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   BVerwG, 12.12.1995 - 1 C 35.94   

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BVerwG, 12.12.1995 - 1 C 35.94 (https://dejure.org/1995,723)
BVerwG, Entscheidung vom 12.12.1995 - 1 C 35.94 (https://dejure.org/1995,723)
BVerwG, Entscheidung vom 12. Dezember 1995 - 1 C 35.94 (https://dejure.org/1995,723)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    EWG - Türkei - Assoziationsrat - ARB - Kinder - Zuzugsgenehmigung - Berufsausbildung - Hochschulstudiengang - Aufenthaltsrecht - Aufenthaltsrechtliche Anspruch - Aufenthaltserlaubnis - Assoziationsrat - Gemeinschaftsrecht - ordnungsgemäße Beschäftigung - Kinder - ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausländerrecht: Aufenthaltsrechtlicher Anspruch der Kinder türkischer Arbeitnehmer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 100, 130
  • NVwZ 1996, 1116
  • DVBl 1996, 618
  • DÖV 1996, 1058
 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (8)

  • EuGH, 05.10.1994 - C-355/93

    Eroglu / Land Baden-Württemberg

    Auszug aus BVerwG, 12.12.1995 - 1 C 35.94
    Die Sechste Kammer des Gerichtshofs hat durch Urteil vom 5. Oktober 1994 - Rs. C-355/93 - (Eroglu, NVwZ 1995, 53 = InfAuslR 1994, 385) entschieden, daß das in Art. 7 Abs. 2 ARB 1/80 anerkannte Recht, sich auf jedes Stellenangebot zu bewerben, zwangsläufig die Anerkennung eines Aufenthaltsrechts des Bewerbers beinhaltet.

    Davon geht auch die Sechste Kammer des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften in dem bereits erwähnten Eroglu-Urteil aus (Urteil vom 5. Oktober 1994, a.a.O.; vgl. auch Huber, Handbuch des Ausländer- und Asylrechts, Stand Januar 1995, 402 B, Art. 7 Rn. 19).

    In gleicher Weise wendet die Sechste Kammer des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften diese Bestimmung auf eine 1960 geborene türkische Staatsangehörige an (Urteil vom 5. Oktober 1994, a.a.O.; vgl. auch die Schlußanträge von Generalanwalt Darmon in dieser Sache, Rn. 65).

    Insoweit kann von dem in der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften entwickelten gemeinschaftsrechtlichen Begriff der Berufsausbildung ausgegangen werden (vgl. auch Sechste Kammer des EuGH, Urteil vom 5. Oktober 1994, a.a.O. Rn. 16 ff.).

    Dementsprechend hat die Sechste Kammer des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften entschieden (Urteil vom 5. Oktober 1994, a.a.O. Rn. 22), der Anspruch nach Art. 7 Abs. 2 ARB 1/80 hänge nicht davon ab, aus welchem Grund die Einreise- und Aufenthaltsgenehmigung ursprünglich erteilt worden sei.

  • BVerwG, 24.01.1995 - 1 C 2.94

    Ausländerrecht - Aufenthaltserlaubnis - Ordnungsgemäße Beschäftigung - Türkische

    Auszug aus BVerwG, 12.12.1995 - 1 C 35.94
    Der Revisionskläger nimmt insoweit Bezug auf einen Schriftsatz des Oberbundesanwalts aus dem Verfahren BVerwG 1 C 2.94.

    Wie der Senat im Anschluß an die Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften näher dargelegt hat, läßt sich aus den zunächst rein beschäftigungsrechtlich konzipierten Vorschriften der Art. 6 und 7 ARB 1/80 ein ausländerrechtliches Aufenthaltsrecht ableiten (Senatsurteile vom 24. Januar 1995 - BVerwG 1 C 2.94 - BVerwGE 97, 301 , vom 22. Februar 1995 - BVerwG 1 C 11.94 - BVerwGE 98, 31 , vom 23. Mai 1995, a.a.O. und vom 27. Juni 1995, a.a.O.).

    Der Revisionskläger wendet sich unter Bezugnahme auf das Vorbringen des Oberbundesanwalts im Verfahren BVerwG 1 C 2.94 gegen die unmittelbare Anwendbarkeit von Art. 6 und 7 ARB 1/80 und meint, der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften überschreite die ihm nach Gemeinschaftsrecht zugewiesene Rechtsprechungskompetenz.

    Diese Auffassung hat der erkennende Senat bereits im damaligen Verfahren im Urteil vom 24. Januar 1995 (a.a.O. S. 305) verworfen.

    Entscheidend für die Anwendbarkeit des Art. 7 Abs. 2 ARB 1/80 ist der Zweck dieser Bestimmung, Kinder türkischer Arbeitnehmer zu privilegieren (vgl. auch BVerwGE 97, 301 ).

  • BVerwG, 23.05.1995 - 1 C 3.94

    Ausländerrecht - Aufenthaltsgenehmigung - Rücknahme - Beschäftigung -

    Auszug aus BVerwG, 12.12.1995 - 1 C 35.94
    Danach kann eine befristete Aufenthaltsgenehmigung nachträglich zeitlich beschränkt werden, wenn eine für die Erteilung, die Verlängerung oder die Bestimmung der Geltungsdauer wesentliche Voraussetzung entfallen ist (vgl. auch Urteil vom 23. Mai 1995 - BVerwG 1 C 3.94 - Buchholz 402.240 § 12 AuslG 1990 Nr. 3 = NVwZ 1995, 1119).

    Wie der Senat im Anschluß an die Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften näher dargelegt hat, läßt sich aus den zunächst rein beschäftigungsrechtlich konzipierten Vorschriften der Art. 6 und 7 ARB 1/80 ein ausländerrechtliches Aufenthaltsrecht ableiten (Senatsurteile vom 24. Januar 1995 - BVerwG 1 C 2.94 - BVerwGE 97, 301 , vom 22. Februar 1995 - BVerwG 1 C 11.94 - BVerwGE 98, 31 , vom 23. Mai 1995, a.a.O. und vom 27. Juni 1995, a.a.O.).

  • BVerwG, 27.06.1995 - 1 C 5.94

    Ausländerrecht - Assoziationsrat - Aufenthaltserlaubnis - Fortfall zwingender

    Auszug aus BVerwG, 12.12.1995 - 1 C 35.94
    Eine andere Beurteilung ist aber dann geboten, wenn dem Kläger ungeachtet der Beendigung der ehelichen Lebensgemeinschaft und der nachfolgenden rechtskräftigen Scheidung seiner Ehe ein Anspruch auf Erteilung, Verlängerung oder Aufrechterhaltung seiner Aufenthaltserlaubnis zusteht (Urteil vom 27. Juni 1995 - BVerwG 1 C 5.94 - NVwZ 1995, 1123).

    Wie der Senat im Anschluß an die Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften näher dargelegt hat, läßt sich aus den zunächst rein beschäftigungsrechtlich konzipierten Vorschriften der Art. 6 und 7 ARB 1/80 ein ausländerrechtliches Aufenthaltsrecht ableiten (Senatsurteile vom 24. Januar 1995 - BVerwG 1 C 2.94 - BVerwGE 97, 301 , vom 22. Februar 1995 - BVerwG 1 C 11.94 - BVerwGE 98, 31 , vom 23. Mai 1995, a.a.O. und vom 27. Juni 1995, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 02.09.1993 - 13 S 1480/93

    Aufenthaltserlaubnis für türkischen Auszubildenden zu Ausbildungszwecken - zu den

