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   BVerwG, 29.01.1982 - 1 C 46.79   

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https://dejure.org/1982,2013
BVerwG, 29.01.1982 - 1 C 46.79 (https://dejure.org/1982,2013)
BVerwG, Entscheidung vom 29.01.1982 - 1 C 46.79 (https://dejure.org/1982,2013)
BVerwG, Entscheidung vom 29. Januar 1982 - 1 C 46.79 (https://dejure.org/1982,2013)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Ablehnung eines Antrags auf Erteilung einer Erlaubnis zur Ausübung des Maklergewerbes - Leben in ungeordneten Vermögensverhältnissen und gewerberechtliche Zuverlässigkeit - Vor dem Inkrafttreten des Gewerbeordnungsänderungsgesetzes (GewOÄndG) erstattete Anzeigen - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 17.02.1970 - 2 BvR 608/69

    Substantiierungspflicht

    Auszug aus BVerwG, 29.01.1982 - 1 C 46.79
    Die vom Beklagten mittelbar herangezogene Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 28, 17 [20]) ist schon deshalb nicht einschlägig, weil sie sich nur mit Art. 103 Abs. 1 GG, nicht aber mit der durch die Kausalitätsfiktion gekennzeichneten und hier maßgeblichen Regelung des § 138 Nr. 3 VwGO befaßt.
  • BVerwG, 29.09.1976 - 7 CB 46.76

    Verletzung des rechtlichen Gehörs - Darlegungspflicht

    Auszug aus BVerwG, 29.01.1982 - 1 C 46.79
    Der vom Beklagten in seiner Revisionserwiderung angeführte Beschluß vom 29. September 1976 - BVerwG 7 CB 46.76 - gibt zu einer anderen Beurteilung keine Veranlassung.
  • BVerwG, 01.03.1995 - 8 C 36.92

    Öffentlich-rechtliches Benutzungsverhältnis - Verwaltungsschuldverhältnis -

    Zweifel daran, ob das Vorbringen der Beklagten geeignet gewesen wäre, eine ihr günstigere Entscheidung herbeizuführen, sind ohne Belang, weil Art. 103 Abs. 1 GG einen Anspruch darauf begründet, mit jedwedem Vorbringen im Zusammenhang mit dem Streitgegenstand Gehör zu finden, und zwar in einer mündlichen Verhandlung (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. Januar 1982 - BVerwG 1 C 46.79 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 125 S. 8 (10 f.)).
  • BVerwG, 22.03.1983 - 9 C 860.82

    Voraussetzungen für eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör -

    Nach diesen Vorschriften darf eine gerichtliche Entscheidung nur auf solche Tatsachen und Beweisergebnisse gestützt werden, zu denen die Beteiligten sich äußern konnten (ständige Rechtsprechung, vgl.Urteil vom 29. Januar 1982 - BVerwG 1 C 46.79 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 125).
  • BVerwG, 08.02.1983 - 9 C 847.82

    Vorliegen einer politischen Verfolgung im asylrechtlichen Sinne - Verletzung des

    Denn soweit eine Verwertung tatsächlicher Feststellungen aus früheren Verfahren für den zur Entscheidung stehenden Rechtsstreit überhaupt in Betracht kommen kann, unterliegen solche Feststellungen jedenfalls nicht anders als andere tatsächliche Feststellungen dem Gebot des rechtlichen Gehörs, nach welchem eine gerichtliche Entscheidung nur auf solche Tatsachen und Beweisergebnisse gestützt werden darf, zu denen die Beteiligten Stellung nehmen konnten (st. Rechtsprechung, vgl.z.B. Urteil vom 29. Januar 1982 - BVerwG 1 C 46.79 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 125).
  • BVerwG, 02.07.1987 - 9 CB 7.87

    Gesetzlicher Richter - Geschäftsverteilungsplan - Spruchkörperbesetzung

    Nach Art. 103 Abs. 1 GG, § 108 Abs. 2 VwGO darf eine gerichtliche Entscheidung nur auf Tatsachen und Beweisergebnisse gestützt werden, zu denen die Parteien sich äußern konnten (Urteil vom 22. März 1983 - BVerwG 9 C 860.82 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 133; Urteil vom 29. Januar 1982 - BVerwG 1 C 46.79 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 125).
  • BVerwG, 24.05.1984 - 3 C 49.82

