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   BVerwG, 06.11.2014 - 1 C 4.14   

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BVerwG, 06.11.2014 - 1 C 4.14 (https://dejure.org/2014,33075)
BVerwG, Entscheidung vom 06.11.2014 - 1 C 4.14 (https://dejure.org/2014,33075)
BVerwG, Entscheidung vom 06. November 2014 - 1 C 4.14 (https://dejure.org/2014,33075)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    ARB 2/76 Art. 7; ARB 1/80 Art. 13; AufenthG § 4 Abs. 1 Satz 1, § 33 Satz 1; AuslG 1965 § 2 Abs. 2 Nr. 1, § 7 Abs. 5; AuslG 1990 § 3 Abs. 1; DVAuslG 1990 § 2 Abs. 2
    Assoziationsrecht EWG-Türkei; Arbeitnehmerfreizügigkeit; Familiennachzug; neue Beschränkung; ordnungsgemäßer Aufenthalt; türkischer Arbeitnehmer; Stillhalteklausel; Verschlechterungsverbot; Verhältnismäßigkeit; Zugang zum Arbeitsmarkt; zwingender Grund des ...

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    ARB 2/76 Art. 7
    Arbeitnehmerfreizügigkeit; Assoziationsrecht EWG-Türkei; Familiennachzug; Stillhalteklausel; Verhältnismäßigkeit; Verschlechterungsverbot; Zugang zum Arbeitsmarkt; Zuwanderungskontrolle; neue Beschränkung; ordnungsgemäßer Aufenthalt; türkischer Arbeitnehmer; zwingender ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 33 S 1 AufenthG, § 4 Abs 1 S 1 AufenthG, § 2 Abs 2 Nr 1 AuslG 1965, § 3 Abs 1 AuslG 1990, § 7 Abs 5 AuslG 1965
    Abschaffung des erlaubnisfreien Aufenthalts für türkische Kinder gerechtfertigt

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 33 S 1 AufenthG, § 4 Abs 1 S 1 AufenthG, § 2 Abs 2 Nr 1 AuslG 1965, § 3 Abs 1 AuslG 1990, § 7 Abs 5 AuslG 1965
    Abschaffung des erlaubnisfreien Aufenthalts für türkische Kinder gerechtfertigt

  • Wolters Kluwer

    Anwendung der Stillhalteklausel des Art. 13 ARB 1/80 auf Regelungen des nationalen Rechts beim Familiennachzug türkischer Arbeitnehmer; Aufhebung der Befreiung von der Aufenthaltserlaubnispflicht für unter 16-Jährige

  • rewis.io

    Abschaffung des erlaubnisfreien Aufenthalts für türkische Kinder gerechtfertigt

  • ra.de
  • Informationsverbund Asyl und Migration

    ARB 1/80 Art. 13
    Stillhalteklausel, Türkischer Arbeitnehmer, Familiennachzug, Kindernachzug, Aufenthaltserlaubnispflicht, Stand-Still-Klausel, türkische Staatsangehörige, Zuwanderungskontrolle, öffentliches Interesse, erlaubnisfreier Aufenthalt, türkische Kinder, ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Assoziationsrecht EWG-Türkei; Arbeitnehmerfreizügigkeit; Familiennachzug; neue Beschränkung; ordnungsgemäßer Aufenthalt; türkischer Arbeitnehmer; Stillhalteklausel; Verschlechterungsverbot; Verhältnismäßigkeit; Zugang zum Arbeitsmarkt; zwingender Grund des ...

  • rechtsportal.de

    Anwendung der Stillhalteklausel des Art. 13 ARB 1/80 auf Regelungen des nationalen Rechts beim Familiennachzug türkischer Arbeitnehmer; Aufhebung der Befreiung von der Aufenthaltserlaubnispflicht für unter 16-Jährige

  • datenbank.nwb.de

    Abschaffung des erlaubnisfreien Aufenthalts für türkische Kinder gerechtfertigt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Abschaffung des erlaubnisfreien Aufenthalts für türkische Kinder gerechtfertigt

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Abschaffung des erlaubnisfreien Aufenthalts für türkische Kinder gerechtfertigt

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Abschaffung des erlaubnisfreien Aufenthalts für türkische Kinder

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das Recht des türkischen Arbeitnehmers auf Familiennachzug - und die Stillhalteklausel

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Abschaffung des erlaubnisfreien Aufenthalts für türkische Kinder gerechtfertigt

  • migrationsrecht.net (Kurzinformation)

    Abschaffung des erlaubnisfreien Aufenthalts für türkische Kinder gerechtfertigt

  • bayrvr.de (Pressemitteilung)

    Abschaffung des erlaubnisfreien Aufenthalts für türkische Kinder gerechtfertigt

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    In Deutschland geborene Kinder türkischer Eltern benötigen Aufenthaltserlaubnis

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 150, 276
  • NVwZ 2015, 373
  • FamRZ 2015, 404
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (13)

  • EuGH, 10.07.2014 - C-138/13

    Dass Deutschland Ehegatten von rechtmäßig im Inland wohnenden türkischen

    Auszug aus BVerwG, 06.11.2014 - 1 C 4.14
    Diese ist jedoch durch die damit beabsichtigte effektive Zuwanderungskontrolle als zwingenden Grund des Allgemeininteresses (vgl. hierzu: EuGH, Urteil vom 10. Juli 2014 - Rs. C-138/13, Dogan - InfAuslR 2014, 322) gerechtfertigt.

    In der jüngsten Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (Urteil vom 10. Juli 2014 - Rs. C-138/13, Dogan - InfAuslR 2014, 322) wird bezüglich der in Art. 41 Abs. 1 des Zusatzprotokolls enthaltenen Stillhalteklausel klargestellt, dass diese nicht nur auf Regelungen anwendbar ist, die unmittelbar die Bedingungen für die Ausübung der Niederlassungsfreiheit durch einen türkischen Staatsangehörigen behandeln, sondern auch auf solche, die Rechte von Familienangehörigen auf dem Gebiet der Familienzusammenführung betreffen.

    a) Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (Urteil vom 7. November 2013 - Rs. C-225/12, Demir - NVwZ-RR 2014, 115 Rn. 40) kann eine Beschränkung, mit der bezweckt oder bewirkt wird, die Ausübung der Arbeitnehmerfreizügigkeit im Inland durch einen türkischen Staatsangehörigen strengeren Voraussetzungen zu unterwerfen, als sie zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Beschlusses Nr. 1/80 galten, durch zwingende Gründe des Allgemeininteresses gerechtfertigt sein (vgl. entsprechend zu Art. 41 Abs. 1 Zusatzprotokoll: Urteil vom 10. Juli 2014 - Rs. C-138/13, Dogan - InfAuslR 2014, 322 Rn. 37).

    Ein Fall der Unverhältnismäßigkeit liegt auch nicht deswegen vor, weil die besonderen Umstände des Einzelfalles im Rahmen des § 4 Abs. 1 i.V.m. § 33 Satz 1 AufenthG keine Berücksichtigung fänden (vgl. zu diesem Gesichtspunkt: EuGH, Urteil vom 10. Juli 2014 - Rs. C - 138/13, Dogan - InfAuslR 2014, 322 Rn. 38).

  • EuGH, 17.09.2009 - C-242/06

    Sahin - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Freizügigkeit der Arbeitnehmer -

    Auszug aus BVerwG, 06.11.2014 - 1 C 4.14
    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (Urteile vom 17. September 2009 - Rs. C-242/06, Sahin - Slg. 2009, I-8465 Rn. 65; vom 21. Oktober 2003 a.a.O Rn. 83 und vom 11. Mai 2000 - Rs. C-37/98, Savas - Slg. 2000, I-2927 Rn. 50) sind Art. 41 des Zusatzprotokolls und Art. 13 ARB 1/80 gleichartig und verfolgen - ungeachtet des unterschiedlichen Wortlauts - dasselbe Ziel.

    Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union bedeutet der Begriff "ordnungsgemäß", dass der türkische Arbeitnehmer oder sein Familienangehöriger die Vorschriften des Aufnahmemitgliedstaats auf dem Gebiet der Einreise und des Aufenthalts beachtet haben muss, so dass er sich rechtmäßig im Hoheitsgebiet dieses Staates befindet (Urteile vom 17. September 2009 a.a.O. Rn. 53 und vom 7. November 2013 - Rs. C-225/12, Demir - NVwZ-RR 2014, 115 Rn. 35).

