Rechtsprechung
   BVerwG, 24.11.1998 - 1 C 8.98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,227
BVerwG, 24.11.1998 - 1 C 8.98 (https://dejure.org/1998,227)
BVerwG, Entscheidung vom 24.11.1998 - 1 C 8.98 (https://dejure.org/1998,227)
BVerwG, Entscheidung vom 24. November 1998 - 1 C 8.98 (https://dejure.org/1998,227)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1998,227) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Aufenthaltsbefugnis - Ehemals rumänische Staatsangehörige - Rechtmäßigkeit des Aufenthalts - Duldung - Ausreisepflicht - Unanfechtbare Ausreisepflicht - Aufgabe der Staatsangehörigkeit - Rückkehranspruch - Abschiebungshindernis - Antrag auf Wiedereinbürgerung

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AuslG § 30 Abs. 3; AuslG § 30 Abs. 4
    Rumänien, Rumänen, Aufenthaltsbefugnis, Staatenlose, Abschiebungshindernis, Vertretenmüssen, Roma, Zumutbarkeit, Wiedereinbürgerung, Antrag

  • Judicialis

    AuslG § 30 Abs. 1 bis 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AuslG § 30 Abs. 1, Abs. 2, Abs. 3, Abs. 4, Abs. 5
    Ausländerrecht - Vertretenmüssen eines Ausreise- oder Abschiebungshindernisses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 108, 21
  • NVwZ 1999, 664
  • DVBl 1999, 546
  • DÖV 1999, 605
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (81)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 25.09.1997 - 1 C 3.97

    Duldung für vietnamesische Staatsangehörige bei Unmöglichkeit der Abschiebung

    Auszug aus BVerwG, 24.11.1998 - 1 C 8.98
    Auch wenn sich Hindernisse ergeben, die eine erhebliche Verzögerung der Abschiebung nach sich ziehen, ist nach § 55 Abs. 2 AuslG zu verfahren (vgl. Urteil vom 25. September 1997 - BVerwG 1 C 3.97 - BVerwGE 105, 232 = Buchholz 402.240 § 55 AuslG 1990 Nr. 2, S. 5 ff.).

    Denn es ist nicht geboten, für denjenigen Zeitraum eine Duldung zu erteilen, der üblicherweise erforderlich ist, um die Abschiebung durchzuführen (Urteil vom 25. September 1997, a.a.O.).

    Außerdem darf zur Annahme der tatsächlichen Unmöglichkeit der Abschiebung unter Umständen ein fehlgeschlagener Abschiebungsversuch vorausgesetzt werden (Urteil vom 25. September 1997, a.a.O., S. 238 bzw. S. 7 f.; Beschluß vom 21. Mai 1996 - BVerwG 1 B 78.96 - Buchholz 402.240 § 55 AuslG 1990 Nr. 1).

  • BVerwG, 03.06.1997 - 1 C 7.96

    Ausländerrecht - Voraussetzungen für einen gesetzlichen Anspruch auf

    Auszug aus BVerwG, 24.11.1998 - 1 C 8.98
    § 30 Abs. 1 AuslG kann schon deshalb keinen Anspruch der Kläger begründen, weil diese Vorschrift nicht für Ausländer gilt, die sich wie die Kläger bereits im Bundesgebiet aufhalten (Urteil vom 3. Juni 1997 - BVerwG 1 C 7.96 - Buchholz 402.240 § 18 AuslG 1990 Nr. 1, S. 6).

    Der Kläger ist nicht mit einem mit Zustimmung der Ausländerbehörde erteilten Visum eingereist (vgl. dazu Urteil vom 3. Juni 1997, a.a.O., S. 7 f.).

    Mit diesem Merkmal wird an einen die Ausreisepflicht selbständig begründenden oder feststellenden Verwaltungsakt angeknüpft (Urteil vom 3. Juni 1997, a.a.O., S. 6).

  • BVerwG, 16.07.1996 - 1 C 30.93

    Ausländerrecht: Entstehen und Rechtsfolgen der Staatenlosigkeit

    Auszug aus BVerwG, 24.11.1998 - 1 C 8.98
    Im vorliegenden Zusammenhang ist es ohne Bedeutung, wie die Aufgabe der Staatsangehörigkeit nach dem Übereinkommen vom 28. September 1954 über die Rechtsstellung der Staatenlosen - StlÜbK - zu beurteilen ist, denn dieses Abkommen läßt das Recht des Staates unberührt, die Rechtmäßigkeit des Aufenthalts zu regeln (vgl. dazu Urteil vom 16. Juli 1996 - BVerwG 1 C 30.93 - BVerwGE 101, 295 = Buchholz 402.27, Art. 28 StlÜbK Nr. 4).

    Daß das Übereinkommen vom 28. September 1954 über die Rechtsstellung der Staatenlosen auch dann anwendbar ist, wenn der Staatenlose die Möglichkeit hat, seine frühere Staatsangehörigkeit wieder zu erwerben und so seine Staatenlosigkeit zu beseitigen (vgl. dazu Urteil vom 16. Juli 1996, a.a.O., S. 299 bzw. S. 6), ist für die hier maßgebende aufenthaltsrechtliche Beurteilung ohne Bedeutung.

  • VGH Hessen, 30.07.1997 - 7 UE 1874/96

    Verweigerung einer Aufenthaltsbefugnis für einen Staatenlosen, der seine

    Auszug aus BVerwG, 24.11.1998 - 1 C 8.98
    Entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts (ebenso VGH Kassel, Beschl. v. 30. Juli 1997 - VGH 7 VE 1874/96 - InfAuslR 1998, 25; OVG Hamburg, Beschluß vom 28. August 1996 - OVG Bs VI 153/96 - InfAuslR 1997, 72 ; Hailbronner, AuslR, § 30 AuslG Rn. 44; anders Dienelt, a.a.O., Rn. 128, 130; Jakober/Lehle/Schwab, Aktuelles Ausländerrecht, § 30 AuslG Rn. 23; Renner, Ausländerrecht in Deutschland, 1998, S. 545) fordert das Gesetz nicht, daß der Ausländer seit mindestens zwei Jahren eine Duldung besitzt.

    Ohne Bedeutung ist es dabei, ob das Hindernis schuldhaft geschaffen worden ist (vgl. Hailbronner, AuslR, a.a.O., Rn. 44; Dienelt, a.a.O., Rn. 131 f.; Kanein/Renner, AuslR, 6. Aufl., § 30 AuslG Rn. 11; Fraenkel, Einführende Hinweise zum neuen Ausländergesetz, S. 101; VGH Kassel, Beschluß vom 30. Juli 1997 - VGH 7 VE 1874/96 a.a.O.; vgl. auch VGH Mannheim, Urteil vom 7. März 1996 VGH 13 S 1443/95 - VBlBW 1996, 309 ).

  • BVerwG, 08.04.1997 - 1 C 12.94

    Ausländerrecht - Anspruch auf Duldung bei im Ermessen der Ausländerbehörde

    Auszug aus BVerwG, 24.11.1998 - 1 C 8.98
    Die Klägerin ist aufgrund des bestandskräftig gewordenen Ablehnungsbescheides des Bundesamts vom 15. Januar 1990 unanfechtbar ausreisepflichtig (vgl. Urteil vom 8. April 1997 - BVerwG 1 C 12.94 - BVerwGE 104, 210 = Buchholz 402.240 § 30 AuslG 1990 Nr. 4, S. 6).

    Selbst wenn insoweit nicht nur die Ursächlichkeit eines Verhaltens maßgeblich ist (so wohl Dienelt, a.a.O., Rn. 110), sondern darüber hinaus ein vorwerfbares Verhalten zu fordern ist (vgl. Urteil vom 8. April 1997, a.a.O., S. 6), müssen die Kläger etwaige Hindernisse der bezeichneten Art vertreten.

