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   BVerwG, 25.02.1992 - 1 C 7.90   

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https://dejure.org/1992,801
BVerwG, 25.02.1992 - 1 C 7.90 (https://dejure.org/1992,801)
BVerwG, Entscheidung vom 25.02.1992 - 1 C 7.90 (https://dejure.org/1992,801)
BVerwG, Entscheidung vom 25. Februar 1992 - 1 C 7.90 (https://dejure.org/1992,801)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Gaststätte - Umwelteinwirkungen - Wohnzwecke

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BImSchG § 3 Abs. 1; GastG § 5 Abs. 1 Nr. 3
    Gaststättenerlaubnis, Auflage, schädliche Umwelteinwirkungen, Lärmschutz für zu Wohnzwecken genutzte Räume, Zumutbarkeit, formelle und materielle Baurechtswidrigkeit, Baugenehmigung, Bindungswirkung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 90, 53
  • NJW 1992, 2907 (Ls.)
  • MDR 1992, 876
  • NVwZ 1992, 886
  • DVBl 1992, 1170
  • DÖV 1992, 708
 
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Wird zitiert von ... (69)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 04.10.1988 - 1 C 72.86

    Baurechtliche Genehmigung - Immissionen - Auflage - Gaststättenerlaubnis -

    Auszug aus BVerwG, 25.02.1992 - 1 C 7.90
    Der erkennende Senat stellt insoweit darauf ab, welcher Behörde die originäre Regelungskompetenz für den Gegenstand zukommt (vgl. BVerwGE 80, 259; 84, 11).

    Umwelteinwirkungen sind "schädlich" und "erheblich" in diesem Sinne, wenn sie unzumutbar sind (vgl. dazu BVerwGE 80, 259 ).

  • BVerwG, 05.11.1968 - I C 29.67

    Lärmbelästigung durch eine Kegelbahn in einer Gaststätte - Verbot eines

    Auszug aus BVerwG, 25.02.1992 - 1 C 7.90
    Dieses Verbot ist hinreichend bestimmt (vgl. BVerwGE 31, 15 ).
  • BVerwG, 05.11.1985 - 1 C 14.84

    Unmöglichkeit der Ausübung eines Gaststättengewerbes in der erlaubten Betriebsart

    Auszug aus BVerwG, 25.02.1992 - 1 C 7.90
    Da die Auflage dem Kläger die Auswahl unter den zum vorgeschriebenen Erfolg führenden Mitteln überläßt, ist auch nichts dafür ersichtlich, daß sie etwa die gaststättenrechtlich erlaubte Betriebsart der Diskothek unmöglich machen und somit vielleicht die Grenze zu den Rücknahme- und Widerrufsvorschriften mißachten könnte (vgl. dazu Urteil vom 5. November 1985 - BVerwG 1 C 14.84 - Buchholz 451.41 § 18 GastG Nr. 3 = GewArch. 1986, 96).
  • BVerwG, 06.08.1982 - 7 B 67.82

    Rechtsgüterschutz als Maßstab für die Zumutbarkeit von Lärmimmissionen durch eine

    Auszug aus BVerwG, 25.02.1992 - 1 C 7.90
    Schutzwürdigkeit und Schutzbedürftigkeit einer Wohnnutzung auf Nachbargrundstücken richten sich vielmehr danach, was aufgrund der materiell -baurechtlichen Situation billigerweise an Schutz erwartet werden darf (vgl. dazu BVerwGE 51, 15 ; 52, 122 ; 88, 143 ; Beschluß vom 6. August 1982 - BVerwG 7 B 67.82 - Buchholz 406.25 § 5 BImSchG Nr. 5).
  • BVerwG, 21.05.1976 - IV C 80.74

    Planfeststellungsverfahren im Bundesfernstraßenrecht - Erhebung einer

    Auszug aus BVerwG, 25.02.1992 - 1 C 7.90
    Schutzwürdigkeit und Schutzbedürftigkeit einer Wohnnutzung auf Nachbargrundstücken richten sich vielmehr danach, was aufgrund der materiell -baurechtlichen Situation billigerweise an Schutz erwartet werden darf (vgl. dazu BVerwGE 51, 15 ; 52, 122 ; 88, 143 ; Beschluß vom 6. August 1982 - BVerwG 7 B 67.82 - Buchholz 406.25 § 5 BImSchG Nr. 5).
  • BVerwG, 24.04.1991 - 7 C 12.90

    Immissionsschutzrecht: Nachbarlicher Abwehranspruch gegen Lärmimmissionen aus

    Auszug aus BVerwG, 25.02.1992 - 1 C 7.90
    Schutzwürdigkeit und Schutzbedürftigkeit einer Wohnnutzung auf Nachbargrundstücken richten sich vielmehr danach, was aufgrund der materiell -baurechtlichen Situation billigerweise an Schutz erwartet werden darf (vgl. dazu BVerwGE 51, 15 ; 52, 122 ; 88, 143 ; Beschluß vom 6. August 1982 - BVerwG 7 B 67.82 - Buchholz 406.25 § 5 BImSchG Nr. 5).
  • BVerwG, 17.10.1989 - 1 C 18.87

    Verhältnis von Gaststättenerlaubnis und Baugenehmigung

    Auszug aus BVerwG, 25.02.1992 - 1 C 7.90
    Der erkennende Senat stellt insoweit darauf ab, welcher Behörde die originäre Regelungskompetenz für den Gegenstand zukommt (vgl. BVerwGE 80, 259; 84, 11).
  • BVerwG, 25.02.1977 - 4 C 22.75

    Anforderungen an das objekt-rechtliche Gebot der Rücksichtnahme

    Auszug aus BVerwG, 25.02.1992 - 1 C 7.90
    Schutzwürdigkeit und Schutzbedürftigkeit einer Wohnnutzung auf Nachbargrundstücken richten sich vielmehr danach, was aufgrund der materiell -baurechtlichen Situation billigerweise an Schutz erwartet werden darf (vgl. dazu BVerwGE 51, 15 ; 52, 122 ; 88, 143 ; Beschluß vom 6. August 1982 - BVerwG 7 B 67.82 - Buchholz 406.25 § 5 BImSchG Nr. 5).
  • BVerwG, 07.05.1996 - 1 C 10.95

    Gewerberecht: Öffentliches Bedürfnis an einer Verkürzung der Sperrzeit bei

    Denn die Schutzwürdigkeit richtet sich nach der materiellen baurechtlichen Lage (BVerwGE 90, 53 (56)).
  • BVerwG, 30.05.2018 - 6 A 3.16

    Klage der DE-CIX Management GmbH erfolglos

    Ein Verwaltungsakt kann lediglich das Ziel der Maßnahme vorgeben und die Wahl der Mittel dem Adressaten überlassen, wenn das Mittel sich aus der Sicht des Adressaten von selbst versteht oder der Verwaltungsaktadressat in der Lage ist, das Mittel selbst festzulegen und dieses zur Zielerreichung geeignet ist (vgl. dazu BVerwG, Urteile vom 27. Mai 1983 - 7 C 41.80 - NVwZ 1984, 724 und vom 25. Februar 1992 - 1 C 7.90 - BVerwGE 90, 53 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 06.07.2016 - 3 S 942/16

    Vermeidungsmaßnahmen bei Windenergieanlagen

    Umwelteinwirkungen sind "schädlich" und "erheblich" in diesem Sinne, wenn sie unzumutbar sind (BVerwG, Urt. v. 25.2.1992 - 1 C 7.90 -BVerwGE 90, 53; Beschl. v. 3.5.1996 - 4 B 50.96 - NVwZ 1996, 1001).
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