    Danach dürfen die Mitgliedstaaten keine neuen innerstaatlichen Maßnahmen einführen, die bezwecken oder bewirken, dass die Ausübung der Arbeitnehmerfreizügigkeit durch einen türkischen Staatsangehörigen oder einen Familienangehörigen in einem Mitgliedstaat strengeren Voraussetzungen als denjenigen unterworfen wird, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Bestimmung in dem Mitgliedstaat gelten (EuGH, Urteil vom 17. September 2009 a.a.O. Rn. 63).

  • EuGH, 07.11.2013 - C-225/12

    Demir - Vorabentscheidungsersuchen - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Art. 13

    Auszug aus BVerwG, 06.11.2014 - 1 C 4.14
    Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union bedeutet der Begriff "ordnungsgemäß", dass der türkische Arbeitnehmer oder sein Familienangehöriger die Vorschriften des Aufnahmemitgliedstaats auf dem Gebiet der Einreise und des Aufenthalts beachtet haben muss, so dass er sich rechtmäßig im Hoheitsgebiet dieses Staates befindet (Urteile vom 17. September 2009 a.a.O. Rn. 53 und vom 7. November 2013 - Rs. C-225/12, Demir - NVwZ-RR 2014, 115 Rn. 35).

    a) Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (Urteil vom 7. November 2013 - Rs. C-225/12, Demir - NVwZ-RR 2014, 115 Rn. 40) kann eine Beschränkung, mit der bezweckt oder bewirkt wird, die Ausübung der Arbeitnehmerfreizügigkeit im Inland durch einen türkischen Staatsangehörigen strengeren Voraussetzungen zu unterwerfen, als sie zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Beschlusses Nr. 1/80 galten, durch zwingende Gründe des Allgemeininteresses gerechtfertigt sein (vgl. entsprechend zu Art. 41 Abs. 1 Zusatzprotokoll: Urteil vom 10. Juli 2014 - Rs. C-138/13, Dogan - InfAuslR 2014, 322 Rn. 37).

    c) Die Aufenthaltserlaubnispflicht in § 4 Abs. 1 Satz 1 AufenthG auch für türkische Staatsangehörige unter 16 Jahren ist schließlich geeignet, das angestrebte legitime Ziel zu erreichen, und geht nicht über das zu dessen Erreichung Erforderliche hinaus (vgl. zu diesen Anforderungen: EuGH, Urteil vom 7. November 2013 - Rs. C-225/12, Demir - NVwZ-RR 2014, 115 Rn. 40).

  • EuGH, 09.12.2010 - C-300/09

    Toprak - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Freizügigkeit der Arbeitnehmer -

    Auszug aus BVerwG, 06.11.2014 - 1 C 4.14
    Maßgeblich für diesen Vergleich ist jedenfalls die am 1. Dezember 1980 geltende Rechtslage (Art. 16 Abs. 1 ARB 1/80; EuGH, Urteil vom 9. Dezember 2010 - Rs. C-300/09, C-301/09, Toprak und Oguz - Slg. 2010, I-12845 Rn. 62).

    Darüber hinaus erfasst die Stillhalteklausel auch die nachträgliche Verschärfung einer nach diesem Stichtag in Bezug auf die Arbeitnehmerfreizügigkeit eingeführten Bestimmung, die eine Erleichterung der damals geltenden Bestimmungen vorsah, auch wenn diese Verschärfung nicht die Bedingungen für die Erteilung der Erlaubnis im Vergleich zu den bei Inkrafttreten geltenden Bedingungen verschlechterte (EuGH, Urteil vom 9. Dezember 2010 a.a.O. Rn. 50 f.).

  • BVerwG, 23.02.1993 - 1 C 45.90

    Staatenlose - Aufenthalt - Palästinenser - Kinder - Jugendliche - Dauernder

    Auszug aus BVerwG, 06.11.2014 - 1 C 4.14
    Durch den Befreiungstatbestand des § 2 Abs. 2 Nr. 1 AuslG 1965 erhielten jugendliche Ausländer ein (dauerndes) Aufenthaltsrecht und waren damit den Ausländern gleichgestellt, die eine Aufenthaltserlaubnis besaßen (Urteil vom 23. Februar 1993 - BVerwG 1 C 45.90 - BVerwGE 92, 116 = Buchholz 133 AG-StlMindÜbk Nr. 1 S. 6).

    Während der Gesetzgeber des Ausländergesetzes 1965 die Anwesenheit von Kindern vor Vollendung des 16. Lebensjahres noch nicht für derart unvereinbar mit den öffentlichen Interessen angesehen hatte, dass er eine vorherige Kontrolle der Zuwanderung durch ein Erlaubnisverfahren generell für erforderlich hielt (vgl. Urteil vom 23. Februar 1993 a.a.O m.w.N.), war bereits unter der Geltung des Ausländergesetzes 1990 die generelle Befreiung von der Aufenthaltsgenehmigungspflicht für Ausländer unter 16 Jahren aufgehoben worden (§ 3 Abs. 1 Satz 1 AuslG 1990).

  • EuGH, 21.10.2003 - C-317/01

    WIRD VON TÜRKISCHEN FAHRERN IN DEUTSCHLAND ZUGELASSENER LKWS, DIE DIE STRECKE

    Auszug aus BVerwG, 06.11.2014 - 1 C 4.14
    Sie zielt auf die den Mitgliedstaaten verbleibende Kompetenz, die Einreise türkischer Staatsangehöriger in ihr Hoheitsgebiet und dort die erstmalige Aufnahme einer Beschäftigung zu regeln (Urteil vom 30. April 2009 - BVerwG 1 C 6.08 - BVerwGE 134, 27 = Buchholz 451.901 Assoziationsrecht Nr. 52, jeweils Rn. 19; EuGH, Urteil vom 21. Oktober 2003 - Rs. C-317/01, C-369/01, Abatay u.a. - InfAuslR 2004, 32 Rn. 80).

    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (Urteile vom 17. September 2009 - Rs. C-242/06, Sahin - Slg. 2009, I-8465 Rn. 65; vom 21. Oktober 2003 a.a.O Rn. 83 und vom 11. Mai 2000 - Rs. C-37/98, Savas - Slg. 2000, I-2927 Rn. 50) sind Art. 41 des Zusatzprotokolls und Art. 13 ARB 1/80 gleichartig und verfolgen - ungeachtet des unterschiedlichen Wortlauts - dasselbe Ziel.

  • BVerwG, 30.03.2010 - 1 C 8.09

    Visum; Drittstaatsangehörige; Familienzusammenführung; Ehegattennachzug;

    Auszug aus BVerwG, 06.11.2014 - 1 C 4.14
    In Fortentwicklung der Rechtsprechung des erkennenden Senats (Urteil vom 30. März 2010 - BVerwG 1 C 8.09 - BVerwGE 136, 231 = Buchholz 402.242 § 30 AufenthG Nr. 2) kann sich somit auch ein enger Familienangehöriger, der selbst nicht den Zugang zum Arbeitsmarkt, sondern den Familiennachzug erstrebt, auf die Stillhalteklausel berufen.
  • EuGH, 11.05.2000 - C-37/98

    Savas

    Auszug aus BVerwG, 06.11.2014 - 1 C 4.14
    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (Urteile vom 17. September 2009 - Rs. C-242/06, Sahin - Slg. 2009, I-8465 Rn. 65; vom 21. Oktober 2003 a.a.O Rn. 83 und vom 11. Mai 2000 - Rs. C-37/98, Savas - Slg. 2000, I-2927 Rn. 50) sind Art. 41 des Zusatzprotokolls und Art. 13 ARB 1/80 gleichartig und verfolgen - ungeachtet des unterschiedlichen Wortlauts - dasselbe Ziel.
  • EuGH, 06.06.1995 - C-434/93

    Bozkurt / Staatssecretaris van Justitie

    Auszug aus BVerwG, 06.11.2014 - 1 C 4.14
    Diese Übertragung einer unionsrechtlichen Rechtsfigur auf das Assoziationsrecht beruht darauf, dass nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union diejenigen Grundsätze, die nach Unionsrecht für die Freizügigkeit von Unionsbürgern und ihren Familienangehörigen gelten, "soweit wie möglich" als Leitlinien für die Behandlung türkischer Arbeitnehmer, die die im Beschluss Nr. 1/80 eingeräumten Rechte besitzen, herangezogen werden sollen (Urteile vom 6. Juni 1995 - Rs. C-434/93, Bozkurt - Slg. 1995, I-01475 Rn. 20 und vom 23. Januar 1997 - Rs. C-171/95, Tetik - Slg. 1997, I-329 Rn. 28; vgl. auch: Hailbronner, ZAR 2011, 322 ; Thym, ZAR 2014, 301 ).
  • EuGH, 09.12.2010 - C-301/09

    Oguz

    Auszug aus BVerwG, 06.11.2014 - 1 C 4.14
    Maßgeblich für diesen Vergleich ist jedenfalls die am 1. Dezember 1980 geltende Rechtslage (Art. 16 Abs. 1 ARB 1/80; EuGH, Urteil vom 9. Dezember 2010 - Rs. C-300/09, C-301/09, Toprak und Oguz - Slg. 2010, I-12845 Rn. 62).
  • EuGH, 23.01.1997 - C-171/95

    DER GERICHTSHOF ENTSCHEIDET ÜBER DIE FRAGE, OB EIN TÜRKISCHER ARBEITNEHMER, DER

  • EuGH, 12.07.2012 - C-176/11

    Werbung für ausländische Spielbanken darf unter bestimmten Voraussetzungen

  • BVerwG, 30.04.2009 - 1 C 6.08

    Aufenthaltserlaubnis, terroristische Aktivitäten, assoziationsrechtliches

  • BVerwG, 10.12.2014 - 1 C 15.14

    Aufenthaltserlaubnis; Arbeitnehmer; Selbständiger; Ehegattennachzug zu Deutschen;

    Der Kläger kann auch von seiner Ehefrau kein Recht auf Beachtung der Stillhalteklausel des Art. 7 ARB 2/76 oder des Art. 13 ARB 1/80 ableiten mit der Folge, dass es allein auf deren ordnungsgemäßen Aufenthalt ankäme (vgl. dazu Urteil vom 6. November 2014 - BVerwG 1 C 4.14 - Rn. 15).
  • BVerwG, 28.04.2015 - 1 C 21.14

    Assoziationsrecht EWG-Türkei; ausreichende Kenntnisse; Betreuung;

    Dies bedeutet, dass für den Vergleich der Rechtslage auf die jeweils günstigste Regelung abzustellen ist, die seit dem Inkrafttreten der Stillhalteklausel eingeführt wurde (BVerwG, Urteil vom 6. November 2014 - 1 C 4.14 - NVwZ 2015, 373).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 30.01.2015 - 7 B 22.14

    Keine Sprachanforderungen bei Familiennachzug von Ehegatten türkischer

    Sie zielt auf die den Mitgliedstaaten verbleibende Kompetenz, die Einreise türkischer Staatsangehöriger in ihr Hoheitsgebiet und dort die erstmalige Aufnahme einer Beschäftigung zu regeln (vgl. m.w.N. aus der Rspr. des EuGH: BVerwG, Urteil vom 6. November 2014 - 1 C 4.14 - juris Rn. 13).

    Da nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs Art. 41 ZP und Art. 13 ARB 1/80 gleichartig sind und - ungeachtet des unterschiedlichen Wortlauts - dasselbe Ziel verfolgen, ist auch die Stillhalteklausel des Art. 13 ARB 1/80 dahin auszulegen, dass mit Blick auf den stammberechtigten türkischen Arbeitnehmer Regelungen über die Familienzusammenführung vom Anwendungsbereich nicht von vornherein ausgeschlossen sind (vgl. m.w.N. aus der Rspr. des EuGH: BVerwG, Urteil vom 6. November 2014 - 1 C 4.14 - juris Rn. 14).

    In Fällen, in denen es um Vorschriften geht, die die Familienzusammenführung mit einem türkischen Arbeitnehmer betreffen, ist für einen ordnungsgemäßen Aufenthalt im Sinne der Stillhalteklausel auf die Person des Stammberechtigten, des türkischen Arbeitnehmers, abzustellen (vgl. BVerwG, Urteil vom 6. November 2014 - 1 C 4.14 - juris Rn. 15).

