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   BVerwG, 18.03.1983 - 1 C 99.78   

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https://dejure.org/1983,335
BVerwG, 18.03.1983 - 1 C 99.78 (https://dejure.org/1983,335)
BVerwG, Entscheidung vom 18.03.1983 - 1 C 99.78 (https://dejure.org/1983,335)
BVerwG, Entscheidung vom 18. März 1983 - 1 C 99.78 (https://dejure.org/1983,335)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    In Deutschland geborene Ausländer - Ausländerausweisung - Generalprävention - Verhältnismäßigkeit

  • hjil.de PDF, S. 20 (Kurzinformation)
  • hjil.de PDF, S. 21 (Kurzinformation)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1983, 1988
  • MDR 1983, 78
  • MDR 1984, 78
  • NVwZ 1983, 549 (Ls.)
  • DÖV 1983, 769
 
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Wird zitiert von ... (39)

  • BVerwG, 14.02.1984 - 1 B 10.84

    Ermessenseinschränkung bei der Ausweisung junger Ausländer - Berücksichtigung der

    Mit Rücksicht hierauf ist, wie der beschließende Senat bereits geklärt hat, gegenüber hier geborenen und aufgewachsenen Ausländern das Ausweisungsermessen regelmäßig eingeschränkt, denn für diese Ausländer sind die Schwierigkeiten, in ihrem Heimatland Fuß zu fassen, in der Regel weit größer als für Ausländer, die längere Zeit dort gelebt haben und denen die Verhältnisse jenes Landes nicht gänzlich fremd sind (Urteile vom 19. Oktober 1982 - BVerwG 1 C 100.78 - a.a.O.; vom 18. März 1983 - BVerwG 1 C 99.78 - NJW 1983, 1988 [BVerwG 18.03.1983 - 1 C 99/78]).

    Der beschließende Senat hat in dem bereits erwähnten Urteil vom 18. März 1983 - BVerwG 1 C 99.78 - (a.a.O.) ausgeführt, daß für das Maß der Wiederholungsgefahr u.a. bedeutsam sein kann, daß der Ausländer erstmals eine - zudem längere - Freiheitsstrafe verbüßt.

    Daß konfliktbelastete Familien- und Lebensverhältnisse die Reife junger Menschen verzögern können und daß dies für die richtige Einschätzung insbesondere des Maßes einer Wiederholungsgefahr von Bedeutung sein kann, aber eine die Ausweisung ermöglichende Gefahr keineswegs ausschließt, hat der Senat bereits in dem Urteil vom 18. März 1983 - BVerwG 1 C 99.78 - (a.a.O.) sinngemäß klargestellt.

  • BVerwG, 17.01.1989 - 1 C 46.86

    Asylrecht - Ausweisungstatbestand - Gerichtliche Nachprüfung - Rechtmäßiger

    Generalpräventive Gründe wiegen nur in Ausnahmefällen schwer (BVerwGE 64, 13 ; Urteil vom 18. März 1983 - BVerwG 1 C 99.78 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 94).
  • VG Hamburg, 09.03.2016 - 7 E 6767/15

    Zur Rechtswidrigkeit einer Baugenehmigung für eine sog. Folgeunterkunft für

    Insoweit kann hier im Ergebnis offen bleiben, ob die Notwendigkeit der ordnungsgemäßen und vollständigen Ermittlung der ermessensrelevanten Belange im Falle des § 246 Abs. 14 BauGB daraus folgt, dass eine unvollständige Ermittlung der ermessensrelevanten Belange neben einer generellen Verkennung des Bestehens von Ermessen (Ermessensausfall) oder einer Fehlgewichtung ermessensrelevanter Belange (entweder einzeln oder im Verhältnis zueinander) generell einen beachtlichen und gerichtlich überprüfbaren Fehler jeder Ermessensentscheidung darstellt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 18.7.1979, 1 BvR 650/77 , BVerfGE 51, 386, 399 f.; BVerwG, Urteil vom 18.3.1983, 1 C 99/78, NJW 1983, 1988; Aschke, in: Bader/Ronellenfitsch, BeckOK VwVfG, Ed. 30, Stand: 1/2016, § 40, Rn. 53).
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