  • BVerwG, 21.05.1996 - 1 B 78.96

    Fortbildung - Verfahrensmangel - Staatenloser - GG - Bedarf

    Auszug aus BVerwG, 24.11.1998 - 1 C 8.98
    Außerdem darf zur Annahme der tatsächlichen Unmöglichkeit der Abschiebung unter Umständen ein fehlgeschlagener Abschiebungsversuch vorausgesetzt werden (Urteil vom 25. September 1997, a.a.O., S. 238 bzw. S. 7 f.; Beschluß vom 21. Mai 1996 - BVerwG 1 B 78.96 - Buchholz 402.240 § 55 AuslG 1990 Nr. 1).
  • BVerwG, 27.03.1990 - 1 C 5.87

    Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit - Einbürgerungsanspruch - Kinder eines

    Auszug aus BVerwG, 24.11.1998 - 1 C 8.98
    Nach Art. 8 des Gesetzes über die rumänische Staatsangehörigkeit (Gesetz Nr. 21 vom 1. März 1991, abgedruckt bei Bergmann/Ferid, Internationales Ehe- und Kindschaftsrecht, "Rumänien"), das das Oberverwaltungsgericht nicht geprüft hat und das deshalb vom Revisionsgericht angewandt werden darf (BVerwGE 68, 220 ; 85, 108 ), können ehemals rumänische Staatsangehörige repatriiert werden; nach Art. 9 dieses Gesetzes kann die rumänische Staatsbürgerschaft einem Staatenlosen und einem früheren rumänischen Staatsangehörigen unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag gewährt werden.
  • OVG Hamburg, 26.08.1996 - Bs VI 153/96

    Ausländer; Aufenthaltsbefugnis; Bürgerkriegsflüchtling; Bosnien; Verlängerung;

    Auszug aus BVerwG, 24.11.1998 - 1 C 8.98
    Entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts (ebenso VGH Kassel, Beschl. v. 30. Juli 1997 - VGH 7 VE 1874/96 - InfAuslR 1998, 25; OVG Hamburg, Beschluß vom 28. August 1996 - OVG Bs VI 153/96 - InfAuslR 1997, 72 ; Hailbronner, AuslR, § 30 AuslG Rn. 44; anders Dienelt, a.a.O., Rn. 128, 130; Jakober/Lehle/Schwab, Aktuelles Ausländerrecht, § 30 AuslG Rn. 23; Renner, Ausländerrecht in Deutschland, 1998, S. 545) fordert das Gesetz nicht, daß der Ausländer seit mindestens zwei Jahren eine Duldung besitzt.
  • BVerwG, 06.12.1983 - 1 C 122.80

    Staatsangehörigkeit - Nichteheliches Kind - Wiedereinbürgerung -

    Auszug aus BVerwG, 24.11.1998 - 1 C 8.98
    Nach Art. 8 des Gesetzes über die rumänische Staatsangehörigkeit (Gesetz Nr. 21 vom 1. März 1991, abgedruckt bei Bergmann/Ferid, Internationales Ehe- und Kindschaftsrecht, "Rumänien"), das das Oberverwaltungsgericht nicht geprüft hat und das deshalb vom Revisionsgericht angewandt werden darf (BVerwGE 68, 220 ; 85, 108 ), können ehemals rumänische Staatsangehörige repatriiert werden; nach Art. 9 dieses Gesetzes kann die rumänische Staatsbürgerschaft einem Staatenlosen und einem früheren rumänischen Staatsangehörigen unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag gewährt werden.
  • VGH Baden-Württemberg, 07.03.1996 - 13 S 1443/95

