Rechtsprechung
   BVerwG, 24.04.1979 - I C 8.74   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1979,732
BVerwG, 24.04.1979 - I C 8.74 (https://dejure.org/1979,732)
BVerwG, Entscheidung vom 24.04.1979 - I C 8.74 (https://dejure.org/1979,732)
BVerwG, Entscheidung vom 24. April 1979 - I C 8.74 (https://dejure.org/1979,732)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1979,732) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Löschung eines Vereins im Vereinsregister

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 58, 26
  • NJW 1979, 2261
  • MDR 1979, 959
  • Rpfleger 1979, 413
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 14.07.1966 - II ZB 2/66

    "Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb" eines Vereins

    Auszug aus BVerwG, 24.04.1979 - I C 8.74
    Im Jahre 1966 forderte das Registergericht den Kläger im Hinblick auf den Beschluß des Bundesgerichtshofs vom 14. Juli 1966 - II ZB 2/66 - (BGHZ 45, 395) auf, sich um die Verleihung der Rechtsfähigkeit nach § 22 BGB zu bemühen.

    Er hat hierbei nicht (erst) darauf abgestellt, daß der Verein die Tätigkeiten seiner Mitglieder zu einem einheitlichen Angebot auf dem Markt zusammenfaßt und hierfür einen gemeinschaftlichen Dienstbetrieb nach Maßgabe einer hierfür geschaffenen Betriebsordnung und eines Dienstplans organisiert und durchführt, sondern hat es (bereits) genügen lassen, daß die gemeinschaftlichen Einrichtungen "als ausgegliederter Teil der Gewerbebetriebe seiner Mitglieder" einen "kaufmännischen Betrieb zur Ausführung von Hilfsgeschäften für die gewerblichen Unternehmen der Mitglieder" bzw. "einen besonders organisierten Teilbetrieb der gewerblichen Betriebe der Mitglieder" bilden(Beschluß vom 14. Juli 1966 - II ZB 2/66 -, BGHZ 45, 395 [397, 398]).

    Hierbei mag offenbleiben, ob es auf das Merkmal der Entgeltlichkeit nicht ankommt, sofern der Verein nur überhaupt mit der Ausführung von "Hilfsgeschäften" dauernd und planmäßig in Rechtsbeziehungen zu Dritten tritt und sich seine Kosten verursachenden Leistungen als Rechnungsfaktoren in den Preisen der Taxiunternehmen niederschlagen (BGHZ 45, 395 [398]), oder ob es für den Rechtscharakter einer Vereinigung als eines wirtschaftlichen Vereins ohnehin schon genügt, daß der Zweck des Vereins auf die Leitung oder ergänzende Unterstützung der - entgeltlichen - wirtschaftlichen Betätigung seiner Mitglieder gerichtet ist (Reuter, a.a.O., Rd. Ziff. 18 zu §§ 21, 22 BGB).

  • OLG Celle, 01.10.1975 - 9 Wx 5/75
    Auszug aus BVerwG, 24.04.1979 - I C 8.74
    Ergänzend trägt er folgendes vor: Nach den Grundsätzen, die das Oberlandesgericht Celle in seinem Beschluß vom 1. Oktober 1975 (NJW 1976, 197) hinsichtlich der Eintragungsfähigkeit von Lohnsteuerhilfevereinen aufgestellt habe, müsse erwogen werden, ob der Kläger ein Idealverein oder jedenfalls wie ein solcher zu behandeln sei.

    Auch die Erwägung des Klägers, wenn er schon nicht als wirtschaftlicher Verein angesehen werden könne, so müsse er doch mit Rücksicht auf seine vom Berufungsgericht festgestellten geringfügigen Rechtsbeziehungen zu Dritten wie ein nichtwirtschaftlicher Verein behandelt werden - also bei Erfüllung der vereinsrechtlichen Normativbestimmungen des BGB ohne weiteres Rechtsfähigkeit erhalten -, greift nicht durch und findet insbesondere in dem vom Kläger hierfür herangezogenen Beschluß des Oberlandesgerichts Celle vom 1. Oktober 1975 - 9 Wx 5/75 - (NJW 1976, 197) keine Stütze.

  • BGH, 29.11.1956 - II ZR 282/55

    Nicht eingetragene GmbH als OHG

    Auszug aus BVerwG, 24.04.1979 - I C 8.74
    Das Berufungsgericht stellt die unternehmerische Punktion des Klägers zu Unrecht mit der Erwägung in Frage, der Kläger erfülle schon die "typischen" Merkmale einer wirtschaftlichen Vereinigung nicht; insbesondere handele es sich bei ihm nicht um einen kaufmännisch geführten, auf Gewinnerzielung gerichteten Gewerbebetrieb im Sinne des Urteils des Bundesgerichtshofs vom 29. November 1956 - II ZR 282/55 - (BGHZ 22, 240 [244]).

    Das vom Berufungsgericht in Bezug genommene Urteil des Bundesgerichtshofs vom 29. November 1956 besagt lediglich, der in § 22 BGB für wirtschaftliche Vereine verordnete "Konzessionszwang" lasse den Personenvereinigungen, die ein vollkaufmännisches Handelsgewerbe betrieben, nicht die Möglichkeit, auf einem anderen Wege als in den Formen der Aktiengesellschaft, der Gesellschaft mit beschränkter Haftung und der eingetragenen Genossenschaft die Rechtsfähigkeit oder die beschränkte Haftung (Nichthaftung) der Mitglieder zu erreichen (BGHZ 22, 240 [244]).

  • BVerfG, 18.11.1954 - 1 BvR 629/52

    Hutfabrikant

    Auszug aus BVerwG, 24.04.1979 - I C 8.74
    Ebenso wie es nicht der Sinn der in Art. 9 Abs. 3 GG gewährleisteten Koalitionsfreiheit ist, daß der Gesetzgeber schlechthin jede Koalition zum Abschluß von Tarifverträgen zulassen, also als tariffähig behandeln muß, sondern die sich aus dem Ordnungszweck des Tarifvertragssystems ergebenden Grenzen der Tariffähigkeit im Wege des gesetzgeberischen Ermessens ziehen darf (BVerfGE 4, 96, 107 ff.) [BVerfG 18.11.1954 - 1 BvR 629/52], darf der Gesetzgeber auch ohne Verletzung des Art. 9 Abs. 1 GG die sich aus dem Regelungszweck der Ordnung des privat- und handelsrechtlichen Rechtsverkehrs ergebenden Grenzen und Voraussetzungen der Rechtsfähigkeit von Vereinigungen regeln, die sich als eigenständige Rechtssubjekte an diesem Rechtsverkehr beteiligen wollen.
  • BVerfG, 18.10.1961 - 1 BvR 730/57

    Feststellung des Verbots einer Vereinigung - Art. 9 Abs. 2 GG

    Auszug aus BVerwG, 24.04.1979 - I C 8.74
    Insofern erscheine es zweifelhaft, ob es mit der beiläufigen Bemerkung des Bundesverfassungsgerichts sein Bewenden haben könne, Art. 9 GG gewähre den Bürgern das Recht auf Entstehen und Bestehen von Vereinigungen, unbeschadet der Frage ihrer Rechtsfähigkeit (BVerfGE 13, 174, 175) [BVerfG 18.10.1961 - 1 BvR 730/57].
  • BGH, 29.09.1982 - I ZR 88/80

    Wettbewerbswidrigkeit von Werbetätigkeiten eines Idealvereins;

    Darauf beruht es, daß nach den §§ 21 und 22 BGB ein Verein, dessen Zweck nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist (Idealverein), bereits durch Eintragung in das Vereinsregister Rechtsfähigkeit erlangt und daß der Erwerb der Rechtsfähigkeit durch einen wirtschaftlichen Verein nur ausnahmsweise in Betracht kommt, wenn es für diesen wegen der besonderen Umstände des Einzelfalls unzumutbar ist, sich in einer der für rechtsfähige wirtschaftliche Zusammenschlüsse bundesgesetzlich bereitstehenden Rechtsformen wie beispielsweise der AG oder GmbH zu organisieren und auf diese Weise Rechtsfähigkeit zu erlangen (BVerwGE 58, 26 = NJW 1979, 2261).
  • BVerwG, 06.11.1997 - 1 C 18.95

    Entziehung der Rechtsfähigkeit des Vereins Scientology Neue Brücke e. V.:

    Wirtschaftliche Vereine müssen sich vorrangig nach den einschlägigen Vorschriften des Gesellschaftsrechts konstituieren; die Verleihung der Rechtsfähigkeit an einen wirtschaftlichen Verein nach § 22 BGB kommt nur ausnahmsweise in Betracht, wenn es ihm unzumutbar ist, sich der Rechtsformen des Gesellschaftsrechts zu bedienen (Urteil vom 24. April 1979 - BVerwG 1 C 8.74 - BVerwGE 58, 26 = NJW 1979, 2261).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.07.2009 - 12 A 3483/07

    Vereinsrecht - e.V. bleibt für wirtschaftliche Vereine die Ausnahme

    Dieser sieht, wie das Verwaltungsgericht unter Bezugnahme auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. April 1979 - I C 8.74 -, BVerwGE 58, 26 ff., zutreffend ausgeführt hat, die Erlangung der Rechtsfähigkeit von wirtschaftlichen Vereinen durch staatliche Verleihung dann vor, wenn es ansonsten an besonderen reichsgesetzlichen - jetzt: bundesgesetzlichen - Vorschriften zur Erlangung der Rechtsfähigkeit fehlt.

    Die Formulierung in § 22 Satz 1 BGB, "Ein Verein (Hervorhebung durch den Senat) ... erlangt ... Rechtsfähigkeit durch staatliche Verleihung", steht dem schon deshalb nicht entgegen, weil damit in dem Fall, in dem der Vorbehalt ("in Ermangelung besonderer reichsgesetzlicher Vorschriften") nicht eingreift, also andere bundesrechtlich besonders geregelte Organisationsformen zur Erlangung der Rechtsfähigkeit nicht zur Verfügung stehen oder unzumutbar sind, vgl. BVerwG, Urteil vom 24. April 1979 - I C 8.74 -, a.a.O., einer Personenvereinigung die Möglichkeit eröffnet werden soll, gleichwohl aufgrund staatlicher Verleihung als (wirtschaftlicher) Verein eine selbständige Rechtsfähigkeit zu erlangen und als rechtsfähiger (wirtschaftlicher) Verein im Rechtsverkehr aufzutreten.

    Aufgrund der damit bereits normativ verankerten, zudem rechtssystematisch und kompetenzrechtlich begründeten und im Übrigen auch von der ganz herrschenden Meinung vertretenen Subsidiarität der Erlangung der Rechtsfähigkeit durch eine staatliche Konzession nach § 22 Satz 1 BGB, vgl. BVerwG, Urteil vom 24. April 1979 - I C 8.74 -, a.a.O., die den rechtsfähigen wirtschaftlichen Verein gerade nicht als Grundform der Kapitalgesellschaften, sondern als deren Ausnahme erscheinen lässt, ist es ohne weiteres nachvollziehbar, dass staatliche Konzessionen zur Begründung der Rechtsfähigkeit von wirtschaftlichen Vereinen in der Rechtspraxis kaum erfolgen.

  • VGH Baden-Württemberg, 12.12.2003 - 1 S 1972/00

    Scientology-Untergliederung - kein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb

    Wirtschaftliche Vereine müssen sich vorrangig nach den einschlägigen Vorschriften des Gesellschaftsrechts konstituieren; die Verleihung der Rechtsfähigkeit an einen wirtschaftlichen Verein nach § 22 BGB kommt nur ausnahmsweise in Betracht, wenn es ihm unzumutbar ist, sich der Rechtsformen des Gesellschaftsrechts zu bedienen (Urteil vom 24. April 1979 - BVerwG 1 C 8.74 - BVerwGE 58, 26 = NJW 1979, 2261).
  • VG Würzburg, 13.03.2014 - W 3 K 12.636

    Erzeugergemeinschaft; Anerkennung nach dem Agrarmarktstrukturgesetz; Verleihung

    Dem liegt der Gedanke zugrunde, dass wirtschaftliche Zusammenschlüsse nicht der Last dieser Normativbestimmungen zu anderen Rechtsformen des Gesellschaftsrechts entgehen dürfen und dass nicht für jede irgendwie atypische Vereinigung ein Maßanzug geschneidert werden darf (so Schmidt, NJW 1979, 2239 unter Bezugnahme auf die zu § 22 BGB grundlegenden Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 20.3.1979 - 1 C 13/75 - NJW 1979, 2265 und vom 24.4.1979 - 1 C 8/74 - NJW 1979, 2261).

    Unabhängig hiervon hat die Klägerin weder im Verwaltungsverfahren noch im Gerichtsverfahren besondere - atypische - Umstände dargetan, aus denen sich die Unzumutbarkeit sämtlicher handelsvereinsrechtlicher Formen ergäbe (BVerwG, U.v. 24.4.1979 - 1 C 8/74 - NJW 1979, 2261/2264).

  • VG Schleswig, 14.11.2000 - 3 A 144/98

    Verleihung der Rechtsfähigkeit, Feuerbestattungsanlage

    Der in § 22 Satz 1 BGB enthaltene Grundsatz der Subsidiarität ("in Ermangelung besonderer reichsgesetzlicher Vorschriften") soll sicherstellen, dass solche wirtschaftlichen Zusammenschlüsse vom Anwendungsbereich des § 22 BGB ausgeschlossen werden, die die Rechtsfähigkeit aufgrund anderer spezieller Gesetze (zB GmbH-Gesetz, Aktiengesetz, Genossenschaftsgesetz usw.) erlangen können (vgl. BVerwG, Urteil vom 24.04.1979 - 1 C 8/74, NJW 1979, 2261, 2264).
  • VG Berlin, 10.01.1980 - 1 A 711.79

    Eintragung eines Vereins in das Vereinsregister; Verfahren zur Entziehung der

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht