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Rechtsprechung
   BVerwG, 22.05.2012 - 1 C 6.11   

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BVerwG, 22.05.2012 - 1 C 6.11 (https://dejure.org/2012,11287)
BVerwG, Entscheidung vom 22.05.2012 - 1 C 6.11 (https://dejure.org/2012,11287)
BVerwG, Entscheidung vom 22. Mai 2012 - 1 C 6.11 (https://dejure.org/2012,11287)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    AufenthG § 4 Abs. 5, § 5 Abs. 1 Nr. 1, § 28 Abs. 2; ARB 1/80 Art. 7 Satz 1; GG Art. 6; EMRK Art. 8
    Niederlassungserlaubnis; Aufenthaltserlaubnis; Daueraufenthaltsrecht; Assoziationsrecht; Ausnahme; Sicherung des Lebensunterhalts; Regelerteilungsvoraussetzung; Privatleben; Eingriff; Rechtfertigung; atypischer Einzelfall; Atypik; Gültigkeitsdauer; Erkennbarkeit

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    AufenthG § 4 Abs. 5, § 5 Abs. 1 Nr. 1, § 28 Abs. 2
    Assoziationsrecht; Atypik; Aufenthaltserlaubnis; Ausnahme; Daueraufenthaltsrecht; Eingriff; Erkennbarkeit; Gültigkeitsdauer; Niederlassungserlaubnis; Privatleben; Rechtfertigung; Regelerteilungsvoraussetzung; Sicherung des Lebensunterhalts; atypischer Einzelfall

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 4 Abs 5 AufenthG 2004, § 5 Abs 1 Nr 1 AufenthG 2004, § 28 Abs 2 AufenthG 2004, Art 7 S 1 Ss 2 EWGAssRBes 1/80, Art 6 Abs 1 GG
    Niederlassungserlaubnis für einen türkischen Staatsangehörigen; Regelerteilungsvoraussetzung der Sicherung des Lebensunterhalts; assoziationsrechtliches Daueraufenthaltsrecht; Dokumentation des Aufenthaltsrechts durch Aufenthaltserlaubnis

  • Wolters Kluwer

    Erfordernis der Sicherung des Lebensunterhalts bei der Erteilung einer Niederlassungserlaubnis bei Vorliegen eines assoziationsrechtlichen Daueraufenthaltsrechts

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 4 Abs. 5, AufenthG § 5 Abs. 1 Nr. 1, AufenthG § 28 Abs. 2, ARB 1/80 Art. 7 S. 1, GG Art. 6, EMRK Art. 8
    Niederlassungserlaubnis, Aufenthaltserlaubnis, Daueraufenthaltsrecht, Assoziationsratsbeschluss EWG/Türkei, Assoziierungsabkommen EWG/Türkei, Ausnahme, Sicherung des Lebensunterhalts, Regelerteilungsvoraussetzung, Privatleben, Achtung des Privatlebens, Eingriff, ...

  • rewis.io

    Niederlassungserlaubnis für einen türkischen Staatsangehörigen; Regelerteilungsvoraussetzung der Sicherung des Lebensunterhalts; assoziationsrechtliches Daueraufenthaltsrecht; Dokumentation des Aufenthaltsrechts durch Aufenthaltserlaubnis

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erfordernis der Sicherung des Lebensunterhalts bei der Erteilung einer Niederlassungserlaubnis bei Vorliegen eines assoziationsrechtlichen Daueraufenthaltsrechts

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Aufenthaltserlaubnis muss assoziationsrechtliches Daueraufenthaltsrecht eindeutig erkennen lassen

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Aufenthaltserlaubnis muss assoziationsrechtliches Daueraufenthaltsrecht eindeutig erkennen lassen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das assoziationsrechtliche Daueraufenthaltsrecht und die deutsche Aufenthaltserlaubnis

  • lto.de (Kurzinformation)

    Zu Angehörigen türkischer Hartz-IV-Empfänger - Assoziationsrechtliches Daueraufenthaltsrecht muss eindeutig erkennbar sein

  • migrationsrecht.net (Kurzinformation)

    Aufenthaltserlaubnis muss assoziationsrechtliches Daueraufenthaltsrecht eindeutig erkennen lassen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 143, 150
  • NVwZ 2013, 75
  • DVBl 2012, 1167
 
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Wird zitiert von ... (72)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerwG, 16.08.2011 - 1 C 12.10

    Niederlassungserlaubnis; Sicherung des Lebensunterhalts; Erteilungsvoraussetzung;

    Auszug aus BVerwG, 22.05.2012 - 1 C 6.11
    Ein assoziationsrechtliches Daueraufenthaltsrecht nach Art. 7 Satz 1, 2. Spiegelstrich ARB 1/80 rechtfertigt es für sich genommen nicht, bei der Erteilung einer Niederlassungserlaubnis nach § 28 Abs. 2 AufenthG vom Erfordernis der Sicherung des Lebensunterhalts nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG abzusehen (im Anschluss an Urteil vom 16. August 2011 - BVerwG 1 C 12.10 - juris).

    Zusätzlich müssen nach Gesetzessystematik sowie Sinn und Zweck der Norm auch die übrigen allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen des § 5 AufenthG in der Regel gegeben sein, insbesondere muss der Lebensunterhalt der familiären Bedarfsgemeinschaft, der die betroffenen Ausländer angehören, gesichert sein (§ 5 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG, Urteile vom 16. November 2010 - BVerwG 1 C 21.09 - BVerwGE 138, 148 sowie vom 16. August 2011 - BVerwG 1 C 12.10 - InfAuslR 2012, 53).

    Verfassungs-, unions- oder völkerrechtliche Gewährleistungen sowie atypische Umstände des Einzelfalles, die so bedeutsam sind, dass sie das sonst ausschlaggebende Gewicht der gesetzlichen Regelung beseitigen, können Ausnahmen vom Regelfall des § 5 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG rechtfertigen (Urteile vom 16. August 2011 a.a.O. Rn. 18 sowie vom 26. August 2008 - BVerwG 1 C 32.07 - BVerwGE 131, 370 Rn. 27).

    Von einem solchen Einzelfall ist bei besonders atypischen Umständen auszugehen, die so bedeutsam sind, dass sie das sonst ausschlaggebende Gewicht der gesetzlichen Regelung beseitigen (vgl. Urteil vom 16. August 2011 - BVerwG 1 C 12.10 - Rn. 18).

    Zwar sind zumindest zwei ihrer Kinder deutsche Staatsangehörige, deren Anteil an der familiären Bedarfsgemeinschaft bei der Prüfung des § 5 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG außer Betracht zu bleiben hat (vgl. Urteil vom 16. August 2011 a.a.O. Rn. 18, 19).

  • EuGH, 08.12.2011 - C-371/08

    Ziebell - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Freizügigkeit der Arbeitnehmer -

    Auszug aus BVerwG, 22.05.2012 - 1 C 6.11
    Dies ändert jedoch nichts daran, dass das Assoziationsrecht und das mitgliedstaatliche Aufenthaltsrecht im Ausgangspunkt getrennte Rechtskreise darstellen, die teilweise unterschiedliche Ziele verfolgen: Während das Assoziationsabkommen ausschließlich wirtschaftlichen Zwecken dient und sich deshalb auf die schrittweise Herstellung der Arbeitnehmerfreizügigkeit beschränkt (vgl. EuGH, Urteil vom 8. Dezember 2011 - Rs. C-371/08, Ziebell - InfAuslR 2012, 43, Rn. 57 - 77 ), verfolgt das innerstaatliche Aufenthaltsrecht weiter gefasste Ziele, insbesondere die Steuerung der Zuwanderung unter Berücksichtigung der Aufnahme- und Integrationsfähigkeit (§ 1 Abs. 1 AufenthG).

    Die mit der Erteilung einer Niederlassungserlaubnis beabsichtigte und verbundene aufenthaltsrechtliche Verfestigung hängt von anderen Voraussetzungen ab als das assoziationsrechtliche Aufenthaltsrecht, weil das Assoziationsrecht einen ausschließlich wirtschaftlichen Zweck verfolgt (EuGH, Urteil vom 8. Dezember 2011 a.a.O. Rn. 63 ff.).

    Als unionsrechtlicher Bezugsrahmen für die Dokumentation des assoziationsrechtlichen Aufenthaltsrechts nach Art. 7 Satz 1, 2. Spiegelstrich ARB 1/80 durch einen Aufenthaltstitel bietet sich vielmehr Art. 8 Abs. 2 Satz 2 der Richtlinie 2003/109/EG des Rates vom 25. November 2003 betreffend die Rechtsstellung der langfristig aufenthaltsberechtigten Drittstaatsangehörigen (ABl EG Nr. L 16 vom 23. Januar 2004 S. 44) an, der eine Gültigkeitsdauer des Aufenthaltstitels von mindestens fünf Jahren vorsieht (vgl. EuGH, Urteil vom 8. Dezember 2011 - Rs. C-371/08, Ziebell - Rn. 79).

  • BVerfG, 10.05.2007 - 2 BvR 304/07

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz durch rechtswidrige

    Auszug aus BVerwG, 22.05.2012 - 1 C 6.11
    Bedenken gegen die Verhältnismäßigkeit bestehen im vorliegenden Fall nicht (zu diesem Erfordernis vgl. EGMR, Urteil vom 13. Oktober 2011 - 41548/06, Trabelsi - Newsletter Menschenrechte 2011, 300 Rn. 53 ff. m.w.N., BVerfG, Kammerbeschluss vom 10. Mai 2007 - 2 BvR 304/07 - InfAuslR 2007, 275, Rn. 33).
  • BVerwG, 07.01.1997 - 4 A 20.95

    Anerkenntnisurteil im Verwaltungsprozeß - § 307 ZPO ist über § 173 VwGO

    Auszug aus BVerwG, 22.05.2012 - 1 C 6.11
    Vielmehr hat nach § 173 Satz 1 VwGO i.V.m. § 307 ZPO ein Anerkenntnisurteil zu ergehen; grundsätzliche Unterschiede zwischen den Verfahrensarten der Verwaltungsgerichtsordnung und der Zivilprozessordnung schließen dies jedenfalls für die Verpflichtungsklage nicht aus (Gerichtsbescheid vom 7. Januar 1997 - BVerwG 4 A 20.95 - BVerwGE 104, 27).
  • BVerwG, 26.10.2010 - 1 C 18.09