    Diese Übertragung einer unionsrechtlichen Rechtsfigur auf das Assoziationsrecht beruht darauf, dass nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs diejenigen Grundsätze, die nach Unionsrecht für die Freizügigkeit von Unionsbürgern und ihren Familienangehörigen gelten, "soweit wie möglich" als Leitlinien für die Behandlung türkischer Arbeitnehmer, die die im Beschluss Nr. 1/80 eingeräumten Recht besitzen, herangezogen werden sollen (vgl. m.w.N. aus der Rspr. des EuGH: BVerwG, Urteil vom 6. November 2014 - 1 C 4.14 - juris Rn. 21).

  • VG Karlsruhe, 06.03.2018 - 1 K 2902/16

    Unerlaubte Einreise; Schengenraum; Einholung eines nationalen Visums für den

    Zudem habe das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 06.11.2014 - 1 C 4.14 - zurecht festgestellt, dass selbst dann, wenn die "Stand-Still-Klausel" greifen würde, aus zwingenden Gründen des Allgemeininteresses die Anwendung der Klausel eingeschränkt werden könne, wenn dies verhältnismäßig sei.

    Selbst wenn man nämlich der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg nicht folgte und davon ausginge, dass eine Einschränkung der Stand-Stillklausel im Fall des Vorliegens eines zwingenden Grundes des Allgemeininteresses, der in der Einhaltung der Visumvorschriften als zentralem und verhältnismäßigem Steuerungsinstrument der Zuwanderung liegen könnte (vgl. BVerwG, Urteil vom 06.11.2014 - 1 C 4/14 -, juris und EuGH, Urteil vom 29.03.2017 - C 652/15 -, juris), wäre wegen der unklaren Rechtslage - eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts steht noch aus - nur von einem vereinzelten und geringfügigen Verstoß der Klägerin zu Ziffer 1 auszugehen.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.09.2017 - 11 B 16.16

    Ausländerrecht: Kindernachzug nach Vollendung des 16. Lebensjahres; Beherrschen

    Um dies zu verhindern kann sich auch ein enger Familienangehöriger, der - wie vorliegend - nicht den Zugang zum Arbeitsmarkt, sondern den Familiennachzug erstrebt, auf die Stillhalteklausel des Art. 13 ARB 1/80 berufen (BVerwG, Urteil vom 6. November 2014 - 1 C 4/14 -, juris Rn. 14).

    In Fällen, in denen es um Vorschriften geht, die die Familienzusammenführung mit einem türkischen Arbeitnehmer betreffen, ist für die Ordnungsmäßigkeit von Aufenthalt und Beschäftigung im Sinne der Stillhalteklausel auf die Person des stammberechtigten türkischen Arbeitnehmers abzustellen (vgl. EuGH, Urteil Genc, a.a.O., juris Rn. 36; BVerwG, Urteil vom 6. November 2014 - 1 C 4.14, - juris Rn. 15).

  • OVG Hamburg, 17.12.2015 - 4 Bf 137/13

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke des Zusammenlebens mit deutscher

    Der Kläger kann auch von seiner Ehefrau kein Recht auf Beachtung der Stillhalteklausel des Art. 7 ARB 2/76 oder des Art. 13 ARB 1/80 ableiten mit der Folge, dass es allein auf deren ordnungsgemäßen Aufenthalt ankäme (vgl. dazu BVerwG, Urt. v. 6.11.2014, 1 C 4.14, BVerwGE 150, 276, juris Rn. 15).
  • BVerwG, 25.06.2019 - 1 C 40.18

    ARB 1/80 Art 13; ARB 2/76 Art 7; AufenthG § 5 Abs 2 Satz 1 Nr 1, Abs 2 Satz 2, §

    Denn sie hat dazu geführt, dass hierdurch die erstmalige Aufnahme der Ehegatten türkischer Staatsangehöriger in Deutschland strengeren Voraussetzungen unterworfen wird, als sie zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Stillhalteklauseln galten (EuGH, Urteile vom 12. April 2016 - C-561/14 - Rn. 44, 50; vom 29. März 2017 - C-652/15 - Rn. 31; vom 7. August 2018 - C-123/17 - Rn. 68; vgl. auch zu Art. 41 Abs. 1 ZP: EuGH, Urteil vom 10. Juli 2014 - C-138/13 - Rn. 36; s.a. BVerwG, Urteil vom 6. November 2014 - 1 C 4.14 - BVerwGE 150, 276 Rn. 14).
  • VGH Baden-Württemberg, 16.09.2015 - 11 S 1711/15

    Ehegattennachzug zu türkischem Arbeitnehmer ohne Einholung eines nationalen

    Auch das Bundesverwaltungsgericht geht mittlerweile davon aus, dass insoweit auf die Person des Arbeitnehmers abzustellen ist (vgl. Urteil vom 06.11.2014 - 1 C 4.14 - InfAuslR 2015, 93).

