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   BVerwG, 08.05.2003 - 1 C 4.02   

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BVerwG, 08.05.2003 - 1 C 4.02 (https://dejure.org/2003,1505)
BVerwG, Entscheidung vom 08.05.2003 - 1 C 4.02 (https://dejure.org/2003,1505)
BVerwG, Entscheidung vom 08. Mai 2003 - 1 C 4.02 (https://dejure.org/2003,1505)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    AuslG § 6, § 10, § 24 Abs. 1 Nr. 1, § 25 Abs. 3; Arbeitsaufenthalteverordnung vom 18. Dezember 1990, BGBl I S. 2994 mit Änderungen - AAV § 4
    Unbefristete Aufenthaltsgenehmigung; unbefristete Aufenthaltserlaubnis; anrechenbare Erlaubniszeiten; Aufenthaltsverfestigung; Daueraufenthalt; Anwerbestopp; Aufenthaltserlaubnis als Spezialitätenkoch; Abschiebungsandrohung; Bundesrepublik Jugoslawien als ...

  • Bundesverwaltungsgericht

    AuslG § 6, § 10, § 24 Abs. 1 Nr. 1, § 25 Abs. 3
    Abschiebungsandrohung; Anwerbestopp; Aufenthaltserlaubnis als Spezialitätenkoch; Aufenthaltsverfestigung; Bundesrepublik Jugoslawien als Abschiebezielstaat und Rechtsnachfolge/Staatensukzession Republik Serbien und Montenegro; Daueraufenthalt; Unbefristete ...

  • Wolters Kluwer

    Besitz einer Aufenthaltserlaubnis für Erwerbstätigkeit als Spezialitätenkoch ; Anspruch auf Aufenthaltserlaubnis ; Anrechenbare erlaubte Aufenthaltszeiten ; Ausschluss der Aufenthaltsverfestigung

  • Judicialis

    AuslG § 6; ; AuslG § 10; ; AuslG § 24 Abs. 1 Nr. 1; ; AuslG § 25 Abs. 3; ; AAV § 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Frage, ob auf den nach § 24 Abs. 1 Nr. 1 AuslG erforderlichen fünfjährigen Besitz einer Aufenthaltserlaubnis auch Zeiten eines erlaubten Aufenthalts als Spezialitätenkoch nach § 4 Abs. 4 AAV angerechnet werden können - Bundesrepublik Jugoslawien als ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Keine unbefristete Aufenthaltserlaubnis für ehemaligen "Spezialitätenkoch"

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Keine unbefristete Aufenthaltserlaubnis für ehemaligen "Spezialitätenkoch"

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Jugoslawischer Spezialitätenkoch bekommt trotz längerem Aufenthalt in der BRD keine unbefristete Aufenthaltserlaubnis

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 118, 166
  • NVwZ 2004, 112
  • DVBl 2003, 1277
  • DÖV 2003, 995
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 29.04.1997 - 1 C 3.95

    Ausländerrecht - Regelungsgehalt des Art. 6 Abs. 2 ARB 1/80, Zeitweiliges Fehlen

    Auszug aus BVerwG, 08.05.2003 - 1 C 4.02
    Damit ist, worauf der beteiligte Vertreter des Bundesinteresses zutreffend hingewiesen hat, der seit 1973 geltende sog. Anwerbestopp für ausländische Arbeitnehmer, die nicht aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union kommen, als ausländerpolitische Steuerungsentscheidung gesetzlich festgeschrieben worden mit dem Ziel, deren Zuwanderung zu Erwerbszwecken grundsätzlich nicht zuzulassen und Ausnahmen regelmäßig zeitlich zu befristen (vgl. Urteil des Senats vom 29. April 1997 - BVerwG 1 C 3.95 - Buchholz 402.240 § 6 AuslG Nr. 10 = NVwZ 1998, 81 unter Hinweis auf die amtliche Begründung in BTDrucks 11/6321, S. 57).

    § 10 Abs. 1 AuslG ist mit anderen Worten der ausländerpolitische Grundsatz zu entnehmen, dass an Drittstaatsangehörige im Allgemeinen keine Aufenthaltsgenehmigungen zur Ausübung einer unselbständigen Erwerbstätigkeit erteilt werden, wenn nicht völkerrechtliche Verpflichtungen oder besondere, vom Gesetzgeber auch im Hinblick auf die Notwendigkeit flexiblen und raschen Reagierens auf wechselnde Lagen nicht abschließend fixierbare öffentliche Interessen Ausnahmen rechtfertigen (Urteil des Senats vom 29. April 1997 a.a.O.).

    Auf dieser verfassungsrechtlich unbedenklichen Grundlage (vgl. Urteil des Senats vom 29. April 1997 a.a.O.; die gegen diese Entscheidung erhobene Verfassungsbeschwerde hat das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 14. Oktober 1997 - 2 BvR 1387/97 - nicht zur Entscheidung angenommen) ist der Verordnungsgeber ausdrücklich und uneingeschränkt befugt, die Erteilung einer unbefristeten Aufenthaltsgenehmigung zu beschränken oder auszuschließen.

  • BVerwG, 22.01.2002 - 1 C 6.01

    Unbefristete Aufenthaltserlaubnis; entscheidungserheblicher Zeitpunkt;

    Auszug aus BVerwG, 08.05.2003 - 1 C 4.02
    a) Eine unbefristete Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 3 Satz 1 AuslG i.V.m. § 24 Abs. 1 AuslG, wie sie der Kläger ursprünglich beantragt hatte, wäre nur in Betracht gekommen, wenn die eheliche Lebensgemeinschaft mit seiner deutschen Ehefrau im maßgeblichen Zeitpunkt der Berufungsverhandlung (vgl. zuletzt Urteil vom 22. Januar 2002 - BVerwG 1 C 6.01 - BVerwGE 115, 352) noch bestanden hätte.

    Den Zeiten des Besitzes einer Aufenthaltserlaubnis stehen dabei diejenigen Zeiten gleich, in denen der Ausländer zwar keinen Aufenthaltstitel besessen, aber nach der vom Gericht inzident vorzunehmenden Prüfung einen Rechtsanspruch auf eine Aufenthaltserlaubnis gehabt hat (vgl. das Urteil vom 22. Januar 2002 a.a.O. BVerwGE 115, 352 ).

  • OVG Hamburg, 24.05.1991 - Bf IV 35/90

    Ausländer; Aufenthaltserlaubnis; Aufenthaltsbewilligung; Fünfjahreszeitraum;

    Auszug aus BVerwG, 08.05.2003 - 1 C 4.02
    Vor dem Hintergrund der Regelung in § 10 Abs. 1 und 2 AuslG und der mit der Arbeitsaufenthalte-verordnung verfolgten Ziele lässt sich § 4 Abs. 6 Satz 1 AAV nach Auffassung des Senats nur so verstehen, dass jede Aufenthaltsverfestigung unter Berufung auf eine wie hier nach § 4 Abs. 4 AAV erteilte Aufenthaltserlaubnis unzulässig sein soll, also auch die Erteilung einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis im Wege einer Anrechnung als förmlich erlaubter Aufenthalt im Sinne des § 24 Abs. 1 Nr. 1 AuslG (vgl. im Ergebnis ebenso: Nr. 24.1.1.1 AuslG-VwV - Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Ausländergesetz vom 28. Juni 2000, GMBl S. 618; Fraenkel, Einführende Hinweise zum neuen Ausländergesetz, 1991, S. 180; Kloesel/Christ/Häußer, Deutsches Ausländerrecht, § 24 AuslG Rn. 33, 68; ähnlich auch OVG Hamburg, Urteil vom 24. Mai 1991 - Bf IV 35/90 - InfAuslR 1992, 311).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.07.2009 - 11 S 2289/08

    Erteilung einer Niederlassungserlaubnis bei Vorliegen eines Ausweisungsgrundes -

    Darüber hinaus stehen den Zeiten des Besitzes einer Aufenthaltserlaubnis Zeiten gleich, in denen der Ausländer keinen Aufenthaltstitel besessen, aber nach einer vom Gericht inzident vorzunehmenden Prüfung einen Rechtsanspruch auf eine Aufenthaltserlaubnis gehabt hat (BVerwG, Urteile vom 29.09.1998 - 1 C 14.97 - NVwZ 1999, 306; vom 22.01.2002, a. a. O.; Urteil vom 08.05.2003 - 1 C 4.02 -BVerwGE 118, 166).
  • OVG Niedersachsen, 14.12.2017 - 8 LC 99/17

    Teilautonomer Hoheitsträger als Zielstaat der Abschiebung; Zielstaatsbestimmung

    Die herrschende Auffassung in Rechtsprechung und Literatur geht dahin, dass Zielstaat einer Abschiebungsandrohung i. S. d. § 59 Abs. 2 AufenthG ein Staat im völkerrechtlichen Sinne sein müsse (Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 21.4.2004 - 11 LA 61/04 -, NVwZ-RR 2004, 535, juris Rn. 5; für den Fall der völkerrechtlichen Sezession der Republik Kosovo von der Bundesrepublik Jugoslawien: VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 22.7.2008 - 11 S 1771/08 -, InfAuslR 2008, 420, juris Rn. 6 unter Hinweis auf BVerwG, Urt. v. 8.5.2003 - 1 C 4/02 -, InfAuslR 2004, 40, juris Rn. 20 für Serbien und Montenegro; zum Status von Berg-Karabach: Bayerischer VGH, Urt. v. 18.8.2006 - 9 B 04.30794 -, juris Rn. 19 f.; Hailbronner, Ausländerrecht, § 59 Rn. 31 (Feb. 2016); Funke-Kaiser, in: GK-AufenthG, § 59 Rn. 77 f. (Dez. 2016)).
  • BVerwG, 05.02.2004 - 1 C 7.03

    Aufhebung der Abschiebungsandrohung; Einschränkung der Abschiebungsandrohung

    Vielmehr gilt die Androhung nunmehr für die an die Stelle der Bundesrepublik Jugoslawien getretene Republik Serbien und Montenegro als Rechtsnachfolgerin fort (vgl. Urteil vom 8. Mai 2003 - BVerwG 1 C 4.02 - zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung BVerwGE vorgesehen).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.07.2008 - 11 S 1771/08

