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   BVerwG, 21.01.1992 - 1 C 49.88   

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BVerwG, 21.01.1992 - 1 C 49.88 (https://dejure.org/1992,1562)
BVerwG, Entscheidung vom 21.01.1992 - 1 C 49.88 (https://dejure.org/1992,1562)
BVerwG, Entscheidung vom 21. Januar 1992 - 1 C 49.88 (https://dejure.org/1992,1562)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Ausländer - Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis - Antragsablehung - Aufenthaltsfrist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1992, 1211
 
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Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 04.06.1991 - 1 C 42.88

    Genfer Flüchtlingskonvention, Palästinenser, Libanon, Flüchtlingseigenschaft,

    Auszug aus BVerwG, 21.01.1992 - 1 C 49.88
    Das gleiche gilt auch für die Genfer Konvention, insbesondere die Bestimmung über den Reiseausweis (Urteil vom 4. Juni 1991 - BVerwG 1 C 42.88 - BVerwGE 88, 254 = Buchholz 402.22 Art. 1 GK Nr. 21 S. 4).

    Angesichts der inhaltlichen Übereinstimmung von Art. 1 Abs. 2 Buchst. i StlÜbk mit Art. 1 D GK gelten die Ausführungen zu dieser Bestimmung im Senatsurteil vom 4. Juni 1991 - BVerwG 1 C 42.88 - (a.a.O. S. 261 bzw. S. 7) auch für die Ausschlußklausel im Staatenlosen-Übereinkommen.

    Von dieser Sachlage ist der Senat in seinem Urteil vom 4. Juni 1991 - BVerwG 1 C 42.88 - (a.a.O. S. 263 ff. bzw. S. 9 ff.) ausgegangen, wenn er zum einen ausführt, das Fortbestehen der UNRWA-Betreuung sei von der Zustimmung des jeweiligen Aufnahmestaates abhängig, in dem die UNRWA tätig ist, und zum anderen einen Wegfall des Schutzes oder Beistandes bejaht, wenn einem UNRWA-betreuten Palästina-Flüchtling die Berechtigung zur Rückkehr und zum Aufenthalt in dem Aufnahmestaat entzogen wird.

    Dies kann auch durch Maßnahmen des Aufnahmestaates gegenüber der UNRWA oder den von ihr betreuten Personen geschehen, wie der Senat in seinem Urteil vom 4. Juni 1991 - BVerwG 1 C 42.88 - (a.a.O. S. 263 ff. bzw. S. 9 ff.) näher dargelegt hat.

    Das ergibt sich, wie der erkennende Senat ebenfalls in seinem Urteil vom 4. Juni 1991 - BVerwG 1 C 42.88 - (a.a.O. S. 264 f. bzw. S. 10 f.) ausgeführt hat, aus dem Zweck der Ausschlußklausel: Wie bereits erwähnt, soll die Vertragsvorschrift gewährleisten, daß sich in erster Linie die UNRWA der palästinensischen Flüchtlinge annimmt, nicht aber die Vertragsstaaten, insbesondere nicht die arabischen Staaten.

    Da dem Kläger auch nicht wie in dem der Senatsentscheidung vom 4. Juni 1991 - BVerwG 1 C 42.88 - zugrundeliegenden Fall während der Gültigkeitsdauer der Rückkehrberechtigung die Wiedereinreise in den Aufnahmestaat und damit in das Tätigkeitsgebiet der UNRWA auf Dauer verwehrt wurde, ist nach den vorstehenden Ausführungen der Schutz oder Beistand der UNRWA für den Kläger nicht weggefallen.

  • BVerwG, 16.10.1990 - 1 C 15.88

    Voraussetzungen für die Erteilung eines Reiseausweises an Staatenlose nach Art.

    Auszug aus BVerwG, 21.01.1992 - 1 C 49.88
    Entsprechendes galt, soweit dem Ausländer unmenschliche oder erniedrigende Behandlung drohte (vgl. Art. 3 EMRK; BVerwGE 67, 184 ; 87, 11 ; Beschluß vom 3. Dezember 1986 - BVerwG 1 B 203.86 - Buchholz 402.24 § 14 AuslG Nr. 3).

    Ferner war die seit Beendigung des Asylverfahrens verstrichene Zeit nicht so lang, daß sich das behördliche Ermessen mit Blick auf diese Umstände auf Null reduziert hätte (BVerwGE 87, 11 ).

    Zutreffend geht das Berufungsgericht allerdings in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des erkennenden Senats (BVerwGE 87, 11 ) davon aus, daß ein Ausländer grundsätzlich aus dem Staatenlosen-Übereinkommen als völkerrechtlichem Vertrag unmittelbar Ansprüche herleiten kann, weil es mit Zustimmungsgesetz vom 12. April 1976 in innerstaatliches Recht transformiert und nach Wortlaut, Zweck und Inhalt geeignet und hinreichend bestimmt ist, wie eine innerstaatliche Regelung rechtliche Wirkung zu entfalten, dafür also keiner weiteren normativen Ausfüllung bedarf.

    Das Staatenlosen-Übereinkommen ist nach seinem Art. 1 Abs. 1 nur auf Personen anwendbar, die kein Staat aufgrund seines Rechts als Staatsangehörige ansieht, also nur auf solche, die de iure staatenlos sind (BVerwGE 87, 11 mit weiteren Nachweisen).

    Es sieht für Staatenlose im wesentlichen dieselben Regelungen vor wie für Flüchtlinge die Genfer Konvention (BVerwGE 87, 11 ; Urteil vom 27. September 1988 - BVerwG 1 C 3.85 - Buchholz 130 § 9 RuStAG Nr. 10 S. 42 = InfAuslR 1989, 48 ; vgl. auch die Denkschrift der Bundesregierung a.a.O. S. 33).

  • BVerwG, 13.11.1981 - 1 C 69.78

    Nachschieben von Ermessensgründen - Umwandlung einer Rechtsentscheidung in eine

    Auszug aus BVerwG, 21.01.1992 - 1 C 49.88
    Das Berufungsgericht hat - bezogen auf diesen für die Überprüfung von Ermessensentscheidungen auch bei Verpflichtungsklagen grundsätzlich maßgeblichen Zeitpunkt (Urteil vom 13. November 1981 - BVerwG 1 C 69.78 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 27) - zu Recht entschieden, daß die beantragte Aufenthaltserlaubnis ermessensfehlerfrei versagt wurde.

    Für die Prüfung, ob ein Rechtsanspruch auf Erteilung einer Erlaubnis besteht, kommt es auf die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung in der Tatsacheninstanz an (Urteil vom 13. November 1981 - BVerwG 1 C 69.78 - a.a.O.).

  • BVerfG, 20.04.1982 - 2 BvL 26/81

    Anwaltsverschulden

    Auszug aus BVerwG, 21.01.1992 - 1 C 49.88
    Das beim Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge konzentrierte Verfahren rechtfertigt sich aus einem dringenden Interesse der Rechtsordnung an einem den Status des politisch Verfolgten feststellenden Formalakt; anderenfalls müßte dieser Status in jedem entscheidungserheblichen Fall von neuem festgestellt werden (BVerfGE 60, 253 ).
  • BVerwG, 27.09.1988 - 1 C 3.85

    Asylberechtigter - Einbürgerungsantrag - Staatenlosigkeit - Deutscher Ehegatte -

    Auszug aus BVerwG, 21.01.1992 - 1 C 49.88
    Es sieht für Staatenlose im wesentlichen dieselben Regelungen vor wie für Flüchtlinge die Genfer Konvention (BVerwGE 87, 11 ; Urteil vom 27. September 1988 - BVerwG 1 C 3.85 - Buchholz 130 § 9 RuStAG Nr. 10 S. 42 = InfAuslR 1989, 48 ; vgl. auch die Denkschrift der Bundesregierung a.a.O. S. 33).
  • BVerwG, 21.01.1992 - 1 C 21.87

    Flüchtlinge - Anwendungsbereich UNRWA - Erteilung eines Reiseausweises

    Auszug aus BVerwG, 21.01.1992 - 1 C 49.88
    Die weiterhin allein in Betracht kommende Berufung auf die Flüchtlingseigenschaft nach Art. 1 A Nr. 2 GK wegen Furcht vor politischer Verfolgung setzt, wie der Senat in seinem Urteil vom selben Tage - BVerwG 1 C 21.87 - im einzelnen ausgeführt hat, voraus, daß der Betroffene das in der Bundesrepublik Deutschland vorgesehene besondere asylrechtliche Prüfungsverfahren betrieben und seine Anerkennung als Asylberechtigter oder die Feststellung eines Abschiebungsverbots wegen drohender politischer Verfolgung (vgl. § 51 Abs. 2 Satz 2 AuslG 1990) erreicht hat.
  • BVerwG, 19.05.1987 - 1 C 13.84