    Dieses rechtfertigt es, Erschwerungen des Familiennachzugs ebenfalls als von der Stand-Stillklausel des Art. 7 ARB 2/76 erfasst anzusehen und nicht erst nach der des Art. 13 ARB 1/80 mit der Folge, dass die Einführung der Sichtvermerkspflicht zum 06.10.1980 hieran zu messen ist (so auch Senatsbeschluss vom 21.07.2015 - 11 S 1009/14 - juris; offen gelassen noch im BVerwG, Urteil vom 06.11.2014 - 1 C 4.14 - a.a.O.).

    Vor diesem Hintergrund greift das Verständnis des Bundesverwaltungsgerichts im Urteil vom 06.11.2014 (1 C 4.14 - InfAuslR 201593), mit dem es die Beseitigung der unter der Geltung des Ausländergesetzes 1965 und teilweise noch des Ausländergesetzes 1990 bestehenden Privilegierung von unter 16 Jahre alten Kindern, gebilligt hat, zu kurz.

  • VGH Bayern, 27.11.2018 - 19 CE 17.550

    Erlöschen einer Niederlassungserlaubnis und eines Aufenthaltsrechts nach ARB 1/80

    Die hier vorliegende Fallkonstellation eines Familiennachzugs zu deutschen Kindern ist mit der vom Europäischen Gerichtshof aufgrund der Vorlage des Bundesverwaltungsgerichts entschiedenen Fallkonstellation eines Familiennachzugs zum Assoziationsberechtigten und der dafür erforderlichen Visumpflicht nicht vergleichbar, da der deutsche Staatsangehörige ein assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht nicht zu vermitteln vermag (vgl. EuGH, U.v. 7.8.2018 - C-123/17 Yön - juris; BVerwG, EuGH-Vorlage v. 26.1.2017 - 1 C 1/16 - BVerwGE 157, 221-235, juris Rn. 24; BVerwG, U.v. 6.11.2014 - 1 C 4.14 - juris Rn. 15; U.v. 10.12.2014 - 1 C 15/14 - juris Rn. 14).
  • VGH Baden-Württemberg, 30.03.2021 - 11 S 3421/20

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für ein im Bundesgebiet geborenes Kind;

    Indem die Ausländerbehörde über die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis gemäß § 33 Satz 1 AufenthG nach Ermessen entscheidet, wird ihr die Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls ermöglicht (BVerwG, Urteil vom 06.11.2014 - 1 C 4.14 -, juris Rn. 25).
  • VG Darmstadt, 01.12.2015 - 5 K 1261/15

    Vorabentscheidungsersuchen an den Gerichtshof der Europäischen Union

  • VG Schleswig, 09.01.2019 - 1 B 137/18

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Abschiebung

  • VG Schleswig, 25.05.2018 - 11 B 64/18

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Ablehnung von Anträgen auf Erteilung von

  • VG Berlin, 19.04.2018 - 34 K 239.15

    Erteilung eines nationalen Visums zum Zwecke des Nachzugs

  • VGH Bayern, 18.08.2016 - 10 ZB 16.1225

    Aufenthaltserlaubnis zum Ehegattennachzug

  • VG Düsseldorf, 23.12.2016 - 7 L 3292/16

    Service Passport; Dienstpass; Visum; Verschlechterungsverbot;

  • OVG Sachsen, 03.11.2016 - 1 F 12/16

    Erinnerung, ; auswärtiger Rechtsanwalt; Fahrtkosten; Reisekosten

  • VG Bayreuth, 13.07.2021 - B 6 S 21.532

    Nachträgliche Befristung einer Aufenthaltserlaubnis und Verlängerungsantrag

  • VG Hannover, 16.11.2022 - 5 B 3897/22

    Beschäftigung; Familiennachzug; Kindernachzug; overstay; Schengenvisum;

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