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   BVerwG, 07.10.1975 - I C 46.69   

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BVerwG, 07.10.1975 - I C 46.69 (https://dejure.org/1975,13)
BVerwG, Entscheidung vom 07.10.1975 - I C 46.69 (https://dejure.org/1975,13)
BVerwG, Entscheidung vom 07. Oktober 1975 - I C 46.69 (https://dejure.org/1975,13)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Grundrecht auf Asyl - Politisch Verfolgte - Zurückweisung des Zufluchtsuchenden - Abschiebung

Papierfundstellen

  • BVerwGE 49, 202
  • NJW 1976, 490
  • DVBl 1976, 500
  • DVBl 1976, 500 m. Anm. Prof. Dr. Schweitzer
  • DÖV 1976, 92
 
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Wird zitiert von ... (274)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerfG, 26.05.1970 - 1 BvR 83/69

    Dienstpflichtverweigerung

    Auszug aus BVerwG, 07.10.1975 - I C 46.69
    Es findet jedoch Begrenzungen aus der gebotenen "Rücksicht auf die Einheit der Verfassung und die von ihr geschützte gesamte Wertordnung" (BVerfGE 28, 243 [261]).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, der sich der erkennende Senat anschließt, können auch "uneinschränkbare" Grundrechte "mit Rücksicht auf die Einheit der Verfassung und die von ihr geschützte gesamte Wertordnung, Beschränkungen erfahren (BVerfGE 28, 243 [261]; 30, 173).

    Dabei ist zu beachten, daß das Rechtsgut, das auf Grund dieser Würdigung weichen muß, nur so weit zurückgedrängt werden darf, wie es zwingend erscheint (BVerfGE 28, 243 [261]).

  • BVerfG, 04.02.1959 - 1 BvR 193/57

    Politisch Verfolgter

    Auszug aus BVerwG, 07.10.1975 - I C 46.69
    Sie trägt dem Erfordernis weiter Auslegung, das dem Grundrecht auf Asyl nach Entstehungsgeschichte und Zielsetzung innewohnt (BVerfGE 9, 174 [180/181]), die gebotene Rechnung.

    Sie gewährt Asyl insbesondere auch in den Fällen, in denen begründete Verfolgungsfurcht durch Umstände hervorgerufen wird, die erst nach Verlassen des Heimatlandes eingetreten sind und die der Asylbewerber aus Gründen politischer Überzeugung auch selbst willentlich geschaffen haben kann (ständige Rechtsprechung des erkennenden Senats, Urteile vom 28. Januar 1960 - BVerwG 1 C 182.57 - [MDR 1960, 523 = Buchholz 402.22 Art. 1 GK Nr. 10]; vom 4. November 1965 - BVerwG 1 C 40.63 - [Buchholz a.a.O. Nr. 16); vom 5. November 1968 - BVerwG 1 C 29.64 - vom 1. Juli 1975 - BVerwG 1 C 44.68 - vgl. ferner BVerfGE 9, 174 [181]).

  • BVerwG, 17.01.1957 - I C 65.56

    Voraussetzungen für eine Anerkennung als politisch Verfolgter i.S.d. Art. 16 Abs.

    Auszug aus BVerwG, 07.10.1975 - I C 46.69
    Das Grundrecht des Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG hat keine immanenten Schranken (Abweichung von BVerwGE 4, 235 und 238).

    Es hat sich dabei auf die Urteile des erkennenden Senats vom 17. Januar 1957 - BVerwG 1 C 65.56 und 1 C 166.56 (BVerwGE 4, 235 und 238) beziehen können.

  • BVerwG, 17.01.1957 - I C 166.56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 07.10.1975 - I C 46.69
    Es hat sich dabei auf die Urteile des erkennenden Senats vom 17. Januar 1957 - BVerwG 1 C 65.56 und 1 C 166.56 (BVerwGE 4, 235 und 238) beziehen können.

    Das ist von seiten des einfachen Gesetzgebers durch die Übernahme der Bestimmungen der GK in das innerstaatliche (nationale) Recht (vgl. dazu auch BVerwGE 4, 238) und erneut durch die Verweisung auf den Flüchtlingsbegriff der GK in § 28 Nr. 1 AuslG geschehen.

  • BVerwG, 16.06.1970 - I C 47.69

    Eigene Ermittlungen der Ausländerbehörde hinsichtlich der Begehung einer Straftat

    Auszug aus BVerwG, 07.10.1975 - I C 46.69
    Sie sind stets nur zur Abwehr von Schäden gerechtfertigt, die für die Zukunft zu befürchten sind, nicht aber als Neben- oder Zusatzstrafe für vergangenes Fehlverhalten, mag dieses auch noch so schwerwiegend sein (BVerwGE 35, 291 [293]; 42, 133 [138]).
  • BVerwG, 03.05.1973 - I C 33.72

    Anforderungen an das Vorliegen einer Notwehrlage gegenüber dem Liebhaber der

    Auszug aus BVerwG, 07.10.1975 - I C 46.69
    Sie sind stets nur zur Abwehr von Schäden gerechtfertigt, die für die Zukunft zu befürchten sind, nicht aber als Neben- oder Zusatzstrafe für vergangenes Fehlverhalten, mag dieses auch noch so schwerwiegend sein (BVerwGE 35, 291 [293]; 42, 133 [138]).
  • BVerfG, 14.02.1973 - 1 BvR 112/65

