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Rechtsprechung
   BVerwG, 21.05.1985 - 1 C 36.82   

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BVerwG, 21.05.1985 - 1 C 36.82 (https://dejure.org/1985,804)
BVerwG, Entscheidung vom 21.05.1985 - 1 C 36.82 (https://dejure.org/1985,804)
BVerwG, Entscheidung vom 21. Mai 1985 - 1 C 36.82 (https://dejure.org/1985,804)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aufenth/EWG §§ 1, 7; AuslG § 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Aufenthaltsrecht - Ehegatte - Arbeitnehmer - Freizügigkeit - EG-Mitgliedstaat - Ehewohnung - Trennung

  • hjil.de PDF, S. 38 (Kurzinformation)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1985, 2099
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 13.02.1985 - 267/83

    Diatta / Land Berlin

    Auszug aus BVerwG, 21.05.1985 - 1 C 36.82
    Letzteres ist hier nach der vom EuGH getroffenen Vorabentscheidung (NJW 85, 2087) der Fall, die den Senat in vorliegender Sache bindet .
  • BVerwG, 23.05.1995 - 1 C 3.94

    Ausländerrecht - Aufenthaltsgenehmigung - Rücknahme - Beschäftigung -

    Der erkennende Senat hat daraufhin entschieden, daß auch dem Ehegatten das Aufenthaltsrecht weiterhin zusteht, der die gemeinsame Wohnung verläßt, eine eigene Wohnung bezieht und sich von seinem freizügigkeitsberechtigten Ehepartner auf Dauer trennt (Urteil vom 21. Mai 1985 - BVerwG 1 C 36.82 - Buchholz 451.90 EWG-Recht Nr. 55).

    Der Senat hat im Urteil vom 21. Mai 1985 (a.a.O. S. 100) diese Fragen offengelassen.

  • BVerwG, 29.07.1993 - 1 C 25.93

    Ausländer - Aufenthaltserlaubnis - Rückschaffungsverbot - Rückbeförderungsverbot

    Die Anwendung dieser Bestimmung, die ebenso wie das Aufenthaltsgesetz/EWG allgemein der Umsetzung des Gemeinschaftsrechts in nationales Recht dient (vgl. BVerwGE 60, 284 (288) [BVerwG 15.07.1980 - 1 C 45/80]; Urteil vom 21. Mai 1985 - BVerwG 1 C 36.82 - Buchholz 451.90 EWG-Recht Nr. 55 S. 98), setzt aber ebenso wie das Gemeinschaftsrecht, insbesondere Art. 48 Abs. 3 Buchst. c EWG-Vertrag und Art. 7 der Richtlinie 68/360/EWG vom 15. Oktober 1968 (ABl. L 257, S. 13) voraus, daß der Arbeitnehmer zuvor in Ausübung seines Rechts auf Freizügigkeit als Arbeitnehmer im Aufnahmestaat beschäftigt war.
  • SG Halle, 22.02.2017 - S 25 AS 73/17

    Grundsicherung für Arbeitssuchende: Europarechtskonformität der gesetzlichen

    Das Recht des Ehegatten eines freizügigkeitsberechtigten Unionsbürgers aus § 2 Abs. 1 FreizügG/EU ist daher nicht von der Aufrechterhaltung der tatsächlichen ehelichen Lebensgemeinschaft abhängig, sondern diesem steht das Einreise- und Aufenthaltsrecht auch dann weiterhin zu, wenn der Unionsbürger die gemeinsame Ehewohnung verlässt und sich von ihm auf Dauer trennt (so VG Saarland, Urteil vom 5.10.2016 - 8 K 2047/14, juris Rn 41, zur Ehe mit einem Drittstaatsangehörigen unter Bezugnahme auf BVerwG, Urteil vom 21.5.1985 - 1 C 36.82).
  • OVG Hamburg, 14.12.2005 - 3 Bs 79/05

    Fortgeltung der Sperrwirkungen des AuslG 1990 gegenüber Unionsbürgern; keine

    Zwar steht der Freizügigkeit als Familienangehöriger nicht entgegen, wenn der Familienangehörige mit keinem Elternteil mehr in familiärer Lebensgemeinschaft lebt (vgl. EuGH, Urt. v. 13.2.1985, EuGRZ 1985 S. 145; EuGH, Urt. v. 18.5.1989, NVwZ 1989 S. 745; BVerwG, Urt. v. 21.5.1985, InfAuslR 1985 S. 195, 196).
  • VG Freiburg, 28.07.2016 - 6 K 1047/16

