Rechtsprechung
   AG Rudolstadt, 10.05.2011 - 1 C 593/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,75411
AG Rudolstadt, 10.05.2011 - 1 C 593/10 (https://dejure.org/2011,75411)
AG Rudolstadt, Entscheidung vom 10.05.2011 - 1 C 593/10 (https://dejure.org/2011,75411)
AG Rudolstadt, Entscheidung vom 10. Mai 2011 - 1 C 593/10 (https://dejure.org/2011,75411)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,75411) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Thüringen

    § 28 Abs 2 VVG, § 28 Abs 3 VVG, § 116 Abs 1 S 2 VVG, § 2b Nr 1 Buchst e AKB, § 425 BGB
    Regress einer Kfz-Haftpflichtversicherung: Erschütterung des Anscheinsbeweises bei Trunkenheitsfahrt; Leistungsfreiheit bei absoluter Fahruntüchtigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Trunkenheitsfahrt und grobe Fahrlässigkeit - Versicherung zahlt nichts

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Dresden, 15.09.2010 - 7 U 466/10

    Zur völligen Leistungsfreiheit des Vollkaskoversicherers bei absoluter

    Auszug aus AG Rudolstadt, 10.05.2011 - 1 C 593/10
    Das Ausmaß der groben Fahrlässigkeit liegt deshalb regelmäßig sehr nahe beim bedingten Vorsatz, weshalb die Kürzung der Leistung des Versicherers im Rahmen der Höchstgrenzen auf "Null" gerechtfertigt ist (vgl. jüngst OLG Dresden VersR 2011, 205 m. w. N.).
  • KG, 28.09.2010 - 6 U 87/10

    Kraftfahrzeugversicherung: Anforderungen an eine vollständige Leistungskürzung

    Auszug aus AG Rudolstadt, 10.05.2011 - 1 C 593/10
    Wie dargelegt wiegt das Verschulden des Beklagten derart schwer, dass auch die nach Auffassung etwa des KG gebotene Einzelfallbetrachtung unter Würdigung sämtlicher objektiver und subjektiver Umstände (KG VersR 2011, 487) nicht zu einem anderen Ergebnis führt.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht