urteil vom 13. Januar 2004 - Rs. C-453/00 [Kühne & Heitz NV] -, EuGHE 2004, 787, Rn. 24), so dass sich aus gemeinschaftsrechtlichen Gründen allenfalls eine Einschränkung des Ermessens ergibt (so VG Hamburg, Beschluss vom 16. Februar 2004 - 6 E 421/05 -, InfAuslR 2005, 186), aber keine derartige Ermessensreduktion, dass nur noch die Aufhebung der Entscheidung rechtmäßig wäre (BVerwG, Urteil vom 23. Oktober 2007 - 1 C 10.07 -, BVerwGE 129, 367 [378], Rn. 36; Beschluss vom 28. Januar 2008 - 1 B 57.07 -, zitiert nach juris, Rn. 3; Urteil vom 20. März 2008 - 1 C 33.07 -, zitiert nach juris, Rn. 17 m.w.N.).

    Maßgeblich ist insofern nicht der jetzige Zeitpunkt, sondern der Zeitpunkt des Eintritts der Bestandskraft der Ausweisungsentscheidung (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. Oktober 2007 - 1 C 10.07 -, BVerwGE 129, 367 [378], Rn. 36; BVerwG, Urteil vom 20. März 2008 - 1 C 33.07 -, zitiert nach juris, Rn. 16; siehe auch VAB, Nr. 53.s.1.4.).

  • OVG Sachsen, 14.10.2010 - 2 A 430/09  

    Vorübergehende Erhöhung des sog. amtsbezogenen Mindestruhegehalts nach § 14a

    Vielmehr stehen beide Grundsätze gleichberechtigt nebeneinander, sofern dem anzuwendenden Fachrecht nicht ausnahmsweise eine andere Wertung zu entnehmen ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 20. März 2008, NVwZ 2008, 1024; Urt. v. 17. Januar 2007, NVwZ 2007, 709; Urt. v. 7. Juli 2004, BVerwGE 121, 226; Senatsbeschl. v. 5. Oktober 2010 - 2 A 409/08 -, kuris).

    Darüber hinaus vermag die offensichtliche Rechtswidrigkeit eines Verwaltungsaktes, die sich zum Zeitpunkt von dessen Erlass beurteilt, die Annahme zu rechtfertigen, seine Aufrechterhaltung sei schlechthin unerträglich (vgl. BVerwG, Urt. v. 20. März 2008 a. a. O.; Senatsbeschl. v. 5. Oktober 2010 a. a.O.).

    Nicht erforderlich ist, dass der Verwaltungsakt an einem besonders schwerwiegenden Fehler leidet (vgl. BVerwG, Urt. v. 17. Januar 2007 a. a. O.; Urt. v. 20. März 2008 a. a. O.).

  • OVG Niedersachsen, 22.07.2008 - 5 LA 231/08  

    Einstellungsteilzeit bei Lehrern; zum Anspruch auf Rücknahme der

    Das über § 1 Abs. 1 NVwVfG, § 51 Abs. 5 VwVfG i. V. m. § 48 Abs. 1 Satz 1 VwVfG eröffnete Rücknahmeermessen belegt, dass ein zur Rechtswidrigkeit des Verwaltungsakts führender Rechtsverstoß nur eine notwendige, nicht aber hinreichende Voraussetzung für die Rücknahme und einen darauf zielenden Anspruch bildet (vgl.: BVerwG, Urt. v. 20.3.2008 - BVerwG 1 C 33.07 -, zitiert nach juris Langtext, Rn. 12).

    Die Prinzipien der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung und der Bestandskraft von Verwaltungsakten stehen vielmehr gleichberechtigt nebeneinander, sofern dem anzuwendenden Fachrecht nicht ausnahmsweise eine andere Wertung zu entnehmen ist (vgl. nur: BVerwG, Urt. v. 20.3.2008 - BVerwG 1 C 33.07 -, zitiert nach juris Langtext, Rn. 12 m. w. N.).

    Darüber hinaus vermag die offensichtliche Rechtswidrigkeit eines Verwaltungsaktes, die sich zum Zeitpunkt des Erlasses beurteilt, die Annahme rechtfertigen, seine Aufrechterhaltung sei schlechthin unerträglich (vgl. zum Vorstehenden: BVerwG, Urt. v. 20.3.2008 - BVerwG 1 C 33.07 -, zitiert nach juris Langtext, Rn. 12 - 14 m. N.).

  • VGH Baden-Württemberg, 19.11.2009 - 5 S 575/09  

    Anspruch auf Wiederaufgreifen eines Verwaltungsverfahrens bei Verkehrsschildern

    Die Prinzipien der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung und der Bestandskraft von Verwaltungsakten stehen vielmehr grundsätzlich gleichberechtigt nebeneinander, sofern dem anzuwendenden Fachrecht nicht ausnahmsweise eine andere Wertung zu entnehmen ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 20.03.2008 - 1 C 33.07 - Buchholz 402.242 § 54 AufenthG Nr. 5).

    Das Festhalten an dem Verwaltungsakt ist insbesondere dann "schlechthin unerträglich", wenn die Behörde durch unterschiedliche Ausübung der Rücknahmebefugnis in gleichen oder ähnlich gelagerten Fällen gegen den allgemeinen Gleichheitssatz verstößt oder wenn Umstände gegeben sind, die die Berufung der Behörde auf die Unanfechtbarkeit als einen Verstoß gegen die guten Sitten oder das Gebot von Treu und Glauben erscheinen lassen (vgl. BVerwG, Urt. v. 20.03.2008, a.a.O.).

  • VG Augsburg, 05.10.2010 - Au 1 K 10.336  

    1. Die Rechtswidrigkeit der Ausweisung allein verdichtet das der Ausländerbehörde

    Die Rechtswidrigkeit der Ausweisungsverfügung ist nur notwendige, aber nicht hinreichende Voraussetzung für die Rücknahme (BVerwG vom 23.10.2007 a.a.O., RdNrn. 31 f.; BVerwG vom 20.3.2008 Az.: 1 C 33/07, NVwZ 2008, S. 1024 f. - RdNr. 12; vgl. Kopp/Ramsauer, VwVfG, 11. Aufl. 2010, RdNrn. 77 u. 81 zu § 48).

    Vielmehr hat die Behörde unter Abwägung zwischen dem Vorrang der bestandskräftigen Entscheidung und dem Interesse des Ausländers, die rechtswidrige Ausweisungsverfügung zu beseitigen, ihre Entscheidung zu treffen, soweit nicht das Aufrechterhalten der Ausweisung unverhältnismäßig ist (BVerwG vom 20.3.2008 a.a.O., RdNrn. 13, 16 für den Fall einer ohne vorherige Klage bestandskräftigen Ausweisungsverfügung; BVerwG vom 22.10.2009 a.a.O., RdNr. 20 für eine durch gerichtliche Entscheidung rechtskräftig bestätigte Ausweisung; für den letzteren Fall zweifelnd Gutmann, Unrecht im Ausländerrecht, InfAuslR 2010, S. 133 ff. ).

    Maßgeblich ist dabei der Zeitpunkt des staatlichen Eingriffs (vgl. BVerwG vom 20.3.2008 a.a.O., RdNr. 14), vorliegend also des Erlasses des Bescheids vom 31. Januar 2003 und der dadurch bewirkten Ausreiseverpflichtung bzw. Abschiebung des Klägers.

  • OVG Niedersachsen, 22.07.2008 - 5 LA 426/07  

    Einstellungsteilzeit bei Lehrern; zum Anspruch auf Rücknahme der

  • OVG Hamburg, 14.05.2009 - 4 Bf 185/07  

    Rechtskraft eines Urteils; erfolglose Anfechtungsklage gegen Verwaltungsakt;

  • OVG Berlin-Brandenburg, 30.04.2009 - 12 B 19.07  

    Ausländerrecht: Wiederkehr eines ausgewiesenen Ausländers; Härtefallentscheidung

  • OVG Niedersachsen, 26.01.2012 - 5 LA 291/10  

    Zur Rücknahme eines rechtswidrigen Verwaltungsaktes mit Dauerwirkung (hier:

  • OVG Niedersachsen, 29.08.2012 - 10 LC 107/10  

    Zur nachträglichen Überprüfung bestandskräftiger rechtswidriger Bescheide ohne

  • BVerwG, 24.02.2011 - 2 C 50.09  

    Wiederaufgreifen im weiteren Sinne; Wiederaufnahme nach Ermessen;

  • OVG Niedersachsen, 01.08.2012 - 10 LC 180/10  

    Zur nachträglichen Überprüfung bestandskräftiger rechtswidriger Bescheide ohne

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.09.2009 - 12 A 563/08  

    Ablehnung eines Aufhebungsanspruchs bzgl. einer Annahme einer Ermessensreduktion

  • OVG Sachsen, 14.10.2010 - 2 A 632/09  

    Rechtmäßigkeit eines vor dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. Juni

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.06.2010 - 12 A 3328/08  

    Bei eindeutig nicht vorhandenen Sprachkenntnissen i.S.d. § 6 Abs. 2 BVFG

  • BVerwG, 22.02.2010 - 4 B 69.09  

    Verpflichtung des Gerichts auf Spruchreifmachung der Streitsache bei einem

  • VGH Bayern, 17.07.2012 - 19 B 12.417  

    Staatsangehörigkeitenrecht: Ausweisung assoziationsberechtigter türkischer

  • VGH Bayern, 02.08.2011 - 3 BV 10.1804  

    Ermessen bei Rücknahme eines rechtswidrigen Verwaltungsakts mit Dauerwirkung

  • VG Dresden, 25.08.2010 - 6 K 2433/06  

    Radwegbenutzungspflicht bei Unterschreitung der Mindestbreite in großen Teilen

  • VG Saarlouis, 21.04.2011 - 10 K 637/10  

    Anspruch auf Rücknahme einer bestandskräftigen Fahrerlaubniserteilung

  • VGH Bayern, 27.06.2011 - 10 ZB 10.2915  

    Ausweisung eines assoziationsberechtigten türkischen Staatsangehörigen

  • VG Würzburg, 22.11.2011 - W 1 K 11.529  

    Feststellung der Nichtigkeit einer Norm durch das BVerfG (Verlängerung der

  • VG Potsdam, 26.09.2012 - 2 K 1277/11  

    Besoldungsdifferenz / "Teilzeitverbeamtung"

  • BVerwG, 24.05.2012 - 5 C 17.11  

    Spätaussiedler; Ehegatte eines Spätaussiedlers; Status als Ehegatte eines

  • OVG Niedersachsen, 17.07.2012 - 5 LB 448/11  

    Teilzeitbeschäftigung gegen den Willen einer Lehrkraft

  • OVG Niedersachsen, 14.07.2008 - 8 ME 39/08  

    Aufenthaltsrecht - keine Duldung für angebliche Roma aus dem Kosovo;

  • VG Karlsruhe, 27.04.2009 - 3 K 77/09  

    Neufestsetzung bestandskräftig festgesetzter Versorgungsbezüge unter Beachtung

  • OVG Sachsen, 29.06.2009 - 2 A 371/08  

    Zuschuss; Bestandskraft; Anspruch auf Rücknahme

  • VG Stade, 17.06.2010 - 6 A 646/09  

    Agrarförderung 1993 bis 2004

  • OVG Niedersachsen, 06.09.2010 - 5 LA 329/09  

    Zum Anspruch auf Änderung einer bestandskräftigen Festsetzung von

  • OVG Niedersachsen, 17.07.2012 - 5 LB 446/11  

    Teilzeitbeschäftigung gegen den Willen einer Lehrkraft

  • VG Gera, 16.11.2010 - 1 K 125/10  

    Recht der Landesbeamten; Recht der Landesbeamten

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.03.2011 - 13 A 1552/10  

    Anspruch auf Neubescheidung hinsichtlich der Festlegung der Förderkennziffer bei

  • VGH Bayern, 10.06.2010 - 10 C 10.922  

    Prozesskostenhilfe

  • VG Augsburg, 16.09.2008 - Au 1 K 08.562  

    Kein Anspruch auf Rücknahme einer bestandskräftigen Ausweisung; Anspruch auf

  • VG Minden, 03.06.2009 - 3 K 1595/08  
  • VG Augsburg, 16.09.2010 - Au 1 K 10.732  

    Antrag auf Rücknahme einer rechtswidrigen Ausweisung; keine der Rücknahme

Rechtsprechung
   BVerwG, 19.10.2007 - 1 PKH 45.07   

Rechtsprechung
   BVerwG, 14.08.2007 - 1 C 33.07   

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