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   AG Stuttgart, 16.01.2020 - 1 C 3954/19   

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https://dejure.org/2020,1198
AG Stuttgart, 16.01.2020 - 1 C 3954/19 (https://dejure.org/2020,1198)
AG Stuttgart, Entscheidung vom 16.01.2020 - 1 C 3954/19 (https://dejure.org/2020,1198)
AG Stuttgart, Entscheidung vom 16. Januar 2020 - 1 C 3954/19 (https://dejure.org/2020,1198)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • versicherungsrechtsiegen.de

    Rechtsschutzversicherung - Eintrittspflicht für abgeschlossenen gerichtlichen Vergleich

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 3a Abs 1 ARB 2012, § 5 Abs 3 Buchst b ARB 2012, § 17 Abs 1 ARB 2012, § 17 Abs 5 ARB 2012
    Verpflichtung einer Rechtsschutzversicherung zur Kostenübernahme für den Abschluss eines Prozessvergleichs

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Eintrittspflicht für Kosten eines "mutwillig" abgeschlossenen Vergleichs?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Eintrittspflicht für Kosten eines "mutwillig" abgeschlossenen Vergleichs? (IMR 2021, 1025)

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Schleswig, 12.12.2018 - 16 U 83/18

    Umfang des Deckungsschutzes bei Rückabwicklungsklage nach Darlehenswiderruf

    Auszug aus AG Stuttgart, 16.01.2020 - 1 C 3954/19
    Maßstab ist vielmehr, was eine nicht versicherte Person in gleicher Lage tun würde, wobei Vergleichsperson ein Unversicherter ist, der keine finanziellen Rücksichten zu nehmen braucht (vgl. OLG Schleswig, Beschluss vom 12.12.2018 - 16 U 83/18).
  • BGH, 11.04.2018 - IV ZR 215/16

    Rechtsschutzversicherung: Umwandlung des Befreiungsanspruchs des

    Auszug aus AG Stuttgart, 16.01.2020 - 1 C 3954/19
    Von dem erklärten Vorbehalt, die Freistellungsverpflichtung gegebenenfalls durch Erteilung einer sog. "Abwehrdeckungszusage" zu erfüllen, hat die Beklagte letztlich keinen Gebrauch gemacht (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 21.10.2015 - IV ZR 266/14; Urteil vom 11.04.2018 - IV ZR 215/16 mit Anmerkung von Lensing, r+s 2018, 429 f., der ebenfalls die maßgebliche Bedeutung der Versicherungsbedingungen (ARB) hervorhebt).
  • BGH, 21.10.2015 - IV ZR 266/14

    Deckungsanspruch gegen die Rechtsschutzversicherung: Erfüllung der

    Auszug aus AG Stuttgart, 16.01.2020 - 1 C 3954/19
    Von dem erklärten Vorbehalt, die Freistellungsverpflichtung gegebenenfalls durch Erteilung einer sog. "Abwehrdeckungszusage" zu erfüllen, hat die Beklagte letztlich keinen Gebrauch gemacht (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 21.10.2015 - IV ZR 266/14; Urteil vom 11.04.2018 - IV ZR 215/16 mit Anmerkung von Lensing, r+s 2018, 429 f., der ebenfalls die maßgebliche Bedeutung der Versicherungsbedingungen (ARB) hervorhebt).
  • OLG Stuttgart, 14.07.2016 - 7 U 60/16

    Rechtsschutzversicherung: Obliegenheitsverletzung des Versicherungsnehmers bei

    Auszug aus AG Stuttgart, 16.01.2020 - 1 C 3954/19
    Lediglich die Finanzierung sinnloser oder wirtschaftlich in hohem Maße unvernünftiger rechtlicher Maßnahmen Einzelner muss mit Rücksicht auf die Gefahrengemeinschaft der Versicherten ausgeschlossen sein (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 14.07.2016 - 7 U 60/16).
  • BGH, 14.06.2017 - IV ZR 161/16

    Reiserücktrittsversicherung: Unklarheit der Versicherungsbedingungen hinsichtlich

    Auszug aus AG Stuttgart, 16.01.2020 - 1 C 3954/19
    Versicherungsbedingungen sind so auszulegen, wie ein durchschnittlicher Versicherungsnehmer sie bei verständiger Würdigung, aufmerksamer Durchsicht und unter Berücksichtigung des erkennbaren Sinnzusammenhangs verstehen muss, wobei es auf die Verständnismöglichkeiten eines Versicherungsnehmers ohne versicherungsrechtliche Spezialkenntnisse und damit auch auf seine Interessen ankommt (st. Rspr. des BGH, vgl. nur Urteil vom 14.06.2017 - IV ZR 161/16).
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