    Abschiebungsverbot; Aufenthaltsbeendigung; Aufenthaltserlaubnis; ausländisches

    Auszug aus BVerwG, 22.05.2012 - 1 C 6.11
    Dabei ist unter Privatleben die Summe der persönlichen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Beziehungen zu verstehen, die für das Leben eines Menschen in der Gesellschaft konstitutiv sind und denen - angesichts der zentralen Bedeutung dieser Bindungen für die Entfaltung der Persönlichkeit eines Menschen - bei fortschreitender Dauer des Aufenthalts wachsende Bedeutung zukommt (Urteil vom 26. Oktober 2010 - BVerwG 1 C 18.09 - Buchholz 402.242 § 104a AufenthG Nr. 5, Rn. 14).
  • EGMR, 15.01.2007 - 60654/00

    SYSSOYEVA ET AUTRES c. LETTONIE

    Auszug aus BVerwG, 22.05.2012 - 1 C 6.11
    Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte überlässt die Konvention den Mitgliedstaaten bei der Umsetzung der Konvention in innerstaatliches Recht die Wahl der dafür am besten geeigneten Mittel, so dass Art. 8 EMRK grundsätzlich nicht dahin verstanden werden kann, dass er ohne Weiteres einen bestimmten Aufenthaltstitel unter mehreren zur Verfügung stehenden garantiert (EGMR, Urteil der Großen Kammer vom 15. Januar 2007, 60654/00, Sisojeva - NVwZ 2008, 979 Rn. 90, 91).
  • EGMR, 13.10.2011 - 41548/06

    Ausweisung straffälliger "Ausländer": Einmal Strafe ist genug

    Auszug aus BVerwG, 22.05.2012 - 1 C 6.11
    Bedenken gegen die Verhältnismäßigkeit bestehen im vorliegenden Fall nicht (zu diesem Erfordernis vgl. EGMR, Urteil vom 13. Oktober 2011 - 41548/06, Trabelsi - Newsletter Menschenrechte 2011, 300 Rn. 53 ff. m.w.N., BVerfG, Kammerbeschluss vom 10. Mai 2007 - 2 BvR 304/07 - InfAuslR 2007, 275, Rn. 33).
  • EuGH, 07.07.2005 - C-373/03

    Aydinli - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Freizügigkeit der Arbeitnehmer -

    Auszug aus BVerwG, 22.05.2012 - 1 C 6.11
    Das Aufenthaltsrecht soll den Familienangehörigen neben der dauerhaften Aufrechterhaltung der familiären Gemeinschaft ggf. die Fortdauer ihres einmal erworbenen Rechts auch nach Wegfall der Voraussetzungen des Art. 7 ARB 1/80 ermöglichen und kann deshalb nur unter engen Voraussetzungen erlöschen (vgl. EuGH, Urteil vom 7. Juli 2005 - Rs. C-373/03, Aydinli - Rn. 23 ff., Slg. 2005, I-6181).
  • EuGH, 29.03.2012 - C-7/10

    Kahveci - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Aufenthaltsrecht -

    Auszug aus BVerwG, 22.05.2012 - 1 C 6.11
    Zwar ist Art. 7 Satz 1, 2. Spiegelstrich ARB 1/80 ein Aufenthaltsrecht zu entnehmen, da das von der Vorschrift eingeräumte Recht auf Zugang zum Arbeitsmarkt ohne ein korrespondierendes Aufenthaltsrecht nicht ausgeübt werden könnte (vgl. EuGH, Urteile vom 16. Juni 2011 - Rs. C-484/07, Pehlivan - InfAuslR 2011, 272 Rn. 43 und vom 29. März 2012 - Rs. C-7/10 und C-9/10, Kahveci und Inan - AuAS 2012, 98, Rn. 28).
  • EuGH, 16.06.2011 - C-484/07

    Pehlivan - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Familienzusammenführung - Art. 7

    Auszug aus BVerwG, 22.05.2012 - 1 C 6.11
    Zwar ist Art. 7 Satz 1, 2. Spiegelstrich ARB 1/80 ein Aufenthaltsrecht zu entnehmen, da das von der Vorschrift eingeräumte Recht auf Zugang zum Arbeitsmarkt ohne ein korrespondierendes Aufenthaltsrecht nicht ausgeübt werden könnte (vgl. EuGH, Urteile vom 16. Juni 2011 - Rs. C-484/07, Pehlivan - InfAuslR 2011, 272 Rn. 43 und vom 29. März 2012 - Rs. C-7/10 und C-9/10, Kahveci und Inan - AuAS 2012, 98, Rn. 28).
  • EuGH, 16.03.2000 - C-329/97

    Ergat

  • BVerwG, 28.10.2008 - 1 C 34.07

    Niederlassungserlaubnis aus humanitären Gründen; Sicherung des Lebensunterhalts;

  • BVerwG, 27.01.2009 - 1 C 40.07

    Altfallregelung; Bleiberechtserlass; oberste Landesbehörde; Einvernehmen mit dem

  • BVerwG, 16.11.2010 - 1 C 21.09

    Niederlassungserlaubnis; Ausweisungsgründe; Straftaten; Gründe der öffentlichen

  • BVerwG, 26.08.2008 - 1 C 32.07

    Visum; Kindernachzug; Familienzusammenführung; Altersgrenze; maßgeblicher

  • BVerwG, 30.04.2009 - 1 C 3.08

    Ehegattennachzug; Familienzusammenführung; Sicherung des Lebensunterhalts;

  • BVerwG, 14.05.2013 - 1 C 17.12

    Aufenthaltserlaubnis; humanitäre Aufenthaltserlaubnis; Jugendlicher;

    Ob ein solcher Ausnahmefall vorliegt, unterliegt keinem Einschätzungsspielraum der Behörde, sondern ist gerichtlich in vollem Umfang überprüfbar (vgl. Urteil vom 22. Mai 2012 - BVerwG 1 C 6.11 - BVerwGE 143, 150 = Buchholz 402.242 § 28 AufenthG Nr. 3 jeweils Rn. 11 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 03.06.2014 - 10 B 13.2426

    Antrag auf Erteilung einer Niederlassungserlaubnis; Ausreichende Kenntnisse der

    Auch wenn die jeweilige Rechtsposition aus dem ARB 1/80 ein Daueraufenthaltsrecht vermittelt und dem türkischen Staatsangehörigen eine deklaratorische Aufenthaltserlaubnis ausgestellt werden muss, aus der ersichtlich ist, dass er ein assoziationsrechtliches Daueraufenthaltsrecht besitzt (BVerwG, U.v. 22.5.2012 - 1 C 6.11 - juris Rn. 27), stellen das Assoziationsrecht und das mitgliedstaatliche Aufenthaltsrecht getrennte Rechtskreise dar, die unterschiedliche Ziele verfolgen.

    Die Niederlassungserlaubnis ist als rechtliche Bestätigung einer erfolgreichen Integration konstruiert (für die wirtschaftliche Integration vgl. BVerwG, U.v. 22.5.2012 - 1 C 6.11 - juris Rn. 17).

    Folglich geht auch das Bundesverwaltungsgericht davon aus, dass sich ein Arbeitnehmer, der die Voraussetzungen des Art. 6 Abs. 1 3. Spiegelstrich ARB 1/80 erfüllt, auf Art. 13 ARB 1/80 berufen kann (BVerwG, U.v. 19.3.2013 - 1 C 12.12 - juris Rn. 30; U.v. 22.5.2012 - 1 C 6.11 - juris Rn. 18).

    Da das nationale und das assoziationsrechtliche Aufenthaltsrecht zwei verschiedene Rechtskreise darstellen (BVerwG, U.v. 22.5.2012 - 1 C 6.11 - juris Rn. 17), ist bei der Frage, ob auch ohne die von der Klägerin begehrte Niederlassungserlaubnis bereits ein unbeschränkter Zugang zum Arbeitsmarkt gegeben ist, alleine auf das nationale Aufenthaltsrecht abzustellen.

    Die Niederlassungserlaubnis wird (nur) Ausländern erteilt, denen unabhängig vom Aufenthaltszweck wegen der gelungenen sozialen und wirtschaftlichen Integration ein (nationales) Daueraufenthaltsrecht gewährt werden soll (BVerwG, U.v. 22.5.2012 - 1 C 6.11 - juris Rn. 17).

    Die mit der Erteilung einer Niederlassungserlaubnis beabsichtigte und verbundene aufenthaltsrechtliche Verfestigung hängt von anderen Voraussetzungen ab als das assoziationsrechtliche Aufenthaltsrecht (BVerwG, U.v. 22.5.2012 - 1 C 6.11 - juris Rn. 19).

    Denn die Niederlassungserlaubnis dient gerade nicht dazu, die Arbeitnehmerfreizügigkeit zu verbessern, sondern stellt eine rechtliche Bestätigung einer erfolgreichen Integration dar und dient ausschließlich der aufenthaltsrechtlichen Verfestigung der Position des Ausländers (BVerwG, U.v. 22.5.2012 - 1 C 6.11 - juris Rn. 17).

    Daher ist nach Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts bei der Erteilung einer Niederlassungserlaubnis an einen türkischen Staatsangehörigen wegen der Stillhalteklausel auch nicht von der Erteilungsvoraussetzung der Sicherung des Lebensunterhalts abzusehen, wenn dem türkischen Staatsangehörigen bereits ein unbeschränkter Zugang zu Arbeitsmarkt und Beschäftigung zusteht (BVerwG, U.v. 22.5.2012 - 1 C 6.11 - juris 18).

  • VGH Bayern, 03.06.2014 - 10 B 13.2083

    Art. 13 ARB 1/80 findet auch auf türkische Staatsangehörige Anwendung, die

    Zudem weiche das Verwaltungsgericht von der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. Mai 2012, Az. 1 C 6.11, ab.

    Auch wenn die jeweilige Rechtsposition aus dem ARB 1/80 ein Daueraufenthaltsrecht vermittelt und dem türkischen Staatsangehörigen eine deklaratorische Aufenthaltserlaubnis ausgestellt werden muss, aus der ersichtlich ist, dass er ein assoziationsrechtliches Daueraufenthaltsrecht besitzt (BVerwG, U.v. 22.5.2012 - 1 C 6.11 - juris Rn. 27), stellen das Assoziationsrecht und das mitgliedstaatliche Aufenthaltsrecht getrennte Rechtskreise dar, die unterschiedliche Ziele verfolgen.

    Die Niederlassungserlaubnis ist als rechtliche Bestätigung einer erfolgreichen Integration konstruiert (für die wirtschaftliche Integration vgl. BVerwG, U.v. 22.5.2012 - 1 C 6.11 - juris Rn. 17).

    Folglich geht auch das Bundesverwaltungsgericht davon aus, dass sich ein Arbeitnehmer, der die Voraussetzungen des Art. 6 Abs. 1 3. Spiegelstrich ARB 1/80 erfüllt, auf Art. 13 ARB 1/80 berufen kann (BVerwG, U.v. 19.3.2013 - 1 C 12.12 - juris Rn. 30; U.v. 22.5.2012 - 1 C 6.11 - juris Rn. 18).

    Da das nationale und das assoziationsrechtliche Aufenthaltsrecht zwei verschiedene Rechtskreise darstellen (BVerwG, U.v. 22.5.2012 - 1 C 6.11 - juris Rn. 17), ist bei der Frage, ob auch ohne die von der Klägerin begehrte Niederlassungserlaubnis bereits ein unbeschränkter Zugang zum Arbeitsmarkt gegeben ist, alleine auf das nationale Aufenthaltsrecht abzustellen.

    Die Niederlassungserlaubnis wird (nur) Ausländern erteilt, denen unabhängig vom Aufenthaltszweck wegen der gelungenen sozialen und wirtschaftlichen Integration ein (nationales) Daueraufenthaltsrecht gewährt werden soll (BVerwG, U.v. 22.5.2012 - 1 C 6.11 - juris Rn. 17).

    Die mit der Erteilung einer Niederlassungserlaubnis beabsichtigte und verbundene aufenthaltsrechtliche Verfestigung hängt von anderen Voraussetzungen ab als das assoziationsrechtliche Aufenthaltsrecht (BVerwG, U.v. 22.5.2012 - 1 C 6.11 - juris Rn. 19).

    Denn die Niederlassungserlaubnis dient gerade nicht dazu, die Arbeitnehmerfreizügigkeit zu verbessern, sondern stellt eine rechtliche Bestätigung einer erfolgreichen Integration dar und dient ausschließlich der aufenthaltsrechtlichen Verfestigung der Position des Ausländers (BVerwG, U.v. 22.5.2012 - 1 C 6.11 - juris Rn. 17).

    Daher ist nach Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts bei der Erteilung einer Niederlassungserlaubnis an einen türkischen Staatsangehörigen wegen der Stillhalteklausel auch nicht von der Erteilungsvoraussetzung der Sicherung des Lebensunterhalts abzusehen, wenn dem türkischen Staatsangehörigen bereits ein unbeschränkter Zugang zu Arbeitsmarkt und Beschäftigung zusteht (BVerwG, U.v. 22.5.2012 - 1 C 6.11 - juris 18).

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Rechtsprechung
   OVG Sachsen, 09.05.2014 - 1 C 6/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,29237
OVG Sachsen, 09.05.2014 - 1 C 6/11 (https://dejure.org/2014,29237)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 09.05.2014 - 1 C 6/11 (https://dejure.org/2014,29237)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 09. Mai 2014 - 1 C 6/11 (https://dejure.org/2014,29237)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    VwGO § 47 Abs. 2a BauGB § 9 Abs. 2a
    Normenkontrollverfahren, Bebauungsplan, Präklusion, Bekanntmachung, Offenlage, mehrfache Auslegung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (20)

  • BVerfG, 19.12.2002 - 1 BvR 1402/01

    Zur Verletzung von GG Art 14 Abs 1 durch Normenkontrollurteil zur Rechtmäßigkeit

    Auszug aus OVG Sachsen, 09.05.2014 - 1 C 6/11
    Diese städtebaulich beachtlichen Allgemeinbelange müssen umso gewichtiger sein, je stärker die Festsetzungen eines Bebauungsplans die Befugnisse des Eigentümers einschränken oder Grundstücke von einer Bebauung ganz ausschließen, denn das durch Art. 14 GG gewährleistete Eigentumsrecht gehört in hervorgehobener Weise zu den von der Bauleitplanung zu berücksichtigenden Belangen (BVerfG, Beschl. v. 19. Dezember 2002 - 1 BvR 1402/01 -, juris Rn. 15).

    Es umfasst neben der Substanz des Eigentums auch die Beachtung des verfassungsrechtlichen Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit und des allgemeinen Gleichheitssatzes (BVerfG, Beschl. v. 19. Dezember 2002 a. a. O).

