Rechtsprechung
   AG Pfaffenhofen/Ilm, 07.12.2015 - 1 C 764/15s   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,50462
AG Pfaffenhofen/Ilm, 07.12.2015 - 1 C 764/15s (https://dejure.org/2015,50462)
AG Pfaffenhofen/Ilm, Entscheidung vom 07.12.2015 - 1 C 764/15s (https://dejure.org/2015,50462)
AG Pfaffenhofen/Ilm, Entscheidung vom 07. Dezember 2015 - 1 C 764/15s (https://dejure.org/2015,50462)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,50462) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Burhoff online

    Abwehr, Strafanzeige, Erstattung, Rechtsanwaltskosten

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsanwaltskosten für die Vertretung in einem Ermittlungsverfahren als Folge einer formal berechtigten Einleitung und Durchführung eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens

  • RA Kotz

    Unberechtigte Strafanzeige - Ersatz der angefallenen Rechtsanwaltsgebühren gegenüber Anzeigenerstatter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Verteidiger braucht man nicht, man kann der StA vertrauen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Kein Anspruch auf Ersatz von Rechtsanwaltskosten wegen Verteidigung gegen eine Strafanzeige

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Kein Anspruch auf Ersatz von Rechtsanwaltskosten wegen Verteidigung gegen eine Strafanzeige

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 13.03.1979 - VI ZR 117/77

    Schadensersatzansprüche des Schuldners bei Weiterbetreibung der

    Auszug aus AG Pfaffenhofen/Ilm, 07.12.2015 - 1 C 764/15
    Das schadensursächliche Verhalten, nämlich die Erstattung der Strafanzeige, genießt angesichts seiner verfahrensrechtlichen Legalität zunächst einmal die Vermutung der Rechtmäßigkeit (BGHZ 74, 9).

    Einleitung und Durchführung eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens (BGHZ 74, 9).

  • BVerfG, 25.02.1987 - 1 BvR 1086/85

    Verfassungswidrige Schadensersatzpflicht bei redlicher aber erfolgloser

    Auszug aus AG Pfaffenhofen/Ilm, 07.12.2015 - 1 C 764/15
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts verstößt die Anwendung des Schadensersatzrechts, die den gutgläubigen Strafanzeigenerstatter mit dem Risiko des Schadensersatzes für den Fall belastet, dass seine Anzeige nicht zum Erweis behaupteten Vorwurfs führt, gegen Artikel 2 Absatz 1 Grundgesetz in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip (BVerfG NJW 1987, 1929).

    Eine Ausnahme besteht nur dann, wenn die Strafanzeige wissentlich unwahr oder leichtfertig erstattet worden ist (BVerfG, NJW 1987, 1929).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht