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   BVerwG, 29.07.1965 - I C 91.62   

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BVerwG, 29.07.1965 - I C 91.62 (https://dejure.org/1965,263)
BVerwG, Entscheidung vom 29.07.1965 - I C 91.62 (https://dejure.org/1965,263)
BVerwG, Entscheidung vom 29. Juli 1965 - I C 91.62 (https://dejure.org/1965,263)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1966, 217
  • MDR 1966, 172
  • DÖV 1966, 202
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 14.10.1958 - I C 59.57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 29.07.1965 - I C 91.62
    Der Senat hält seine Rechtsprechung, nach der für die Entscheidung von Streitigkeiten über die nach dem Viehseuchengesetz zu leisten Entschädigung der Verwaltungsrechtsweg gegeben ist (vgl. BVerwGE 7, 257), auch bei Berücksichtigung der Entscheidungen des Bundesgerichtshofs vom 16. Oktober 1961 - III ZR 216/59 - (NJW 1962, 252) und vom 25. Juni 1964 - III ZR 139/62 - (BVBl. 1965, 398) aufrecht.

    Der Senat ist bereits in seinem Urteil vom 14. Oktober 1958 (BVerwGE 7, 257) der Auffassung des Bundesgerichtshofs in seinem Urteil vom 21. April 1955 (BGHZ 17, 137) entgegengetreten, nach der es sich bei der Entschädigung nach dem Viehseuchengesetz um eine Enteignungsentschädigung handle, über die gemäß Art. 14 Abs. 3 Satz 4 GG die Zivilgerichte zu entscheiden hätten.

    Die veterinärpolizeilichen Erwägungen, die dieser Vorschrift und insbesondere auch der Regelung des § 72 VSG mit ihrem pönalen Einschlag zugrunde liegen, lassen sich - wie der Senat bereits in BVerwGE 7, 257 [262] ausgeführt hat - mit dem Enteignungsbegriff des Art. 14 GG kaum vereinen.

  • BVerwG, 08.03.1956 - I A 3.54

    Anforderungen an die Verbindlichkeit einer mündlichen Zusage auf Erlass eines

    Auszug aus BVerwG, 29.07.1965 - I C 91.62
    Der Vertrauensschutz erstrecke sich nicht darauf, ob der erklärende Beamte nach seiner Stellung in der Behörde zur Erteilung der Zusage befugt sei (vgl. BVerwGE 3, 199).

    Das Berufungsgericht hat in Anknüpfung an die Rechtsprechung des Senats (BVerwGE 3, 199 [204]) die dem Kläger gemachte Zusage ferner deshalb nicht als verbindlich angesehen, weil sie gegen ein Gesetzesverbot verstieß.

    Das Urteil des Senats vom 8. März 1956 (BVerwGE 3, 199 [203]) steht dem nicht entgegen, da dort die besondere Vertrauens läge hinsichtlich der Zuständigkeit nicht gegeben war.

  • BVerwG, 07.12.1954 - I C 75.53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 29.07.1965 - I C 91.62
    Wollten die beteiligten Amtspersonen nur eine solche abgeben, so hätten sie dies dem Kläger gegenüber zum Ausdruck bringen müssen (vgl. Urteil des Senats vom 7. Dezember 1954 - BVerwG I C 75.53 - [DÖV 1955, 188 = DVBl. 1955, 293 = NJW 1955, 805]).

    Das Berufungsgericht hat somit nicht den gesamten Tatsachenstoff und den Zusammenhang der Einzelheiten untereinander hinreichend beachtet (Urteil des Senats vom 7. Dezember 1954, a.a.O.; RGZ 154, 319 [320]; 169, 122 [124]; BAG, NJW 1956, 1732 [1733]).

  • BGH, 16.10.1961 - III ZR 216/59
    Auszug aus BVerwG, 29.07.1965 - I C 91.62
    Der Senat hält seine Rechtsprechung, nach der für die Entscheidung von Streitigkeiten über die nach dem Viehseuchengesetz zu leisten Entschädigung der Verwaltungsrechtsweg gegeben ist (vgl. BVerwGE 7, 257), auch bei Berücksichtigung der Entscheidungen des Bundesgerichtshofs vom 16. Oktober 1961 - III ZR 216/59 - (NJW 1962, 252) und vom 25. Juni 1964 - III ZR 139/62 - (BVBl. 1965, 398) aufrecht.