    Auszug aus BVerwG, 12.12.1995 - 1 C 35.94
    Aus dem Tatbestandsmerkmal "im Aufnahmeland" kann ebenfalls nicht geschlossen werden, daß der beschäftigungsrechtliche Anspruch aus Art. 7 Abs. 2 ARB 1/80 an die in Art. 7 Abs. 1 ARB 1/80 für Familienangehörige eines türkischen Arbeitnehmers vorausgesetzte Genehmigung, zu ihm zu ziehen, anknüpft (so aber VGH Mannheim, Beschluß vom 2. September 1993 - 13 S 1480/93 - InfAuslR 1993, 361 ; zust. Hailbronner, Ausländerrecht, Stand Mai 1995, D 5.2 Rn. 38).
  • BVerwG, 22.02.1995 - 1 C 11.94

    Aufenthaltserlaubnis - Aufenthaltsbewilligung - Assoziationsrat - Ordnungsmäßige

    Auszug aus BVerwG, 12.12.1995 - 1 C 35.94
    Wie der Senat im Anschluß an die Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften näher dargelegt hat, läßt sich aus den zunächst rein beschäftigungsrechtlich konzipierten Vorschriften der Art. 6 und 7 ARB 1/80 ein ausländerrechtliches Aufenthaltsrecht ableiten (Senatsurteile vom 24. Januar 1995 - BVerwG 1 C 2.94 - BVerwGE 97, 301 , vom 22. Februar 1995 - BVerwG 1 C 11.94 - BVerwGE 98, 31 , vom 23. Mai 1995, a.a.O. und vom 27. Juni 1995, a.a.O.).
  • EuGH, 02.02.1988 - 24/86

    Blaizot / Université de Liège u.a.

    Auszug aus BVerwG, 12.12.1995 - 1 C 35.94
    Etwas anderes gilt nur für bestimmte besondere Studiengänge, die sich aufgrund ihrer Eigenart an Personen richten, die eher ihre Allgemeinkenntnisse vertiefen wollen, als daß sie einen Zugang zum Berufsleben anstreben (EuGH, Urteil vom 2. Februar 1988 - Rs. 24/86 -, Slg. 1988, 379 - Blaizot; vgl. auch EuGH, Urteil vom 13. Februar 1985 - Rs. 293/83 -, Slg. 1988, 593 - Gravier).
  • EuGH, 13.02.1985 - 293/83

    Gravier / Ville de Liège

    Auszug aus BVerwG, 12.12.1995 - 1 C 35.94
    Etwas anderes gilt nur für bestimmte besondere Studiengänge, die sich aufgrund ihrer Eigenart an Personen richten, die eher ihre Allgemeinkenntnisse vertiefen wollen, als daß sie einen Zugang zum Berufsleben anstreben (EuGH, Urteil vom 2. Februar 1988 - Rs. 24/86 -, Slg. 1988, 379 - Blaizot; vgl. auch EuGH, Urteil vom 13. Februar 1985 - Rs. 293/83 -, Slg. 1988, 593 - Gravier).
  • BVerwG, 09.06.2009 - 1 C 11.08

    Aufenthaltserlaubnis; Ehegattennachzug; Familienzusammenführung; Geltungsdauer;

    An diesem Ansatz, der im Ergebnis der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Anwendung der Vorgängervorschrift des § 12 Abs. 2 Satz 2 AuslG entspricht (vgl. Urteile vom 27. Juni 1995 - BVerwG 1 C 5.94 - BVerwGE 99, 28 , vom 12. November 1995 - BVerwG 1 C 35.94 - BVerwGE 100, 130 und Urteil vom 1. Juli 2003 - BVerwG 1 C 32.02 - Buchholz 451.901 Assoziationsrecht Nr. 38), kann nach Inkrafttreten des Aufenthaltsgesetzes am 1. Januar 2005 nicht mehr festgehalten werden.
  • OVG Hamburg, 19.01.1999 - 5 Bs 123/98

    Ausländerrecht: Ausweisung eines türkischen Staatsbürgers wegen unerlaubten

    a) Der Antragsteller dürfte sich voraussichtlich auf Art. 7 ARB 1/80, der ihm in seinem Anwendungsbereich auch aufenthaltsrechtlich relevante Rechte vermittelt (vgl. z.B. EuGH, Urteil v. 17.4.1997, NVwZ 1997, 1104 - Kadiman - EuGH, Urteil v. 5.10.1994, NVwZ 1995, 53 - Eroglu - BVerwG, Urteil v. 24.1.1995, BVerwGE 97, 301, 309; Urteil v. 12.12.1995, BVerwGE 100, 130, 133), berufen können; jedenfalls wäre die Anwendbarkeit der Vorschrift zumindest in einem Hauptsacheverfahren klärungsbedürftig.

    Zum anderen wird der Antragsteller jedenfalls die Voraussetzungen des Art. 7 Satz 2 ARB 1/80 erfüllen, da sein Vater mindestens drei Jahre im Bundesgebiet ordnungsgemäß beschäftigt war, der Antragsteller in der Bundesrepublik Deutschland eine Schul- und- eine anschließende Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen hat und sich auf diese Regelung nicht nur Kinder türkischer Arbeitnehmer berufen können, deren Eltern nicht mehr erwerbstätig oder zwischenzeitlich in die Heimat zurückgekehrt sind (vgl. BVerwG, Urteil v. 12.12.1995, a.a.O., S. 134).

    Im Hinblick auf die mit Art. 7 ARB 1/80 verfolgte Privilegierung von im Bundesgebiet lebenden Angehörigen türkischer Arbeitnehmer hat das Bundesverwaltungsgericht demgegenüber bereits entschieden, daß sich ein Kind eines türkischen Arbeitnehmers auch nach Aufnahme einer Beschäftigung auf Art. 7 Satz 2 ARB 1/30 berufen kann (BVerwG, Urteil v. 12.12.1995, a.a.O., S. 134; Hailbronner a.a.O., Rn. 38 f.; Renner a.a.O., Rn. 237, 234); gleichermaßen steht der Anwendung von Art. 7 Satz 2 ARB 1/80 nicht entgegen, daß der Betroffene volljährig ist und nicht mehr bei den Eltern lebt.

    Weitere tatbestandliche Voraussetzungen für die Anwendung des Art. 7 Satz 2 ARB 1/80 bestehen danach nicht (vgl. BVerwG, Urteil v. 12.12.1995 a.a.O., S. 135).

  • BVerwG, 15.07.1997 - 1 C 24.96

    Ausländerrecht - Erfüllung der Voraussetzungen nach dem Assoziierungsabkommen bei

    Daß der Kläger schon bei Ablauf der letzten Aufenthaltserlaubnis volljährig war, steht der Anwendung des Art. 7 Abs. 1 ARB 1/80 nicht entgegen, da die Bestimmung keine Altersbegrenzung enthält (vgl. Urteil vom 12. Dezember 1995 - BVerwG 1 C 35.94 - BVerwGE 100, 130 [BVerwG 12.12.1995 - 1 C 35/94] = Buchholz 402.240 § 12 AuslG 1990 Nr. 7, S. 32).

    Dieses Ziel würde verfehlt, wenn ein Familienangehöriger, der schon beschäftigt war, ohne jedoch die Voraussetzungen des Art. 6 ARB 1/80 zu erfüllen, aus dem Anwendungsbereich des Art. 7 ARB 1/80 herausfiele (vgl. Urteil vom 24. Januar 1995 - BVerwG 1 C 2.94 - a.a.O., S. 306 bzw. S. 5; Urteil vom 12. Dezember 1995 - BVerwG 1 C 35.94 - a.a.O., S. 134 bzw. S. 31).