    Ausländerrecht - Aufenthaltsberechtigung - Aufenthaltsunterbrechung -

    Auszug aus BVerwG, 21.01.1992 - 1 C 49.88
    In diesem Falle wäre dem Kläger die Fiktion eines erlaubten Aufenthalts aufgrund des § 21 Abs. 3 AuslG 1965 zugute gekommen (vgl. Urteil vom 19. Mai 1987 - BVerwG 1 C 13.84 - Buchholz 402.24 § 8 AuslG Nr. 10).
  • BVerwG, 17.05.1983 - 9 C 36.83

    Zum Begriff der politischen Verfolgung

    Auszug aus BVerwG, 21.01.1992 - 1 C 49.88
    Entsprechendes galt, soweit dem Ausländer unmenschliche oder erniedrigende Behandlung drohte (vgl. Art. 3 EMRK; BVerwGE 67, 184 ; 87, 11 ; Beschluß vom 3. Dezember 1986 - BVerwG 1 B 203.86 - Buchholz 402.24 § 14 AuslG Nr. 3).
  • BVerwG, 03.12.1986 - 1 B 203.86

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Nichtzulassung der Revision mangels

    Auszug aus BVerwG, 21.01.1992 - 1 C 49.88
    Entsprechendes galt, soweit dem Ausländer unmenschliche oder erniedrigende Behandlung drohte (vgl. Art. 3 EMRK; BVerwGE 67, 184 ; 87, 11 ; Beschluß vom 3. Dezember 1986 - BVerwG 1 B 203.86 - Buchholz 402.24 § 14 AuslG Nr. 3).
  • BVerwG, 31.03.1987 - 1 C 29.84

    Einbürgerung von Ehegatten deutscher Staatsangehöriger - Entgegenstehen

    Auszug aus BVerwG, 21.01.1992 - 1 C 49.88
    Auf erledigte Verpflichtungsklagen ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts die für Anfechtungsklagen geltende Regelung des § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO entsprechend anwendbar (Urteil vom 31. März 1987 - BVerwG 1 C 29.84 - Buchholz 130 § 9 RuStAG Nr. 5 mit weiteren Nachweisen).
  • BFH, 14.03.2012 - XI R 33/09

    Elektronische Abgabe von Umsatzsteuer-Voranmeldungen - Gleichmäßigkeit der

    Dies gilt auch bei Ermessensentscheidungen, wenn --wie hier-- eine Ermessensreduzierung auf Null geltend gemacht wird (vgl. BVerwG-Urteil vom 21. Januar 1992  1 C 49/88, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 1992, 1211; Wernsmann in HHSp, § 5 AO Rz 235 ff., 242; Brandis in Tipke/Kruse, a.a.O., § 101 FGO Rz 8, m.w.N.; Wagner, EFG 2010, 280, 281; Wolff in Sodan/ Ziekow, a.a.O., § 113 Rz 113).
  • BFH, 11.10.2017 - IX R 2/17

    Schlichter Änderungsantrag nach Einspruchsentscheidung innerhalb der Klagefrist -

    Dies gilt auch bei Ermessensentscheidungen, wenn --wie hier-- eine Ermessensreduzierung auf Null vorliegt (vgl. BFH-Urteil in BFHE 236, 283, BStBl II 2012, 477, unter II.1.c; BVerwG-Urteil vom 21. Januar 1992  1 C 49/88, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 1992, 1211, unter 2.b bb; Lange in HHSp, § 101 FGO Rz 25 f.; Wernsmann in HHSp, § 5 AO Rz 235, 242; Brandis in Tipke/Kruse, a.a.O., § 101 FGO Rz 8).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.07.2009 - 11 S 2289/08

    Erteilung einer Niederlassungserlaubnis bei Vorliegen eines Ausweisungsgrundes -

    Neben der nach § 6 Abs. 4 Satz 3 AufenthG anzurechnenden Dauer des rechtmäßigen Aufenthalts mit einem nationalen Visum stehen auch Zeiten einer Erlaubnisfiktion zwischen dem Ablauf der Aufenthaltserlaubnis und ihrer Verlängerung nach § 81 Abs. 4 AufenthG oder (vor dem 01.01.2005) nach § 69 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 AuslG 1990 dem Besitz der Aufenthaltserlaubnis gleich (vgl. BVerwG, Urteil vom 21.01.1992 - 1 C 49.88 - NVwZ 1992, 1211).

    Die Zwischenzeit rechtmäßigen Aufenthalts aufgrund der Fortbestandsfiktion ist als Zeit des Besitzes einer Aufenthaltserlaubnis i. S. des § 9 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AufenthG aber anzurechnen, wenn die Behörde dem Verlängerungsantrag stattgibt (vgl. BVerwG, Urteil vom 21.01.1992, a. a. O.).

  • BVerwG, 29.09.1998 - 1 C 14.97

    Arbeitsplatz; Aussetzung der Entscheidung; Assoziationsratsbeschluß;

    Sollte der Kläger einen Anspruch auf befristete Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis bis zum 16. April 1992 haben, so führt die behördliche Unterlassung bzw. Ablehnung der Verlängerung, gegen die sich der Kläger mit der vorliegenden Klage wendet, nicht etwa dazu, daß dieser Zeitraum im Rahmen des § 24 Abs. 1 Nr. 1 AuslG unberücksichtigt bleibt (vgl. auch Urteil vom 21. Januar 1992 - BVerwG 1 C 49.88 Buchholz 402.240 § 35 AuslG 1990 Nr. 1, S. 4).
  • BVerwG, 29.07.1993 - 1 C 25.93

    Ausländer - Aufenthaltserlaubnis - Rückschaffungsverbot - Rückbeförderungsverbot

    Demgegenüber ist für die Überprüfung von Ermessensentscheidungen der Zeitpunkt des Erlasses der letzten behördlichen Entscheidung maßgeblich (BVerwGE 89, 296 (297 f.) [BVerwG 21.01.1992 - 1 C 21/87]; Urteil vom 21. Januar 1992 - BVerwG 1 C 49.88 - Buchholz 402.240 § 35 AuslG 1990 Nr. 1; zur maßgeblichen Sachlage nach dem AuslG 1965: Urteil vom 13. November 1981 - BVerwG 1 C 69.78 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 27 mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 22.02.1995 - 1 C 11.94

    Aufenthaltserlaubnis - Aufenthaltsbewilligung - Assoziationsrat - Ordnungsmäßige

    Demgegenüber ist für die Überprüfung von Ermessensentscheidungen regelmäßig auf den Zeitpunkt des Erlasses der letzten behördlichen Entscheidung abzustellen (BVerwGE 89, 296 (298) [BVerwG 21.01.1992 - 1 C 21/87]; 94, 35 (40 f.); Urteil vom 21. Januar 1992 - BVerwG 1 C 49.88 - Buchholz 402.240 § 35 AuslG 1990 Nr. 1).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.05.2007 - 11 S 2093/06

    Vorläufiger Rechtsschutz - Erteilung einer Niederlassungserlaubnis -

    Erforderlich ist allerdings, dass der rechtmäßige Aufenthalt nach seinem Grund und Zweck einem aufgrund einer Aufenthaltsbefugnis genehmigten Aufenthalt entspricht (vgl. zu § 35 Abs. 1 AuslG BVerwG, Urteil vom 21.01.1992 - 1 C 49.88 - NVwZ 1992, 211), was hier der Fall war.
  • BVerwG, 15.07.1997 - 1 C 15.96

    Ausländerrecht - Frist des § 35 Abs. 1 AuslG , Anrechnung der Zeiten einer

    Erforderlich ist aber, daß der rechtmäßige Aufenthalt nach seinem Grund und Zweck einem aufgrund einer Aufenthaltsbefugnis genehmigten Aufenthalt entspricht (vgl. Urteil vom 21. Januar 1992 - BVerwG 1 C 49.88 - Buchholz 402.240 § 35 AuslG 1990 Nr. 1, S. 4 f.).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.01.1996 - 11 S 2211/95

    Keine Anrechnung der Zeiten einer Duldung im Rahmen der Achtjahresfrist des AuslG

    Wie bei der Verfestigung nach den §§ 24 bis 26 AuslG sind auf die erforderliche Dauer des Besitzes der Aufenthaltsbefugnis die Zeiten eines gleichwertigen rechtmäßigen Aufenthalts anzurechnen (Fraenkel, aaO., S. 197, BVerwG, Urteil vom 21.1.1992 - 1 C 49.88 - NwVZ 92, 1211 sowie VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 13.10.1995 - 13 S 1628/95 - und Urteil des Senats vom 15.11.1995 - 11 S 2226/94 -).

    Gemäß § 121 Abs. 3 des damals noch geltenden Ausländergesetzes 1965 galt der Aufenthalt der Klägerin bis zur Entscheidung der Ausländerbehörde vorläufig als erlaubt und durch die Erteilung der Aufenthaltsbefugnis stand dann auch fest, daß sie sich aufgrund ihres Antrags rechtmäßig im Bundesgebiet aufgehalten hat (siehe hierzu BVerwG, Urteil vom 21.1.1992, NVwZ 92, 1211 und EuGH, Urteil vom 16.12.1992, InfAuslR 93, 41 RdNr. 17).

  • VGH Baden-Württemberg, 23.02.2005 - 13 S 2949/04

    Anwendung des AufenthG im gerichtlichen Verfahren bei Ablehnung eines

    Bei einer unter altem Recht erfolgten und auch nach neuem Recht noch möglichen Ermessensausübung mag es sich anders verhalten (zur Anwendung alten Rechts in solchen Fällen siehe BVerwG, Urteil vom 21.1.1992 - 1 C 49/88 -, NVwZ 1992, 1211 und Urteil des Senats vom 28.10.1992 - 13 S 714/92 -, zitiert nach juris).
  • VG Kassel, 15.12.2015 - 1 K 106/15

    Maßgeblicher Zeitpunkt bei Bescheidungsklage

  • OVG Sachsen-Anhalt, 16.12.2004 - 3 L 403/01

    Zustellung des Widerspruchsbescheides und Wiederaufgreifen des Verfahrens

  • OVG Schleswig-Holstein, 02.11.2023 - 5 LA 192/20

    Gleichheitsgerechte Bescheidung eines Förderantrags eines anerkannten Trägers der

  • VGH Baden-Württemberg, 27.04.1994 - 11 S 1355/93

    Versagung der Aufenthaltsgenehmigung - Beurteilungszeitpunkt

  • OVG Niedersachsen, 29.09.1994 - 11 A 27/85

    Anerkennung; Asylberechtigter; Kurde; Militärdienst

  • VGH Baden-Württemberg, 07.12.1995 - 11 S 1523/94

    Schädliche Unterbrechung der Rechtmäßigkeit des Aufenthaltes bei verspäteter

  • VG Sigmaringen, 09.08.2004 - 7 K 1464/04

    Abschiebung eines bosniakischen Volkszugehörigen in den Kosovo

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.09.2006 - 6 A 1755/04

    Rechtmäßigkeit der bevorzugten Übernahme von Erziehungsurlaubsvertretungen in das

  • BVerwG, 27.04.2000 - 1 B 22.00

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

  • VG Trier, 21.03.2017 - 7 K 470/17

    Flüchtlingsstatus für Schutzberechtigte des Hilfswerks der Vereinten Nationen für

  • VGH Baden-Württemberg, 09.11.1994 - 11 S 1286/94

    (Ausländerrecht: Bei AuslG 1990 § 97Unterbrechung der Rechtmäßigkeit des

  • OVG Niedersachsen, 26.11.2002 - 2 L 7632/94

    Asyl; Asylantragsteller; Asylbewerber; Ausbürgerung; Ausländer; politische

  • VG Köln, 03.07.2018 - 11 K 12112/17
  • BVerwG, 30.11.1992 - 1 B 171.92

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • OVG Berlin-Brandenburg, 17.11.2011 - 4 B 72.09

    Vorübergehende Erhöhung des Ruhegehaltssatzes; maßgeblicher Zeitpunkt Eintritt in

  • OVG Berlin-Brandenburg, 17.11.2011 - 4 B 71.09

    Vorübergehende Erhöhung des Ruhegehaltssatzes; maßgeblicher Zeitpunkt Eintritt in

  • VGH Bayern, 14.10.2009 - 11 BV 05.2097

    Bescheinigung als Spätaussiedler - Deutscher Volkszugehöriger aus dem

  • VGH Bayern, 24.06.2008 - 19 C 08.478

    Vorgreiflichkeit der Rücknahme von Feststellungen nach § 60 AufenthG für den

  • BVerwG, 29.06.1992 - 1 C 44.90

    Der Grundsatz der Prozesswirtschaftlichkeit - Erledigung des Verfahrens in der

  • VG München, 04.11.2019 - M 8 K 17.1411

    Versagung der Abbrucherlaubnis für denkmalgeschütztes ehemaliges

  • VG Stuttgart, 23.11.2005 - A 17 K 11504/05

    Maßgeblicher Zeitpunkt für Minderjährigkeit bei einem Asylfolgeantrag und für die

  • VG Ansbach, 10.09.2008 - AN 15 K 08.00780

    Einbürgerung nach § 8 StAG

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