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   BVerwG, 13.07.1999 - 1 C 5.99   

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BVerwG, 13.07.1999 - 1 C 5.99 (https://dejure.org/1999,2572)
BVerwG, Entscheidung vom 13.07.1999 - 1 C 5.99 (https://dejure.org/1999,2572)
BVerwG, Entscheidung vom 13. Juli 1999 - 1 C 5.99 (https://dejure.org/1999,2572)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Bedürfnis - Repetiergewehr - Schießsport - Zahl der Waffen

  • Judicialis

    WaffG § 28 Abs. 1; ; WaffG § 30 Abs. 1; ; WaffG § 32

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WaffG § 28 Abs. 1 § 30 Abs. 1 § 32
    Bedürfnis; Repetiergewehr; Schießsport; Zahl der Waffen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2000, 20
  • SpuRt 2001, 75
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 27.11.1997 - 1 C 16.97

    Waffenrechtliches Bedürfnis; Sportschütze; Kurzwaffen; Leistungsschütze.

    Auszug aus BVerwG, 13.07.1999 - 1 C 5.99
    Die Bestimmung stützt daher nicht die verbreitete Auffassung, ein Sportschütze dürfe im Rahmen des § 32 Abs. 2 Nr. 3 Satz 1 WaffG andere Waffen als Kurzwaffen (zum Begriff "Waffen dieser Art" vgl. Urteil vom 27. November 1997 - BVerwG 1 C 16.97 - Buchhholz 402.5 WaffG Nr. 79 = GewArch 1998, 117 = NVwZ-RR 1998, 234) in beliebiger Anzahl erwerben und besitzen (vgl. BTDrucks 11/1556, S. 38).

    Die gebotene Abwägung zwischen den berechtigten privaten Interessen und dem öffentlichen Interesse, daß möglichst wenige Waffen "ins Volk" kommen, hat der Gesetzgeber für Sportschützen in § 32 Abs. 2 Nr. 3 WaffG zwar konkretisiert (vgl. Urteil vom 27. November 1997, a.a.O.).

    In diesem Sinne kann eine Waffe u.U. etwa als Reservewaffe oder zum Zweck der Leistungssteigerung nötig sein, wobei in Fällen dieser Art zu bedenken ist, ob der Antragsteller außer der erstrebten Waffe die bereits in seinem Besitz befindliche Waffe weiterhin benötigt (vgl. Urteil vom 27. November 1997, a.a.O.).

  • Drs-Bund, 18.12.1987 - BT-Drs 11/1556
    Auszug aus BVerwG, 13.07.1999 - 1 C 5.99
    Die Beteiligten gehen in Übereinstimmung mit den Vorinstanzen davon aus, daß die Regelung des § 32 Abs. 2 Nr. 3 WaffG insoweit ebenfalls gilt (in diesem Sinne auch OVG Hamburg, GewArch 1998, 119; Steindorf, Waffenrecht, 7. Aufl., § 32 WaffG Rn. 28; Kurth/Lehle/Schirm, Aktuelles Waffenrecht, § 32 WaffG Rn. 28; vgl. aber BTDrucks 11/1556, S. 38 und 57).

    Im Gegensatz zur Ansicht des Oberverwaltungsgerichts beschränkt das Tatbestandsmerkmal "benötigt" die Zahl der Schußwaffen, die ihrer Art nach für die auszuübende Sportdisziplin erforderlich sind, nicht nur im Sinne einer Mißbrauchsgrenze, sondern nach Maßgabe schießsportlicher Notwendigkeit (zum Meinungsstand vgl. OVG Hamburg, Steindorf, Kurth/Lehle/Schirm, jeweils a.a.O.; ferner BTDrucks 11/1556, S. 38).

    Die Bestimmung stützt daher nicht die verbreitete Auffassung, ein Sportschütze dürfe im Rahmen des § 32 Abs. 2 Nr. 3 Satz 1 WaffG andere Waffen als Kurzwaffen (zum Begriff "Waffen dieser Art" vgl. Urteil vom 27. November 1997 - BVerwG 1 C 16.97 - Buchhholz 402.5 WaffG Nr. 79 = GewArch 1998, 117 = NVwZ-RR 1998, 234) in beliebiger Anzahl erwerben und besitzen (vgl. BTDrucks 11/1556, S. 38).