    Aufenthaltsrecht: Vorläufiger Rechtsschutz gegen Abschiebungsandrohung;

    Der Ehegatte muss folglich nicht notwendigerweise ständig bei dem Unionsbürger wohnen, um Inhaber eines abgeleiteten Aufenthaltsrechts zu sein (vgl. zur Regelung in Art. 10 VO Nr. 1612/68/EWG: EuGH Urt. v. 13.02.1985 - Rs 267/83 -, NJW 1985, 2087; BVerwG, Urt. v. 21.05.1985 - 1 C 36.82 -, NJW 1985, 2099; vgl. in diesem Sinne auch zur Nachfolgereglung in Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 2004/38/EG: EuGH, Urt. v. 08.11.2012 - C-40/11 -, Rn. 57 ff., juris; Urt. v. 10.07.2014 - C-244/13 -, Rn. 37, juris).
  • VGH Hessen, 18.09.1989 - 12 UE 2865/86

    Hinreichende Bestimmtheit eines Berufungsantrags; Abweichen der Ausländerbehörde

    Soweit der Kläger sich im Berufungsverfahren unter Hinweis auf die aufenthaltserlaubnisrechtliche Behandlung der Ehegatten von EG-Angehörigen (vgl. EuGH, 13.02.1985 -- Rs 267/83 --, EZAR 811 Nr. 5 = NJW 1985, 2087, u. BVerwG, 21.05.1985 -- 1 C 36.82 --, EZAR 106 Nr. 3 = NJW 1985, 2099) darauf beruft, daß er als mit einer Deutschen verheirateter Ausländer frühestens nach der Scheidung hätte ausgewiesen werden dürfen, vermag er die Ausweisung nicht zu Fall zu bringen.
  • VGH Hessen, 02.09.1988 - 12 TH 3533/87

    Nachträgliche Befristung einer Aufenthaltserlaubnis; Sofortvollzug und Ergänzung

    Die Grundsätze, wonach dem Ehegatten eines freizügigkeitsberechtigten Arbeitnehmers aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft auch dann ein Aufenthaltsrecht zusteht, wenn er die gemeinsame Ehewohnung verläßt, eine eigene Wohnung bezieht und sich von seinem Ehegatten auf Dauer trennt (vgl. dazu: EuGH, 13.2.1985 - Rs. 267/83 -, EZAR 811 Nr. 5,  NJW 1985, 2087; BVerwG, 21.5.1985 - 1 C 36.82 -, EZAR 106 Nr. 3 = NJW 1985, 2099), können zwar nicht auf den Fall des Antragstellers übertragen werden, weder die Antragsgegnerin noch die Widerspruchsbehörde haben sich aber mit der in dem Schriftsatz vom 7. April 1987 enthaltenen Behauptung des Antragstellers auseinandergesetzt, er sei nach wie vor um eine Versöhnung mit seiner Ehefrau bemüht.
  • BVerwG, 15.10.1987 - 1 B 100.87

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung der

    Die in der Beschwerdeschrift erwähnte Entscheidung des Senats vom 21. Mai 1985 - BVerwG 1 C 36.82 - InfAuslR 1985, 195 f. betrifft nicht das aus Art. 6 Abs. 1 GG oder Art. 8 MRK abzuleitende Schutzgebot zugunsten Ausländer mit Familienangehörigen in der Bundesrepublik Deutschland, sondern die im Interesse der Wirksamkeit der in Art. 48 EWG-Vertrag festgelegten Freizügigkeit von EG-Arbeitnehmern erlassenen Vorschriften des EG-Gemeinschaftsrechts, insbesondere des Art. 10 Abs. 1 a und 3 der Verordnung (EWG) Nr. 1612/68 und deren Auswirkungen auf die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 7 Abs. 1 AufenthG/EWG.
  • VGH Hessen, 27.02.1995 - 12 TH 3161/94

    Zum "Familienangehörigen" iSv EWGAssRBes 1/80 Art 7; hier: Getrenntleben von

    Für den Fall einer "Familienangehörigen" im Sinne des § 7 AufenthG/EWG hat das Bundesverwaltungsgericht aber entschieden, daß dem Ehegatten eines freizügigkeitsberechtigten Arbeitnehmers auch dann ein Aufenthaltsrecht zukommt, wenn er die gemeinsame Ehewohnung verläßt, eine eigene Wohnung bezieht und sich von seinem Ehegatten auf Dauer trennt (BVerwG, 21.05.1985 - 1 C 36.82 -, EZAR 106 Nr. 3).
  • BVerwG, 08.06.1988 - 1 B 23.88