    Soraya

    Auszug aus BVerwG, 07.10.1975 - I C 46.69
    Dem liegt die Erwägung zugrunde, daß die Verfassung ein auf innere Widerspruchsfreiheit angelegtes Sinnganzes (vgl. BVerfGE 34, 269 [287]) darstellt.
  • BVerfG, 24.02.1971 - 1 BvR 435/68

    Mephisto - Kunstfreiheit und Persönlichkeitsrecht

    Auszug aus BVerwG, 07.10.1975 - I C 46.69
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, der sich der erkennende Senat anschließt, können auch "uneinschränkbare" Grundrechte "mit Rücksicht auf die Einheit der Verfassung und die von ihr geschützte gesamte Wertordnung, Beschränkungen erfahren (BVerfGE 28, 243 [261]; 30, 173).
  • BVerwG, 01.07.1975 - I C 44.68

    Anspruch auf Asyl - Anerkennung als Asylberechtigter

    Auszug aus BVerwG, 07.10.1975 - I C 46.69
    Sie gewährt Asyl insbesondere auch in den Fällen, in denen begründete Verfolgungsfurcht durch Umstände hervorgerufen wird, die erst nach Verlassen des Heimatlandes eingetreten sind und die der Asylbewerber aus Gründen politischer Überzeugung auch selbst willentlich geschaffen haben kann (ständige Rechtsprechung des erkennenden Senats, Urteile vom 28. Januar 1960 - BVerwG 1 C 182.57 - [MDR 1960, 523 = Buchholz 402.22 Art. 1 GK Nr. 10]; vom 4. November 1965 - BVerwG 1 C 40.63 - [Buchholz a.a.O. Nr. 16); vom 5. November 1968 - BVerwG 1 C 29.64 - vom 1. Juli 1975 - BVerwG 1 C 44.68 - vgl. ferner BVerfGE 9, 174 [181]).
  • BVerwG, 28.01.1969 - I C 14.68

    Ausweisung eines Ausländers - Voraussetzungen für die Anordnung eines

    Auszug aus BVerwG, 07.10.1975 - I C 46.69
    Erst mit der Anordnung der Abschiebung, die nach § 13 Abs. 2 AuslG anzudrohen ist (vgl. § 14 Abs. 2 AuslG ) und selbständig mit Rechtsmitteln angegriffen werden kann, bestimmt die Behörde den zukünftigen Aufenthaltsstaat (Urteile vom 28. Januar 1969 - BVerwG 1 C 14.68 - und vom 19. Juni 1969 - BVerwG 1 C 33.67 - [Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 12]).
  • BVerwG, 04.11.1965 - I C 40.63

    Voraussetzungen der Anerkennung als ausländischer Flüchtling - Anspruch auf

  • BVerwG, 05.11.1968 - I C 29.64

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 19.06.1969 - I C 33.67

    Erlass eines Aufenthaltsverbots gegen einen Ausländer - Voraussetzungen für ein

  • BVerwG, 01.07.1975 - I C 44.70

    Asylberechtigte - Einbürgerungsverfahren - Geheimgehaltene Vorgänge -

  • BVerwG, 28.01.1960 - I C 182.57

    Rechtsmittel

  • BVerfG, 08.12.2014 - 2 BvR 450/11

    Strafrechtliche Verurteilung wegen Gebrauchens unechter Personaldokumente bei der

    Da die Vorschriften der Genfer Flüchtlingskonvention nach Wortlaut, Zweck und Inhalt geeignet und hinreichend bestimmt sind, wie eine innerstaatliche Vorschrift rechtliche Wirkung zu entfalten, sind die Normen auch unmittelbar anwendbar (selfexecuting, vgl. BVerwGE 4, 309 ; 49, 202 ; BVerwG, Urteil vom 4. Juni 1991 - 1 C 42.88 -, juris, Rn. 14).
  • BVerfG, 01.08.1978 - 2 BvR 1013/77

    Kontaktsperre-Gesetz

    In diesem Rahmen können auch uneinschränkbare Grundrechte Begrenzungen erfahren (BVerfGE 28, 243 [261]; 30, 173 [193]); denn schlechthin schrankenlose Rechte kann eine wertgebundene Ordnung nicht anerkennen (BVerwGE 49, 202 [209]).

    Die Sicherheit des Staates als verfaßter Friedensmacht und Ordnungsmacht und die von ihm zu gewährleistende Sicherheit seiner Bevölkerung sind Verfassungswerte, die mit anderen im gleichen Rang stehen und unverzichtbar sind, weil die Institution Staat von ihnen die eigentliche und letzte Rechtfertigung herleitet (BVerwGE 49, 202 [209]).

  • BVerwG, 05.05.1998 - 1 C 17.97

    Abschiebung, Abschiebung in den Heimatstaat, Ausweisungszwecke, Ausweisung,

    Eine solche Rechtsfolge kann unter Berücksichtigung des Umstandes, daß das Asylgrundrecht gemäß Art. 16 a Abs. 1 GG nicht unter einem Gesetzesvorbehalt steht, nur als "ultima ratio" gerechtfertigt sein, wenn anderenfalls die "Opfergrenze" des asylgewährenden Staates überschritten wäre (vgl, Urteil vom 7. Oktober 1975 - BVerwG 1 C 46.69 - BVerwGE 49, 202 ).
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