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   BVerwG, 08.09.1981 - 1 C 88.77   

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BVerwG, 08.09.1981 - 1 C 88.77 (https://dejure.org/1981,171)
BVerwG, Entscheidung vom 08.09.1981 - 1 C 88.77 (https://dejure.org/1981,171)
BVerwG, Entscheidung vom 08. September 1981 - 1 C 88.77 (https://dejure.org/1981,171)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Beleidigung durch Plakate mit der Aufschrift "Mörderbande" - Zulässigkeit der Auflösung von Versammlungen - Beeinträchtigung der öffentlichen Sicherheit durch Spruchbänder - Strafbarkeit der Beleidigung ausländischer Staatsoberhäupter - Anforderungen an die Annahme der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 64, 55
  • NJW 1982, 1008
  • MDR 1982, 606
 
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Wird zitiert von ... (64)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 11.05.1976 - 1 BvR 671/70

    Deutschland-Magazin

    Auszug aus BVerwG, 08.09.1981 - 1 C 88.77
    Die Zulässigkeit einer solchen Erwägung sei vom Bundesverfassungsgericht ausdrücklich bestätigt worden (BVerfGE 42, 148 f. [BVerfG 11.05.1976 - 1 BvR 671/70]).

    Diese Bestimmung stellt eine besondere Ausprägung des Grundrechts der Meinungsfreiheit dar (BVerfGE 42, 143 [152]).

    Diese setzt immer ein Argumentieren, einen Austausch von Gedanken voraus, an dem es fehlt, wenn ... ausschließlich über die Zulässigkeit bestimmter Formulierungen gestritten wird" (BVerfGE 42, 143 [153]).

  • BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51

    Lüth - Boykottaufruf, mittelbare Drittwirkung der Grundrechte

    Auszug aus BVerwG, 08.09.1981 - 1 C 88.77
    Es ist zu beachten, daß die "allgemeinen Gesetze" im Sinne von Art. 5 Abs. 2 GG einerseits diesem Grundrecht Schranken setzen, ihrerseits aber aus der Erkenntnis der wertsetzenden Bedeutung des Grundrechts der Meinungsfreiheit im freiheitlich-demokratischen Staat ausgelegt und so in ihrer das Grundrecht begrenzenden Wirkung selbst wieder eingeschränkt werden müssen (BVerfGE 7, 198 [208 f] - Lüth - 50, 234 [241] - Kölner Volksblatt -).

    Das Recht der Meinungsäußerung muß zurücktreten, wenn schutzwürdige Interessen eines anderen von höherem Rang durch die Betätigung der Meinungsfreiheit verletzt würden (BVerfGE 7, 198 [210]); ob dies der Fall ist, ist im Einzelfall aufgrund der beschränkenden Gesetze durch Abwägung der sich gegenüberstehenden geschützten Rechtsgüter zu bestimmen (BVerfGE 28, 282 [BVerfG 26.05.1970 - 1 BvR 657/68] [289]; 33, 52 [77 f]).

  • BVerfG, 28.11.1957 - 2 BvL 11/56

    Amtshilfe und Grundsatz der Gewaltenteilung

    Auszug aus BVerwG, 08.09.1981 - 1 C 88.77
    Aus den von der Klägerin angeführten Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 7, 189 [BVerfG 28.11.1957 - 2 BvL 11/56] - Lüth - 24, 278 - Tonjäger - 42, 143 - Deutschland-Magazin - 43, 130 - DFU - 28, 191 - Öffentlicher Dienst -) ergeben sich keine Gesichtspunkte, die eine andere Beurteilung rechtfertigen könnten.
  • BVerfG, 25.04.1972 - 1 BvL 13/67

    Filmeinfuhrverbote aus der DDR

    Auszug aus BVerwG, 08.09.1981 - 1 C 88.77
    Das Recht der Meinungsäußerung muß zurücktreten, wenn schutzwürdige Interessen eines anderen von höherem Rang durch die Betätigung der Meinungsfreiheit verletzt würden (BVerfGE 7, 198 [210]); ob dies der Fall ist, ist im Einzelfall aufgrund der beschränkenden Gesetze durch Abwägung der sich gegenüberstehenden geschützten Rechtsgüter zu bestimmen (BVerfGE 28, 282 [BVerfG 26.05.1970 - 1 BvR 657/68] [289]; 33, 52 [77 f]).
  • BVerfG, 25.01.1961 - 1 BvR 9/57

    Richard Schmid ./. DER SPIEGEL

    Auszug aus BVerwG, 08.09.1981 - 1 C 88.77
    Erwägungen darüber, daß Meinungsäußerungen, um wirksam zu sein, auch stärkere Formulierungen förderten (BVerfGE 24, 278 [BVerfG 06.11.1968 - 1 BvR 501/62] [286]), oder Erwägungen über das sogenannte "Recht des Gegenschlages" (BVerfGE 12, 113 [125. f]; 24, 278 [282 f.]) können nach dieser Rechtsprechung von Bedeutung sein, soweit (auch) eine inhaltliche Beschränkung der Meinungsfreiheit in Rede steht.
  • BVerfG, 26.05.1970 - 1 BvR 657/68

    Zitiergebot bei allgemeinen Gesetzesn i.S. von Art. 5 Abs. 2 GG

    Auszug aus BVerwG, 08.09.1981 - 1 C 88.77
    Das Recht der Meinungsäußerung muß zurücktreten, wenn schutzwürdige Interessen eines anderen von höherem Rang durch die Betätigung der Meinungsfreiheit verletzt würden (BVerfGE 7, 198 [210]); ob dies der Fall ist, ist im Einzelfall aufgrund der beschränkenden Gesetze durch Abwägung der sich gegenüberstehenden geschützten Rechtsgüter zu bestimmen (BVerfGE 28, 282 [BVerfG 26.05.1970 - 1 BvR 657/68] [289]; 33, 52 [77 f]).
  • BVerfG, 06.11.1968 - 1 BvR 501/62

    GEMA

    Auszug aus BVerwG, 08.09.1981 - 1 C 88.77
    Erwägungen darüber, daß Meinungsäußerungen, um wirksam zu sein, auch stärkere Formulierungen förderten (BVerfGE 24, 278 [BVerfG 06.11.1968 - 1 BvR 501/62] [286]), oder Erwägungen über das sogenannte "Recht des Gegenschlages" (BVerfGE 12, 113 [125. f]; 24, 278 [282 f.]) können nach dieser Rechtsprechung von Bedeutung sein, soweit (auch) eine inhaltliche Beschränkung der Meinungsfreiheit in Rede steht.
  • BVerfG, 25.05.1965 - 1 BvR 154/64

    Meinungsfreiheit und persönlicher Ehrenschutz

    Auszug aus BVerwG, 08.09.1981 - 1 C 88.77
    Das Bundesverfassungsgericht hat vielmehr gerade hinsichtlich der nach § 193 StGB strafbaren Ehrverletzungen dargelegt, daß die von den zuständigen Gerichten einwandfrei getroffene Feststellung eines Verstoßes gegen die strafgesetzlichen Bestimmungen über die Beleidigung (§§ 185 ff. StGB) die verfassungsrechtliche Grenze der Meinungsfreiheit jeweils im Einzelfall aktualisiert (BVerfGE 19, 73 [BVerfG 25.05.1965 - 1 BvR 154/64] [74]).
  • BVerwG, 31.01.1967 - I C 98.64
    Auszug aus BVerwG, 08.09.1981 - 1 C 88.77
    In diesem Sinne hat der erkennende Senat bereits entschieden, daß die Auflösungsverfügung nach § 15 Abs. 2 VersG kein übermäßig belastendes Mittel sein darf, sondern ein angemessenes Mittel zum Schutz der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung sein muß (BVerwGE 26, 135 [140]).
  • BVerfG, 28.04.1970 - 1 BvR 690/65

    Pätsch-Fall

    Auszug aus BVerwG, 08.09.1981 - 1 C 88.77
    Hierzu gehöre nach BVerfGE 28, 191 (202) [BVerfG 28.04.1970 - 1 BvR 690/65], daß die Aufmerksamkeit und das Verantwortungsbewußtsein des Staatsbürgers, der Mißstände nicht nur zur Kenntnis nehme, sondern sich auch für deren Abstellung einsetze, eine wesentliche Voraussetzung für den Bestand der freiheitlich demokratischen Grundordnung sei und daß das Grundrecht der freien Meinungsäußerung, wenn es diesem Ziel diene, besonderen Schutz verdiene.
  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 233/81

    Brokdorf

    Verbot oder Auflösung setzen zum einen als ultima ratio voraus, daß das mildere Mittel der Auflagenerteilung ausgeschöpft ist (so auch BVerwGE 64, 55).
  • BVerwG, 25.07.2007 - 6 C 39.06

    Meldeauflage; Gewalttaten; Verhütung von Straftaten; Polizei; öffentliche

    Vielmehr ist das Versammlungswesen im Versammlungsgesetz nicht umfassend und vollständig, sondern nur teilweise und lückenhaft geregelt, so dass in Ermangelung einer speziellen Regelung auf das der allgemeinen Gefahrenabwehr dienende Polizeirecht des Landes zurückgegriffen werden muss (vgl. Urteile vom 8. September 1981 - BVerwG 1 C 88.77 - BVerwGE 64, 55 und vom 23. März 1999 - BVerwG 1 C 12.97 - Buchholz 402.44 VersG Nr. 12).
  • BVerwG, 21.04.1989 - 7 C 50.88

    Bedürfnis einer straßenverkehrsrechtlichen Erlaubnis für mehr als

    Diese Voraussetzungen sind enger als diejenigen für Maßnahmen nach der polizeilichen Generalklausel, dies vor allem wegen der Beschränkung der Eingriffsbefugnis auf eine "unmittelbare Gefährdung" (vgl. dazu BVerfGE 69, 315 ; BVerwG, Urteil vom 8. September 1981 - BVerwG 1 C 88.77 - BVerwGE 64, 55 und Beschluß vom 21. August 1985 - BVerwG 1 B 11.85 - Buchholz 402.44 VersG Nr. 6).

    Der Schutz der "öffentlichen Sicherheit" im Sinne von § 15 VersammlG umfaßt die gesamte Rechtsordnung (vgl. BVerwG, Urteil vom 8. September 1981 a.a.O. S. 58 f.) und damit auch straßenverkehrsrechtliche Vorschriften, die die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs regeln.

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