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   BVerwG, 26.06.1979 - 1 C 40.76   

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https://dejure.org/1979,629
BVerwG, 26.06.1979 - 1 C 40.76 (https://dejure.org/1979,629)
BVerwG, Entscheidung vom 26.06.1979 - 1 C 40.76 (https://dejure.org/1979,629)
BVerwG, Entscheidung vom 26. Juni 1979 - 1 C 40.76 (https://dejure.org/1979,629)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Erteilung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Bundeskriminalamts für das Spiel "Brillanten-Bingo" - Schutzzweck des § 284 Strafgesetzbuch (StGB) - Begriff des Glücksspiels

  • Wolters Kluwer
  • vdai.de PDF

    Voraussetzungen für die Versagung der Unbedenklichkeitsbescheinigung nach § 33h Nr. 3 GewO; Schutzzweck des § 284 StGB; für die Erteilung der Unbedenklichkeitsbescheinigung können durch Rechtsverordnung nur solche Anforderungen an die in § 33f Abs. 1 Nr. 3 GewO aufgeführten ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 58, 162
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 04.02.1958 - 5 StR 579/57
    Auszug aus BVerwG, 26.06.1979 - 1 C 40.76
    Die in der bisherigen Rechtsprechung noch nicht abschließend geklärte (vgl. BGHSt 11, 209 [210]) weitere Frage, ob der Begriff des Glücksspiels einen Einsatz des Spielers voraussetzt, kann dahinstehen; denn selbst wenn man entweder diese Frage verneint oder aber bejaht und in dem Eintrittsgeld für die Tanzveranstaltung einen zur Tatbestandserfüllung ausreichenden Einsatz erblickt, ist das vom Kläger in Aussicht genommene Spiel nach Sinn und Zweck des § 284 StGB nicht als strafbares Glücksspiel anzusehen.

    Es stehen sich im wesentlichen zwei Auffassungen gegenüber, wobei die Meinung überwiegt, die wirtschaftliche Ausbeutung der natürlichen Spielleidenschaft des Publikums solle unter staatliche Kontrolle und Zügelung genommen werden (so BGHSt 11, 209, 210 [BGH 04.02.1958 - 5 StR 579/57]; Lackner, StGB, 12. Aufl., 1978, § 284, Anm. 1), während eine andere Ansicht dahin geht, den Strafbarkeitsgrund in der durch das Glücksspiel bewirkten Vermögensgefährdung zu sehen (Eser in Schönke-Schröder, StGB, 1978, 19. Aufl., § 284, Rdnr. 2).

  • VGH Bayern, 18.12.2008 - 10 BV 07.558

    Staatliches Sportwettenmonopol in Bayern rechtmäßig

    Es ist zwar anerkannt, dass Glücksspiele ohne oder mit einem sehr geringen Einsatz nach dem Sinn und Zweck des § 284 Abs. 1 StGB nicht strafrechtlich verfolgt werden und als sozial übliche Unterhaltungsspiele straffrei veranstaltet werden können (vgl. BGH vom 29.9.1986 BGHSt 34, 171 - Kettenbrief; BVerwG vom 26.6.1979 BVerwGE 58, 162 - Tanzveranstaltung).
  • BVerwG, 24.10.2001 - 6 C 1.01

    Andere Spiele mit Gewinnmöglichkeit; Gewinnspielgerät; Glücksspiel;

    d) Der Hinweis des Klägers auf das Urteil vom 26. Juni 1979 - BVerwG 1 C 40.76 - (BVerwGE 58, 162 = GewArch 1979, 371) führt nicht zu einem anderen Ergebnis.
  • VGH Baden-Württemberg, 11.04.2003 - 14 S 2251/02

    Bauartzulassungswidrige Umrüstung von Geldmünzen auf Wertmarken

    Die durch § 33e Satz 1 GewO sachlich begrenzte Rechtssetzungsbefugnis des Bundesministeriums für Wirtschaft wird mithin nicht dadurch erweitert, dass dieses nach § 33f GewO "zur Eindämmung der Betätigung des Spieltriebs, zum Schutz der Allgemeinheit und der Spieler sowie im Interesse des Jugendschutzes" Rechtsverordnungen erlassen darf (BVerwG, Urteil vom 30.01.1968 - I C 44.67 -, GewArch 1968, 81; Urteil vom 26.06.1979 - 1 C 40.76 -, GewArch 1979, 371; Marcks in Landmann/Rohmer, a.a.O., § 33f Randnr. 1, sowie Urteilsanmerkung GewArch 1980, 58).

    Ausgehend hiervon hat das Bundesverwaltungsgericht durch Urteil vom 26.06.1979 (aaO.) entschieden, dass die den Höchstgewinn an Warenspielgeräten einschränkende Regelung der Spielverordnung danach nicht von der Ermächtigungsnorm gedeckt und somit unzulässig sei, weil nur solche Anforderungen an die in § 33f aufgeführten Merkmale gestellt werden dürften, die geeignet sind, die in § 33e GewO als einziger gesetzlicher Versagungsgrund aufgeführte Verlustgefahr zu verhüten, die Höhe des möglichen Gewinns indes für die Verlustgefahr unerheblich sei.

    Der Senat lässt vorliegend dahinstehen, inwieweit dieser Entscheidung beizupflichten ist (bejahend Ahlf, Urteilsanmerkung GewArch 1979, 372; Dickersbach, WiVerw 1985, 23, 26; ablehnend Marcks in Landmann/Rohmer, GewO Band II 220, SpielV § 13, Randnr. 11; Urteilsanmerkung GewArch 1980, 58; Tettinger/Wank, a.a.O., § 33f Randnr. 4; unklar Hahn in Friauf, GewO § 33e Randnr. 18), und ob die zu Warenspielgeräten gemachten Aussagen des Bundesverwaltungsgerichts auch auf Geldspielgeräte übertragbar sind (so Marcks, Urteilsanmerkung GewArch 1980, 58; ablehnend Dickersbach, a.a.O., S. 23, 26 Anm. 18).

  • BVerwG, 23.08.1994 - 1 C 18.91

    Sportwetten - Art. 12 GG, Konzessionierung, objektive Zulassungsschranke

    § 33 h Nr. 3 GewO stellt klar, daß Glücksspiele im Sinne des § 284 StGB nicht nach § 33 d Abs. 1 Satz 1 GewO erlaubnisfähig sind; sie werden nicht durch § 33 d GewO geregelt (Urteil vom 26. Juni 1979 - BVerwG 1 C 40.76 - Buchholz 451.20 § 33 h GewO Nr. 8, S. 3; Landmann/Rohmer/Marcks, Gewerbeordnung, § 33 h Rn. 6 (Stand: November 1991)).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 15.09.2009 - 6 A 10199/09

    Glücksspiel i.S.d. § 3 Abs. 1 Satz 1 Glücksspielstaatsvertrag

    Auch das Bundesverwaltungsgericht geht im Übrigen davon aus, dass zufallsabhängige Spiele (in der dortigen Entscheidung "Brillanten-Bingo") der Regelung des § 33d Abs. 1 GewO unterliegen können (BVerwGE 58, 162 ).
  • VG Trier, 03.02.2009 - 1 K 592/08

    Pokerturniere

    Ferner geht das Bundesverwaltungsgericht in seiner Entscheidung vom 26. Juni 1979 - 1 C 40.76- bei der Teilnahme an einem zufallsabhängigen Bingospiel nicht von einem Glückspiel, sondern einem "anderen" Spiel im Sinne des § 33 d GewO aus, dessen Einsatz (drei bis vier Mark) versteckt durch Lösung einer Eintrittskarte zu einer Tanzveranstaltung geleistet wird und bei der ein Preis im Wert von 80 bis 120 DM gewonnen werden kann, mit der Begründung, die dargestellten Umstände verböten die Annahme, durch die Veranstaltung werde die natürliche Spielleidenschaft des Publikums wirtschaftlich ausgebeutet, das Vermögen der Besucher gefährdet oder sonstige Schutzzwecke tangiert.
  • BVerwG, 11.03.1997 - 1 C 26.96

    Verfassungsrecht - Gewerberechtliche Einschränkungen als Berufsausübungsregelung

    Das Verwaltungsgericht hat zu Recht darauf hingewiesen, daß der Begriff des Glücksspiels im Sinne des § 284 StGB in der Rechtsprechung des Senats weitgehend geklärt ist (vgl. z.B. BVerwGE 2, 110 (111) [BVerwG 17.05.1955 - I C 133/53]; 96, 293 (295) [BVerwG 23.08.1994 - 1 C 18/91]; Urteile vom 26. Juni 1979 - BVerwG 1 C 40.76 - BVerwGE 58, 162 = Buchholz 451.20 § 33 h GewO Nr. 8 = GewArch 1979, 371 und vom 28. September.
  • VG München, 31.01.2005 - M 22 S 04.4298

    Vermittlung von Sportwetten illegal

    Es geht hierbei um die Abgrenzung des Glücksspiels vom reinen (straflosen) "Unterhaltungsspiel" (BVerwG vom 26.6.1979 GewArch 1979, 371 und vom 29.9.1986 NJW 1987, 851).
  • VGH Hessen, 10.03.1992 - 2 UE 1618/89

    Erstattung von Zuwendungen an die Unterstützungskasse des DGB eV nach dem

    Denn dieser im Wege der verwaltungsgerichtlichen Inzidentkontrolle zu überprüfenden Rechtsverordnung (vgl. hierzu die Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. Juni 1979 - 1 C 40.76 - und vom 12. Juli 1979 - 3 C 101.79 -, BVerwGE 58 S. 162 ff. und 189 ff.) ist die Geltung zu versagen, soweit sie in direkter Anknüpfung an die Legaldefinition der Unterstützungskassen bestimmt, daß als betriebliche oder überbetriebliche Alters- und Hinterbliebenenversorgung im Sinne des § 14 a Abs. 3 ASG eine Versicherung in Einrichtungen im Sinne des BetrAVG nur anzusehen sei, wenn dem Arbeitnehmer ein Rechtsanspruch auf ihre Leistungen gewährt werde.
  • BVerwG, 23.06.1981 - 1 B 32.81

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anforderungen an die

    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, daß ein Spiel, das Glücksspiel im Sinne des § 284 StGB ist, den §§ 33 d) bis 33 g) nicht unterfällt und nicht erlaubnisfähig ist (vgl. zuletzt noch BVerwG, Urteil vom 26. Juni 1979 - BVerwG 1 C 40.76 - [BVerwGE 58, 162 = GewArch. 1979, 371]).
  • VG Stuttgart, 26.08.1982 - VRS VIII 220/79

    Öffentliche Bestellung zum Sachverständigen; Praktische Tätigkeit auf dem Gebiet

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