    Möglichkeit einer Widerspruchsbehörde im Widerspruchsverfahren nach Erledigung

    Es kann dahinstehen, ob die vom Kläger genannte Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 13. Februar 1985 - Rs 267/83 - (NJW 1985.2087) und das dazu ergangene Urteil des beschließenden Senats vom 21. Mai 1985 - BVerwG 1 C 36.82 - (NJW 1985, 2099) Anlaß bieten, diese Rechtsprechung u.a. mit Blick auf den Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG in einem Revisionsverfahren zu überprüfen.
  • VG Düsseldorf, 19.02.2015 - 8 K 6063/14

    Nachträgliche Verkürzung der Geltungsdauer der Aufenthaltserlaubnis eines

  • OVG Schleswig-Holstein, 30.11.1992 - 4 M 130/92
  • VG München, 01.08.2013 - M 10 K 13.1066
  • VG Karlsruhe, 10.01.1991 - 13 K 40133/90

    Anspruch auf Aussetzung der Vollziehung einer ausländerbehördlichen Verfügung ;

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Rechtsprechung
   BVerwG, 09.06.1983 - 1 C 36.82   

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BVerwG, Entscheidung vom 09.06.1983 - 1 C 36.82 (https://dejure.org/1983,4569)
BVerwG, Entscheidung vom 09. Juni 1983 - 1 C 36.82 (https://dejure.org/1983,4569)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (11)

  • VGH Baden-Württemberg, 22.02.2010 - 10 S 2702/09

    Faktischer Vollzug durch Feststellung der Fahrerlaubnisbehörde

    Eine Anordnung der aufschiebenden Wirkung ist in diesen Fällen nicht möglich, weil der Suspensiveffekt bereits durch die Einlegung des Rechtsbehelfs eingetreten ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 09.06.1983 - 1 C 36.82 -, Buchholz 310 § 80 VwGO Nr. 42 - Bayer.VGH, Beschluss vom 16.03.2004 - 7 CS 03.3171 -, NVwZ-RR 2005, 679 -, Finkelnburg/Dombert/Külpmann, a.a.O., RdNr. 1046, m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.05.2022 - 13 B 1003/21

    Gewährung der Teilnahme eines Schülers am Präsenzunterricht ohne Maske und

    vgl. zur Zulässigkeit eines solchen Feststellungsantrags im Falle einer faktischen Vollziehung: BVerwG, Beschlüsse vom 13. August 2019 - 6 VR 3.19 -, juris, Rn. 8, und vom 9. Juni 1983 - 1 C 36.82 -, juris, Rn. 5 ff.
  • BVerwG, 13.08.2019 - 6 VR 3.19

    Rechtsstreit um die Zulassung zur bundesweiten Veranstaltung des

    Ist der Suspensiveffekt bereits durch die Einlegung des Rechtsbehelfs eingetreten und deswegen für eine Wiederherstellung oder Anordnung der aufschiebenden Wirkung kein Raum, so trifft das Gericht im Verfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO bei entsprechendem Rechtsschutzinteresse die Feststellung, dass die Klage aufschiebende Wirkung hat (BVerwG, Beschluss vom 9. Juni 1983 - 1 C 36.82 - Buchholz 310 § 80 VwGO Nr. 42 S. 11 f.).
  • OVG Niedersachsen, 07.02.2011 - 8 ME 239/10

    Regelungsinhalt und rechtliche Wirkungen eines vom Bezirksschornsteinfegermeister

    Eine Anordnung der aufschiebenden Wirkung ist in diesen Fällen nicht möglich, weil der Suspensiveffekt bereits durch die Einlegung des Rechtsbehelfs eingetreten ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 9.6.1983 - 1 C 36.82 -, Buchholz 310 § 80 VwGO Nr. 42 - VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 22.2.2010 - 10 S 2702/09 -, NVwZ-RR 2010, 463, 464; Bayerischer VGH, Beschl. v. 16.3.2004 - 7 CS 03.3171 -, NVwZ-RR 2005, 679; Finkelnburg/Dombert/Külpmann, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 5. Aufl., Rn. 1046 ff. jeweils m.w.N.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 26.04.2012 - 5 S 27.11

    Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes; Charité; Universitätsprofessor;

    Eine Anordnung der aufschiebenden Wirkung ist in diesen Fällen nicht möglich, weil der Suspensiveffekt bereits durch die Einlegung des Rechtsbehelfs eingetreten ist (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 9. Juni 1983 - BVerwG 1 C 36.82 -, juris Rn. 7; Finkelnburg/Dombert/Külpmann, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 6. Aufl. 2011, Rn. 1046 ff. m.w.N.).
  • VG Würzburg, 10.04.2013 - W 4 S 13.203

    Befreiung von naturschutzrechtlichen Geboten; Gelbbauchunkenhabitat; Rodung von

    Es ist in der obergerichtlichen Rechtsprechung hinreichend geklärt, dass es grundsätzlich zwar möglich ist, analog § 80 Abs. 5 VwGO beim Verwaltungsgericht die Feststellung der aufschiebenden Wirkung eines Rechtsbehelfs zu begehren (vgl. BVerwG vom 9.6.1993 - 1 C 36.82 ).
  • OVG Niedersachsen, 05.08.2011 - 8 ME 329/10

    Schornsteinfegerrecht, Bescheinigung über die Tauglichkeit der Abgasanlagen und

    Eine Anordnung der aufschiebenden Wirkung ist in diesen Fällen nicht möglich, weil der Suspensiveffekt bereits durch die Einlegung des Rechtsbehelfs eingetreten ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 9.6.1983 - 1 C 36.82 -, Buchholz 310 § 80 VwGO Nr. 42 - Senatsbeschl. v. 7.2.2011 - 8 ME 239/10 -, juris Rn. 21; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 22.2.2010 - 10 S 2702/09 -, NVwZ-RR 2010, 463, 464; Bayerischer VGH, Beschl. v. 16.3.2004 - 7 CS 03.3171 -, NVwZ-RR 2005, 679; Finkelnburg/Dombert/Külpmann, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 5. Aufl., Rn. 1046 ff. jeweils m.w.N.).
  • VG Frankfurt/Main, 17.10.2018 - 11 L 3313/18

    Der Eilantrag ist unzulässig.Der Antrag auf Feststellung, dass die Klage

    Eine Anordnung der aufschiebenden Wirkung ist in diesen Fällen nicht möglich, weil der Suspensiveffekt bereits durch die Einlegung des Rechtsbehelfs eingetreten ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 09.06.1983 - 1 C 36.82, Buchholz 310 § 80 VwGO Nr. 42; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 22.02.2010 - 10 S 2702/09, NVwZ-RR 2010, 463, 464; Bayerischer VGH, Beschluss vom 16.03.2004 - 7 CS 03.3171, NVwZ-RR 2005, 679; Finkelnburg/ Dombert/ Külpmann, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 5. Aufl., Rn. 1046 ff. jeweils m.w.N.).
  • VG Kassel, 02.12.2019 - 3 L 2662/19

    Hausverbot

    Da der Antragsgegner erkennbar davon ausgeht, dass der vom Antragsteller eingelegte Widerspruch keine aufschiebende Wirkung hat und er weitergehend sogar der Auffassung ist, dieser sei in Ermangelung eines Verwaltungsaktes schon gar nicht zulässig, ist aus Gründen der Gewährung effektiven Rechtsschutzes in entsprechender Anwendung von § 80 Abs. 5 VwGO allein dieser Antrag geeignet, um hinreichenden Rechtsschutz zu gewähren (vgl. BVerwG, Beschluss vom 09.06.1983 - 1 C 36/82 -, juris-Rdnr. 8).
  • VG Bayreuth, 14.11.2019 - B 1 S 19.995

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines Fahreignungsgutachtens

    Ein Antrag auf Feststellung, dass ein Rechtsbehelf aufschiebende Wirkung hat, ist nur statthaft, wenn der entsprechende Rechtsbehelf bereits kraft Gesetzes aufschiebende Wirkung hat und diese aufschiebende Wirkung von der Behörde missachtet wird (vgl. BVerwG, B.v. 9.6.1983 - 1 C 36/82 - juris Rn. 8).
  • VG Schwerin, 10.03.2022 - 3 B 245/22

    Vollziehbarkeit von gebührenpflichtigen und zwangsgeldbewehrten

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