    Die Ausführungen des Bundesgerichtshofs in seinem Urteil vom 16. Oktober 1961 - III ZR 216/59 - (NJW 1962, 252), in dem er erneut die Zuständigkeit der Zivilgerichte bejaht, geben dem Senat keinen Anlaß, von seiner bisherigen Rechtsprechung abzuweichen.

  • BGH, 25.06.1964 - III ZR 139/62

    Tötung von Hunden bei Tollwutgefahr

    Auszug aus BVerwG, 29.07.1965 - I C 91.62
    Der Senat hält seine Rechtsprechung, nach der für die Entscheidung von Streitigkeiten über die nach dem Viehseuchengesetz zu leisten Entschädigung der Verwaltungsrechtsweg gegeben ist (vgl. BVerwGE 7, 257), auch bei Berücksichtigung der Entscheidungen des Bundesgerichtshofs vom 16. Oktober 1961 - III ZR 216/59 - (NJW 1962, 252) und vom 25. Juni 1964 - III ZR 139/62 - (BVBl. 1965, 398) aufrecht.

    Der Bundesgerichtshof hat schließlich in seinem Urteil vom 25. Juni 1964 - III ZR 139/62 - (DVBl. 1965, 398) seinen Standpunkt durch den Hinweis ergänzt, das Viehseuchengesetz gestatte Maßnahmen nicht nur gegen seuchenkranke oder seuchenverdächtige Tiere, sondern auch gegen gesunde Tiere, wie z.B. in den §§ 23, 53, 54, 60 VSG die zwangsweise Impfung gesunder Tiere; es gewähre auch insoweit in § 66 Nr. 3 VSG bei Eingehen der Tiere infolge der Impfung Entschädigungsansprüche.

  • BAG, 13.07.1956 - 1 AZR 492/54

    Arbeitsvertrag: Revisibilität der Auslegung

    Auszug aus BVerwG, 29.07.1965 - I C 91.62
    Das Berufungsgericht hat somit nicht den gesamten Tatsachenstoff und den Zusammenhang der Einzelheiten untereinander hinreichend beachtet (Urteil des Senats vom 7. Dezember 1954, a.a.O.; RGZ 154, 319 [320]; 169, 122 [124]; BAG, NJW 1956, 1732 [1733]).
  • BVerwG, 28.02.1961 - I C 54.57

    Endiviensalat

    Auszug aus BVerwG, 29.07.1965 - I C 91.62
    Auf jeden Fall hat es die gesetzliche Auslegungsregel (§§ 133, 157 BGB) verkannt, daß es für die rechtliche Bedeutung einer abgegebenen Erklärung nur auf ihre Außenwirkung ankommt und nur das maßgebend ist, was als Wille für denjenigen erkennbar ist, für den die Erklärung bestimmt ist (BVerwGE 12, 87 [91]).
  • RG, 31.05.1897 - VI 23/97

    Viehseuchengesetz. Entschädigung.

    Auszug aus BVerwG, 29.07.1965 - I C 91.62
    Nach der Rechtsprechung kommen als Schutzmaßregeln im Sinne des § 72 Nr. 3 VSG nur solche polizeiliche Maßnahmen in Betracht, welche in bezug auf einen bereits konstatierten Fall des Ausbruchs oder des Verdachts einer Viehseuche angeordnet werden (Bayer. VGH a.S. Bd. 4 S. 269 [270]; vgl. Bayer. VGH a.S. Bd. 58 S. 101; RGZ 39, 85).
  • BVerwG, 27.03.1963 - V C 133.62

    Anspruch auf Gewährung einer Hausratsbeihilfe zum Erwerb vom

    Auszug aus BVerwG, 29.07.1965 - I C 91.62
    Das von der Behörde abgegebene Versprechen einer Geldleistung lag bei der gegebenen Sachlage innerhalb der Grenzen ihrer Dispositionsbefugnis (vgl. Urteil des V. Senats vom 27. März 1963 [DÖV 1963, 700 = DVBl. 1963, 812 = MDR 1963, 783 = JZ 1964, 687] betreffend die Verbindlichkeit einer behördlichen Zusage über eine Hausratbeihilfe an einen früheren Kriegsgefangenen trotz fehlenden ursächlichen Zusammenhangs zwischen Kriegsgefangenschaft und Hausratbedarf).
  • RG, 27.04.1937 - VII 333/36

    Inwieweit unterliegt die Auslegung eines Prozeßvergleichs durch das

    Auszug aus BVerwG, 29.07.1965 - I C 91.62
    Das Berufungsgericht hat somit nicht den gesamten Tatsachenstoff und den Zusammenhang der Einzelheiten untereinander hinreichend beachtet (Urteil des Senats vom 7. Dezember 1954, a.a.O.; RGZ 154, 319 [320]; 169, 122 [124]; BAG, NJW 1956, 1732 [1733]).
  • RG, 05.05.1942 - VII 4/42

    Welche Bedeutung kommt der im Einbürgerungsverfahren von einem Dritten zur

  • BGH, 21.04.1955 - III ZR 152/54

    Entschädigung nach Viehseuchengesetz

  • BVerwG, 19.01.1967 - VI C 73.64

    Klage auf eine zugesagte Ernennung zum Beamten oder auf Schadensersatz wegen

    Die für den letztgenannten Punkt grundlegende Entscheidung BVerwGE 3, 199 wird oft grob vereinfachend dahin zitiert, es komme auf die "Zuständigkeit" des Beamten an; tatsächlich ist dort für ausreichend erachtet worden, daß der handelnde Beamte auf der Rangstufe steht, auf der solche Zuständigkeiten innerhalb der Behörde wahrgenommen werden; vgl. dazu Verhandlungen des 44. Deutschen Juristentages, a.a.O. S. 49, 50, ferner die noch großzügigere Heranziehung des Vertrauensschutzgedankens im Fall einer "schwierigen und für den Außenstehenden erst recht nicht erkennbaren Kompetenzabgrenzung" durch das Bundesverwaltungsgericht im Urteil vom 29. Juli 1965 - BVerwG I C 91.62 - (DÖV 1966 S. 202).
  • BVerwG, 20.01.2005 - 3 C 15.04

    Tierseuchenrecht; gemeiner Wert eines Tieres; gemeiner Wert eines Tieres auch

    Bei der Tierseuchenentschädigung handelt es sich zwar nicht um eine Enteignungsentschädigung, sondern um einen Anspruch eigener Art, den der Gesetzgeber in erster Linie aus polizeilichen Zweckmäßigkeitsgründen gewährt hat, um auf eine wirksame Seuchenbekämpfung hinzuwirken (BVerfG, Beschluss vom 17. November 1966 - 1 BvL 10/61 - BVerfGE 20, 351 ; BVerwG, Urteil vom 29. Juli 1965 - BVerwG I C 91.62 - Buchholz 418.6 Nr. 3).
  • BVerwG, 23.11.1967 - I C 30.65

    Anordnung der Vernichtung von importiertem argentinischen Hasenfleisch wegen des

    Der Senat hat bereits in seinem Urteil vom 29. Juli 1965 - BVerwG I C 91.62 - (DÖV 1966, 202 = MDR 1966, 172 = NJW 1966, 217) anhand der Materialien dargelegt, daß es sich bei den Entschädigungsvorschriften des Bundes-Seuchengesetzes um eine Billigkeitsregelung handelt.
  • BGH, 03.03.1969 - III ZR 104/67

    Voraussetzungen für eine Entschädigung nach dem Bundesseuchengesetz (BSeuchenG) -

    Diese besonderen Verhältnisse, die bei Maßnahmen der Seuchenbekämpfung zur Begründung von Entschädigungsansprüchen, die über die allgemeinen Grundsätze (Art. 14 GrundG; § 70 PreußPVG) hinausgehen, zu einer gewissen "Billigkeiteregelung" geführt haben (vgl. BVerfG DÖV 1967, 128; BVerwG NJW 1966, 217), liegen regelmäßig nicht vor, solange die Behörde noch zum Zwecke der Verhütung handelt.

    Das ist in der Rechtsprechung allgemein anerkannt (vgl. BVerfG DÖV 1967, 128; BVerwG NJW 1966, 217; BGH Urteil vom 25. Januar 1968 - III ZR 131/66 -).

  • BVerwG, 27.06.1966 - I C 68.63

    Vorsorgliche Tötung von Zuchtvögeln einer zoologischen Handlung nach dem Ausbruch

    Seine Ausführungen stehen in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Senats über die Zulässigkeit des Verwaltungsrechtswegs bei der Entscheidung von Streitigkeiten über die nach dem Viehseuchengesetz zu leistende Entschädigung (Urteil vom 14. Oktober 1958 [BVerwGE 7, 257]; Urteil vom 29. Juli 1965 [NJW 1966, 217 = MDR 1966, 172 = DÖV 1966, 202]).

    Der Senat hat in seiner Rechtsprechung zur Viehseuchenentschädigung, insbesondere in seinem Urteil vom 29. Juli 1965 - BVerwG I C 91.62 - (a.a.O.) unter Bezugnahme auf die Gesetzesmaterialien darauf verwiesen, daß es sich bei der Entschädigung, die für Entseuchungsmaßnahmen vorgesehen ist, um eine reine Billigkeitsregelung handelt, die mit der Enteignungsentschädigung nicht auf eine Stufe gestellt werden kann.

  • OVG Brandenburg, 29.01.2004 - 4 A 20/00

    Tierseuchenentschädigung; Berufung; Auslegung von Schreiben als Antrag auf

    Das Bundesverwaltungsgericht (Urteil v. 29.7. 1965 - 1 C 91.62 -, NJW 1966, 217 f.) hat denn auch - in anderem Zusammenhang - ausdrücklich den "versicherungsrechtlichen Einschlag" der Bestimmungen betont.
  • BGH, 01.03.1971 - III ZR 29/68

    Entschädigung für erregerbehaftete Waren

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  • BVerwG, 19.10.1971 - I C 3.69

    Voraussetzungen für den Entschädigungsausschluss nach dem Viehseuchengesetz

    Diese auch in der Revisionsinstanz von Amts wegen zu prüfende Frage hat der erkennende Senat in ständiger Rechtsprechung bejaht (Urteile des Senats vom 14. Oktober 1958 - BVerwG I C 59.57 - [BVerwGE 7, 257] und vom 29. Juli 1965 - BVerwG I C 91.62 - [MDR 1966, 172 = NJW 1966, 217 = DÖV 1966, 202 = JuS 1966, 203]).
  • BGH, 25.01.1968 - III ZR 131/66

    Schadensersatz unter dem Gesichtspunkt der Amtspflichtverletzung - Befall von

    Diese besonderen Verhältnisse, die bei Maßnahmen der Bekämpfung zur Begründung von Entschädigungsansprüchen, die über die allgemeinen Grundsätze (Art. 14 GG; § 70 PreußPVG) hinausgehen, zu einer gewissen "Billigkeitsregelung" (BVerwG NJW 1966, 217) geführt haben, liegen regelmäßig nicht vor, solange die Behörde noch zum Zwecke der Verhütung handelt.
  • BVerwG, 19.10.1965 - VI C 137.63

    Recht verdrängter Beamter - Aberkennung einer Rechtsstellung aufgrund enger

    Unter diesen Umständen liegt in der - im übrigen nur beiläufigen ("abgesehen davon") - Bemerkung des Berufungsurteils, es habe sich bei dem "Vermerk", daß Einschränkungen nach § 7 G 131 nicht vorlägen, nur um die Feststellung der Festsetzungsbehörde über das Nichtvorliegen einer Entscheidung nach § 7 G 131 gehandelt, eine Verkennung des Begriffes der Negativentscheidung und der gesetzlichen Auslegungsregel (§§ 133, 157 BGB), daß es für die rechtliche Bedeutung einer abgegebenen Erklärung nur auf ihre Außenwirkung ankommt und nur das maßgebend ist, was als Wille für denjenigen erkennbar ist, für den die Erklärung bestimmt ist(Urteil vom 29. Juli 1965 - BVerwG I C 91.62 -).
  • BVerwG, 12.12.1973 - VI C 40.72

    Versetzung eines Berufssoldaten

  • BVerwG, 17.04.1973 - II C 11.73

    Kostenverteilung nach Eintritt einer Gesetzesänderung als erledigendes Ereignis -

  • BGH, 25.01.1968 - III ZR 106/66

    Umfang der polizeilichen Untersuchung von Massengütern - Pflicht zur Duldung von

  • BVerwG, 23.11.1967 - I C 48.66

    Sicherstellung von in Kühlhäusern gelagerten argentinischen Hasen und Hasenteilen

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