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   BVerwG, 09.04.1987 - 1 C 33.86   

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BVerwG, 09.04.1987 - 1 C 33.86 (https://dejure.org/1987,5863)
BVerwG, Entscheidung vom 09.04.1987 - 1 C 33.86 (https://dejure.org/1987,5863)
BVerwG, Entscheidung vom 09. April 1987 - 1 C 33.86 (https://dejure.org/1987,5863)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 26.09.1978 - 1 BvR 525/77

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Versagung der Verlängerung der

    Auszug aus BVerwG, 09.04.1987 - 1 C 33.86
    Im Rahmen des § 8 Abs. 1 AuslG ist ein Beurteilungsspielraum ebensowenig gegeben wie - nach ständiger Rechtsprechung des Senats - bei der Beurteilung der Frage, ob die Anwesenheit eines Ausländers Belange der Bundesrepublik Deutschland im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 2 AuslG beeinträchtigt oder nicht (vgl. auch BVerfGE 49, 168 [BVerfG 26.09.1978 - 1 BvR 525/77]).
  • BVerwG, 07.11.1985 - 5 C 29.82

    Voraussetzungen für die Zulassung zum Besuch der Börse mit dem Recht zur

    Auszug aus BVerwG, 09.04.1987 - 1 C 33.86
    Ein solcher Spielraum der Verwaltung kommt namentlich bei Prognoseentscheidungen in Betracht, die - anders als die hier zu treffende Entscheidung - einem sachverständig zusammengesetzten Gremium anvertraut sind (vgl. BVerwGE 39, 197 [BVerwG 16.12.1971 - I C 31/68]; 59, 213 ; 62, 330 ; 72, 195 ).
  • BVerwG, 25.06.1981 - 3 C 35.80

    Landeskulturelle Werte - Saatgutsorte - Verwaltungsgerichtliche Kontrolle -

    Auszug aus BVerwG, 09.04.1987 - 1 C 33.86
    Ein solcher Spielraum der Verwaltung kommt namentlich bei Prognoseentscheidungen in Betracht, die - anders als die hier zu treffende Entscheidung - einem sachverständig zusammengesetzten Gremium anvertraut sind (vgl. BVerwGE 39, 197 [BVerwG 16.12.1971 - I C 31/68]; 59, 213 ; 62, 330 ; 72, 195 ).
  • BVerwG, 13.12.1979 - 5 C 1.79

    Beurteilungsermächtigung eines Ausschusses zur Entscheidung über die

    Auszug aus BVerwG, 09.04.1987 - 1 C 33.86
    Ein solcher Spielraum der Verwaltung kommt namentlich bei Prognoseentscheidungen in Betracht, die - anders als die hier zu treffende Entscheidung - einem sachverständig zusammengesetzten Gremium anvertraut sind (vgl. BVerwGE 39, 197 [BVerwG 16.12.1971 - I C 31/68]; 59, 213 ; 62, 330 ; 72, 195 ).
  • BVerwG, 16.12.1971 - I C 31.68

    Verfassungswidrigkeit der Indizierung aufgrund des gesetzlichen Werbeverbots des

    Auszug aus BVerwG, 09.04.1987 - 1 C 33.86
    Ein solcher Spielraum der Verwaltung kommt namentlich bei Prognoseentscheidungen in Betracht, die - anders als die hier zu treffende Entscheidung - einem sachverständig zusammengesetzten Gremium anvertraut sind (vgl. BVerwGE 39, 197 [BVerwG 16.12.1971 - I C 31/68]; 59, 213 ; 62, 330 ; 72, 195 ).
  • BVerwG, 11.02.1986 - 1 B 27.86

    Behördliches Ermessen für eine Entscheidung über eine Aufenthaltsberechtigung

    Auszug aus BVerwG, 09.04.1987 - 1 C 33.86
    Demgemäß hat der Senat ausgesprochen, daß eine ermessensbindende Verwaltungsvorschrift, wonach die Aufenthaltsberechtigung für ausländische Arbeitnehmer im Regelfall von einem - über das gesetzliche Mindesterfordernis eines fünfjährigen Aufenthalts hinausgehenden - Aufenthalt von acht Jahren abhängig gemacht wird, rechtlich nicht zu beanstanden ist (Beschluß vom 11. Februar 1986 - BVerwG 1 B 27.86 - Buchholz 402.24 § 8 AuslG Nr. 7).
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Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 25.07.1988 - 1 C 33/86   

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https://dejure.org/1988,21876
OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 25.07.1988 - 1 C 33/86 (https://dejure.org/1988,21876)
OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 25.07.1988 - 1 C 33/86 (https://dejure.org/1988,21876)
OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 25. Juli 1988 - 1 C 33/86 (https://dejure.org/1988,21876)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • VG Hannover, 17.11.2011 - 12 A 1397/11

    Zur zeitlichen Reihenfolge der Ausfertigung und Genehmigung eines Bebauungsplans

    Die Ausfertigung schafft die Originalurkunde, die zugleich Grundlage und Voraussetzung der Verkündung ist (vgl. OVG Lüneburg, Urt. v. 25.07.1988 - 1 C 33/86, juris; ähnlich Urt. v. 14.07.1993 - 1 L 6230/92, juris).

    Die Authentizität des Textes gewährleistet bereits eine Ausfertigung nach Ergehen des Satzungsbeschlusses in vollem Umfang, wenn nicht das Genehmigungsverfahren - was hier nicht der Fall war - zu einer Änderung der Satzung führt (vgl. OVG Lüneburg, Urt. v. 25.07.1988 - 1 C 33/86, juris).

    In seinem Verantwortungsbereich liegt vor allem der Satzungsbeschluss, mit dem das gemeindliche Rechtssetzungsverfahren abgeschlossen wird (vgl. VGH Mannheim, Urt. v. 08.05.1990 - 5 S 3064/88, juris; VGH München, Urt. v. 18.11.1991 - 14 N 89.1153, juris; wohl auch OVG Münster, Urt. v. 18.05.2010 - 10 D 42/06.NE, juris; OVG Lüneburg, Urt. v. 25.07.1988 - 1 C 33/86, juris, die ebenfalls entscheidend auf den Satzungsbeschluss abstellen).

    In derartigen Fällen, in denen ein neuer Satzungsbeschluss notwendig wird, kann die Ausfertigung naturgemäß erst nach diesem neuen Satzungsbeschluss erfolgen (vgl. OVG Lüneburg, Urt. v. 25.07.1988 - 1 C 33/86, juris).

  • OVG Niedersachsen, 28.10.2004 - 1 KN 155/03

    Normenkontrolle gegen ein Regionales Raumordnungsprogramm; Rechtsnatur eines

    Die Satzung wurde jedoch nicht wie erforderlich (Urt. d. Sen. v. 25.7.88 - 1 C 33/86 -, juris; v. 23.9.1999 - 1 K 5147/97 -, ZfBR 2000, 137 = BauR 2000, 523) nach dem Beitrittsbeschluss zu den Genehmigungsmaßgaben erneut ausgefertigt.
  • OVG Niedersachsen, 25.10.2010 - 1 KN 343/07

    Baurecht: Normenkontrollantrag eines Nachbarn gegen einen vorhabenbezogenen

    Je weiter entfernt das Grundstück vom Plangebiet entfernt liegt, desto weniger nahe liegt allerdings seine Betroffenheit und der Grundsatz gewinnt an Gewicht, dass der Straßenanlieger in gewisser Hinsicht das Schicksal der Straße teilt, das vom Verkehr auf dieser Straße abhängt, der wiederum ständigem Wandel unterworfen ist (vgl. Senatsurt. v. 25.7.1988 - 1 C 33/86 -, juris; OVG Lüneburg, Urt. v. 24.11.1994 - 12 L 5104/93 -, NdsVBl 1995, 75 ; ferner - für den Fall der Straßeneinziehung -: BVerfG, Beschl. v. 10.6.2009 - 1 BvR 198/08 -, NVwZ 2009, 1426 ).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 16.09.2015 - 10 A 3.13

