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   BVerwG, 20.09.1978 - 1 CB 26.78   

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BVerwG, 20.09.1978 - 1 CB 26.78 (https://dejure.org/1978,1557)
BVerwG, Entscheidung vom 20.09.1978 - 1 CB 26.78 (https://dejure.org/1978,1557)
BVerwG, Entscheidung vom 20. September 1978 - 1 CB 26.78 (https://dejure.org/1978,1557)
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 11.06.1975 - I C 8.71

    Ausweisung eines Ausländers - Eltern-Kind-Beziehungen - Deutsche

    Auszug aus BVerwG, 20.09.1978 - 1 CB 26.78
    Ein mit einem deutschen Staatsangehörigen verheirateter Ausländer darf bei in der Bundesrepublik Deutschland geführter Ehe nur ausgewiesen werden, wenn die Ausweisungsgründe im Einzelfall schwerwiegen und die Anwesenheit des Ausländers trotz der bestehenden Ehe mit einem deutschen Staatsangehörigen nicht weiter hingenommen werden kann (Urteil vom 1973-05-03 - I C 33.72 - s 402.24 § 10 Nr. 30 = BVerwGE 42, 133; sa Urteil vom 1975-06-11 - I C 8.71 - s 402.24 § 10 Nr. 39 = BVerwGE 48, 299).

    Die gegen die Ausweisung sprechenden Gründe kann es um des gebotenen Familienschutzes willen verstärken, wenn aus der Ehe des Ausländers mit einem deutschen Staatsangehörigen ein Kind deutscher Staatsangehörigkeit hervorgegangen ist; dem Schutzgebot des GG Art. 6 kommt aber regelmäßig nur geringeres Gewicht zu, wenn Eltern und Kinder die deutsche Staatsangehörigkeit nicht besitzen (s Urteil vom 1975-06-11 - I C 8.71 - aaO).

  • BVerwG, 03.05.1973 - I C 33.72

    Anforderungen an das Vorliegen einer Notwehrlage gegenüber dem Liebhaber der

    Auszug aus BVerwG, 20.09.1978 - 1 CB 26.78
    Ein mit einem deutschen Staatsangehörigen verheirateter Ausländer darf bei in der Bundesrepublik Deutschland geführter Ehe nur ausgewiesen werden, wenn die Ausweisungsgründe im Einzelfall schwerwiegen und die Anwesenheit des Ausländers trotz der bestehenden Ehe mit einem deutschen Staatsangehörigen nicht weiter hingenommen werden kann (Urteil vom 1973-05-03 - I C 33.72 - s 402.24 § 10 Nr. 30 = BVerwGE 42, 133; sa Urteil vom 1975-06-11 - I C 8.71 - s 402.24 § 10 Nr. 39 = BVerwGE 48, 299).
  • BVerwG, 13.08.1990 - 9 B 100.90

    Abschiebungseinschränkungen bei verheirateten Ausländern

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, daß das öffentliche Interesse an der Entfernung eines Ausländers aus dem Bundesgebiet im Rahmen der Ermessensentscheidung nach § 10 AuslG mit dem besonderen Interesse an der Erhaltung von Ehe und Familie abzuwägen ist, ferner, daß bei rein ausländischen Ehen der aufenthaltsrechtliche Schutz durch Art. 6 Abs. 1 GG ein geringeres Gewicht hat als bei Ehen mit deutschen Ehegatten und daß es sogar dem in die Lebensverhältnisse in der Bundesrepublik Deutschland integrierten ausländischen Ehegatten zuzumuten ist, in den gemeinsamen Heimatstaat zu folgen (Beschluß vom 20. September 1978 - BVerwG 1 CB 26.78 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 53; Beschluß vom 16. September 1987 - BVerwG 1 CB 32.87).
  • BVerwG, 29.11.1978 - 1 B 249.76

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Grundsätzliche Bedeutung einer

    Eine Rückkehr in das Land gemeinsamer Staatsangehörigkeit ist, wenn nicht außergewöhnliche Umstände vorliegen, dem anderen Ehegatten im Interesse der Fortsetzung der ehelichen und familiären Lebensgemeinschaft zuzumuten, wenn der eine ausgewiesen wird (BVerwGE 42, 133 [BVerwG 03.05.1973 - I C 33/72] [137 f.]; 48, 299 [303]; Beschlüsse vom 16. Dezember 1976 - BVerwG 1 B 225.76 -, vom 31. Oktober 1977 - BVerwG 1 B 191.77 - [a.a.O.], vom 20. September 1978 - BVerwG 1 CB 26.78 -).

    Das gilt insbesondere für die Anwendung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit (Beschlüsse vom 31. Oktober 1977 - BVerwG 1 B 2.77 -, vom 27. Juni 1978 - BVerwG 1 B 122.78 -) und für die Entscheidung der Frage, ob die vom Kläger geltend gemachten ehelichen und familiären Belange Vorrang vor dem mit der Ausweisung verfolgten öffentlichen Interesse beanspruchen (Beschlüsse vom 31. Oktober 1977 - BVerwG 1 B 191.77 [a.a.O.], vom 20. September 1978 - BVerwG 1 CB 26.78 -).

  • VGH Hessen, 15.07.2003 - 12 TG 1484/03

    Ausweisung; Ehe mit einer Deutschen ausländischer Abstammung

    Ferner wird in der angefochtenen Verfügung und in der Entscheidung des Verwaltungsgerichts nicht ausreichend berücksichtigt, dass die Ehefrau als deutsche Staatsangehörige grundsätzlich einen unentziehbaren Rechtsanspruch darauf hat, in Deutschland eine Ehe zu führen, und eine Ausweisung des Ehepartners daher nur gerechtfertigt ist, wenn die Ausweisungsgründe schwerwiegend sind und der Verbleib im Inland trotz der Ehe nicht weiter hingenommen werden kann (BVerwG, 20.09.1978 - 1 CB 26.78 -, EZAR 123 Nr. 1; Hess. VGH 03.02.2003 - 12 TG 286/03 - Renner, a.a.O., 7. Aufl., § 45 AuslG Rdnr. 19).
  • OVG Niedersachsen, 19.05.2010 - 11 ME 133/10

    Rechtsschutzbedürfnis eines sich illegal im Bundesgebiet aufhaltenden Ausländers

    Vielmehr sind auch Angehörige einer familiären Lebensgemeinschaft, die - wie hier der Antragsteller und seine Verlobte - über verschiedene Staatsangehörigkeiten und kein gemeinsames Aufenthaltsrecht im Bundesgebiet verfügen, grundsätzlich darauf verwiesen, die familiäre Lebensgemeinschaft in einem ihrer Heimatländer zu führen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 20.9.1978 - 1 CB 26/78 -, Buchholz 402.24 § 10 AuslG).
  • VGH Hessen, 11.06.2003 - 12 TG 1238/03

    Ausländerehe - zumutbare Lebensführung in einem der beiden Herkunftsstaaten

    Regelmäßig ist in solchen Fällen darauf zu verweisen, die familiäre Lebensgemeinschaft im gemeinsamen Herkunftsstaat oder - wenn die Familienangehörigen unterschiedliche Staatsangehörigkeiten haben - in einem der Herkunftsstaaten zu führen (s. BVerwG, 20.09.1978 - 1 CB 26.78 - EZAR 123 Nr. 1 = Buchholz 402.24 § 10 Nr. 53).
  • BVerwG, 10.04.1989 - 1 B 63.89

    Begriff der "grundsätzlichen Bedeutung" im Zusammenhang mit einer

    Bei rein ausländischen Ehen und Familien hat der aufenthaltsrechtliche Schutz indes ein geringeres Gewicht als bei Ehen und Familien mit deutschen Ehegatten und deutschen Kindern (Beschluß vom 20. September 1978 - BVerwG 1 CB 26.78 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 53).
  • BVerwG, 16.09.1987 - 1 CB 32.87

    Rechtsmittel

    Den ausländischen Angehörigen ist eher zuzumuten, dem ausgewiesenen Ausländer in den gemeinsamen Heimatstaat ungeachtet der zwischenzeitlich vollzogenen Integration in der Bundesrepublik Deutschland zu folgen (Beschluß vom 20. September 1978 - BVerwG 1 CB 26.78 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 53).
  • BVerwG, 30.07.1981 - 1 B 98.81

    Vornahme einer Güterabwägung und Interessenabwägung gegen die Ausweisung eines

    Die Frage, ob nach der gebotenen Güter- und Interessenabwägung den gegen eine Ausweisung sprechenden familiären Belangen Vorrang gegenüber den mit der Ausweisung verfolgten öffentlichen Interessen gebührt, beurteilt sich nach den besonderen Gegebenheiten des jeweiligen Einzelfalls und entbehrt deswegen regelmäßig und so auch im vorliegenden Falle der grundsätzlichen Bedeutung (Beschlüsse vom 31. Oktober 1977 - BVerwG 1 B 191.77 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 47, vom 20. September 1978 - BVerwG 1 CB 26.78 - Buchholz a.a.O. Nr. 53).
  • BVerwG, 06.12.1979 - 1 B 342.77

    Verlassen des Geltungsbereiches des Ausländergesetzes (AuslG) als Voraussetzung

    Das Abwägungsgebot gilt auch dann, wenn die ausländischen Eheleute und ihre Kinder keine gemeinsame Staatsangehörigkeit besitzen (Beschluß vom 20. September 1978 - BVerwG 1 CB 26.78 - [Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 53]).
  • BVerwG, 27.07.1981 - 1 CB 34.81

    Ausweisung bei Vorliegen nicht schwerwiegender Ausweisungsgründe - Ausweisung

    Die Frage, ob danach die ehelichen und familiären Belange, die gegen die Ausweisung angeführt werden können, gewichtiger sind als die mit der Ausweisung verfolgten öffentlichen Interessen, beurteilt sind nach den besonderen Gegebenheiten des jeweiligen Einzelfalls und entbehrt deswegen regelmäßig der grundsätzlichen Bedeutung (Beschlüsse vom 31. Oktober 1977 - BVerwG 1 B 191.77 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 47, vom 20. September 1978 - BVerwG 1 CB 26.78 - Buchholz a.a.O. Nr. 53).
  • VG Kassel, 28.08.2003 - 4 E 505/03
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