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AG Bad Urach, 21.06.2013 - 1 C 427/12 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Optischer Mangel der Beschriftung eines Grabmales
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Mangel bei einem Grabmahl bei vermeidbare Ungleichmäßigkeiten in der Beschriftung auf einem Grabmal
- Justiz Baden-Württemberg
§ 633 Abs 2 S 2 Nr 2 BGB, § 640 Abs 1 BGB
Werkvertrag: Abnahmereife eines Grabmals; Teilabnahme durch Vorbesichtigung des probeweise aufgestellten Grabmals; optische Mängel der Beschriftung - RA Kotz
Werkvertrag - Abnahmereife eines Grabmals
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 09.01.2003 - VII ZR 181/00
Minderung des nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauchs; Belastbarkeit einer …
Auszug aus AG Bad Urach, 21.06.2013 - 1 C 427/12
d) Eine Beeinträchtigung des nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauchs liegt u.a. dann vor, wenn die mit der vertraglich geschuldeten Ausführung erreichbaren Eigenschaften, die für die Funktion des Werkes von Bedeutung sind, durch die vertragswidrige Ausführung nicht erreicht werden und damit die Funktion des Werkes gemindert ist (vgl. BGH, Urteil vom 09. Januar 2003 - VII ZR 181/00, in BGHZ 153, 279). - BGH, 19.01.1995 - VII ZR 131/93
Umfang der Gewährleistung des Unternehmers; Schallschutzmangel bei einer …
Auszug aus AG Bad Urach, 21.06.2013 - 1 C 427/12
Entspricht seine Leistung nicht diesen Anforderungen, so ist sie fehlerhaft, und zwar unabhängig davon, ob die anerkannten Regeln der Technik eingehalten worden sind (vgl. BGH, Urteil vom 19. Januar 1995 - VII ZR 131/93, NJW-RR 1995, 472).