    Abschiebung in das Kosovo bei Abschiebungsandrohung nach "Bundesrepublik

    Die im Bundesamtsbescheid vom 02.02.1999 als Zielstaat bezeichnete Bundesrepublik Jugoslawien wurde 2003 in den territorial identischen Staatenbund Serbien und Montenegro umgewandelt (vgl. zur Fortgeltung der früheren Abschiebungsandrohungen insoweit BVerwG, Urt. v. 08.05.2003 - 1 C 4.02 - BVerwGE 118, 166 = InfAuslR 2004, 40).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.05.2022 - 11 D 109/19

    Verhandlungstermin in Sachen Landesentwicklungsplan Kiesabbau aufgehoben

    vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 13. März 2003 - 1 C 4.02 -, BVerwGE 118, 33 (35 f.) = juris, Rn. 11.
  • BVerwG, 22.02.2002 - 1 B 15.02

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision

    Das Beschwerdeverfahren wird als Revisionsverfahren unter dem Aktenzeichen BVerwG 1 C 4.02 fortgesetzt; der Einlegung einer Revision durch den Beschwerdeführer bedarf es nicht.
  • VG Freiburg, 19.01.2010 - 3 K 2399/08

    Erlöschen von Ansprüche nach Art. 6 oder Art. 7 EWGAssRBes 1/80 mit dem Erwerb

    Zwar stehen - wie die Kammer bereits im Beschluss vom 18.08.2009 ausgeführt hat - nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urt. v. 08.05.2003 - 1 C 4.02 -, BVerwGE 118, 166, Urt. v. 22.01.2002 - 1 C 6.01 -, BVerwGE 115, 352 und Urt. v. 29.09.1998 - 1 C 14.97 -, NVwZ 1999, 306 = InfAuslR 1999, 69) dem ununterbrochenen Besitz einer Aufenthaltserlaubnis diejenigen Zeiten gleich, in denen der Ausländer zwar keinen Aufenthaltstitel besessen, aber nach der vom Gericht inzident vorzunehmenden Prüfung einen Rechtsanspruch auf eine Aufenthaltserlaubnis gehabt hat.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.05.2022 - 11 D 2/20

    Verhandlungstermin in Sachen Landesentwicklungsplan Kiesabbau aufgehoben

    vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 13. März 2003 - 1 C 4.02 -, BVerwGE 118, 33 (35 f.) = juris, Rn. 11.
  • VGH Hessen, 18.02.2005 - 7 UE 1430/03

    Serbien und Montenegro, Sandzak, Moslems, SDA, Mitglieder, Psychische Erkrankung,

    Staat hat sich vielmehr lediglich eine neue Verfassung und einen neuen Namen gegeben (vgl. BVerwG, U. v. 08.05.2003 - 1 C 4.02 - BVerwGE 118, 166, 174, sowie Hess. VGH, U. v. 02.01.2004 - 7 UE 372/03.A - u. v. 07.01.2005 - 7 UE 1260/04.A -).
  • VG Magdeburg, 17.10.2018 - 8 B 183/18

    Asyl: Abschiebungsandrohung in das palästinensische Autonomiegebiet; Verfolgung

    Die herrschende Auffassung in Rechtsprechung und Literatur geht dahin, dass Zielstaat einer Abschiebungsandrohung i. S. d. § 59 Abs. 2 AufenthG ein Staat im völkerrechtlichen Sinne sein müsse (Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 21.4.2004 - 11 LA 61/04 -, NVwZ-RR 2004, 535, juris Rn. 5; für den Fall der völkerrechtlichen Sezession der Republik Kosovo von der Bundesrepublik Jugoslawien: VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 22.7.2008 - 11 S 1771/08 -, InfAuslR 2008, 420, juris Rn. 6 unter Hinweis auf BVerwG, Urt. v. 8.5.2003 - 1 C 4/02 -, InfAuslR 2004, 40, juris Rn. 20 für Serbien und Montenegro; zum Status von Berg-Karabach: Bayerischer VGH, Urt. v. 18.8.2006 - 9 B 04.30794 -, juris Rn. 19 f.; Hailbronner, Ausländerrecht, § 59 Rn. 31 (Feb. 2016); Funke-Kaiser, in: GK-AufenthG, § 59 Rn. 77 f. (Dez. 2016)).
  • VG München, 23.10.2009 - M 3 E 09.4670

    Einstweilige Anordnung; vorläufige Zulassung zum Masterstudium; Eignungsverfahren

  • VG Karlsruhe, 15.05.2006 - A 4 K 10788/05

    Änderung bzw. Ergänzung der Zielstaatsbezeichnung in asylrechtlicher

  • VG Schleswig, 25.10.2006 - 15 A 192/06
  • VG Schleswig, 07.08.2006 - 15 A 80/06
  • OVG Niedersachsen, 20.08.2009 - 8 PA 109/09

    Prozesskostenhilfe, Erfolgsaussichten, Niederlassungserlaubnis, Aufenthaltsdauer,

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