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AG Rudolstadt, 10.05.2011 - 1 C 593/10 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Justiz Thüringen
§ 28 Abs 2 VVG, § 28 Abs 3 VVG, § 116 Abs 1 S 2 VVG, § 2b Nr 1 Buchst e AKB, § 425 BGB
Regress einer Kfz-Haftpflichtversicherung: Erschütterung des Anscheinsbeweises bei Trunkenheitsfahrt; Leistungsfreiheit bei absoluter Fahruntüchtigkeit - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Trunkenheitsfahrt und grobe Fahrlässigkeit - Versicherung zahlt nichts
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Dresden, 15.09.2010 - 7 U 466/10
Zur völligen Leistungsfreiheit des Vollkaskoversicherers bei absoluter …
Auszug aus AG Rudolstadt, 10.05.2011 - 1 C 593/10
Das Ausmaß der groben Fahrlässigkeit liegt deshalb regelmäßig sehr nahe beim bedingten Vorsatz, weshalb die Kürzung der Leistung des Versicherers im Rahmen der Höchstgrenzen auf "Null" gerechtfertigt ist (vgl. jüngst OLG Dresden VersR 2011, 205 m. w. N.). - KG, 28.09.2010 - 6 U 87/10
Kraftfahrzeugversicherung: Anforderungen an eine vollständige Leistungskürzung …
Auszug aus AG Rudolstadt, 10.05.2011 - 1 C 593/10
Wie dargelegt wiegt das Verschulden des Beklagten derart schwer, dass auch die nach Auffassung etwa des KG gebotene Einzelfallbetrachtung unter Würdigung sämtlicher objektiver und subjektiver Umstände (KG VersR 2011, 487) nicht zu einem anderen Ergebnis führt.