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   BVerwG, 15.07.1980 - 1 C 54.75   

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BVerwG, 15.07.1980 - 1 C 54.75 (https://dejure.org/1980,1989)
BVerwG, Entscheidung vom 15.07.1980 - 1 C 54.75 (https://dejure.org/1980,1989)
BVerwG, Entscheidung vom 15. Juli 1980 - 1 C 54.75 (https://dejure.org/1980,1989)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Ausweisungsverfügung - Widerspruch - Fristgerechte Zahlung - Kostenvorschuß - Widerspruchsbescheid - Anfechtungsklage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1981, 167
  • MDR 1981, 168
  • DVBl 1980, 960
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 01.12.1978 - 7 C 68.77

    Ausbildungsnote - Anrechnung auf Gesamtnote - Zweite juristische Staatsprüfung -

    Auszug aus BVerwG, 15.07.1980 - 1 C 54.75
    Insoweit kann nichts anderes gelten als in Fällen, in denen bei gemeinsamer Anfechtung von ursprünglichem Verwaltungsakt und Widerspruchsbescheid allein der Widerspruchsbescheid aufgehoben und die Klage im übrigen (rechtskräftig) abgewiesen wird (BVerwGE 13, 195 [198]; 57, 130 [148]; Urteil vom 17. Mai 1979 - BVerwG 2 C 4.78 - [DÖV 1979, 791]).

    Im Rahmen seiner Entscheidung nach § 144 Abs. 3 Nr. 1 VwGO ist der Senat nicht gehindert, irrevisibles Landesrecht anzuwenden (BVerwGE 19, 204 [211 f.]; 57, 130 [143]).

  • BVerfG, 12.01.1960 - 1 BvL 17/59

    Verfasungsmäßigkeit der Vorschußplicht des Antragstellers im

    Auszug aus BVerwG, 15.07.1980 - 1 C 54.75
    Insoweit gilt hier nichts anderes als für den inzwischen durch Art. 4 § 26 Abs. 1 Nr. 2 c des Kostenrechtsänderungsgesetzes vom 20. August 1975 (BGBl. I S. 2189) aufgehobenen Art. 24 KG, der den Kostenvorschuß für das verwaltungsgerichtliche Verfahren regelte (BVerfGE 10, 264 [BVerfG 12.01.1960 - 1 BvL 17/59] [268]).
  • BVerwG, 17.05.1979 - 2 C 4.78

    Anfechtung der dienstlichen Beurteilung eines Beamten - Umfang der

    Auszug aus BVerwG, 15.07.1980 - 1 C 54.75
    Insoweit kann nichts anderes gelten als in Fällen, in denen bei gemeinsamer Anfechtung von ursprünglichem Verwaltungsakt und Widerspruchsbescheid allein der Widerspruchsbescheid aufgehoben und die Klage im übrigen (rechtskräftig) abgewiesen wird (BVerwGE 13, 195 [198]; 57, 130 [148]; Urteil vom 17. Mai 1979 - BVerwG 2 C 4.78 - [DÖV 1979, 791]).
  • BVerwG, 04.07.1968 - VIII B 110.67

    Zurückstellung vom Wehrdienst - Verfahrensmängel als Zulassungsgrund im

    Auszug aus BVerwG, 15.07.1980 - 1 C 54.75
    Auch Mängel der Entscheidung selbst können wie im Prozeßrecht (BVerwGE 13, 239 [240 f.]; 30, 111 [113]; BGHZ 27, 249 [253]) Verfahrensmängel sein.
  • BGH, 12.05.1958 - VII ZR 436/56

    Schiedsspruch. Verfahrensverstoß.

    Auszug aus BVerwG, 15.07.1980 - 1 C 54.75
    Auch Mängel der Entscheidung selbst können wie im Prozeßrecht (BVerwGE 13, 239 [240 f.]; 30, 111 [113]; BGHZ 27, 249 [253]) Verfahrensmängel sein.
  • BVerwG, 29.11.1961 - VI C 124.61

    Aufhebung allein des Widerspruchsbescheids - Bindung an Festsetzung des Grades

    Auszug aus BVerwG, 15.07.1980 - 1 C 54.75
    Insoweit kann nichts anderes gelten als in Fällen, in denen bei gemeinsamer Anfechtung von ursprünglichem Verwaltungsakt und Widerspruchsbescheid allein der Widerspruchsbescheid aufgehoben und die Klage im übrigen (rechtskräftig) abgewiesen wird (BVerwGE 13, 195 [198]; 57, 130 [148]; Urteil vom 17. Mai 1979 - BVerwG 2 C 4.78 - [DÖV 1979, 791]).
  • BVerwG, 26.08.1964 - V C 128.63

    Eine früher zur Volksdeutschen Minderheit in Litauen gehörende deutsche

    Auszug aus BVerwG, 15.07.1980 - 1 C 54.75
    Im Rahmen seiner Entscheidung nach § 144 Abs. 3 Nr. 1 VwGO ist der Senat nicht gehindert, irrevisibles Landesrecht anzuwenden (BVerwGE 19, 204 [211 f.]; 57, 130 [143]).
  • BVerfG, 16.01.1980 - 1 BvR 127/78

    Durchsetzung von Leistungsansprüchen bei Nichtigerklärung eines Gesetzes

    Auszug aus BVerwG, 15.07.1980 - 1 C 54.75
    Unzumutbare, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigende Einschränkungen sind aber mit der Gewährleistung des Art. 19 Abs. 4 GG unvereinbar (BVerfG, Beschluß vom 16. Januar 1980 - 1 BvR 127, 679/78 - mit Nachweisen [NJW 1980, 1565]).
  • BVerwG, 09.10.1957 - V CB 242.57
    Auszug aus BVerwG, 15.07.1980 - 1 C 54.75
    Auch § 137 Abs. 3 VwGO steht einer solchen Entscheidung nicht entgegen, selbst wenn das Rechtsmittel des Klägers als Verfahrensrevision zu werten ist (vgl. aber Beschluß vom 9. Oktober 1957 - BVerwG 5 CB 242.57 - [MDR 1958, 53]), denn die Rechtssache hat grundsätzliche Bedeutung.
  • BVerwG, 27.08.1976 - IV C 67.74

    Isolierte Anfechtungsklage - Widerspruchsbescheid - Rechtsschutzbedürfnis

    Auszug aus BVerwG, 15.07.1980 - 1 C 54.75
    Allerdings besteht nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kein Rechtsschutzinteresse für die isolierte Anfechtungsklage gegen einen Widerspruchsbescheid, wenn der ursprüngliche Verwaltungsakt infolge Ablaufs der Jahresfrist des - inzwischen durch das Gesetz zur Änderung verwaltungsprozessualer Vorschriften vom 24. August 1976 (BGBl. I S. 2437) aufgehobenen -§ 76 VwGO bestandskräftig geworden ist (Urteil vom 27. August 1976 - BVerwG 4 C 67.74 - [Buchholz 310 § 79 VwGO Nr. 12]).
  • BVerwG, 05.11.1975 - VI C 4.74

    Isolierte Anfechtung des Widerspruchsbescheids auf Grund eines Verfahrensfehlers

  • BVerwG, 14.12.1961 - III B 148.60

    Überzahlungen bei einer Unterhaltshilfe - Auswirkungen eines dienstfreien

  • BSG, 26.05.2021 - B 6 KA 7/20 R

    Vergütung vertragsärztlicher Leistungen Anforderungen an die Wirksamkeit eines im

    Dieselbe Funktion erfüllt bei einem Streit um die Frage, ob das Widerspruchsverfahren beendet ist, ein förmlicher Bescheid über die Einstellung des Widerspruchsverfahrens (vgl BVerwG Urteil vom 15.7.1980 - I C 54.75 - DVBl 1980, 960; Geis in Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl 2018, § 73 RdNr 39; Hüttenbrink in Posser/Wolff, BeckOK VwGO, § 73 RdNr 12, Stand 1.4.2020; Rennert in Eyermann, VwGO, 15. Aufl 2019, § 73 RdNr 11; W.-R. Schenke in Kopp/Schenke, VwGO, 26. Aufl 2020, § 73 RdNr 2; Huxholl, Die Erledigung eines Verwaltungsakts im Widerspruchsverfahren, 1995, S 243 f; aA Porsch in Schoch/Schneider, VwGO, 39. El Juli 2020, § 73 RdNr 42, der davon ausgeht, dass alleine die formlose Einstellung des Verfahrens in Betracht komme und ein trotz Erledigung ergangener Widerspruchsbescheid in der Sache rechtswidrig und auf die isolierte Anfechtungsklage des Widerspruchsführers aufzuheben sei) oder - wie hier - ein Bescheid, mit dem die Beendigung des Widerspruchsverfahrens durch den Vergleich festgestellt und der aufrechterhaltene Widerspruch mangels Rechtsschutzbedürfnisses förmlich zurückgewiesen wird.
  • BVerwG, 13.11.1981 - 1 C 69.78

    Nachschieben von Ermessensgründen - Umwandlung einer Rechtsentscheidung in eine

    Der Betroffene erhält dadurch eine umfassendere Prüfung, als sie ihm die auf Rechtskontrolle (§ 114 VwGO) beschränkten Gerichte bieten (vgl. auch Urteil vom 15. Juli 1980 - BVerwG 1 C 54.75 - Buchholz 310 § 79 VwGO Nr. 14 [S. 10] = DVBl. 1980, 960 = MDR 1981, 167 [BVerwG 14.07.1980 - 1 B 327/78]).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.10.2009 - 9 S 1611/09

    Zur Vergabe eines Studienplatzes außerhalb der festgesetzten Kapazität -

    Denn mit Erlass der Verwaltungsgerichtsordnung hat der Bundesgesetzgeber das verwaltungsgerichtliche Verfahren grundsätzlich erschöpfend geregelt (vgl. dazu bereits BVerfG, Beschluss vom 11.10.1966 - 2 BvL 15/64 -, BVerfGE 20, 238 [248]), so dass für entsprechende Vorgaben, auch in Gestalt von Sachurteilsvoraussetzungen (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 15.07.1980 - I C 54/75 -, DVBl 1980, 960), kein Gestaltungsraum der Länder mehr verbleibt.
  • OVG Brandenburg, 20.11.2003 - 4 A 277/02

    Namensrecht, Berufung, Isolierte Anfechtungsklage gegen einen

    Etwas anderes könnte etwa dann gelten, wenn bei einem Ermessensverwaltungsakt die Aufhebung des Widerspruchsbescheides wegen wesentlicher Mängel des behördlichen Verfahrens erfolgte (§ 79 Abs. 2 Satz 2 VwGO) und infolgedessen für eine erneute Sachentscheidung der Widerspruchsbehörde ein Rechtsschutzbedürfnis bestünde (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Juli 1980 - 1 C 54.75 -, BayVBl 1980, 725, 726).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 19.09.2018 - L 16 R 576/17

    Aufhebung eines nach Erledigung eines Widerspruchsverfahrens ergangenen

    Dagegen ist ihr aufgrund der §§ 83 ff. SGG nicht die Befugnis eingeräumt, auch darüber verbindlich zu entscheiden, ob ein erledigter - vermeintlicher - Verwaltungsakt rechtswidrig oder rechtmäßig gewesen ist, weil der Widerspruchsbehörde nach Erledigung des Widerspruchs in der Hauptsache eine mit § 131 Abs. 1 Satz 3 SGG vergleichbare Befugnis zur Fortsetzungsfeststellung nicht übertragen ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 9. Februar 1967 - I C 49.64 - juris Rn. 18; BVerwG, Urteil vom 15. Juli 1980 - I C 54.75 - juris Rn. 20; BSG, a.a.O.).
  • VG Koblenz, 16.08.2007 - 6 K 786/07

    Beamtenrecht; Klage gegen Kostenentscheidung in einem erledigten Widerspruch

    Ebenso ist im Falle einer das Widerspruchsverfahren abschließende Entscheidung (über die Kosten) bei Erledigung oder gesetzlich fingierter Rücknahme entsprechend § 68 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 VwGO ein Widerspruchsverfahren ausgeschlossen, da in diesem Fall die den Kläger belastende Kostenentscheidung als erstmalige bzw. zusätzliche Beschwer anzusehen ist (vgl. grundlegend: BVerwG Urteil vom 15.07.1980 - I C 54.75 - DöV 1980, 960, welches den ergangenen Bescheid als Widerspruchsbescheid ohne Sachentscheidung ansieht; für das - wie das rheinland-pfälzische Recht - eine Kostenentscheidung im Erledigungsfall vorsehende bayerische Recht und die Zulässigkeit der Klage ohne erneutes Vorverfahren: BayVGH, Beschluss vom 15. März 2001 - 8 ZB 01.225 -, VG Würzburg, Urteil vom 6. April 2006 - W 5 K 05.1650 -, und VG München, Urteil vom 20. April 2005 - M 15 K 04.3722 -, jeweils zitiert nach juris).
  • VG Augsburg, 15.10.2008 - Au 5 K 06.1267

    Sportwetten

    Wegen der Einheit von Ausgangs- und Widerspruchsbescheid hindert die isolierte Klage gegen den Widerspruchsbescheid auch den Eintritt der Bestandskraft des Ausgangsbescheides (vgl. Rennert in Eyermann/Schmidt, VwGO, RdNr. 11 zu § 74; BVerwG DVBl. 1980, 960/961).
  • BVerwG, 25.11.1983 - 8 C 64.83

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Revision - Bindungswirkung bei

    Da eine Anerkennung des Wohngebäudes des Klägers als steuerbegünstigt durch zwingendes Recht ausgeschlossen wird, fehlt dem Kläger für eine isolierte Anfechtung des Widerspruchsbescheides, durch den der Beklagte den Widerspruch des Klägers wegen nicht fristgerechter Zahlung eines von ihm angeforderten Kostenvorschusses gemäß Art. 15 Abs. 1 Satz 3 des Bayerischen Kostengesetzes als zurückgenommen behandelt hat, ersichtlich ein Rechtsschutzinteresse (vgl. Urteil vom 15. Juli 1980 - BVerwG 1 C 54.75 - Buchholz 310 § 79 VwGO Nr. 14 S. 7 [10] mit weiterem Nachweis).
  • VGH Bayern, 20.10.2009 - 1 C 09.462

    Beschwerde gegen Ablehnung der Prozesskostenhilfe

    Er bewirkt, dass der Vorbescheidsantrag als zurückgenommen gilt und das Vorbescheidsverfahren abgeschlossen ist (vgl. BVerwG vom 15.7.1980 DVBl 1980, 960 zur gleichlautenden Bestimmung des Art. 15 Abs. 1 Satz 3 KG a. F.).
  • VG Augsburg, 29.09.2009 - Au 3 K 09.343

    Klage gegen Widerspruchsbescheid; behinderungsbedingte Kündigung; Ermessen

    Die Sache wäre vielmehr an den Widerspruchsausschuss zurückzuverweisen, der erneut über den Widerspruch des Beigeladenen zu entscheiden hätte (vgl. BVerwG vom 15.7.1980 BayVBl. 1980, 725; BayVGH vom 10.1.1983 BayVBl. 1983, 530; VGH BW vom 5.8.1996 7 S 3383/94 zitiert nach juris).
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