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   BVerwG, 23.06.1981 - 1 C 93.76   

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BVerwG, 23.06.1981 - 1 C 93.76 (https://dejure.org/1981,145)
BVerwG, Entscheidung vom 23.06.1981 - 1 C 93.76 (https://dejure.org/1981,145)
BVerwG, Entscheidung vom 23. Juni 1981 - 1 C 93.76 (https://dejure.org/1981,145)
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Nachträglicher Rechtsschutz gegen Abschiebehaft

Art. 104 Abs. 2 GG, § 13 Abs. 2 FreihEntzG

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Ingewahrsamnahme durch die Behörde ohne vorherige richterliche Entscheidung; Zuständigkeit des Amtsgerichts für die nachträgliche Feststellung der Rechtswidrigkeit der behördlichen Freiheitsentziehung; Vorläufige Ingewahrsamnahme eines Ausländers durch die ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 62, 317
  • NJW 1982, 536
  • DVBl 1981, 1105
 
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Wird zitiert von ... (47)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 26.02.1974 - I C 31.72

    Demonstration in amerikanischen Wohngebieten - Art. 2 Abs. 2, 104 Abs. 2 GG,

    Auszug aus BVerwG, 23.06.1981 - 1 C 93.76
    Die hier strittige Maßnahme war auch von ihrer Dauer her so einschneidend, daß sie sich nicht von dem Freiheitsentziehungsbegriff ausnehmen läßt (vgl. BVerwGE 45, 51).

    Das Urteil des Senats vom 26. Februar 1974 - BVerwG 1 C 31.72 - (BVerwGE 45, 51) steht dem nicht entgegen; ihm liegt eine andere Rechtslage zugrunde.

  • BGH, Ermittlungsrichter, 07.02.1980 - II BGs 26/80
    Auszug aus BVerwG, 23.06.1981 - 1 C 93.76
    Vergleichbare Überlegungen liegen der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur nachträglichen Rechtmäßigkeitskontrolle hinsichtlich erledigter Eingriffsakte der Staatsanwaltschaft und ihrer Hilfsbeamten zu Grunde (BGHSt 28, 57 [58]; 28, 160 [161]), und zwar auch für den Fall, daß ein vorläufig Festgenommener freigelassen wird, ohne dem Richter vorgeführt worden zu sein (Ermittlungsrichter, Beschluß vom 7. Februar 1980 - II BGs 26/80 - GA 1981, 223 [226]).

    Nach alledem ist nach Erledigung einer behördlich angeordneten Freiheitsentziehung für einen Antrag des Betroffenen auf Feststellung der Rechtswidrigkeit dieser Maßnahme gemäß § 13 Abs. 2 FEVG das Amtsgericht zuständig (vgl. Maunz-Dürig-Herzog, GG, Art. 104 Rdnr. 38; Saage-Göppinger, aaO, Rdnr. 18, 19, 23 ff.; s. ferner BGH - Ermittlungsrichter -, Beschluß vom 7. Februar 1980, aaO S. 224).

  • OVG Berlin, 11.11.1970 - I B 34.70
    Auszug aus BVerwG, 23.06.1981 - 1 C 93.76
    Der eine engere Auslegung des § 13 Abs. 2 FEVG befürwortenden Ansicht des Berufungsgerichts (vgl. OVG Berlin, Urteil vom 11. November 1970 - 1 B 34/70 = DÖV 1971, 205 = NJW 1971, 637; Olschewski, aaO; vgl. auch Rasch, DVBl. 1980, 1017 [1023]) folgt der Senat aus den angeführten Gründen nicht.
  • BVerwG, 03.12.1974 - I C 11.73

    Zwangsweise Mitnahme zur Wache - Freiheitsentziehungen nach dem

    Auszug aus BVerwG, 23.06.1981 - 1 C 93.76
    Daß dieses Ergebnis die nachstehend darzulegende Auslegung des § 13 Abs. 2 FEVG voraussetzt, steht der Ausdrücklichkeit der Zuweisung im Sinne des § 40 Abs. 1 Satz 1 VwGO nicht entgegen (BVerwGE 47, 255 [259]).
  • BGH, 13.06.1978 - StB 51/78

    Richtiger Rechtsbehelf zur Überprüfung der Rechtmäßigkeit einer bereits

    Auszug aus BVerwG, 23.06.1981 - 1 C 93.76
    Vergleichbare Überlegungen liegen der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur nachträglichen Rechtmäßigkeitskontrolle hinsichtlich erledigter Eingriffsakte der Staatsanwaltschaft und ihrer Hilfsbeamten zu Grunde (BGHSt 28, 57 [58]; 28, 160 [161]), und zwar auch für den Fall, daß ein vorläufig Festgenommener freigelassen wird, ohne dem Richter vorgeführt worden zu sein (Ermittlungsrichter, Beschluß vom 7. Februar 1980 - II BGs 26/80 - GA 1981, 223 [226]).
  • KG, 11.04.1968 - 1 W XX B 2422/67
    Auszug aus BVerwG, 23.06.1981 - 1 C 93.76
    Will die Verwaltung aus eigener Machtvollkommenheit einen Ausländer zur Sicherung der Abschiebung vorläufig in Haft nehmen, so bedarf sie gemäß Art. 2 Abs. 2 Satz 3, 104 Abs. 1 GG einer besonderen gesetzlichen Ermächtigung, die sich nur aus landesrechtlichen Vorschriften, insbesondere dem Polizeirecht, ergeben kann (KG, Beschluß vom 11. April 1968 - 1 W XX B 2422/67 - DVBl. 1968, 470 = NJW 1968, 1579; Kloesel-Christ, aaO; Kanein, AuslG, 3. Aufl., 1980, § 16 AusIG Anm. 5).
  • BVerfG, 10.02.1960 - 1 BvR 526/53

    Vormundschaft

    Auszug aus BVerwG, 23.06.1981 - 1 C 93.76
    Die nach Art. 104 GG gebotene Unterscheidung zwischen Freiheitsbeschränkung und Freiheitsentziehung (BVerfGE 10, 302 [323]) ist gradueller Natur.
  • BGH, 23.10.1978 - StB 202/78

    Beschwerde gegen eine die Durchsuchungsanordnung des Generalbundesanwalts

    Auszug aus BVerwG, 23.06.1981 - 1 C 93.76
    Vergleichbare Überlegungen liegen der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur nachträglichen Rechtmäßigkeitskontrolle hinsichtlich erledigter Eingriffsakte der Staatsanwaltschaft und ihrer Hilfsbeamten zu Grunde (BGHSt 28, 57 [58]; 28, 160 [161]), und zwar auch für den Fall, daß ein vorläufig Festgenommener freigelassen wird, ohne dem Richter vorgeführt worden zu sein (Ermittlungsrichter, Beschluß vom 7. Februar 1980 - II BGs 26/80 - GA 1981, 223 [226]).
  • BVerfG, 08.03.2011 - 1 BvR 47/05

    Freiheit der Person (Abgrenzung von Freiheitsentziehung und

    Jedenfalls muss die Unterbringung einer Person gegen ihren Willen in einem Haftraum als Freiheitsentziehung im Sinne von Art. 104 Abs. 2 GG angesehen werden (vgl. BGHZ 82, 261 und BVerwGE 62, 317 ).

    Dabei stellt der Einschluss in Zellen den typischen Fall der hoheitlichen Freiheitsentziehung dar, den das Grundgesetz unter die besonderen Voraussetzungen des Art. 104 Abs. 2 GG stellen wollte (vgl. BVerwGE 62, 317 ).

  • BVerfG, 15.05.2002 - 2 BvR 2292/00

    Richtervorbehalt

    Der Beschwerdeführer ist nicht lediglich in dem zur Durchführung der Abschiebung unvermeidlichen Maße in seiner Bewegungsfreiheit eingeschränkt, sondern vor dem Vollzug der Abschiebung von 16.00 Uhr bis gegen 3.00 Uhr des folgenden Tages gegen seinen Willen in einen Haftraum eingeschlossen worden (vgl. § 2 Abs. 1 FEVG; vgl. zur Abgrenzung BVerwGE 62, 317 ; 62, 325 ).

    Der Senat lässt offen, ob eine auch diesen Eingriff umfassende Rechtsgrundlage in § 49 AuslG, der allgemeinen Regelung über die Abschiebung als Vollstreckungsmaßnahme zur Durchsetzung der Ausreisepflicht, oder in § 57 AuslG, der freilich von der vorherigen richterlichen Anordnung einer Inhaftnahme zur Vorbereitung oder Sicherung einer Abschiebung als Regel ausgeht (vgl. dazu BVerwGE 62, 317 ; BGH, NJW 1993, S. 3069 ; OLG Frankfurt/Main, NVwZ 1998, S. 213 ; Remmel, in: GK-AuslR, § 57 AuslG Rn. 31), oder - wie das Oberlandesgericht in der angegriffenen Entscheidung gemeint hat - in der dem allgemeinen Polizeirecht angehörenden Vorschrift des § 18 des Niedersächsischen Gefahrenabwehrgesetzes - NGefAG - in der Fassung vom 20. Februar 1998 (GVBl S. 101) gefunden werden kann.

  • BVerfG, 05.12.2001 - 2 BvR 527/99

    Rehabilitierung bei Abschiebungshaft

    Eingriffe in die körperliche Bewegungsfreiheit, mit denen der Staat auf festgestelltes, begründeterweise vermutetes oder zu besorgendes rechtswidriges Verhalten des Einzelnen reagiert, berühren den davon Betroffenen, auch wenn sie nicht mit einer strafrechtlichen Unwerterklärung verbunden sind, im Kern seiner Persönlichkeit (vgl. auch BVerwGE 62, 317 [322]).
  • BVerfG, 08.03.2011 - 1 BvR 142/05

    Freiheit der Person (Abgrenzung von Freiheitsentziehung und

    Jedenfalls muss die Unterbringung einer Person gegen ihren Willen in einem Haftraum als Freiheitsentziehung im Sinne von Art. 104 Abs. 2 GG angesehen werden (vgl. BGHZ 82, 261 und BVerwGE 62, 317 ).

    Dabei stellt der Einschluss in Zellen den typischen Fall der hoheitlichen Freiheitsentziehung dar, den das Grundgesetz unter die besonderen Voraussetzungen des Art. 104 Abs. 2 GG stellen wollte (vgl. BVerwGE 62, 317 ).

  • BVerfG, 29.07.2010 - 1 BvR 1634/04

    Versagung verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutzes gegen einen Kostenbescheid für

    Gleiches gilt für das als Referenz aufgeführte Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwGE 62, 317 ), in welchem lediglich dem Rechtsschutz nach § 13 Abs. 2 a.F. FrhEntzG der Vorrang vor den (parallelen) Rechtsschutzmöglichkeiten nach der Verwaltungsgerichtsordnung eingeräumt wird.
  • BVerfG, 13.12.2005 - 2 BvR 447/05

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen freiheitsentziehende Maßnahmen nach

    Schließlich hat auch das Bundesverwaltungsgericht im Zusammenhang mit einer behördlich angeordneten Ingewahrsamnahme zum Zwecke der Durchführung einer Abschiebung entschieden, es entspreche im Hinblick auf Art. 19 Abs. 4 GG einer sinnvollen Ordnung der Rechtswege, dass über einen einheitlichen Lebenssachverhalt möglichst nur in einem Rechtsweg entschieden werde (BVerwG, Urteil vom 23. Juni 1981 - 1 C 93/76 -, NJW 1982, S. 536 f.).
  • BVerwG, 23.06.1981 - 1 C 78.77

