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   BVerwG, 09.05.1986 - 1 C 40.84   

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BVerwG, 09.05.1986 - 1 C 40.84 (https://dejure.org/1986,1905)
BVerwG, Entscheidung vom 09.05.1986 - 1 C 40.84 (https://dejure.org/1986,1905)
BVerwG, Entscheidung vom 09. Mai 1986 - 1 C 40.84 (https://dejure.org/1986,1905)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Staatsangehörigkeit - Verlust der Staatsangehörigkeit - Einbürgerung der Eltern in einen ausländischen Staat

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • hjil.de PDF, S. 15 (Kurzinformation)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1987, 1157
  • NVwZ 1987, 503 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 21.05.1985 - 1 C 12.84

    Feststellung des Bestehens der deutschen Staatsangehörigkeit i.R.e. Klage auf

    Auszug aus BVerwG, 09.05.1986 - 1 C 40.84
    Entsprechendes gilt gemäß § 43 VwGO für den Feststellungsantrag des Klägers; insbesondere ist das Feststellungsinteresse nicht deswegen ausgeschlossen, weil der Kläger auch Klage auf Erteilung eines Staatsangehörigkeitsausweises erhoben hat (vgl. Urteil vom 21. Mai 1985 - BVerwG 1 C 12.84 - Buchholz 130 § 25 RuStAG Nr. 5 ).

    Es muß eine Willensbetätigung der Eltern vorliegen, die erkennen läßt, daß sie mit ihrer eigenen Einbürgerung auch diejenige des Kindes herbeiführen wollen (Beschluß vom 27. Juni 1956 - BVerwG 1 B 200.55 - a.a.O.; Urteil vom 21. Mai 1985 - BVerwG 1 C 12.84 - a.a.O.).

    Insoweit liegt der Sachverhalt anders als in dem durch Urteil vom 21. Mai 1985 - BVerwG 1 C 12.84 - (a.a.O.) entschiedenen Fall, in dem der elterliche Gewalthaber in seinem Einbürgerungsantrag dem Sinne nach außerdem erklärt hatte, daß er für die aufgeführten Kinder die fremde Staatsangehörigkeit anstrebe (Urteilsabdruck S. 4).

  • BVerwG, 27.06.1956 - I B 200.55

    Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit eines Kindes mit Erwerb der

    Auszug aus BVerwG, 09.05.1986 - 1 C 40.84
    In seinem Beschluß vom 27. Juni 1956 - BVerwG 1 B 200.55 - (NJW 1956, 1411) hat er ausgesprochen, daß für einen Antrag jede Willensbetätigung des elterlichen Gewalthabers genügt, die erkennen läßt, daß er mit seiner eigenen Einbürgerung auch die des Kindes herbeiführen will, und zwar ohne Rücksicht darauf, ob nach dem ausländischen Recht eine solche Willensbetätigung des elterlichen Gewalthabers rechtliche Bedeutung für den Erwerb der ausländischen Staatsangehörigkeit hat.

    Es muß eine Willensbetätigung der Eltern vorliegen, die erkennen läßt, daß sie mit ihrer eigenen Einbürgerung auch diejenige des Kindes herbeiführen wollen (Beschluß vom 27. Juni 1956 - BVerwG 1 B 200.55 - a.a.O.; Urteil vom 21. Mai 1985 - BVerwG 1 C 12.84 - a.a.O.).

  • BVerfG, 29.07.1959 - 1 BvR 205/58

    Elterliche Gewalt

    Auszug aus BVerwG, 09.05.1986 - 1 C 40.84
    Da beide Elternteile mit Rücksicht auf den Grundsatz der Gleichberechtigung (Art. 3 Abs. 2 GG) Inhaber der - gemäß Art. 19 EGBGB nach deutschem Recht zu beurteilenden - elterlichen Gewalt waren und ihnen damit die gesetzliche Vertretung und die Sorge für die Person des Klägers gemeinsam zustanden (vgl. BVerfGE 10, 59), ist § 19 Abs. 2 Satz 1 RuStAG dahin anzuwenden, daß beide Elternteile den Antrag für sich und zugleich für das Kind gestellt haben müssen.
  • BVerwG, 30.11.1982 - 1 C 72.78

    Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit

    Auszug aus BVerwG, 09.05.1986 - 1 C 40.84
    Die Zulässigkeit dieses Verpflichtungsbegehrens unterliegt keinen Bedenken (§ 42 VwGO; vgl. Urteil vom 30. November 1982 - BVerwG 1 C 72.78 - Buchholz 11 Art. 116 GG Nr. 13 ).
  • VGH Bayern, 14.11.2007 - 5 B 05.3039

    Staatsangehörigkeit; Verlust; Minderjähriges Kind; (Wieder-)Erwerb einer

    Die entsprechende Anwendbarkeit des § 19 Abs. 2 StAG lässt nicht das Erfordernis des Erwerbs auf Antrag entfallen, sondern führt lediglich zur Entbehrlichkeit der vormundschaftlichen Genehmigung, wenn die Eltern einen Antrag auf Erwerb der fremden Staatsangehörigkeit für sich und zugleich für ihr Kind stellen (BVerwG, U.v. 9.5.1986 - 1 C 40.84, NJW 1987, 1157).

    Ein bloßes Hinnehmen der gesetzlichen Erstreckungswirkung oder ein inneres Einverständnis mit ihr reicht hingegen nicht aus (vgl. BVerwG, U.v. 9.5.1986 - 1 C 40.84, NJW 1987, 1157/1158).

    Mit der Voraussetzung, dass die fremde Staatsangehörigkeit auf einen Antrag erworben sein muss, will das Gesetz den Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit ausschließen, wenn der Erwerb der ausländischen Staatsangehörigkeit kraft Gesetzes erfolgt (BVerwG, U.v. 9.5.1986 - 1 C 40.84, NJW 1987, 1157).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat diese Frage bislang ausdrücklich offen gelassen (BVerwG, U.v. 9.5.1986 - 1 C 40.84, NJW 1987, 1157; anders noch die Vorinstanz BayVGH, U.v. 27.6.1984 - 5 B 81 A. 1580).

  • VGH Bayern, 14.11.2007 - 5 B 06.2769

    Staatsangehörigkeit; Verlust; Minderjähriges Kind; (Wieder-)Erwerb einer

    Die entsprechende Anwendbarkeit des § 19 Abs. 2 StAG lässt nicht das Erfordernis des Erwerbs auf Antrag entfallen, sondern führt lediglich zur Entbehrlichkeit der vormundschaftlichen Genehmigung, wenn die Eltern einen Antrag auf Erwerb der fremden Staatsangehörigkeit für sich und zugleich für ihr Kind stellen (BVerwG, U.v. 9.5.1986 - 1 C 40.84, NJW 1987, 1157).

    Ein bloßes Hinnehmen der gesetzlichen Erstreckungswirkung oder ein inneres Einverständnis mit ihr reicht hingegen nicht aus (vgl. BVerwG, U.v. 9.5.1986 - 1 C 40.84, NJW 1987, 1157/1158).

    Mit der Voraussetzung, dass die fremde Staatsangehörigkeit auf einen Antrag erworben sein muss, will das Gesetz den Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit ausschließen, wenn der Erwerb der ausländischen Staatsangehörigkeit kraft Gesetzes erfolgt (BVerwG, U.v. 9.5.1986 - 1 C 40.84, NJW 1987, 1157).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat diese Frage bislang ausdrücklich offen gelassen (BVerwG, U.v. 9.5.1986 - 1 C 40.84, NJW 1987, 1157; anders noch die Vorinstanz BayVGH, U.v. 27.6.1984 - 5 B 81 A. 1580).

  • VGH Bayern, 14.11.2007 - 5 B 05.2958

    Staatsangehörigkeit; Verlust; Minderjähriges Kind; (Wieder-)Erwerb einer

    Die entsprechende Anwendbarkeit des § 19 Abs. 2 StAG lässt nicht das Erfordernis des Erwerbs auf Antrag entfallen, sondern führt lediglich zur Entbehrlichkeit der vormundschaftlichen Genehmigung, wenn die Eltern einen Antrag auf Erwerb der fremden Staatsangehörigkeit für sich und zugleich für ihr Kind stellen (BVerwG, U.v. 9.5.1986 - 1 C 40.84, NJW 1987, 1157).

    Ein bloßes Hinnehmen der gesetzlichen Erstreckungswirkung oder ein inneres Einverständnis mit ihr reicht hingegen nicht aus (vgl. BVerwG, U.v. 9.5.1986 - 1 C 40.84, NJW 1987, 1157/1158).