    Verzicht auf mündliche Verhandlung - Erlaß eines Beweisbeschlusses -

    Zweifel daran, ob das jeweilige Vorbringen geeignet wäre, eine dem Kläger günstigere Entscheidung herbeizuführen, sind ohne Belang, weil Art. 103 Abs. 1 GG einen Anspruch darauf begründet, mit jedwedem Vorbringen Gehör zu finden, sofern es nur - wie hier - mit dem Streitgegenstand in unmittelbarem sachlichen Zusammenhang steht, und zwar grundsätzlich in einer mündlichen Verhandlung (vgl. etwa Urteil vom 29. Januar 1982 - BVerwG 1 C 46.79 - in Buchholz 310 § 108 Nr. 125 S. 10 f.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 20.12.2007 - 1 L 101/07

    Unstatthaftigkeit der Gegenvorstellung

    Der sich aus Art. 103 Abs. 1 GG und § 108 Abs. 2 VwGO ergebende Anspruch auf rechtliches Gehör gebietet es zwar grundsätzlich, eine gerichtliche Entscheidung nur auf solche Tatsachen und Beweisergebnisse zu stützen, zu denen die Beteiligten sich äußern konnten (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. Januar 1982 - BVerwG 1 C 46.79 -, Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 125; Urteil vom 22. März 1983 - 9 C 860.82 -, BVerwGE 67, 83 f.).
  • BVerwG, 15.03.1989 - 9 CB 7.89

    Nichtzulassung der Revision wegen Verfahrensfehlern - Verletzung der

    Es hat dem Antrag des verspätet zur mündlichen Verhandlung erschienenen Prozeßbevollmächtigten des Klägers auf Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung entsprochen und die vorher "bereits zu Protokoll genommenen Auskünfte und Stellungnahmen erneut in das Verfahren eingeführt"; es hat ferner diese Erkenntnisquellen "benannt und ihren wesentlichen Inhalt dem Kläger-Vertreter mitgeteilt" (vgl. dazu Urteil vom 29. Januar 1982 - BVerwG 1 C 46.79 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 125).
  • BVerwG, 22.11.1983 - 9 B 15383.82

    Anforderungen an die Darlegung der Divergenz eines Urteils von einer Entscheidung

    Nach dem Grundsatz der Gewährung rechtlichen Gehörs darf eine gerichtliche Entscheidung nur auf solche Tatsachen und Beweisergebnisse gestützt werden, zu denen die Beteiligten Stellung nehmen konnten (st. Rechtsprechung, vgl. u.a. Urteil vom 29. Januar 1982 - BVerwG 1 C 46.79 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 125).
  • BVerwG, 17.09.1987 - 1 B 101.87

    Verhältnis des Grundrechtes des Schutzes von Ehe und Familie zu der Ausweisung

    Der gerichtlichen Entscheidung dürfen nur solche Tatsachen und Beweisergebnisse zugrunde gelegt werden, zu denen Stellung zu nehmen den Beteiligten Gelegenheit gegeben worden war (Urteil vom 29. Januar 1982 - BVerwG 1 C 46.79 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 125).
  • BVerwG, 15.09.1983 - 9 B 299.83

    Verletzung rechtlichen Gehörs - Zurverfügungstellen der Auskunft des Auswärtigen

    Nach dem Grundsatz rechtlichen Gehörs darf eine gerichtliche Entscheidung nur auf solche Tatsachen und Beweisergebnisse gestützt werden, zu denen die Beteiligten Stellung nehmen konnten (vgl. u.a. BVerwG, Urteil vom 29. Januar 1982 - BVerwG 1 C 46.79 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 125).
  • BVerwG, 09.09.1983 - 9 B 1597.81

    Begriff der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache im Revisionsverfahren -

  • BVerwG, 30.09.1986 - 9 B 153.86

    Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Anforderungen an die

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