  • BVerwG, 15.05.2013 - 4 BN 1.13

    Gemeindliche Planungshoheit bei Bahnanlagen; ordnungsgemäßer

    Auszug aus OVG Sachsen, 09.05.2014 - 1 C 6/11
    Dies kann - ebenso wie die vom Bundesverwaltungsgericht jüngst erlassenen Entscheidungen zum partiellen Einzelhandelsausschluss nach § 9 Abs. 2a BauGB (Beschl. v. 6. August 2013 - 4 BN 8.13 -, juris; Beschl. v. 15. Mai 2013 - 4 BN 1.13 -, juris; Urteile v. 27. März 2013 - 4 C 13.11 -, BauR 2013, 1399 und - 4 CN 6.11 - BauR 2013, 1402) - gegen die Aufstellung solcher Bebauungspläne insbesondere durch kleinere Gemeinden sprechen.

    Innerhalb des so gezogenen Rahmens wird das Abwägungsgebot jedoch nicht verletzt, wenn sich die Gemeinde in der Kollision zwischen verschiedenen Belangen für die Bevorzugung des einen und damit notwendig für die Zurückstellung des anderen entscheidet (BVerwG, Beschl. v. 15. Mai 2013 - 4 BN 1.13 -, juris Rn. 18).

  • BVerwG, 06.07.1984 - 4 C 22.80

    Ausreichende Kennzeichnung des Plangebiets in der Bekanntmachung des Planentwurfs

    Auszug aus OVG Sachsen, 09.05.2014 - 1 C 6/11
    33 Die ortsübliche Bekanntmachung muss in einer Weise geschehen, die geeignet ist, dem an der beabsichtigten Bauleitplanung interessierten Bürger sein Interesse an Information und Beteiligung durch Abgabe einer Stellungnahme bewusst zu machen und dadurch eine gemeindliche Öffentlichkeit herzustellen (BVerwG, Urt. v. 6. Juli 1984 - 4 C 22.80 -, juris; sog. Anstoßwirkung).

    Sie muss nur erkennen lassen, welches Planungsvorhaben die Gemeinde in einem etwa durch eine Planzeichnung oder durch schriftliche Kennzeichnung des überplanten Bereichs bzw. seiner Grenzen durch Benennung von Flurstücken oder Straßen bestimmten Raum betreiben will (BVerwG, Urt. v. 6. Juli 1984 a. a. O; Urt. v. 17. Dezember 2002 - 4 C 15.01 - Beschl. v. 17. September 2008 - 4 BN 22.08 -, juris).

  • BVerwG, 27.10.2010 - 4 CN 4.09

    Bebauungsplan; Auslegung; Einwendungen; Normenkontrollverfahren; Präklusion;

    Auszug aus OVG Sachsen, 09.05.2014 - 1 C 6/11
    Dessen ungeachtet tritt die Präklusionswirkung gemäß § 47 Abs. 2a VwGO nur ein, wenn in der Bekanntmachung der Auslegung auf diese Rechtsfolge hingewiesen wurde und die Bekanntmachung sowie der Hinweis ordnungsgemäß waren (BVerwG, Urt. v. 27. Oktober 2010 - 4 CN 4.09 -, juris Rn. 9).

    Dem Eintritt der Präklusionswirkung gemäß § 47 Abs. 2a VwGO steht danach nicht entgegen, dass die Gemeinde - wie hier - während der öffentlichen Auslegung des Planentwurfs in ihrer Belehrung den in § 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB vorgesehenen Wortlaut verwendet hat (BVerwG, Urt. v. 27. Oktober 2010 - 4 CN 4.09 -, Leitsatz, juris).

  • BVerwG, 20.02.2014 - 4 CN 1.13

    Bebauungsplan; Normenkontrolle; Normenkontrollantrag; Planänderung; mehrfache

    Auszug aus OVG Sachsen, 09.05.2014 - 1 C 6/11
    28 Im Falle einer mehrfachen Auslegung ist ein Antragsteller grundsätzlich gehalten, mehrfach Einwendungen zu erheben (BVerwG, Urt. v. 20. Februar 2014 - 4 CN 1.13 -, juris Rn. 14).

    Selbst wenn ihm die von der T....-GmbH - seiner Rechtsvorgängerin - im Dezember 2008 erhobenen Einwendungen zugerechnet wird, läge keine Einwendung "im Rahmen der öffentlichen Auslegung" vom 27. November 2008 bis 17. Januar 2009 vor, wie es nach den vom Bundesverwaltungsgericht im Urteil vom 20. Februar 2014 (a. a. O.) entwickelten Grundsätzen erforderlich gewesen wäre.

  • BVerwG, 21.02.1991 - 4 NB 16.90

    Bauplanungsrecht: Festsetzung einer öffentlichen Gründfläche bzw. einer Fläche

    Auszug aus OVG Sachsen, 09.05.2014 - 1 C 6/11
    Schränkt sie bestehende Baurechte ein, hat sie darüber hinaus auch die Tatsache und den möglichen Umfang hierfür zu leistender Entschädigungen nach §§ 39 ff. BauGB in die Abwägung einzustellen (BVerwG, Beschl. v. 21. Februar 1991 - 4 NB 16.90 - Buchholz 406.11 § 1 BauGB Nr. 51).
  • BVerwG, 16.01.1996 - 4 NB 1.96

    Bauplanungsrecht: Planungsermessen der Gemeinden, Überplanung vorhandener

    Auszug aus OVG Sachsen, 09.05.2014 - 1 C 6/11
    Die Beschränkung der Nutzungsmöglichkeiten eines Grundstücks muss daher von der Gemeinde als ein wichtiger Belang privater Eigentümerinteressen in der nach § 1 Abs. 7 BauGB gebotenen Abwägung der öffentlichen und der privaten Belange beachtet werden (BVerwG, Beschl. v. 16. Januar 1996 - 4 NB 1.96 -, juris).
  • BVerwG, 01.11.1974 - IV C 38.71

    Straßenrechtliche Widmung im räumlichen Geltungsbereich eines Bebauungsplans:

    Auszug aus OVG Sachsen, 09.05.2014 - 1 C 6/11
    Ihm gegenüber ist deshalb eine Berufung auf die Eigentumsgewährleistung nach Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG versagt (BVerwG, Urt. v. 1. November 1974, BVerwGE 47, 144, 153).
  • OVG Sachsen, 05.12.2013 - 1 C 23/11

    Bebauungsplan; Bestimmtheit; Baufenster; Abwägungsgebot; Abwägungsvorgang;

    Auszug aus OVG Sachsen, 09.05.2014 - 1 C 6/11
    Im Hinblick darauf ist zweifelhaft, ob die Interessen der Eigentümer der betroffenen Grundstücke entsprechend dem ihnen mit Blick auf Art. 14 GG zukommenden Gewicht tatsächlich in der Abwägung Berücksichtigung gefunden haben (zum Prüfungsmaßstab vgl. SächsOVG, NK-Urt. v. 5. Dezember 2013 - 1 C 23/11 -, juris Rn. 88 ff.).
  • BVerwG, 31.08.2000 - 4 CN 6.99

    Eingriff, naturschutzrechtlicher; Innenbereich; Landesrecht; Maß der baulichen

    Auszug aus OVG Sachsen, 09.05.2014 - 1 C 6/11
    Einen Planungsgrundsatz, nach dem die vorhandene Bebauung eines Gebiets nach Art und Maß auch bei einer Überplanung weiterhin zugelassen werden muss, gibt es nicht (BVerwG, Urt. v. 31. August 2000 - 4 CN 6.99 -, juris).
  • OVG Sachsen, 28.08.1995 - 1 S 517/94

    2.13 Normenkontrolle; 6.21 Bauleitpläne - Antragsbefugnis; obligatorische

  • BVerwG, 21.03.2002 - 4 C 2.01

    Rechtsbehelfsbelehrung; Irreführung; Vertretungszwang; Heilung durch

  • BVerwG, 17.09.2008 - 4 BN 22.08

    Inhalt der Bekanntmachung der Auslegung des Entwurfs eines Flächennutzungsplans

  • BVerwG, 24.03.2010 - 4 CN 3.09

    Sondergebiet; Verbrauchermarkt; Verkaufsfläche; Verkaufsflächenobergrenze;

  • BVerwG, 18.11.2010 - 4 CN 3.10

    Bebauungsplan; Normenkontrolle; Normenkontrollantrag; Einwendungen; Präklusion;

  • BVerwG, 27.03.2013 - 4 C 13.11

    Einzelhandelsausschluss; städtebauliche Rechtfertigung; Planrechtfertigung;

  • BVerwG, 27.03.2013 - 4 CN 6.11

    Anforderungen an die städtebauliche Rechtfertigung bauleitplanerischer

  • BVerwG, 06.08.2013 - 4 BN 8.13

    Anforderungen an die Rechtfertigung eines Einzelhandelsausschlusses durch einen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.02.2014 - 7 D 102/12

    Wirksamkeit eines Bebauungsplans bei nicht hinreichend bestimmter Festsetzung der

  • BVerwG, 17.12.2002 - 4 C 15.01

    Windkraftanlagen; gesetzliche Privilegierung; Planungsvorbehalt;

  • OVG Sachsen-Anhalt, 06.12.2023 - 2 K 77/22

    Räumlicher und sachlicher Geltungsbereichs eines Bebauungsplans zum Schutz

    Diese Festlegung der Grenzen des sachlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans dürfte dem rechtsstaatlichen Bestimmtheitsgebot entsprechen (a.A. SächsOVG, Urteil vom 9. Mai 2014 - 1 C 6/11 - juris Rn. 54 sowie VG Dresden, Urteil vom 10. Juli 2012 - 7 K 812/09 - juris Rn. 55, die allerdings nicht zwischen räumlichem und sachlichem Geltungsbereich des Bebauungsplans unterscheiden).
  • OVG Sachsen, 15.12.2022 - 1 C 41/20

    Normenkontrolle; Bebauungsplan; eingeschränktes Gewerbegebiet; faktisches

    Schränkt sie bestehende Baurechte ein, hat sie darüber hinaus auch die Tatsache und den möglichen Umfang hierfür zu leistender Entschädigungen nach §§ 39 ff. BauGB in die Abwägung einzustellen (BVerwG, Beschl. v. 21. Februar 1991 - 4 NB 16.90 - Buchholz 406.11 § 1 BauGB Nr. 51; SächsOVG, NK-Urt. v. 9. Mai 2014 - 1 C 6/11 -, juris).
  • OVG Sachsen, 13.04.2022 - 1 C 39/20

    Bebauungsplan; Normenkontrolle; eingeschränktes Gewerbegebiet; Auslegung;

    Schränkt sie bestehende Baurechte ein, hat sie darüber hinaus auch die Tatsache und den möglichen Umfang hierfür zu leistender Entschädigungen nach §§ 39 ff. BauGB in die Abwägung einzustellen (BVerwG, Beschl. v. 21. Februar 1991 - 4 NB 16.90 - Buchholz 406.11 § 1 BauGB Nr. 51; SächsOVG, NK-Urt. v. 9. Mai 2014 - 1 C 6/11 -, juris).
  • OVG Sachsen, 09.02.2016 - 1 A 415/13

    Stadtentwicklungskonzept; Einzelhandelsaussschluss; "Leipziger Laden"

    Schränkt sie bestehende Baurechte ein, hat sie darüber hinaus auch die Tatsache und den möglichen Umfang hierfür zu leistender Entschädigungen nach §§ 39 ff. BauGB in die Abwägung einzustellen (BVerwG, Beschl. v. 21. Februar 1991 - 4 NB 16.90 - Buchholz 406.11 § 1 BauGB Nr. 51; SächsOVG, NK-Urt. v. 9. Mai 2014 - 1 C 6/11 -, juris).
  • OVG Sachsen, 14.01.2016 - 1 C 5/13

    Bebauungsplan; Bekanntmachung; Normenkontrolle; Abwägungsergebnis

    Das Bestimmtheitsgebot bezieht sich auf die zeichnerischen und die textlichen Festsetzungen (NK-Urt. des Senats v. 9. Mai 2014 - 1 C 6/11 -, juris Rn. 53 m. w. N.).
  • OVG Sachsen, 30.08.2016 - 4 C 7/15

    Festsetzung eines Landschaftsschutzgebietes, Ermessen; Herauslösen von Flächen,

    Es bezieht sich auf die zeichnerischen und die textlichen Festsetzungen (zu der Bestimmtheit von Bebauungsplänen: SächsOVG, Urt. v. 9. Mai 2014 - 1 C 6/11 -, juris Rn. 53).
  • OVG Sachsen, 09.05.2014 - 1 C 28/13

    Normenkontrolle, Präklusion, Bebauungsplan, Auslegung,

    Dementsprechend ist ein Antragsteller durch § 47 Abs. 2a VwGO auch nicht gehindert, sich im Normenkontrollverfahren auf Einwendungen zu berufen, die er zuvor nicht geltend gemacht hat (vgl. BVerwG, Urt. v. 24. März 2010 - 4 CN 3.09 -, juris Rn. 14; Senatsurt. v. 9. Mai 2014 - 1 C 6/11 -, Rn. 27).
  • OVG Sachsen, 14.01.2016 - 1 C 7/13

    Bebauungsplan, Normenkontrolle, Geh-, Fahr- und Leitungsrecht, Abwägung,

    Das Bestimmtheitsgebot bezieht sich auf die zeichnerischen und die textlichen Festsetzungen (NK-Urt. des Senats v. 9. Mai 2014 - 1 C 6/11 -, juris Rn. 53 m. w. N.).
  • OVG Sachsen, 14.01.2016 - 1 C 6/13

    Bebauungsplan; ergänzendes Verfahren; Normenkontrolle; Abwägungsmangel;

    Das Bestimmtheitsgebot bezieht sich auf die zeichnerischen und die textlichen Festsetzungen (NK-Urt. des Senats v. 9. Mai 2014 - 1 C 6/11 -, juris Rn. 53 m. w. N.).
  • OVG Sachsen, 04.12.2014 - 1 C 16/13

    Ergänzungssatzung, Normenkontrolle, Antragsbefugnis, Präklusion,

    22 Die Präklusionsvorschrift des § 47 Abs. 2a VwGO steht der Zulässigkeit der Anträge nicht entgegen, weil die Antragsgegnerin in der Bekanntmachung zur Auslegung nicht auf die Rechtsfolge des § 47 Abs. 2a VwGO (Unzulässigkeit eines Normenkontrollantrags), sondern nur darauf hingewiesen hat, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Satzung unberücksichtigt bleiben können (vgl. BVerwG, Urt. v. 27. Oktober 2010 - 4 CN 4.09 -, juris Rn. 9; SächsOVG, NK-Urt. v. 9. Mai 2014 - 1 C 6/11 -, juris Rn. 34).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 14.07.2011 - 1 C 6.11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,70554
BVerwG, 14.07.2011 - 1 C 6.11 (https://dejure.org/2011,70554)
BVerwG, Entscheidung vom 14.07.2011 - 1 C 6.11 (https://dejure.org/2011,70554)
BVerwG, Entscheidung vom 14. Juli 2011 - 1 C 6.11 (https://dejure.org/2011,70554)
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Volltextveröffentlichung

  • Bundesverwaltungsgericht

    Assoziationsrecht; Atypik; Aufenthaltserlaubnis; Ausnahme; Daueraufenthaltsrecht; Eingriff; Erkennbarkeit; Gültigkeitsdauer; Niederlassungserlaubnis; Privatleben; Rechtfertigung; Regelerteilungsvoraussetzung; Sicherung des Lebensunterhalts; atypischer Einzelfall

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