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   BVerwG, 19.09.1991 - 1 CB 24.91   

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https://dejure.org/1991,924
BVerwG, 19.09.1991 - 1 CB 24.91 (https://dejure.org/1991,924)
BVerwG, Entscheidung vom 19.09.1991 - 1 CB 24.91 (https://dejure.org/1991,924)
BVerwG, Entscheidung vom 19. September 1991 - 1 CB 24.91 (https://dejure.org/1991,924)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Verurteilung wegen Trunkenheitsfahrt - Widerlegung der Regelvermutung - Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Waffenrecht: Widerlegung der Vermutung der Unzuverlässigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 1991, 1369
 
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Wird zitiert von ... (93)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 17.10.1989 - 1 C 36.87

    Inhaber einer Waffenbesitzkarte - Trunkenheit im Verkehr - Gemeingefährliche

    Auszug aus BVerwG, 19.09.1991 - 1 CB 24.91
    Die Verurteilung wegen einer Trunkenheitsfahrt (§ 316 StGB) begründet in der Regel die Vermutung der Unzuverlässigkeit im Waffenrecht gemäß § 5 Abs. 2 WaffG (BVerwGE 84, 17).

    Durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, daß eine Verurteilung nach § 316 StGB wegen einer Trunkenheitsfahrt gemäß § 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchst. b WaffG den Mangel der erforderlichen Zuverlässigkeit "in der Regel" begründet, sofern nicht - ausnahmsweise - im Einzelfall besondere Umstände vorliegen, die diese Annahme entkräften (vgl. z.B. BVerwGE 84, 17).

    Damit übereinstimmend hat der beschließende Senat für Verurteilungen nach § 316 StGB wegen einer Trunkenheitsfahrt darauf abgestellt, ob die Tat von dem typischen Fall einer Trunkenheitsfahrt wesentlich abweicht (vgl. z.B. BVerwGE 84, 17 [BVerwG 17.10.1989 - 1 C 36/87]).

    Zu berücksichtigen ist ferner, daß bereits eine einzige Verurteilung wegen einer gemeingefährlichen Straftat im Sinne des § 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchst. b WaffG die Regelvermutung begründet (BVerwGE 84, 17 [BVerwG 17.10.1989 - 1 C 36/87]).

  • BVerwG, 19.12.1989 - 1 C 27.88
    Auszug aus BVerwG, 19.09.1991 - 1 CB 24.91
    Die Vermutungsregelung setzt nicht voraus, daß außer der Verurteilung weitere nachteilige Umstände über den Waffenbesitzer bekanntgeworden sind, greift also auch bei einer im übrigen ordnungsmäßigen Führung Platz (Urteil vom 19. Dezember 1989 - BVerwG 1 C 27.88 -).

    Namentlich bedeutet die Bejahung waffenrechtlicher Unzuverlässigkeit nicht, daß dem Betroffenen generell Unzuverlässigkeit oder Charakterlosigkeit vorzuwerfen sei (Urteil vom 19. Dezember 1989 - BVerwG 1 C 27.88 -).

  • BVerwG, 13.03.1991 - 1 B 116.90

    Beurteilung der Zuverlässigkeit bei einer Verurteilung wegen unerlaubter Einfuhr

    Auszug aus BVerwG, 19.09.1991 - 1 CB 24.91
    Ob eine solche Ausnahme zu bejahen ist, läßt sich nur nach den Gegebenheiten des Einzelfalles beurteilen und entzieht sich deswegen im Regelfalle und so auch hier einer generellen Beantwortung (Beschlüsse vom 20. März 1989 - BVerwG 1 B 53.89 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 53 und vom 13. März 1991 - BVerwG 1 B 116.90 -).
  • BVerwG, 24.04.1990 - 1 C 56.89

    Steuerhinterziehung - Vermögensstraftat - Fünfjahresfrist - Unzuverlässigkeit

    Auszug aus BVerwG, 19.09.1991 - 1 CB 24.91
    Danach ist gegebenenfalls zu prüfen, ob die der strafgerichtlichen Verurteilung zugrundeliegende Tat im Einzelfall lediglich Bagatellcharakter hat (vgl. z.B. Urteil vom 24. April 1990 - BVerwG 1 C 56.89 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 57).
  • BVerwG, 19.12.1989 - 1 C 47.89

    Einziehung einer Waffenbesitzkarte wegen nicht mehr gegebener erforderlicher

    Auszug aus BVerwG, 19.09.1991 - 1 CB 24.91
    Diese ist demnach grundsätzlich nicht schon dann entkräftet, wenn der Betroffene sonst strafrechtlich nicht in Erscheinung getreten ist (Urteile vom 19. Dezember 1989 - BVerwG 1 C 38.87 und BVerwG 1 C 47.89 -).
  • BVerwG, 19.12.1989 - 1 C 38.87

    Straßenverkehr - Alkoholbedingte Gefährdung - Gemeingefährliche Straftat

    Auszug aus BVerwG, 19.09.1991 - 1 CB 24.91
    Diese ist demnach grundsätzlich nicht schon dann entkräftet, wenn der Betroffene sonst strafrechtlich nicht in Erscheinung getreten ist (Urteile vom 19. Dezember 1989 - BVerwG 1 C 38.87 und BVerwG 1 C 47.89 -).
  • BVerwG, 14.10.1982 - 3 C 69.81
    Auszug aus BVerwG, 19.09.1991 - 1 CB 24.91
    Die Prüfung, ob die Regelvermutung entkräftet ist, erfordert eine Würdigung der Schwere der konkreten Verfehlung und der Persönlichkeit des Betroffenen, wie sie in seinem Verhalten zum Ausdruck kommt (vgl. auch Beschluß vom 14. Oktober 1982 - BVerwG 3 C 69.81 - Buchholz 451.16 § 17 BJagdG Nr. 3).
  • BVerwG, 10.07.1991 - 1 B 78.91

    Waffenrecht: Bankrott als Vermögensstraftat i.S. des WaffG

    Auszug aus BVerwG, 19.09.1991 - 1 CB 24.91
    Da das Gesetz auf die Verurteilung wegen einer Straftat abstellt, kommt es vor allem darauf an, ob die Umstände der abgeurteilten Tat die Verfehlung des Betroffenen ausnahmsweise derart in einem milden Licht erscheinen lassen, daß die nach der Wertung des Gesetzes in der Regel durch eine solche Straftat begründeten Zweifel an der für den Waffenbesitz vorausgesetzten Vertrauenswürdigkeit des Betroffenen (vgl. dazu Beschluß vom 10. Juli 1991 - BVerwG 1 B 78.91 - Dok.Ber.A 1991, 279) nicht gerechtfertigt sind.
  • BVerwG, 20.03.1989 - 1 B 53.89

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache in einer Nichtzulassungsbeschwerde -

    Auszug aus BVerwG, 19.09.1991 - 1 CB 24.91
    Ob eine solche Ausnahme zu bejahen ist, läßt sich nur nach den Gegebenheiten des Einzelfalles beurteilen und entzieht sich deswegen im Regelfalle und so auch hier einer generellen Beantwortung (Beschlüsse vom 20. März 1989 - BVerwG 1 B 53.89 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 53 und vom 13. März 1991 - BVerwG 1 B 116.90 -).
  • BVerwG, 21.07.2008 - 3 B 12.08

    Jagdschein; waffenrechtliche Unzuverlässigkeit; Regelvermutung; Neuregelung des

    Erforderlich ist danach eine tatbezogene Prüfung in Gestalt einer Würdigung der Schwere der konkreten Verfehlung und der Persönlichkeit des Betroffenen, wie sie in seinem Verhalten zum Ausdruck kommt (Urteil vom 13. Dezember 1994 - BVerwG 1 C 31.92 - BVerwGE 97, 245 ; Beschluss vom 19. Dezember 1991 - BVerwG 1 CB 24.91 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 60).
  • BVerwG, 13.12.1994 - 1 C 31.92

    Waffenrecht - Jagdrecht - Regelvermutung - Jagtschein - Waffenschein - Entziehung

    a) In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des erkennenden Senats (BVerwGE 84, 17 (19 ff.); Beschluß vom 19. September 1991 - BVerwG 1 CB 24.91 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 60) hat das Berufungsgericht zu Recht angenommen, daß eine strafbare Handlung nach § 316 StGB eine gemeingefährliche Straftat i. S. des § 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchst. b WaffG ist.

    Erforderlich ist danach eine Würdigung der Schwere der konkreten Verfehlung und der Persönlichkeit des Betroffenen, wie sie in seinem Verhalten zum Ausdruck kommt (BVerwGE 84, 17 (21); Beschlüsse vom 19. September 1991 - BVerwG 1 CB 24.91 - und vom 28. Oktober 1983 - BVerwG 1 B 144.83 - sowie Urteil vom 24. April 1990 - BVerwG 1 C 56.89 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 60, 36 und 57).

  • BVerwG, 05.06.2013 - 7 B 1.13

    Kinderspielplatz; Lärmauswirkungen einer Seilbahn

    Insoweit fehlt es an der Formulierung und Darlegung einer verallgemeinerungsfähigen konkreten Rechtsfrage, die in dem angestrebten Revisionsverfahren geklärt werden könnte (stRspr; vgl. Beschlüsse vom 19. September 1991 - BVerwG 1 CB 24.91 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 60 S. 44 und vom 8. Oktober 2012 - BVerwG 1 B 18.12 - juris Rn. 4).
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