Rechtsprechung
   BVerwG, 27.10.1966 - I C 99.64   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1966,242
BVerwG, 27.10.1966 - I C 99.64 (https://dejure.org/1966,242)
BVerwG, Entscheidung vom 27.10.1966 - I C 99.64 (https://dejure.org/1966,242)
BVerwG, Entscheidung vom 27. Oktober 1966 - I C 99.64 (https://dejure.org/1966,242)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1966,242) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Erteilung eines Berufsverbotes durch die Verwaltungsbehörde - Ehrlosigkeit eines homosexuellen Täters im öffentlichen Bewußtsein - Schwere Verfehlung als Voraussetzung der Zurücknahme der Bestallung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • spiegel.de (Pressemeldung)
  • lto.de (Pressebericht, 11.04.2021)

    Verfolgung Homosexueller Die Unzucht des Zahnarztes in der bayerischen Provinz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 25, 201
  • NJW 1967, 314
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 14.02.1963 - I C 98.62

    Bindung der Verwaltungsbehörde durch eine von einem Strafgericht gegen einen

    Auszug aus BVerwG, 27.10.1966 - I C 99.64
    Wäre dem Kläger Gelegenheit gegeben worden, diese wichtige Frage zu seinen Gunsten aufzuklären, so wäre entsprechend dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. Februar 1963 - BVerwG I C 98.62 - (BVerwGE 15, 282) mit hoher Wahrscheinlichkeit auch die Möglichkeit einer Entziehung der Bestallung verneint worden.

    Dabei hat er zugleich in jedem einzelnen Fall geprüft, ob besondere Umstände eine mildere Beurteilung zuließen (vgl. Beschluß des Senats vom 14. März 1959 - BVerwG I B 121.58 - Urteil vom 22. November 1960 - BVerwG I C 88.58 - [DVBl. 1961, 629]; Urteil vom 14. Februar 1963 - BVerwG I C 98.62 - [BVerwGE 15, 282]).

  • BVerfG, 10.05.1957 - 1 BvR 550/52

    Strafvorschriften gegen männliche Homosexualität verstoßen nicht gegen

    Auszug aus BVerwG, 27.10.1966 - I C 99.64
    Gleichgeschlechtliche Betätigung verstößt zwar nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 6, 389 [434]) eindeutig gegen das Sittengesetz.
  • BVerwG, 14.03.1959 - I B 121.58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 27.10.1966 - I C 99.64
    Dabei hat er zugleich in jedem einzelnen Fall geprüft, ob besondere Umstände eine mildere Beurteilung zuließen (vgl. Beschluß des Senats vom 14. März 1959 - BVerwG I B 121.58 - Urteil vom 22. November 1960 - BVerwG I C 88.58 - [DVBl. 1961, 629]; Urteil vom 14. Februar 1963 - BVerwG I C 98.62 - [BVerwGE 15, 282]).
  • BVerwG, 22.11.1960 - I C 88.58

    Entziehung einer Ermächtigung zur Ausübung der Zahnheilkunde wegen begangener

    Auszug aus BVerwG, 27.10.1966 - I C 99.64
    Dabei hat er zugleich in jedem einzelnen Fall geprüft, ob besondere Umstände eine mildere Beurteilung zuließen (vgl. Beschluß des Senats vom 14. März 1959 - BVerwG I B 121.58 - Urteil vom 22. November 1960 - BVerwG I C 88.58 - [DVBl. 1961, 629]; Urteil vom 14. Februar 1963 - BVerwG I C 98.62 - [BVerwGE 15, 282]).
  • BVerwG, 09.01.1991 - 3 B 75.90

    Widerruf der ärztlichen Approbation bei Unzuverlässigkeit oder Unwürdigkeit -

    Die vom Kläger aufgeworfene Frage, ob der Widerruf der ärztlichen Approbation allein auf die Tatsache gestützt werden könne, daß der Betroffene bei Gelegenheit der Berufsausübung Straftaten begangen hat, ist schon vom Wortlaut der Bundesärzteordnung eindeutig zu verneinen, ohne daß es dafür eines Revisionsverfahrens bedarf (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Oktober 1966 - BVerwG 1 C 99.64 - BVerwGE 25, 201).

    Abgesehen davon, daß der vom Kläger genannten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 27. Oktober 1966 - BVerwG 1 C 99.64 - BVerwGE 25, 201) eine andere Vorschrift zugrunde lag, nämlich der vorliegend nicht einschlägige § 4 Abs. 1 Zahnheilkundegesetz vom Jahre 1952, findet sich in dem angefochtenen Berufungsurteil - entgegen der Auffassung des Klägers - keine Formulierung, die der dem genannten Urteil zugrundeliegenden Rechtsauffassung des Bundesverwaltungsgerichts widerspricht.

  • BVerwG, 27.01.2011 - 3 B 63.10

    Zahnarzt; Widerruf der Approbation; Unwürdigkeit; Sexualdelikt; Strafurteil;

    Dem angeführten Urteil vom 27. Oktober 1966 (- BVerwG 1 C 99.64 - NJW 1967, 314) lag - abgesehen von sonstigen Gründen gegen eine Divergenz - ersichtlich kein ähnlicher Sachverhalt zugrunde, sondern homosexuelle Handlungen zwischen Erwachsenen.
  • BVerwG, 14.04.1998 - 3 B 95.97

    Berufsrecht der Ärzte - Begriff der Unwürdigkeit eines Arztes, Aussetzung des

    Das angefochtene Urteil weicht auch nicht vom Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. Oktober 1966 - BVerwG I C 99.64 - BVerwGE 25, S. 201, ab.
  • BVerwG, 16.02.2016 - 3 B 68.14

    Widerruf einer Approbation eines Zahnarztes wegen Unwürdigkeit

    b) Es besteht auch kein Widerspruch zu dem angeführten Urteil vom 27. Oktober 1966 - 1 C 99.64 - (BVerwGE 25, 201).
  • BSG, 27.06.1978 - 2 RU 20/78

    Arbeitsunfall - Gesundheitsstörung - Mißlungener ärztlicher Eingriff - Stationäre

    Es bedarf hier keiner Entscheidung, ob ein operativer Eingriff die Merkmale eines Unfalles erfüllen kann, sobald dabei weitere Gesundheitestörungen auftreten, die durch den Eingriff nicht gewollt waren (vgl BVerwGE 25, 201, 204 zur Blinddarmoperetion: s auch OLG Braunschweig, NJW 1978, 4203 zur Parainjektion)" Jedenfalls liegt kein neuer Unfall darin, daß die unmittelbare Behandlung eines Uhfalles zu weiteren Gesundheitsstörungen führte Dabei handelt es sich nach der in der gesetzlichen Uhfallversicherung geltenden Kausalitätslehre vielmehr versicherungerechtlich um mittelbare Folgen des Unfalles, dessentwegen die Behandlung erforderlich wurde" Für mittelbare Unfallfolgen besteht jedoch eine Entschädigungspflicht des Uhfallversieherungsträgers nur, wenn der Unfall selbst ein entschädigungspflichtiger Arbeitsunfall ist (Brackmann aaO S 488 b).
  • VGH Bayern, 03.03.1992 - 21 B 91.1336

    Berufsrecht Ärzte: Widerruf der Approbation bei Verstoß gegen

    Es besteht auch kein Anlaß, diese Straftaten des Klägers ausnahmsweise in einem milderen Licht zu sehen (BVerwGE 25, 201 [202] und 31, 307 [314]), zumal sie im Zusammenhang mit der ärztlichen Berufsausübung begangen wurden und sich daraus unmittelbare Schlußfolgerungen auf seine innere Einstellung zu den ihm als Arzt obliegenden Berufspflichten ergeben.
  • BVerwG, 10.09.1979 - 3 CB 117.79

    Zulässigkeit der Verwertung von Zeugenaussagen in einem früheren Verfahren durch

    Mit Urteil vom 27. Oktober 1966 - BVerwG 1 C 99.64 - (NJW 1967, 314 [BVerwG 27.10.1966 - I C 99/64]) hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, begangene Verbrechen seien grundsätzlich schwere Verfehlungen im Sinne des Zahnheilkundegesetzes und damit ein Anlaß, die Bestallung als Zahnarzt zurückzunehmen.
  • VGH Bayern, 09.07.2012 - 21 ZB 11.2997

    Widerruf der Apothekerapprobation; Verurteilung wegen Betrugs; Unwürdigkeit;

    Auch der hierbei zu beachtende Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, wonach der Widerruf der Approbation nur die letzte und äußerste Maßnahme sein darf, um den Verfehlungen zu begegnen, und daher der Anlass und die Schwere der Verfehlungen diesen hohen Anforderungen entsprechen müssen (vgl. BVerwGE 25, 201/202), ist hier nicht verletzt.
  • BVerwG, 16.10.1986 - 3 B 11.86

    Aufklärungspflicht - Strafurteil - Rücknahme der Bestallung zum Zahnarzt

    Denn von der Verfassungsmäßigkeit dieser Vorschrift ist das Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung ausgegangen (vgl. Urteile vom 22. November 1960 - BVerwG 1 C 88.58 - , vom 14. Februar 1963 - BVerwG 1 C 98.62 - <BVerwGE 15, 282 ff. = Buchholz a.a.O. Nr. 5> und vom 27. Oktober 1966 - BVerwG 1 C 99.64 - <BVerwGE 25, 201 ff.>).
  • BVerwG, 25.02.1969 - I B 26.68

    Erforderlichkeit eines zeitlich beschränkten Verbots der Berufsausübung nach § 42

    Der Senat hat dabei allerdings Ausnahmen zugelassen, wenn die Besonderheiten des Falles eine andere Beurteilung gestatteten (vgl. Beschluß des Senats vom 14. März 1959 - BVerwG 1 B 121.58 - Urteil vom 22. November 1960 - BVerwG I C 88.58 -[DVBl. 1961, 629]; BVerwGE 25, 201).
  • BVerwG, 14.12.1988 - 3 B 75.88

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit

  • BVerwG, 08.03.1972 - I B 11.72

    Rücknahme der Ernennung zum vereidigten Dolmetscher und Übersetzer -

  • BVerwG, 24.07.1968 - I B 21.68

    Nichtzulassung der Revision - Beihilfe zur strafbaren Abtreibung - Entzug der

  • BVerwG, 10.06.1971 - I B 48.70

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Rücknahme einer Bestallung

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht