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   BVerwG, 10.09.1974 - I C 48.70   

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BVerwG, 10.09.1974 - I C 48.70 (https://dejure.org/1974,772)
BVerwG, Entscheidung vom 10.09.1974 - I C 48.70 (https://dejure.org/1974,772)
BVerwG, Entscheidung vom 10. September 1974 - I C 48.70 (https://dejure.org/1974,772)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Differenzierung nach der Einkommenshöhe - Gültigkeit der Beitragsordnung - Wesentliche Verschiedenheiten der Mitglieder oder Mitgliedergruppen - Bestimmung der Bemessungsgrundlagen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (37)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 13.03.1962 - I C 155.59

    Rechtsgültigkeit von Beitragspflichten für eine mit einer Zwangsmitgliedschaft

    Auszug aus BVerwG, 10.09.1974 - I C 48.70
    "Der Vorteil, den ein Mitglied an der Aufrechterhaltung der Integrität seines Standes hat, ist nicht meßbar" (Urteil des Senats vom 13. März 1962 - BVerwG I C 155.59 - [Buchholz 418.20 Nr. 8 = DVBl. 1962, 532 = MDR 1962, 760 = NJW 1962, 1311]).

    Der Senat hat wiederholt betont (vgl. Urteile vom 13. März 1962 - a.a.O. - und vom 25. November 1971 - a.a.O. -), daß für die Bemessung und Staffelung von Beiträgen zu einem öffentlichen Berufsverband ein erhebliches Gewicht auch auf die sozialen Erwägungen gelegt werden muß, die den Zusammenschluß von Angehörigen eines Berufes zur Erledigung gemeinsamer Standesaufgaben beherrschen.

  • BVerwG, 25.11.1971 - I C 48.65

    Pflichtmitgliedschaft eines Amtsarztes bei der Landesärztekammer als

    Auszug aus BVerwG, 10.09.1974 - I C 48.70
    Damit wird, wie der Senat in seinem Urteil vom 25. November 1971 - BVerwG I C 48.65 - (BVerwGE 39, 100 = Buchholz 418.00 Nr. 15 = NJW 1972, 350 = DÖV 1972, 423 u.a.) näher ausgeführt hat, keine schematische Gleichbehandlung der Mitglieder durch Erhebung einheitlicher Beiträge verlangt.

    Der Senat hat wiederholt betont (vgl. Urteile vom 13. März 1962 - a.a.O. - und vom 25. November 1971 - a.a.O. -), daß für die Bemessung und Staffelung von Beiträgen zu einem öffentlichen Berufsverband ein erhebliches Gewicht auch auf die sozialen Erwägungen gelegt werden muß, die den Zusammenschluß von Angehörigen eines Berufes zur Erledigung gemeinsamer Standesaufgaben beherrschen.

  • BVerwG, 14.04.1967 - IV C 179.65
    Auszug aus BVerwG, 10.09.1974 - I C 48.70
    Als bundesrechtliche Prüfungsmaßstäbe kommen der allgemeine Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG und das Äquivalenzprinzip in Betracht, welches hier als beitragsrechtliche Ausformung des verfassungsrechtlichen Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit dem revisiblen Recht angehört (vgl. BVerwGE 26, 305 [BVerwG 14.04.1967 - IV C 179/65]).
  • BVerwG, 14.04.1967 - VII C 15.65
    Auszug aus BVerwG, 10.09.1974 - I C 48.70
    Sie kann im Interesse einer möglichst einfach zu handhabenden Beitragsordnung (vgl. BVerwGE 26, 317 [320]) in sachlich vertretbarem Rahmen auch Pauschalierungen vornehmen, insbesondere nach Einkommen und/oder beruflicher Stellung und Tätigkeit etwa vergleichbare Ärzte zu einer Beitragsgruppe zusammenfassen.
  • BVerfG, 11.08.1954 - 2 BvK 2/54

    5%-Sperrklausel I

    Auszug aus BVerwG, 10.09.1974 - I C 48.70
    Bei der gerichtlichen Nachprüfung einer Beitragsordnung anhand der eben behandelten verfassungsrechtlichen Gesichtspunkte ist schließlich zu beachten, daß sich die Prüfung insgesamt nur darauf erstreckt, ob der Satzungsgeber die äußersten Grenzen seines Gestaltungsbereichs überschritten hat, nicht aber, ob er im einzelnen die zweckmäßigste, vernünftigste oder gerechteste Regelung gefunden hat (BVerfGE 3, 162; 4, 31 [BVerfG 20.07.1954 - 1 PBvU 1/54]; 12, 326 [BVerfG 02.05.1961 - 1 BvR 203/53][333]).
  • BVerfG, 02.05.1961 - 1 BvR 203/53

    Ärztliche Pflichtaltersversorgung

    Auszug aus BVerwG, 10.09.1974 - I C 48.70
    Bei der gerichtlichen Nachprüfung einer Beitragsordnung anhand der eben behandelten verfassungsrechtlichen Gesichtspunkte ist schließlich zu beachten, daß sich die Prüfung insgesamt nur darauf erstreckt, ob der Satzungsgeber die äußersten Grenzen seines Gestaltungsbereichs überschritten hat, nicht aber, ob er im einzelnen die zweckmäßigste, vernünftigste oder gerechteste Regelung gefunden hat (BVerfGE 3, 162; 4, 31 [BVerfG 20.07.1954 - 1 PBvU 1/54]; 12, 326 [BVerfG 02.05.1961 - 1 BvR 203/53][333]).
  • BVerfG, 14.04.1964 - 2 BvR 69/62

    Bayerische Bereitschaftspolizei

    Auszug aus BVerwG, 10.09.1974 - I C 48.70
    Der Delegiertenversammlung der Beklagten bleibt für die Regelung des Beitragsrechts noch weitgehende Gestaltungsfreiheit (vgl. BVerfGE 17, 319 [3301: 32, 157 (167 f.]).
  • BVerfG, 20.07.1954 - 1 PBvU 1/54

    Klagebefugnis politischer Parteien

    Auszug aus BVerwG, 10.09.1974 - I C 48.70
    Bei der gerichtlichen Nachprüfung einer Beitragsordnung anhand der eben behandelten verfassungsrechtlichen Gesichtspunkte ist schließlich zu beachten, daß sich die Prüfung insgesamt nur darauf erstreckt, ob der Satzungsgeber die äußersten Grenzen seines Gestaltungsbereichs überschritten hat, nicht aber, ob er im einzelnen die zweckmäßigste, vernünftigste oder gerechteste Regelung gefunden hat (BVerfGE 3, 162; 4, 31 [BVerfG 20.07.1954 - 1 PBvU 1/54]; 12, 326 [BVerfG 02.05.1961 - 1 BvR 203/53][333]).
  • BVerwG, 30.06.1966 - II C 55.64

    Antrag auf Gewährung von Versorgungsbezügen - Festsetzung des Ruhegehalts nach

    Auszug aus BVerwG, 10.09.1974 - I C 48.70
    Nach der sachlich-rechtlichen Auffassung des Berufungsgerichts, nach der sich beurteilt, ob das Tatsachengericht von Amts wegen weitere Ermittlungen hätte anstellen müssen (vgl. auch BVerwG, Urteil vom 30. Juni 1966 - BVerwG II C 55.64 -), hängt die Gültigkeit der Beitragsordnung davon ab, ob die von den im öffentlichen Dienst tätigen Ärzten geforderten Beiträge dem unmittelbaren praktischen Vorteil entsprechen, den diese Mitglieder von den einzelnen Einrichtungen und Aktivitäten der Ärztekammer haben.
  • BVerfG, 17.12.1953 - 1 BvR 323/51

    Angestelltenverhältnisse

    Auszug aus BVerwG, 10.09.1974 - I C 48.70
    Bei der gerichtlichen Nachprüfung einer Beitragsordnung anhand der eben behandelten verfassungsrechtlichen Gesichtspunkte ist schließlich zu beachten, daß sich die Prüfung insgesamt nur darauf erstreckt, ob der Satzungsgeber die äußersten Grenzen seines Gestaltungsbereichs überschritten hat, nicht aber, ob er im einzelnen die zweckmäßigste, vernünftigste oder gerechteste Regelung gefunden hat (BVerfGE 3, 162; 4, 31 [BVerfG 20.07.1954 - 1 PBvU 1/54]; 12, 326 [BVerfG 02.05.1961 - 1 BvR 203/53][333]).
  • BVerfG, 09.05.1961 - 2 BvR 49/60

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Richterbesoldung

  • BVerwG, 26.06.1990 - 1 C 45.87

    Anforderungen an die Mitgliedsbeiträge zur IHK

    Dabei sind insbesondere das Äquivalenzprinzip und der Gleichheitssatz zu beachten (vgl. Urteile vom 13. März 1962 - BVerwG 1 C 155.59 - Buchholz 418.20 Nr. 8 = NJW 1962, 1311 , vom 25. November 1971 - BVerwG 1 C 48.65 - BVerwGE 39, 100 , vom 2. Oktober 1973 - BVerwG 1 C 42.70 - Buchholz 451.30 Steuerberater Nr. 7 und vom 10. September 1974 - BVerwG 1 C 48.70 - Buchholz 418.00 Ärzte Nr. 23; Beschluß vom 25. Juli 1989 - BVerwG 1 B 109.89 - Buchholz 430.3 Kammerbeiträge Nr. 19 = …

    Nach dem Äquivalenzprinzip, der beitragsrechtlichen Ausprägung des verfassungsrechtlichen Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes, darf die Höhe der Beiträge nicht im Mißverhältnis zu dem Vorteil stehen, den sie abgelten sollen, und einzelne Mitglieder dürfen nicht im Verhältnis zu anderen übermäßig hoch belastet werden (vgl. Urteil vom 10. September 1974 - BVerwG 1 C 48.70 - a.a.O.).

    Eine solche Bemessungsweise kommt schon deshalb nicht in Betracht, weil die Kammern in erster Linie die Gesamtbelange ihrer Mitglieder zu wahren haben und sich diese Tätigkeit regelmäßig nur mittelbar bei den einzelnen Mitgliedern auswirken kann (vgl. Urteil vom 10. September 1974 - BVerwG 1 C 48.70 - a.a.O.).

  • BVerwG, 17.12.1998 - 1 C 7.98

    Handwerksbetriebe müssen Kosten der überbetrieblichen Ausbildung tragen

    Vielmehr darf die Beitragsregelung bis zu einem gewissen Grade generalisierend und typisierend sein (vgl. z.B. Urteile vom 10. September 1974 BVerwG 1 C 48.70 Buchholz 418.00 Ärzte Nr. 23 und vom 26. Januar 1993, a.a.O.).
  • BVerwG, 03.09.1991 - 1 C 24.88

    Gewerberecht: Bemessung des Beitrags für die Handwerksinnung bei Mischbetrieben

    Dabei ist allerdings wie bei berufsständischen Kammern (vgl. z.B. BVerwGE 39, 100 ; Urteil vom 10. September 1974 - BVerwG 1 C 48.70 - Buchholz 418.00 Ärzte Nr. 23) zu berücksichtigen, daß der für die Beitragsbemessung maßgebende Nutzen der Innungstätigkeit nicht in einem unmittelbaren wirtschaftlichen Vorteil bestehen muß, der sich bei dem einzelnen Mitglied meßbar niederschlägt.

    Deswegen kann sich ihre Tätigkeit regelmäßig nur mittelbar bei den einzelnen Mitgliedern auswirken und - anders als bei "fiskalischen" Beiträgen im engeren Sinne wie z.B. Erschließungsbeiträgen - der durch die Tätigkeit der Innung verursachte Nutzen nicht konkret festgestellt und bemessen, sondern weitgehend nur vermutet werden (BVerwGE 39, 100 ; Urteil vom 10. September 1974 - BVerwG 1 C 48.70 - a.a.O.; Urteil vom 26. Juni 1990 - BVerwG 1 C 45.87 - a.a.O.).

    Dieser rechtfertigt es regelmäßig, aus sozialen Erwägungen wirtschaftlich schwächere Mitglieder auf Kosten der leistungsstärkeren zu entlasten, so daß jeder nach seiner wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit zu den Kosten der Körperschaft beiträgt (BVerwGE 39, 100 ; Urteil vom 10. September 1974 - BVerwG 1 C 48.70 - a.a.O.).

  • BVerwG, 26.01.1993 - 1 C 33.89

    Ärztekammer - Kammerbeiträge - Bemessung

    Außerdem ist es mit Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar, entsprechend dem Gedanken der Solidargemeinschaft wirtschaftlich schwächere Mitglieder auf Kosten der leistungsstärkeren zu entlasten, so daß jeder nach seiner wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit zu den Kosten der Körperschaft beiträgt (vgl. BVerwGE 39, 100 (105 ff.) [BVerwG 25.11.1971 - I C 48/65]; Urteile vom 10. September 1974 - BVerwG 1 C 48.70 - Buchholz 418.00 Ärzte Nr. 23 und vom 3. September 1991 - BVerwG 1 C 24.88 - a.a.O.).
  • VG Bremen, 26.03.2004 - 2 K 1399/02
    Wenn das Bundesverwaltungsgericht im Hinblick auf die Ärztekammer von dem immateriellen Wert spricht, den die körperschaftliche Selbstorganisation als solche für die Ärzteschaft hat, für die schon die Existenz eines eigenen, staatlich anerkannten Berufsverbandes des öffentlichen Rechts mit gesetzlich verliehener Autonomie einen erheblichen Wert darstellt ( U. v. 10.09.1974 - I C 48.70 in Buchholz 418.00 Ärzte Nr. 23), dann liegt dieser Betrachtungsweise das Bild der freiberuflich tätigen, sich in einer selbstverwalteten Berufsorganisation zusammenschließenden Ärzte zugrunde.

    Folgerichtig differenziert das Bundesverwaltungsgericht bei der Bewertung der danach beitragsmäßig zurechenbaren Vorteile und der sich insoweit ergebenden Unterschiede zwischen den "freipraktizierenden Ärzten" und "den beamteten und angestellten Ärzten im öffentlichen Gesundheitsdienst" ( BVerwG, U. v. 10.09.1974 - I C 48.70 a.a.O.) Das Bundesverwaltungsgericht hat in seiner Rechtsprechung ausdrücklich die Besonderheiten der im öffentlichen Dienst stehenden beamteten Ärzten und den geringeren Nutzen, den diese im Allgemeinen aus der Existenz und den Funktionen der Ärztekammer haben, herausgestellt ( BVerwG, U. v. 25.11.1971 - I C 48.65 in BVerwGE 89, 100, 109).

    Es ist zwar richtig, dass der jeweilige Vorteil nicht messbar und ein Zusammenhang zwischen der Kammertätigkeit und einem wirtschaftlichen Nutzen nicht konkret feststellbar ist, sondern nur vermutet werden kann, und dementsprechend auch die sich in der Beitragsbemessung ausdrückenden Unterschiede nur geschätzt werden können ( BVerwG, U. v. 10.09.1974 - I C 48.70 a.a.O.).

    Gerade weil das Bundesverwaltungsgericht von der fehlenden Messbarkeit der jeweiligen Vorteile ausgeht ( U. v. 10.09.1974 - I C 48.70 a.a.O.), ist bei der gebotenen Differenzierung kein quantitativer Ansatz vorzunehmen.

  • BVerwG, 25.07.1989 - 1 B 109.89

    Äquivalenzprinzip - Gleichheitssatz - Ärztekammerbeiträge

    Es ist insbesondere klargestellt, daß das vom Kläger herangezogene Äquivalenzprinzip und der Gleichheitssatz zu beachten sind (BVerwGE 39, 100 [BVerwG 25.11.1971 - I C 48/65]; Urteil vom 10. September 1974 - BVerwG 1 C 48.70 - Buchholz 418.00 Nr. 23; Beschluß vom 5. Februar 1986 - BVerwG 1 B 9.86 - Buchholz 430.1 Nr. 12).

    Richtig ist allerdings, daß die Beiträge einzelner Mitglieder (gruppen) nicht nur für sich, sondern auch im Verhältnis zu den Beiträgen anderer nicht übermäßig hoch, die Staffelsätze also nicht in einem Mißverhältnis zueinander stehen dürfen (Urteil vom 10. September 1974 - BVerwG 1 C 48.70 - a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen, 15.06.2010 - 8 LC 102/08

    Vereinbarkeit der Bemessung der Beitragshöhe für die Mitglieder der Ärztekammer

    Der durch die Tätigkeit einer Kammer für Heilberufe vermittelte Nutzen kann daher nicht konkret festgestellt und bemessen, sondern weitgehend nur vermutet werden (vgl. BVerwG, Urt. v. 26. Januar 1993 - 1 C 33/89 -, NJW 1993, 3003, 3004, und v. 10. September 1974 - BVerwG 1 C 48.70 -, Buchholz 418.00 Ärzte Nr. 23, Senatsurt. v. 26. Juli 2007 - 8 LC 13/05 -, juris).

    Maßgeblich hierfür war die bereits in früheren Verfahren vom Senat (Urt. v. 6. September 1996 - 8 L 728/95 - und v. 29. November 1993 - 8 L 11/90 - jeweils veröffentlicht in juris) und auch vom Bundesverwaltungsgericht (Urt. v. 10. September 1974 - BVerwG 1 C 48.70 - Buchholz, 418.0 Ärzte Nr. 23 und v. 26. Januar 1993, a.a.O.) getroffene Feststellung, dass die Aufgaben der Beklagten sich vorrangig auf die Belange der mit der Heilbehandlung und der Bekämpfung von Krankheiten praktisch befassten Ärzte konzentriere, seien sie freiberuflich tätig oder abhängig beschäftigt.

  • BVerwG, 03.05.1995 - 1 B 222.93

    Verwaltungsprozeßrecht: Umfang der richterlichen Kontrolle von untergesetzlichen

    Für die Erhebung vorteilsbezogener Mitgliedsbeiträge durch eine öffentlich-rechtliche Körperschaft bedeutet dies, daß wesentlichen Verschiedenheiten der Mitglieder Rechnung getragen werden muß (BVerwGE 92, 24 [BVerwG 26.01.1993 - 1 C 33/89]; Urteil vom 10. September 1974 - BVerwG 1 C 48.70 - Buchholz 418.00 Ärzte Nr. 23).
  • OVG Bremen, 29.11.2005 - 1 A 148/04

    Mitgliedsbeiträge der Psychotherapeutenkammer Bremen; Bemessung nach den

    Die Höhe des Beitrags darf nicht in einem Missverhältnis zu dem Vorteil stehen, den er abgelten soll, und einzelne Mitglieder dürfen nicht im Verhältnis zu anderen übermäßig hoch belastet werden (BVerwG, U. v. 10.09.1974 - I C 48.70 - Buchholz 418.0 Ärzte Nr. 23; U. v. 03.09.1991 - 1 C 24.88 - NVwZ-RR 1992, 175).

    Der Satzungsgeber dürfe regelmäßig davon ausgehen, dass mit der Höhe der beruflichen Einkünfte auch der materielle und immaterielle Nutzen aus der Existenz und dem Wirken der Kammer zunehme (BVerwG, U. v. 10.09.1974 - I C 48.70 - a. a. O.; B. v. 25.07.1989 - 1 B 109.89 - a. a. O.).

  • VG Freiburg, 18.12.2003 - 4 K 589/01

    Vorratsgesellschaft; Steuerberaterkammer; Kammerbeitrag

    Dabei sind insbesondere das Äquivalenzprinzip und der Gleichheitssatz zu beachten, zugleich besteht aber auch - in den Grenzen des Willkürverbots - eine weit reichende Gestaltungsfreiheit des Normgebers bei der Beitragsbemessung (vgl. BVerwG, Urt. v. 26.01.1993, BVerwGE 92, 24; Beschl. v. 30.09.1998, Gewerbearchiv 1999, 23; Urt. v. 30.01.1996, NVwZ 1997, 578; Beschl. v. 25.07.1989, Gewerbearchiv 1989, 328; Urt. v .26.06.1990, NVwZ 1990, 1167; Urt. v. 10.09.1974, Buchholz 418.00 Nr. 23; Urt. v. 25.11.1971, BVerwGE 39, 100; Urt. v. 10.09.1974 - 1 C 48.70 -, Buchholz 418.00 (Ärzte) Nr. 23; VGH Bad.-Württ., Normenkontrollbeschl.

    Sie beschränkt sich vielmehr auf die Prüfung, ob der Satzungsgeber die äußersten Grenzen seines Gestaltungsbereichs eingehalten hat und die umstrittene Regelung sachlich vertretbar ist (BVerwG, Urt. v. 10.09.1974, a.a.O.; Beschl. v. 05.02.1986 - 1 B 9.86 -, Buchholz 430.1 Nr. 12).

    Dem sozialen Gedanken entspricht es, dass jeder nach seinen Kräften, nach seiner wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit zum Wohle des Ganzen und damit auch des einzelnen Mitglieds beiträgt (BVerwG, Urt. v. 10.09.1974, a.a.O.).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 09.08.2005 - 6 A 10095/05

    Bemessung des Kammerbeitrags zur Landespsychotherapeutenkammer

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.08.2011 - 17 A 2220/09

    Zulässigkeit eines erhöhten Kammerbeitrags für einen Zahnarzt für den Betrieb

  • BVerwG, 25.07.1989 - 1 B 110.89

    Bindung einer öffentlich-rechtlichen Berufsorganisation an im öffentlichen Recht

  • VG Trier, 18.06.2018 - 2 K 1089/18

    Ärztekammerbeitrag 2017

  • VG Bayreuth, 13.12.2017 - B 4 K 16.446

    Rücklagenbildung einer Ärztekammer

  • VerfGH Berlin, 21.03.2003 - VerfGH 2/03

    Bemessung des Kammerbeitrags für rein wissenschaftlich tätige Ärzte mit

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.10.2008 - 5 A 601/07

    Verfassungsrechtliche Rechtmäßigkeit der Erhebung der Kammerbeiträge für einen

  • VGH Baden-Württemberg, 02.12.1997 - 9 S 2122/95

    Verfassungsmäßigkeit der Zwangsmitgliedschaft in der Handwerkskammer und des

  • BVerwG, 26.01.1993 - 1 C 37.89

    Begriff der ärztlichen Tätigkeit - Prüfungsmaßstäbe für die Bestimmung der

  • BVerwG, 03.05.1995 - 1 B 223.93

    Verwaltungsgerichtliche Kontrolle - Kontrolle des Rechtssetzungsverfahrens -

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.06.2008 - 5 A 1264/06

    Vom Berufsstand losgelöste Beitragsbemessung

  • BVerwG, 26.01.1993 - 1 C 35.89

    Einordnung eines Hochschullehrers für Geschichte der Medizin in eine Stufe der

  • BVerwG, 03.05.1977 - I C 57.74

    Verwendung der Beiträge zu einer Zahnärztekammer - Beitragspflicht einer

  • VG Gießen, 24.09.2003 - 8 E 2022/01

    Betriebsstätte iSd § 2 Abs 1 IHKG - Berechnungsmaßstab für den IHK-Beitrag -

  • VG Düsseldorf, 01.03.2023 - 20 K 4272/21
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.11.2002 - 4 A 63/01

    Voraussetzungen der Begründung eines Antrags auf Zulassung der Berufung im

  • BVerwG, 26.01.1993 - 1 C 34.89

    Einkommensbezogene Bemessung der Kammerbeiträge durch die Ärztekammer -

  • VG Frankfurt/Main, 30.11.2005 - 12 E 1033/05

    Kammerbeitrag; angestellter Psychologe; keine Erforderlichkeit einer eigenen

  • BVerwG, 11.04.1978 - I C 23.74

    Beitragserlass für ein Mitglied der Architektenkammer bei krankheitsbedingtem

  • VG Frankfurt/Main, 12.11.2007 - 5 E 1125/07

    Bilanzsumme; Grundbeitrag; Industrie- und Handelskammer; Kreditinstitut; Umsatz

  • VG Osnabrück, 28.06.2004 - 6 A 107/02

    Apothekerkammerbeitrag; Krankenhausapotheke; Medikalprodukte; Sonderabgabe;

  • BVerwG, 11.04.1978 - I C 28.74

    Festsetzung der Leistung in anderer Höhe durch das Gericht bei einer

  • VG Würzburg, 11.12.2017 - W 7 K 17.295

    Veranlagung zum Kammerbeitrag nach dem Heilberufe-Kammergesetz

  • VG Stuttgart, 15.04.2011 - 4 K 2355/10

    Maßstab für die Bemessung des IHK-Beitrags

  • VG Frankfurt/Main, 30.11.2005 - 12 E 4640/04

    Auch angestellte Psychologen müssen Kammerbeiträge zahlen, wenn sie die

  • VG Gelsenkirchen, 17.07.1996 - 7 K 5661/94

    Zugehörigkeit zur Industriekammer und Handelskammer; Rechtfertigung von

  • OVG Rheinland-Pfalz, 25.05.1977 - 2 A 22/76

    Anforderungen an die Ermittlung der Mitgliedsbeiträge eines Zahnarztes für die

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