    Mit der Voraussetzung, dass die fremde Staatsangehörigkeit auf einen Antrag erworben sein muss, will das Gesetz den Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit ausschließen, wenn der Erwerb der ausländischen Staatsangehörigkeit kraft Gesetzes erfolgt (BVerwG, U.v. 9.5.1986 - 1 C 40.84, NJW 1987, 1157).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat diese Frage bislang ausdrücklich offen gelassen (BVerwG, U.v. 9.5.1986 - 1 C 40.84, NJW 1987, 1157; anders noch die Vorinstanz BayVGH, U.v. 27.6.1984 - 5 B 81 A. 1580).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.12.2012 - 19 A 2264/10

    Vorliegen des Verlusts der deutschen Staatsangehörigkeit durch den Erwerb der

    vgl. dazu BVerfG, Beschluss vom 16. Juli 2012 2 BvQ 31/12 , NVwZ 2012, 1388, juris, Rdn. 16; BVerwG, Urteil vom 9. Mai 1986 1 C 40.84 , StAZ 1986, 357, juris, Rdn. 22; Bay. VGH, Beschluss vom 22. September 2008, a. a. O., Rdn. 7; Urteil vom 14. November 2007, a. a. O., Rdn. 35; Makarov/v. Mangoldt, StAG, Stand: 24. Ergänzungslieferung (Dezember 2010), § 25, Rdn. 43.

    BVerfG, Beschluss vom 16. Juli 2012, a. a. O., Rdn. 16; BVerwG, Urteil vom 9. Mai 1986, a. a. O., Rdn. 25; Urteil vom 21. Mai 1985 1 C 12.84 , StAZ 1986, 138, juris, Rdn. 31; Bay. VGH, Urteil vom 14. November 2007, a. a. O., Rdn. 26; OVG NRW, Urteil vom 15. Juni 1999, a. a. O., Rdn. 54, 62.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.12.2012 - 19 A 2701/10

    Anspruch auf Ausstellung von Staatsangehörigkeitsausweisen bei Feststellung des

    vgl. dazu BVerfG, Beschluss vom 16. Juli 2012 2 BvQ 31/12 , NVwZ 2012, 1388, juris, Rdn. 16; BVerwG, Urteil vom 9. Mai 1986 1 C 40.84 , StAZ 1986, 357, juris, Rdn. 22; Bay. VGH, Beschluss vom 22. September 2008, a. a. O., Rdn. 7; Urteil vom 14. November 2007, a. a. O., Rdn. 35; Makarov/v. Mangoldt, StAG, Stand: 24. Ergänzungslieferung (Dezember 2010), § 25, Rdn. 43.

    BVerfG, Beschluss vom 16. Juli 2012, a. a. O., Rdn. 16; BVerwG, Urteil vom 9. Mai 1986, a. a. O., Rdn. 25; Urteil vom 21. Mai 1985 1 C 12.84 , StAZ 1986, 138, juris, Rdn. 31; Bay. VGH, Urteil vom 14. November 2007, a. a. O., Rdn. 26; OVG NRW, Urteil vom 15. Juni 1999, a. a. O., Rdn. 54, 62.

  • VGH Baden-Württemberg, 05.06.2003 - 13 S 1181/01

    Zuständigkeit des Bundesverwaltungsamts für Staatsangehörigkeitsausweise;

    Maßgeblich für den Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit ist die auf den Erwerb der ausländischen Staatsangehörigkeit gerichtete freie Willensentscheidung, die sich normalerweise im Antrag auf Erwerb einer fremden Staatsangehörigkeit niederschlägt (vgl. BVerwG, Urteile vom 21.5.1985 - 1 C 12.84 -, Buchholz 130 § 25 RuStAG Nr. 5 und vom 9.5.1986 - 1 C 40.84 -, Buchholz 130 § 25 RuStAG Nr. 6 sowie Beschluss vom 13.10.2000 - 1 B 53.00 -, Buchholz 130 § 25 StAG Nr. 11).
  • BVerwG, 22.05.2008 - 5 B 27.08

    Kein Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit eingebürgerter türkischer Kinder