    Normenkontrolle; Festsetzung von Grünfläche auf Bauland; Waldsiedlung;

    Wird aber ein (ggf. bereits ausgefertigter) Bebauungsplan durch die Genehmigungsverfügung und einen daran anknüpfenden Beitrittsbeschluss der Gemeindevertretung nachträglich geändert, so muss dieser Plan (erneut) ausgefertigt werden (vgl. NdsOVG, Urteil vom 25. Juli 1988 - 1 C 33/86 -, juris LS 2 und Rn. 36; Beschluss vom 28. Oktober 2004 - 1 KN 155/03 -, juris Rn. 39; Beschluss vom 9. Mai 2014, a.a.O., Rn. 10 m.w.N.; Schrödter in: Schrödter, BauGB, 8. Aufl. 2015, § 10 Rn. 49; Gierke in: Brügelmann, BauGB, Stand Feb.
  • OVG Niedersachsen, 10.12.2020 - 1 LB 43/17

    Unwirksamer Bebauungsplan; Abwägungsfehler; Art der baulichen Nutzung;

    Der Bebauungsplan Nr. 6a litt schon deswegen an einem Ausfertigungsmangel, weil nach der gemäß § 11 BBauG 1960 erforderlichen Genehmigung durch die höhere Verwaltungsbehörde, die am 29. Januar 1974 mit einer Auflage zu innerhalb der festgesetzten Verkehrsflächen an geeigneten Stellen noch auszuweisenden öffentlichen Parkflächen erging, zwar durch den Rat der Beigeladenen am 11. Juni 1974 eine entsprechende Zustimmung und anschließend eine Ergänzung der Planurkunde durch das betreffende Planzeichen erfolgte, aber keine erneute Ausfertigung vorgenommen wurde, deren Authentizität durch Unterzeichnung zu garantieren gewesen wäre (vgl. dazu Senatsurt. v. 25.7.1988 - 1 C 33/86 -, juris Rn. 34 ff., insb.
  • OVG Niedersachsen, 25.10.2010 - 1 KN 266/08

    Einwand gegen Logistikzentrum abgelehnt

    Deren Anlieger müssen das ständigem Wandel unterworfene Schicksal "ihrer" Straße teilen (vgl. Senatsurt. v. 25.7.1988 - 1 C 33/86 -, juris; OVG Lüneburg, Urt. v. 24.11.1994 - 12 L 5104/93 -, NdsVBl 1995, 75; ferner - für den Fall der Straßeneinziehung -: BVerfG, Beschl. v. 10.6.2009 - 1 BvR 198/08 -, NVwZ 2009, 1426).
  • OVG Niedersachsen, 18.05.2020 - 1 LA 150/18

    Anzeige; Ausfertigung; Bauaufsichtsbehörde; Bebauungsplan; Bekanntmachung;

    Sein Ergebnis, dass eine Ausfertigung dem Verfahren bei der höheren Verwaltungsbehörde vorangehen darf, entspricht der - soweit ersichtlich - einhelligen Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte in Niedersachsen (vgl. NdsOVG, Beschl. v. 9.5.2014 - 9 LA 147/12 -, NdsVBl. 2014, 316 = juris Rn. 8 ff.; VG Hannover, Urt. v. 17.11.2011 - 12 A 1397/11 -, juris Rn. 63 ff.) und auch der vom Senat in der Vergangenheit angedeuteten Tendenz (vgl. Senatsurt. v. 25.7.1988 - 1 C 33/86 -, juris Rn. 35).
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