  • BVerwG, 11.06.1996 - 1 C 24.94

    Ausländerrecht: Ausweisung eines assoziationsrechtlich privilegierten türkischen

    Dabei wäre davon auszugehen, daß ein etwaiges Aufenthaltsrecht aus Art. 7 Abs. 1 ARB 1/80 nicht dadurch erlischt, daß der Ausländer tatsächlich eine Beschäftigung gefunden und aufgenommen hat (vgl. für Art. 7 Abs. 2 ARB 1/80 Urteil vom 12. Dezember 1995 - BVerwG 1 C 35.94 - DokBer A 1996, 113 = InfAuslR 1996, 165 ).
  • BVerwG, 03.08.2004 - 1 C 26.02

    Europäischer Gerichtshof soll Ausweisungsschutz für Kinder türkischer

    Dieser Auffassung ist der Senat im Urteil vom 12. Dezember 1995 (BVerwG 1 C 35.94 BVerwGE 100, 130 ) unter Hinweis auf das Fehlen einer entsprechenden Altersbeschränkung in Art. 7 Satz 2 ARB 1/80 gefolgt.
  • VG Neustadt, 12.07.2002 - 8 K 160/02

    Zulässigkeit einer Untätigkeitsklage; Pflicht zur Erteilung einer

    Daher können sich die türkischen Staatsangehörigen, die die Voraussetzungen von Art. 7 Satz 2 ARB 1/80 erfüllen, unmittelbar auf die ihnen durch diese Vorschrift verliehenen Rechte berufen (EuGH, Urteil vom 19.11.1998, Rs C-210/97 (Akman), InfAuslR 1999, S. 3f; BVerwG, Urteil vom 12.12.1995, 1 C 35.94, BVerwGE 100, 130-136 = InfAuslR 1996, S. 165f; Gutmann, in: Gemeinschaftskommentar zum Ausländerrecht, Stand: März 2002, Bd. 4, Art. 7 ARB Nr. 1/80 EWG/Türkei Rn. 16 und 90 m.w.N.).

    Er ist auch trotz seiner Volljährigkeit " Kind " im Sinne des Art. 7 Satz 2 ARB 1/80, denn der dort normierte Anspruch ist unabhängig vom Lebensalter, BVerwG, InfAuslR 1996, S. 165 (LS 2, S. 166); OVG Rheinland-Pfalz, InfAuslR 1999, S. 385 (LS 1, S. 386); Kloesel/Christ/Häußer, Deutsches Ausländerrecht, 4. Aufl., Stand: September 2001, Bd. 3, Onr.

    Des Weiteren erfüllt der Kläger die tatbestandlichen Voraussetzungen des Art. 7 Satz 2 ARB 1/80 auch insoweit, als er aufgrund des von ihm an der Pädagogischen Hochschule H. von 1994 bis 1998 durchlaufenen Studiengangs Erziehungswissenschaft, Studienrichtung Sonderpädagogik, und der von ihm am 10.10.1997 erfolgreich bestandenen Diplomprüfung im Aufnahmeland eine Berufsausbildung abgeschlossen hat, zu der auch ein Hochschulstudium zählt (BVerwG, InfAuslR 1996, S. 165 (LS 3, S. 166); OVG Rheinland-Pfalz, InfAuslR 1999, S. 385 (S. 386f).

    Ferner kommt es für Art. 7 Satz 2 ARB 1/80 nicht darauf an, dass dem Kläger die (bisherige) Aufenthaltsbewilligung nicht zum Zwecke der Familienzusammenführung, sondern zu Studienzwecken erteilt worden war, denn der Anspruch nach Art. 7 Satz 2 ARB 1/80 hängt gerade nicht davon ab, aus welchem Grund die Einreise- und Aufenthaltsgenehmigung ursprünglich erteilt wurde (EuGH, Urteil vom 05.10.1994, Rs C-355/93 (Eroglu), InfAuslR 1994, S. 385f, Rn. 22; BVerwG, InfAuslR 1996, S. 165, 166f; OVG Bremen, InfAuslR 1995, S. 285f; Kloesel/Christ/Häußer, Deutsches Ausländerrecht, 4. Aufl., Stand: September 2001, Bd. 3, Onr.