    Verhaftung zur Abschiebung - Art. 104 Abs. 2 GG, Art. 5 MRK

    Anders als in den Verwaltungsstreitsachen BVerwG 1 C 39.75 und BVerwG 1 C 93.76, die der Senat ebenfalls durch Urteile vom 23. Juni 1981 entschieden hat, ist § 13 Abs. 2 FEVG hier nicht anwendbar.
  • KG, 22.03.2002 - 25 W 218/01

    Feststellung der Rechtswidrigkeit von Abschiebungshaft nach deren Erledigung

    Wenn eine Person gegen ihren Willen in einem Haftraum untergebracht wird und sich der Abschiebevorgang über viele Stunden erstreckt, liegt jedenfalls eine Freiheitsentziehung im Sinne von § 2 Abs. 1 FEVG vor (BVerwGE 62, 317, 318; BVerwG NJW 1982, 536 ff.; Marschner, Freiheitsentziehung und Unterbringung, 4. Aufl. 2001, zu F § 2 FEVG, Rn. 1 - 4 mit weiteren Nachweisen).

    Es sprechen auch durchgreifende Gründe der Prozessökonomie für den in der Vorschrift des § 13 Abs. 2 FEVG enthaltenen Ausschluss des an sich gegen solche Maßnahmen eröffneten Verwaltungsrechtsweges und die ausnahmsweise Übertragung der Rechtmäßigkeitskontrolle insgesamt auf den Haftrichter der ordentlichen Gerichtsbarkeit, obwohl dieser an sich nur mit Wirkung für die Zukunft eine gerichtliche Haftanordnung trifft, ohne zu prüfen, ob und inwieweit eine vorangegangene Verwaltungsmaßnahme rechtmäßig war (BVerwGE 62, 317,321 ff.; insoweit KG OLGZ 82, 423, 427 kritisch zur Anwendung dieser "systeminadäquaten Rechtswegregelung" auf den Fall, dass sich der Betroffene schon bei erstmaliger Anrufung des Gerichts wieder in Freiheit befindet).

    Da die Ausländerbehörden nach dem für sie massgeblichen bundeseinheitlichen Ausländerrecht nicht befugt sind, selbst ohne richterliche Vorabanordnung Maßnahmen zur Durchsetzung von Abschiebehaft zu treffen (BVerwG 62, 317, 320; BGH NJW 1993, 3069, 3070; OLG Frankfurt InfAuslR 1995, 361 f. und NVwZ 1998, 213 f.; KG, InfAuslR 1997, 34 f. und FGPrax 2001, Marschner/Volckart.

    Soweit die oben erwähnten obergerichtlichen Entscheidungen vor allem die eingeschränkten Eingriffsbefugnisse der Ausländerbehörde betonen - zuletzt der vom Betroffenenvertreter zum Beleg für seine weitergehende Auffassung angeführte Beschluss des Pfälzischen OLG Zweibrücken vom 14. Dezember 2001 in einer Strafsache (1 Ss 227/01) - würdigen sie aus Sicht des Senates nicht abschließend, dass sowohl das Bundesverwaltungsgericht (BVerwGE 62, 317, 320) als auch der BGH (NJW 1993, 3069, 3070) durchaus die Möglichkeit einer Festnahme auf der Grundlage von landesrechtlichen Vorschriften des Polizeirechts offengelassen haben, wie sie im Schrifttum von WeIte befürwortet wird (DÖV 1989, 114 ff.; derselbe in Jakober, Aktuelles Ausländerrecht, Stand Dezember 2000, zu A 1.1.1 Rn. 6).

  • KG, 31.12.2003 - 25 W 62/03

    Freiheitsentziehungsverfahren: Feststellungsinteresse der Ausländerbehörde nach

    Es entspricht der sinnvollen Ordnung der Rechtswege, dass über einen einheitlichen Lebenssachverhalt möglichst nur in einem Rechtsweg entscheiden wird (so ausdrücklich BVerwGE 62, 317 ff, 320 f; Senat mit Beschluss vom 22. März 2002 - 25 W 218/01 - KG-Report 2003, 174 ff), wobei selbst dann der Anwendungsbereich des § 13 Abs. 2 FEVG eröffnet ist, wenn bei dem bereits von dem Betroffenen angerufenen Gericht die nachträgliche Feststellung einer Maßnahme, die sich erledigt hat, ohne dass eine richterliche Entscheidung herbeigeführt worden ist, beantragt wird (vgl. Senat mit Beschluss vom 7. November 2003 - 25 W 172/02 - , dem der Fall zugrundelag, dass der Betroffene mit seinem Rechtsschutzbegehren erreichen wollte, dass ein Haftantrag von der Behörde gestellt wird, um überprüfen zu lassen, ob Haftgründe vorliegen).

    Es besteht daher für die Ausländerbehörde nach dem für sie maßgeblichen bundeseinheitlichen Ausländerrecht keine Ermächtigung, selbst ohne richterliche Vorabanordnung Maßnahmen zur Durchsetzung von Abschiebehaft zu treffen (BVerwGE 62, 317ff, 320 f; BGH NJW 1993, 3069, 3070; KG, Beschluss vom 22. März 2002 - 25 W 218/01 -, KG-Report 2003, 174, 176; KG FGPrax 2001, 40; PfzOLG Zweibrücken, Urteil vom 14. Dezember 2001, - 1 Ss 227/01 - ,NStZ 2002, 256 ff).

    Mithin ist die Ausländerbehörde auch nicht ermächtigt, einen Ausländer zur Vorführung vor den Abschiebungshaftrichter festzunehmen (BVerwGE 62, 317 ff).

  • VG Regensburg, 07.05.1987 - RO 7 K 86.649

    Rechtsweg im Falle freiheitsbeschränkender Maßnahmen im Rahmen von Festnahmen

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  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.02.2022 - 4 E 802/21

    Überprüfung der von den Standesämtern nach dem Personenstandsgesetz

  • OVG Niedersachsen, 22.02.2007 - 11 LB 307/05

    Kostenhaftung für ausländerrechtliche Abschiebungen; Reduzierung des

  • OLG Braunschweig, 04.02.2004 - 6 W 32/03

    Rechtswidrigkeit einer Ingewahrsamnahme; Entscheidung über Abschiebehaft;

  • OLG Zweibrücken, 14.12.2001 - 1 Ss 227/01

    D (A), Abgelehnte Asylbewerber, Strafverfahren, Festnahme, Polizei,

  • OVG Niedersachsen, 21.11.2003 - 11 PA 345/03

    Freiheitsbeschränkung; Gefahrenabwehr; Ingewahrsamnahme; Kostenerstattung;