    Es folgt nicht aus dem von der Beteiligten herangezogenen Urteil vom 9. Mai 1986 (BVerwG 1 C 40.84 - Buchholz 130 § 25 RuStAG Nr. 6), nach dem in Fällen, in denen sich die Einbürgerung der Eltern in einen ausländischen Staat kraft Gesetzes auf ihr minderjähriges Kind erstreckt, dieses seine deutsche Staatsangehörigkeit mit dem Erwerb der fremden Staatsangehörigkeit jedenfalls dann nicht verliert, wenn die Eltern nur ihre eigene Einbürgerung beantragt und nicht zugleich ihren Willen hinreichend deutlich zum Ausdruck gebracht haben, dass das Kind von ihrer Einbürgerung erfasst werden soll, wobei eine solche Willensbetätigung nicht schon dann vorliegt, wenn die Eltern ihre eigene Einbürgerung in Kenntnis der Erstreckungswirkung beantragen.
  • BVerwG, 04.05.1999 - 1 C 1.98

    Erklärungserwerb; Inland; Legitimation; Nacherklärungsfrist; nichteheliche

    Wenn die Mutter der Klägerin 1948 ihren Wohnsitz außerhalb der Grenzen des Deutschen Reiches nach dem Stand vom 31. Dezember 1937 genommen hat, wird, da sie damals minderjährig war, zu klären sein, ob ihre Eltern gemäß den Anforderungen von § 25 Abs. 1, § 19 Abs. 2 RuStAG in Verbindung mit den Anträgen auf ihre eigene Einbürgerung in Polen ihren Willen zum Ausdruck gebracht haben, die Einbürgerung auf die Mutter der Klägerin zu erstrecken (vgl. Urteil vom 9. Mai 1986 BVerwG 1 C 40.84 Buchholz 130 § 25 RuStAG Nr. 6 m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.01.2017 - 19 A 2099/15

    Beurteilung der Wirksamkeit des Erwerbs einer ausländischen Staatsangehörigkeit;

    BVerwG, Urteile vom 28. September 1993 - 1 C 25.92 -, BVerwGE 94, 185, juris, Rdn. 20 (palästinensische Mandatszugehörigkeit), vom 9. Mai 1986 - 1 C 40.84 -, StAZ 1986, 357, juris, Rdn. 21 (gesetzlicher Erstreckungserwerb), und vom 21. Mai 1985 - 1 C 12.84 -, StAZ 1986, 138, juris, Rdn. 28 f. (behördlicher Erstreckungserwerb).
  • BVerfG, 16.07.2012 - 2 BvQ 31/12

    Auslieferung in die USA zu Zwecken der Strafverfolgung - Verlust der deutschen

    Auch wenn das Bundesverwaltungsgericht die Frage, ob die Anwendbarkeit der § 25 Abs. 1, § 19 Abs. 2 RuStAG eine Ursächlichkeit des Antrags auf Einbürgerung voraussetzt, offen gelassen hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 9. Mai 1986 - 1 C 40.84 -, NJW 1987, S. 1157, juris, Rn. 22; siehe auch BayVGH, Urteil vom 14. November 2007 - 5 B 05.3039 -, juris, Rn. 34 ff.), kommt bei einer dem ausdrücklichen, in einem Antrag dokumentierten Willen entsprechenden Einbürgerung und dem damit verbundenen Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit ein Verstoß gegen Art. 16 Abs. 1 Satz 1 GG nicht in Betracht.
  • OLG Düsseldorf, 21.10.2005 - 16 U 161/04

    Vermittlung von Finanzdienstleistungen aller Art im Rahmen einer selbstständigen

  • OVG Niedersachsen, 19.01.1994 - 13 L 942/93

    Vertriebenenausweis; Ausstellung; Wehrmacht; Asylantrag; Polen

  • VGH Bayern, 08.11.2005 - 5 C 05.2289

    Prozesskostenhilfe; Beschwerde; Erwerb ausländischer Staatsangehörigkeit; Antrag;

  • VG München, 19.07.2010 - M 25 K 08.2066

    Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit bei Erstreckungs(wieder)erwerb der

  • VG Köln, 22.12.2004 - 10 K 7931/03

    Voraussetzungen für den Anspruch des ehelichen Kindes eines Schlesiers auf

  • BVerwG, 31.03.1987 - 1 C 31.84
  • VG Köln, 17.03.2021 - 10 K 1332/19
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