  • BVerwG, 28.01.1997 - 1 C 17.94

    Ausweisung wegen Beihilfe zum Heroinhandel

    Einem türkischen Staatsangehörigen, der die Voraussetzungen des Art. 6 Abs. 1 oder des Art. 7 ARB 1/80 erfüllt, erwachsen nicht nur die in diesen Vorschriften geregelten beschäftigungsrechtlichen Ansprüche, sondern auch die aufenthaltsrechtlichen Ansprüche, deren er zur effektiven Wahrnehmung der beschäftigungsrechtlichen Ansprüche bedarf (BVerwGE 100, 130 (133) [BVerwG 12.12.1995 - 1 C 35/94] m.w.N.).
  • BVerwG, 03.08.2004 - 1 C 27.02

    Europäischer Gerichtshof soll Ausweisungsschutz für Kinder türkischer

    Dieser Auffassung ist der Senat im Urteil vom 12. Dezember 1995 (BVerwG 1 C 35.94 - BVerwGE 100, 130 ) unter Hinweis auf das Fehlen einer entsprechenden Altersbeschränkung in Art. 7 Satz 2 ARB 1/80 gefolgt.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 11.06.1999 - 10 A 12674/98

    Magister; Verleihung; Aufbaustudiengang; Ausland; Jurist; Berufsausbildung;

    Dies entspricht in Anbetracht der einschlägigen Vorgaben des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften (vgl. EuGH, Urteil vom 3. Oktober 1994 - Rs.C - 355/93 - (...) -, InfAuslR 1994, S. 385) wie auch des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteil vom 12. Dezember 1995 - BVerwG 1 C 35.94 -, InfAuslR 1996, S. 165) inzwischen allgemeiner Auffassung und bedarf von daher keiner weiteren Vertiefung.

    Dementsprechend hat zwischenzeitlich denn auch das Bundesverwaltungsgericht (vgl. BVerwG Urteil vom 12. Dezember 1995, a.a.O.) bereits höchstrichterlich entschieden, dass der Anspruch nach Art. 7 Satz 2 ARB 1/80 auch für volljährige Kinder türkischer Arbeitnehmer besteht, ohne der Frage nach ihrem Alter, sei es bei der Einreise, sei es im Zeitpunkt der Stellung ihres Antrages auf Erteilung einer entsprechenden Aufenthaltserlaubnis, sei es im Zeitpunkt dessen behördlicher Bescheidung, nachzugehen, und sich dabei für seine Auffassung außerdem auf das bereits genannte, in dem Verfahren ... ergangene Urteil des Europäischen Gerichtshofes berufen.

    Diesem Verständnis des gemeinschaftsrechtlichen Begriffs der Berufsausbildung, den das Bundesverwaltungsgericht ausdrücklich als auf den Anwendungsbereich des Art. 7 Satz 2 ARB 1/80 übertragbar angesehen hat (vgl. Urteil vom12. Dezember 1995 a.a.O. unter Bezugnahme auf die bereits oben genannte Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes), entsprechen endlich auch die diesbezüglich ergangenen Hinweise des Bundesministeriums des Innern vom 7./19. Oktober 1998, wonach dieser Begriff im Zweifel weit auszulegen ist und er von daher sämtliche berufsqualifizierenden Ausbildungen von der Lehre bis zum Hochschulstudium umfasst, sofern diese förmlich durchlaufen und erfolgreich abgeschlossen werden (vgl. Tz 3.4.2).

  • VGH Baden-Württemberg, 15.10.2003 - 11 S 910/03

    Ordnungsgemäße Beschäftigung - endgültig gesichertes nationales Aufenthaltsrecht

    Gemäß § 12 Abs. 2 Satz 2 AuslG kann eine befristete Aufenthaltsgenehmigung nachträglich zeitlich beschränkt werden, wenn eine für die Erteilung, die Verlängerung oder die Bestimmung der Geltungsdauer der Aufenthaltsgenehmigung wesentliche Voraussetzung entfallen ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.6.1995 - 1 C 5.94 -, BVerwGE 99, 28 = NVwZ 1995, 1123 = InfAuslR 1995, 389; BVerwG, Urt. v. 12.12.1995 - 1 C 35.94 -, BVerwGE 100, 130 = NVwZ 1996, 1116 = InfAuslR 1996, 165).

    Eine andere Beurteilung ist aber dann geboten, wenn dem Kläger ungeachtet der Beendigung der ehelichen Lebensgemeinschaft ein Anspruch auf Erteilung, Verlängerung oder Aufrechterhaltung seiner Aufenthaltserlaubnis zusteht (BVerwG, Urt. v. 12.12.1995, a.a.O.).

  • VGH Hessen, 05.07.2000 - 12 TG 1554/00

    Aufenthaltserlaubnis für Familienangehörigen eines türkischen Arbeitnehmers aus

  • VGH Baden-Württemberg, 17.04.2002 - 11 S 1823/01

    Aufenthaltsermittlungsversuch vor öffentlicher Zustellung; Ausweisung eines

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.08.1997 - 18 B 2856/95

    Aufenthaltserlaubnis; Studienzweck; Ausländer; Ausschlussregelung;

  • OVG Berlin-Brandenburg, 06.10.2008 - 12 B 68.07

    Türkei; Vorlage an EuGH; Vorabentscheidungsersuchen; Kind türkischer

  • OVG Niedersachsen, 23.03.2000 - 11 L 975/00

    Familienzusammenführung; Verlängerung Aufenthaltserlaubnis; Verlängerung

  • VGH Hessen, 05.11.2015 - 3 A 1878/14

    Nachträgliche zeitliche Befristung einer Aufenthaltserlaubnis zum

  • VGH Baden-Württemberg, 11.12.1996 - 11 S 1639/96

    Zum Erwerb eines supranationalen Aufenthaltsrechts; hier: Ausübung einer

  • VGH Bayern, 09.06.2000 - 10 ZS 00.1366

    Anforderungen an einen Antrag auf Zulassung der Beschwerde gegen einen Beschluss

  • VGH Baden-Württemberg, 22.10.1998 - 10 S 1152/98

    Supranationales Aufenthaltsrecht türkischer Arbeitnehmer im Verhältnis zu

  • BVerwG, 27.06.1997 - 1 B 129.97
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.09.2000 - 18 B 1756/99

    Anspruch auf Erteilung einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis; Rechtmäßigkeit

  • VGH Baden-Württemberg, 16.06.1999 - 11 S 2656/98

    Familienangehörige iSd EWGAssRBes 1/80 Art 7 S 1 - Mindestzeiten des Bestehens

  • OVG Rheinland-Pfalz, 22.06.1998 - 10 B 10665/98

    Aufenthaltsgenehmigung; Familienzusammenfügung; Nachzugsgenehmigung

  • VG Karlsruhe, 16.12.2004 - 8 K 1114/04

    Nachträgliche Befristung einer Aufenthaltsbefugnis nach Auflösung ehelicher

  • OVG Rheinland-Pfalz, 13.11.1996 - 10 B 12981/96

    Ausweisung; Illegaler Rauschgifthandel; Betäubungsmittelgesetz; Jugendstrafe;

  • VG Stuttgart, 12.01.2004 - 18 K 4747/03

    Nachträgliche Verwirklichung von Ausweisungstatbeständen; Relevanz im Hinblick

  • VGH Bayern, 12.12.2007 - 24 B 06.2381

    D (A), Aufenthaltserlaubnis, nachträgliche Befristung, Ehegattennachzug,

  • VG Berlin, 22.12.2008 - 24 A 292.08

    D (A), Aufenthaltserlaubnis, nachträgliche Befristung, Ehegattennachzug,

  • VG Würzburg, 17.06.2002 - W 7 K 01.1074

    Nachträgliche zeitliche Beschränkung einer befristeten Aufenthaltsgenehmigung;

  • VG Dresden, 27.01.2009 - 3 L 1918/08

    D (A), vorläufiger Rechtsschutz (Eilverfahren), Suspensiveffekt, nachträgliche

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