  • BGH, 01.07.1993 - V ZB 19/93

    Keine Vorlage ohne dieselbe Rechtsfrage betreffende Vergleichsentscheidungen -

  • OLG Frankfurt, 22.05.1997 - 20 W 365/96

    Rechtswidrigkeit einer Verwaltungsmaßnahme wegen Freiheitsentziehung vor Erlass

  • OLG Schleswig, 28.04.2003 - 2 W 207/02

    Polizeigewahrsam vor Abschiebehaft

  • OLG Köln, 01.10.2004 - 16 Wx 195/04

    Feststellung der Rechtswidrigkeit einer vorläufigen Festnahme durch die

  • BVerwG, 17.08.1982 - 1 C 85.80

    Feststellungsinteresse zur Vorbereitung eines Amtshaftungsprozesses; Abschiebung

  • VG Lüneburg, 23.01.2004 - 3 A 120/02

    Kostenbescheid für eine Ingewahrsamnahme anlässlich einer Versammlung

  • BVerfG, 02.06.2006 - 2 BvR 2118/05

    Verletzung von GG Art 2 Abs 2 S 2 iVm GG Art 104 Abs 2 sowie GG Art 19 Abs 4

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.06.2006 - 18 B 1088/06

    Abschiebungshaft Haftantrag Entlassung Verwaltungsrechtsweg Rechtsweg

  • OLG München, 17.05.2006 - 34 Wx 25/06

    Vollzug der Abschiebehaft nur bei Erfolg versprechender Abschiebung - keine

  • OLG Celle, 25.11.2004 - 16 W 136/04

    Dokumentationspflicht den Polizeibehörden über die Reihenfolge der

  • OLG Celle, 02.06.2008 - 22 W 23/08

    D (A), Abschiebungshaft, Ausländerbehörde, Festnahme, Haftbefehl, einstweilige

  • OLG Schleswig, 25.04.2001 - 2 W 27/01

    Prozesskostenhilfe - freiwillige Gerichtsbarkeit - Versagung in der

  • BGH, 01.07.1993 - V ZB 17/93

    Anordnung einer Abschiebehaft gegen einen Ausländer mit unbekanntem

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.07.2020 - 4 E 174/20
  • OVG Sachsen, 24.03.2014 - 3 A 684/12

    Mindernde Auswirkung der Berechtigung zum Leistungsbezug bei Schwangerschaft auf

  • OLG Koblenz, 14.07.2003 - 1 Ws 293/03

    Feststellungsantrag, Fortsetzungsfeststellungsantrag, Haftbedingungen,

  • VGH Bayern, 09.12.2022 - 5 C 22.1569

    Zutreffende Verweisung an das Amtsgericht wegen Streitigkeit im

  • LG Cottbus, 16.02.2005 - 7 T 497/04

    Abschiebungshaft, Haftbefehl, Zustellung, Minderjährige, Anhörung, sofortige

  • OLG Schleswig, 25.04.2001 - 2 W 28/01

    Prozesskostenhilfe - freiwillige Gerichtsbarkeit - Versagung in der

  • OLG Frankfurt, 28.10.1997 - 20 W 366/97

    Inhaftierung eines Ausländers zur Sicherung seiner Abschiebung; Rechtmäßigkeit

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 14.10.2008 - 3 O 161/08

    Rechtsweg für die Entscheidung über eine auf landesrechtliche Vorschriften

  • OLG Hamburg, 21.11.2006 - 2 Wx 129/06

    D (A), Abschiebungshaft, Entziehungsabsicht, Landgericht, Anhörung, Verzicht,

  • OVG Bremen, 20.12.1996 - 1 B 100/96

    Zulässigkeit des Verwaltungsrechtswegs einer Fortsetzungsfeststellungsklage;

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 21.01.2010 - 3 O 27/09

    Polizeiliche Ingewahrsamnahme; Rechtsweg; Fortsetzungsfeststellungsklage

  • LG Berlin, 27.02.2002 - 530 Qs 15/02
  • LG Aurich, 17.10.2005 - 1 T 323/05

    Ausländerrecht: Richtervorbehalt bei Verwahrung des Betroffenen im Haftraum des

  • VG Münster, 05.01.2010 - 8 L 650/09

    Freiheitsentziehung Rechtsweg Verwaltungsrechtsweg öffentlich-rechtliche

  • LG Neuruppin, 01.11.2006 - 5 T 391/06

    D (A), Abschiebungshaft, Sicherungshaft, Feststellungsantrag, Beschwerde,

  • LG Berlin, 07.02.2000 - 88 T XIV 32/00

    Polizeigewahrsam zwecks richterlicher Vorführung zur Anordnung der Abschiebehaft;

  • LG Magdeburg, 27.06.2001 - 3 T 528/01

    Die nachträgliche Feststellung der Rechtswidrigkeit erledigter

  • LG Stendal, 05.04.2007 - 25 T 44/07

    D (A), Festnahme, Ingewahrsamnahme, Ausländerbehörde, Polizei, Haftbefehl,

  • VG Berlin, 08.12.1982 - 1 A 20.82

    Rechtswegeröffnung als Zulässigkeitsvoraussetzung der Erhebung einer Klage vor

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