  • BVerwG, 08.12.1992 - 1 C 5.92

    Waffen - Sicherheitsfachkräfte - Werkschutz - Fachschule

    Auszug aus BVerwG, 13.07.1999 - 1 C 5.99
    Zu den Zielen des Waffengesetzes gehört, die Zahl der Waffenbesitzer sowie die Art und Zahl der in Privatbesitz befindlichen Schußwaffen auf das unbedingt notwendige und mit Rücksicht auf die Interessen der öffentlichen Sicherheit vertretbare Maß zu beschränken (stRspr; vgl. Urteile vom 24. Juni 1975 - BVerwG 1 C 25.73 - BVerwGE 49, 1, vom 8. Dezember 1992 - BVerwG 1 C 5.92 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 66 = GewArch 1993, 325 sowie zuletzt vom 23. März 1999 - BVerwG 1 C 21.98 - DokBerA 1999, 177).
  • BVerwG, 24.06.1975 - I C 25.73

    Taxifahrer - Bedürfnisprüfung im Waffenrecht - Materielle Beweislast -

    Auszug aus BVerwG, 13.07.1999 - 1 C 5.99
    Zu den Zielen des Waffengesetzes gehört, die Zahl der Waffenbesitzer sowie die Art und Zahl der in Privatbesitz befindlichen Schußwaffen auf das unbedingt notwendige und mit Rücksicht auf die Interessen der öffentlichen Sicherheit vertretbare Maß zu beschränken (stRspr; vgl. Urteile vom 24. Juni 1975 - BVerwG 1 C 25.73 - BVerwGE 49, 1, vom 8. Dezember 1992 - BVerwG 1 C 5.92 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 66 = GewArch 1993, 325 sowie zuletzt vom 23. März 1999 - BVerwG 1 C 21.98 - DokBerA 1999, 177).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 26.02.1999 - 2 A 12037/98

    Repetiergewehre; Professioneller Schießsport; Vereinsbescheinigung

    Auszug aus BVerwG, 13.07.1999 - 1 C 5.99
    BVerwG 1 C 5.99 OVG 2 A 12037/98.
  • BVerwG, 23.03.1999 - 1 C 21.98

    Anmeldepflicht; Bedürfnisprüfung; Erwerb von Todes wegen; illegaler Waffenbesitz;

    Auszug aus BVerwG, 13.07.1999 - 1 C 5.99
    Zu den Zielen des Waffengesetzes gehört, die Zahl der Waffenbesitzer sowie die Art und Zahl der in Privatbesitz befindlichen Schußwaffen auf das unbedingt notwendige und mit Rücksicht auf die Interessen der öffentlichen Sicherheit vertretbare Maß zu beschränken (stRspr; vgl. Urteile vom 24. Juni 1975 - BVerwG 1 C 25.73 - BVerwGE 49, 1, vom 8. Dezember 1992 - BVerwG 1 C 5.92 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 66 = GewArch 1993, 325 sowie zuletzt vom 23. März 1999 - BVerwG 1 C 21.98 - DokBerA 1999, 177).
  • OVG Hamburg, 13.10.1997 - Bf VI 76/97

    Waffenrecht: Befreiung vom Bedürfnisnachweis für Mitglieder von

    Auszug aus BVerwG, 13.07.1999 - 1 C 5.99
    Die Beteiligten gehen in Übereinstimmung mit den Vorinstanzen davon aus, daß die Regelung des § 32 Abs. 2 Nr. 3 WaffG insoweit ebenfalls gilt (in diesem Sinne auch OVG Hamburg, GewArch 1998, 119; Steindorf, Waffenrecht, 7. Aufl., § 32 WaffG Rn. 28; Kurth/Lehle/Schirm, Aktuelles Waffenrecht, § 32 WaffG Rn. 28; vgl. aber BTDrucks 11/1556, S. 38 und 57).
  • BVerwG, 11.11.2015 - 6 C 67.14

    Waffenschein; Bedürfnis; Bewachungsunternehmer; Bewachungsaufträge; gefährdete

    Zu den Zielen des Waffengesetzes gehört, die Zahl der Waffenbesitzer sowie die Art und Zahl der in Privatbesitz befindlichen Schusswaffen auf das unbedingt notwendige und mit Rücksicht auf die Interessen der öffentlichen Sicherheit vertretbare Maß zu beschränken (BVerwG, Urteil vom 13. Juli 1999 - 1 C 5.99 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 85).
  • BVerwG, 14.11.2007 - 6 C 1.07

    Waffenbesitzkarte, "Gelbe Waffenbesitzkarte", Sportschütze,

    Ein unbeschränkter Erwerb in den Fällen des § 14 Abs. 4 WaffG 2002 stünde nicht in Einklang mit der Absicht der Neuregelung des Waffengesetzes und dem Grundsatz, "so wenig Waffen wie möglich ins Volk" (vgl. dazu Urteil vom 13. Juli 1999 - BVerwG 1 C 5.99 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 85 S. 8 = GewArch 1999, 483 ) gelangen zu lassen.
  • VG Hamburg, 18.05.2011 - 4 K 2382/10

    Waffenrechtliches Bedürfnis besonders gefährdeter Personen

    Danach ist die Zahl der Waffenbesitzer sowie die Art und die Menge der im Privatbesitz befindlichen Schusswaffen auf das unbedingt notwendige und mit Rücksicht auf die Erfordernisse der öffentlichen Sicherheit vertretbare Maß zu beschränken, damit so wenig Waffen wie möglich "ins Volk" gelangen (vgl. BVerwG, Urt. v. 13.7.1999, 1 C 5.99, juris; Beschl. v. 26.3.2008, 6 B 11/08, juris).

    Diese gesetzliche Wertung ist Ausdruck des bereits genannten Grundsatzes des Waffenrechts, dass die Menge der im Privatbesitz befindlichen Schusswaffen auf das unbedingt notwendige und mit Rücksicht auf die Erfordernisse der öffentlichen Sicherheit vertretbare Maß beschränkt werden soll (vgl. BVerwG, Urt. v. 13.7.1999, 1 C 5.99, juris; Beschl. v. 26.3.2008, 6 B 11/08, juris).

  • OVG Hamburg, 18.04.2016 - 4 Bf 299/13

    Voraussetzungen für die Eintragung einer nach WaffG 2002 § 14 Abs 4 S 1

    Dies stünde nicht in Einklang mit der Absicht der Neuregelung des Waffengesetzes und dem Grundsatz, "so wenig Waffen wie möglich ins Volk" (vgl. zu diesem Grundsatz: BVerwG, Beschl. v. 26.3.2008, 6 B 11.08 u.a., Buchholz 402.5 WaffG Nr. 95, juris Rn. 12; Urt. v. 13.7.1999, 1 C 5.99, Buchholz 402.5 WaffG Nr. 85 S. 8, juris Rn. 14) gelangen zu lassen.
  • BVerwG, 26.03.2008 - 6 B 11.08

    Voraussetzungen für die Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis; Umgang und

    Bei der danach erforderlichen Abwägung ist der Grundsatz zu beachten, "so wenig Waffen wie möglich ins Volk" (vgl. dazu Urteil vom 13. Juli 1999 BVerwG 1 C 5.99 Buchholz 402.5 WaffG Nr. 85 S. 8 = GewArch 1999, 483 ) gelangen zu lassen.
  • VGH Bayern, 14.04.2021 - 24 CE 21.795

    Keine Vorwegnahme der Hauptsache durch einstweilige Erteilung einer

    Da im Waffenrecht der öffentlichen Gewalt eine besondere Schutzpflicht im Hinblick auf die mit dem Umgang mit Waffen einhergehenden erheblichen Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung obliegt und das gesamte Waffengesetz ausweislich des § 1 Abs. 1 WaffG das Ziel hat, die Zahl der Waffenbesitzer sowie die Art und die Menge der in Privatbesitz befindlichen Schusswaffen auf das unbedingt notwendige Maß zu beschränken (st. Rspr., vgl. BVerwG, U.v. 13.7.1999 - 1 C 5.99 - juris Rn. 14; U.v. 14.11.2007 - 6 C 1.07 - juris Rn. 29; vgl. Lehmann/v. Grotthuss, Aktuelles Waffenrecht, 126. Aufl. 2015, § 8 Rn. 10 ff), gilt dieser Grundsatz erst recht im hier zu entscheidenden Fall (vgl. BayVGH, B.v. 28.11.2014 - 11 CE 14.1962 - juris Rn. 11; BayVGH, B.v. 16.8.2010 - 11 CE 10.262 - juris Rn. 20).

    Zu den Zielen des Waffengesetzes gehört, die Zahl der Waffenbesitzer sowie die Art und Zahl der in Privatbesitz befindlichen Schusswaffen auf das unbedingt notwendige und mit Rücksicht auf die Interessen der öffentlichen Sicherheit vertretbare Maß zu beschränken, die Verbreitung von Schusswaffen einzudämmen und die Ausnahmen streng zu regulieren (st. Rspr., vgl. BVerwG, U.v. 11.11.2015 - 6 C 67/14 - juris Rn. 18; BVerwG, U.v. 13.7.1999 - 1 C 5.99 - juris Rn. 14; BVerwG, 14.11.2007 - 6 C 1/07 - juris Rn. 29; Lehmann/v. Grotthuss, Aktuelles Waffenrecht, 126. Aufl., Stand 12/2015, § 8 Rn. 10 m.w.N.).

    Im Hinblick auf die großen Gefahren für hochrangige Rechtsgüter wie Leben und Gesundheit, die von Waffen ausgehen und angesichts der das gesamte Waffengesetz ausweislich des § 1 Abs. 1 beherrschenden Zielsetzung, die Zahl der Waffenbesitzer sowie die Art und die Menge der in Privatbesitz befindlichen Schusswaffen auf das unbedingt notwendige und mit Rücksicht auf die Erfordernisse der öffentlichen Sicherheit vertretbare Maß zu beschränken, damit so wenig Waffen wie möglich in Privathand gelangen (vgl. VGH BW, U.v. 16.12.2009 - 1 S 202/09 - juris Rn. 14; BVerwG, U.v. 13.7.1999 - 1 C 5.99, U.v. 14.11.2007 - 6 C 1.07 - juris Rn. 29), sind die persönlichen und beruflichen Nachteile hinzunehmen, die die Antragstellerin möglicherweise erleidet, wenn die einstweilige Anordnung nicht ergeht.

  • VG München, 11.11.2015 - M 7 K 15.1085

    Waffenschein für einen Waffenhändler

    Dies folgt aus der das gesamte Waffengesetz beherrschenden Zielsetzung (§ 1 Abs. 1 WaffG), die Zahl der Waffenbesitzer sowie die Art und die Menge der im Privatbesitz befindlichen Schusswaffen auf das unbedingt notwendige und mit Rücksicht auf die Erfordernisse der öffentlichen Sicherheit vertretbare Maß zu beschränken, damit so wenig Waffen wie möglich in die Bevölkerung gelangen (vgl. VGH BW, U. v. 16. Dezember 2009 - 1 S 202/09 - juris Rn. 13; BVerwG, U. v. 13. Juli 1999 - 1 C 5/99 - juris Rn. 14 u. U. v. 14. November 2007 - 6 C 1/07 - juris Rn. 29).

    Dabei ist zwischen dem berechtigten privaten Interesse an der Verbesserung der persönlichen Sicherheit und dem öffentlichen Interesse abzuwägen (BVerwG, U. v. 13. Juli 1999 - 1 C 5/99 - juris Rn. 14 u. U. v. 27. November 1997 - 1 C 16/97 - juris Rn. 14 m. w. N.; N. Heinrich in: Steindorf/Heinrich/Papsthart, WaffG, 10. Aufl. 2015, § 19 Rn. 3).

  • VGH Baden-Württemberg, 16.12.2009 - 1 S 202/09

    Bewachungsunternehmen; waffenrechtliche Erlaubnis; Glaubhaftmachung des

    Ein strenger Maßstab bei der Prüfung des Bedürfnisses folgt auch hier aus der das gesamte Waffengesetz ausweislich des § 1 Abs. 1 WaffG beherrschenden Zielsetzung, die Zahl der Waffenbesitzer sowie die Art und die Menge der im Privatbesitz befindlichen Schusswaffen auf das unbedingt notwendige und mit Rücksicht auf die Erfordernisse der öffentlichen Sicherheit vertretbare Maß zu beschränken, damit so wenig Waffen wie möglich "ins Volk" gelangen (vgl. auch BVerwG, Urteile vom 13.07.1999 - 1 C 5.99 - und vom 14.11.2007 - 6 C 1.07 -, Buchholz 402.5 WaffG Nr. 85 und Nr. 94 ).
  • BVerwG, 10.10.2002 - 6 C 9.02

    Waffensammlung; Bedürfnis; Ernsthaftigkeit; sammlungsspezifische Kenntnisse.

    Die Bedürfnisprüfung dient dem Ziel, die Zahl der Waffenbesitzer sowie die Art und Zahl der in Privatbesitz befindlichen Schusswaffen auf das unbedingt und mit Rücksicht auf die Interessen der öffentlichen Sicherheit vertretbare Maß zu beschränken (BTDrucks VI/2678 S. 31; stRspr; vgl. Urteil vom 13. Juli 1999 - BVerwG 1 C 5.99 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 85, S. 7 f. ).
  • VG München, 21.09.2016 - M 7 K 15.5205

    Bedürfnis für die Erteilung eines Waffenscheins an einen Uhren- und

    Aus der das gesamte Waffengesetz beherrschenden Zielsetzung (§ 1 Abs. 1 WaffG), die Zahl der Waffenbesitzer sowie die Art und die Menge der im Privatbesitz befindlichen Schusswaffen auf das unbedingt notwendige und mit Rücksicht auf die Erfordernisse der öffentlichen Sicherheit vertretbare Maß zu beschränken, damit so wenig Waffen wie möglich in die Bevölkerung gelangen, folgt, dass bei der Bedürfnisprüfung ein strenger Maßstab anzulegen ist (vgl. VGH BW, U. v. 16. Dezember 2009 - 1 S 202/09 - juris Rn. 13; BVerwG, U. v. 13. Juli 1999 - 1 C 5/99 - juris Rn. 14 u. U. v. 14. November 2007 - 6 C 1/07 - juris Rn. 29).

    Dabei ist zwischen dem berechtigten privaten Interesse an der Verbesserung der persönlichen Sicherheit und dem öffentlichen Interesse abzuwägen (BVerwG, U. v. 13. Juli 1999 - 1 C 5/99 - juris Rn. 14 u. U. v. 27. November 1997 - 1 C 16/97 - juris Rn. 14 m. w. N.; Papsthart in: Steindorf/Heinrich/Papsthart, WaffG, 10. Aufl. 2015, § 19 Rn. 3).

  • BVerwG, 14.11.2007 - 6 C 3.07

    Beschränkung des Waffenerwerbs durch Sportschützen rechtmäßig

  • VG München, 30.04.2014 - M 7 K 14.633

    Erteilung einer Waffenbesitzkarte; besondere persönliche Gefährdung als

  • BVerwG, 14.11.2007 - 6 C 8.07

    Beschränkung des Waffenerwerbs durch Sportschützen rechtmäßig

  • VG München, 02.09.2015 - M 7 K 15.24

    Kein Anspruch auf Erteilung eines Waffenscheins eines Sprengmeisters

  • VG München, 20.04.2021 - M 7 K 19.4259

    Verlängerung der Waffenbesitzkarte für Waffensachverständige

  • VG Augsburg, 29.05.2013 - Au 4 K 13.614

    Schusswaffe nicht erforderlich und nicht geeignet, Gefährdung zu mindern

  • VGH Bayern, 20.03.2014 - 12 ZB 12.1351

    Eingliederungshilfeleistungen nach § 35a SGB VIII (Legasthenie- und

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.11.2007 - 20 A 3215/06

    Antrag auf die Erteilung der unbefristeten Erlaubnis zum Erwerb von Waffen der in

  • VG München, 10.10.2012 - M 7 K 12.2442
  • VG Berlin, 04.10.2023 - 31 K 52.22
  • OVG Niedersachsen, 16.05.2011 - 11 LA 365/10

    Eine waffenrechtliche Erlaubnis ist zu widerrufen bei Eintritt von nachträglichen

  • VG Würzburg, 22.02.2018 - W 5 K 16.980

    Anspruch auf Verlängerung bzw. (hilfsweise) Neuerteilung eines Waffenscheins

  • VG Hamburg, 24.06.2010 - 4 K 333/09

    Waffenrechtliches Bedürfnis; besondere Gefährdung

  • VG Berlin, 04.10.2023 - 31 K 58.22
  • VG Berlin, 04.10.2023 - 31 K 64.22
  • VG Berlin, 04.10.2023 - 31 K 54.22
  • VG Berlin, 15.05.2023 - 31 K 118.22
  • VG Schwerin, 27.07.2023 - 3 A 1559/22

    Erteilung eines Waffenscheins für einen Waffenhändler; besondere Gefährdung

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