    Aufenthaltsbefugnis nach AuslG 1990 § 30 für ausreisepflichtigen Ausländer, der

    Auszug aus BVerwG, 24.11.1998 - 1 C 8.98
    Ohne Bedeutung ist es dabei, ob das Hindernis schuldhaft geschaffen worden ist (vgl. Hailbronner, AuslR, a.a.O., Rn. 44; Dienelt, a.a.O., Rn. 131 f.; Kanein/Renner, AuslR, 6. Aufl., § 30 AuslG Rn. 11; Fraenkel, Einführende Hinweise zum neuen Ausländergesetz, S. 101; VGH Kassel, Beschluß vom 30. Juli 1997 - VGH 7 VE 1874/96 a.a.O.; vgl. auch VGH Mannheim, Urteil vom 7. März 1996 VGH 13 S 1443/95 - VBlBW 1996, 309 ).
  • VGH Hessen, 21.09.1994 - 10 UE 548/94

    Keine Aufenthaltserlaubnis aufgrund Mitgliedschaft im Ausländerbeirat;

  • BVerwG, 19.02.2009 - 5 C 22.08

    Anspruch auf Einbürgerung, Ausschluss - bei Sozialhilfebezug; Arbeitslosigkeit,

    Der vom Begriff des Vertretenmüssens vorausgesetzte objektive Zurechnungszusammenhang zwischen zu verantwortendem Verhalten und Leistungsbezug erfordert aber, dass das Verhalten des Verantwortlichen für die Verursachung oder Herbeiführung des in Bezug genommenen Umstandes zumindest nicht nachrangig, sondern hierfür wenn schon nicht allein ausschlaggebend, so doch maßgeblich bzw. prägend ist (s. etwa Urteile vom 28. Januar 1965 - BVerwG 8 C 293.63 - BVerwGE 20, 211 , vom 19. Februar 1998 - BVerwG 2 C 12.97 - Buchholz 239.1 § 10 BeamtVG Nr. 12 und vom 24. November 1998 - BVerwG 1 C 8.98 - BVerwGE 108, 21 ).
  • BVerwG, 10.11.2009 - 1 C 19.08

    Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen; Altfallregelung; Unmöglichkeit der

    Dies hat der Senat bereits zu der Vorgängervorschrift im Ausländergesetz 1990 so entschieden (zu § 30 AuslG; vgl. Urteil vom 24. November 1998 - BVerwG 1 C 8.98 - BVerwGE 108, 21 ).
  • BVerwG, 15.02.2001 - 1 C 23.00

    Abschiebungsandrohung; Abschiebungshindernis; Aufenthaltsbefugnis; unanfechtbare

    Mit dem Tatbestandsmerkmal der Unanfechtbarkeit hat der Gesetzgeber an das Vorliegen eines die Ausreisepflicht selbständig begründenden oder feststellenden Verwaltungsakts angeknüpft, weil nur dieser anfechtbar ist und infolgedessen unanfechtbar werden kann (vgl. Urteile vom 3. Juni 1997 - BVerwG 1 C 7.96 - a.a.O. und vom 24. November 1998 - BVerwG 1 C 8.98 - Buchholz 402.240 § 30 AuslG Nr. 9 S. 25).

    Diesem Erfordernis entspricht grundsätzlich ein bestandskräftiger Bescheid der zuständigen Behörde, in dem diese - nicht notwendig ausdrücklich - von der schon kraft Gesetzes bestehenden Ausreisepflicht des Ausländers ausgeht und ihm die Abschiebung androht (vgl. auch Urteil vom 24. November 1998 - BVerwG 1 C 8.98 - a.a.O.).

    § 30 Abs. 4 AuslG erfordert freilich nicht, dass er bereits seit zwei Jahren förmlich geduldet wird (vgl. Urteil vom 24. November 1998 - BVerwG 1 C 8.98 - a.a.O. S. 27 f.).

    Ohne Bedeutung ist dabei, ob das Hindernis schuldhaft geschaffen worden ist (vgl. Urteil vom 24. November 1998 - BVerwG 1 C 8.98 - a.a.O. S. 28).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht