Rechtsprechung
   BVerwG, 07.06.1979 - 1 CB 5.78   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1979,270
BVerwG, 07.06.1979 - 1 CB 5.78 (https://dejure.org/1979,270)
BVerwG, Entscheidung vom 07.06.1979 - 1 CB 5.78 (https://dejure.org/1979,270)
BVerwG, Entscheidung vom 07. Juni 1979 - 1 CB 5.78 (https://dejure.org/1979,270)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1979,270) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Befristung der Wirkung einer Ausweisung - Berücksichtigung des Schutzes von Ehe und Familie bei der Entscheidung über die Ausweisung eines Ausländers - Verbot unmenschlicher und erniedrigender Behandlung nach der Menschenrechtskonvention - Zulassungsfreie Revision wegen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 1979, 829
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 11.06.1975 - I C 8.71

    Ausweisung eines Ausländers - Eltern-Kind-Beziehungen - Deutsche

    Auszug aus BVerwG, 07.06.1979 - 1 CB 5.78
    Heiratet der Ausländer nach seiner Ausweisung oder Abschiebung einen deutschen Staatsangehörigen, so hat demgemäß die Behörde auf Grund einer Güter- und Interessenabwägung nach den Maßstäben, die der Senat für die Ausweisung und die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis entwickelt hat (BVerwGE 42, 133 [BVerwG 03.05.1973 - I C 33/72] [134 f.]; 48, 299 [303 f.]; Urteil vom 27. September 1978 - BVerwG 1 C 79.76 - [DÖV 1979, 293 = MDR 1979, 342]), zu prüfen, ob die ehelichen und familiären Belange des Ausländers Vorrang vor dem öffentlichen Interesse daran beanspruchen, daß der Ausländer weiterhin dem Bundesgebiet ferngehalten wird (Beschlüsse vom 26. Juli 1978 - BVerwG 1 B 102.78 -, vom 15. August 1978 - BVerwG 1 B 85.78 -).

    Der Anspruch auf Achtung des Privat- und Familienlebens nach Art. 8 MRK reicht nicht weiter als das Schutzgebot des Art. 6 Abs. 1 GG (BVerwGE 48, 299 [302]).

  • BVerwG, 07.11.1978 - 1 B 31.77

    Erlaß der Ausweisungsverfügung - Ausweisungszweck - Fernhaltung des Ausländers -

    Auszug aus BVerwG, 07.06.1979 - 1 CB 5.78
    Es ist nicht zweifelhaft und vom Senat wiederholt ausgesprochen worden, daß für die Ausübung des nach § 15 Abs. 1 Satz 2 AuslG der Behörde eingeräumten Ermessens der Zweck der Ausweisung maßgebend ist und daß folglich die Behörde die Wirkung der Ausweisung aufrechterhalten darf, wenn es der Zweck der Ausweisung weiterhin erfordert (Beschluß vom 7. November 1978 - BVerwG 1 B 31.77 - [DÖV 1979, 292] mit weiteren Nachweisen).

    Es versteht sich von selbst und bedarf ebenfalls nicht revisionsgerichtlicher Klärung, daß dieses Ermessen unter anderem durch den sich aus dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3, 28 Abs. 1 GG) ergebenden Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und das Schutzgebot des Art. 6 Abs. 1 GG begrenzt wird (Beschlüsse vom 7. November 1978 - BVerwG 1 B 31.77 - [a.a.O.], vom 12. März 1979 - BVerwG 1 B 158.78 -).

  • BVerwG, 27.09.1978 - 1 C 79.76

    Unbestimmte Rechtsbegriffe - Auslegung - Rechtsstaatsprinzip - Grundsatz der

    Auszug aus BVerwG, 07.06.1979 - 1 CB 5.78
    Heiratet der Ausländer nach seiner Ausweisung oder Abschiebung einen deutschen Staatsangehörigen, so hat demgemäß die Behörde auf Grund einer Güter- und Interessenabwägung nach den Maßstäben, die der Senat für die Ausweisung und die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis entwickelt hat (BVerwGE 42, 133 [BVerwG 03.05.1973 - I C 33/72] [134 f.]; 48, 299 [303 f.]; Urteil vom 27. September 1978 - BVerwG 1 C 79.76 - [DÖV 1979, 293 = MDR 1979, 342]), zu prüfen, ob die ehelichen und familiären Belange des Ausländers Vorrang vor dem öffentlichen Interesse daran beanspruchen, daß der Ausländer weiterhin dem Bundesgebiet ferngehalten wird (Beschlüsse vom 26. Juli 1978 - BVerwG 1 B 102.78 -, vom 15. August 1978 - BVerwG 1 B 85.78 -).

    Eine die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis ermöglichende Befristung der Wirkung der Ausweisung darf wegen des Schutzgebots des Art. 6 Abs. 1 GG in den genannten Fällen nicht versagt werden, wenn von dem aus Anlaß strafgerichtlicher Verurteilung ausgewiesenen Ausländer keine konkrete und entsprechend schwere Gefahr für ein wichtiges Schutzgut mehr ausgeht und demgemäß die mit seiner Anwesenheit im Bundesgebiet verbundene Beeinträchtigung von Belangen der Bundesrepublik Deutschland nicht so gewichtig ist, daß sie die Gefahr für den Bestand der Ehe und Familie eindeutig überwiegt (Urteil vom 27. September 1978 - BVerwG 1 C 79.76 - [a.a.O.]).

  • BVerwG, 03.05.1973 - I C 33.72

    Anforderungen an das Vorliegen einer Notwehrlage gegenüber dem Liebhaber der

    Auszug aus BVerwG, 07.06.1979 - 1 CB 5.78
    Heiratet der Ausländer nach seiner Ausweisung oder Abschiebung einen deutschen Staatsangehörigen, so hat demgemäß die Behörde auf Grund einer Güter- und Interessenabwägung nach den Maßstäben, die der Senat für die Ausweisung und die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis entwickelt hat (BVerwGE 42, 133 [BVerwG 03.05.1973 - I C 33/72] [134 f.]; 48, 299 [303 f.]; Urteil vom 27. September 1978 - BVerwG 1 C 79.76 - [DÖV 1979, 293 = MDR 1979, 342]), zu prüfen, ob die ehelichen und familiären Belange des Ausländers Vorrang vor dem öffentlichen Interesse daran beanspruchen, daß der Ausländer weiterhin dem Bundesgebiet ferngehalten wird (Beschlüsse vom 26. Juli 1978 - BVerwG 1 B 102.78 -, vom 15. August 1978 - BVerwG 1 B 85.78 -).
  • BVerwG, 23.02.1977 - 7 CB 74.75

    Anfechtungsverfahren - Persönliche Beitragspflicht - Grundstückseigentümer -

    Auszug aus BVerwG, 07.06.1979 - 1 CB 5.78
    Das Unterbleiben einer notwendigen Beiladung nach § 65 Abs. 2 VwGO stellt einen solchen Verfahrensmangel nicht dar (Beschluß vom 23. Februar 1977 - BVerwG 7 CB 74.75 - [Buchholz 310 § 65 VwGO Nr. 45]).
  • BVerwG, 27.10.1978 - 1 C 91.76

    Aufenthaltsgesetz/EWG

    Auszug aus BVerwG, 07.06.1979 - 1 CB 5.78
    Es muß eine tatsächliche und hinreichend schwere Gefährdung vorliegen, die ein Grundinteresse der Gesellschaft berührt; das setzt ebenfalls eine konkrete Gefahr neuer Störungen der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung voraus (Urteil vom 27. Oktober 1978 - BVerwG 1 C 91.76 - [NJW 1979, 506]).
  • BVerwG, 26.07.1978 - 1 B 102.78

    Möglichkeit der nachträglichen Befristung der Wirkung der Ausweisung durch die

    Auszug aus BVerwG, 07.06.1979 - 1 CB 5.78
    Heiratet der Ausländer nach seiner Ausweisung oder Abschiebung einen deutschen Staatsangehörigen, so hat demgemäß die Behörde auf Grund einer Güter- und Interessenabwägung nach den Maßstäben, die der Senat für die Ausweisung und die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis entwickelt hat (BVerwGE 42, 133 [BVerwG 03.05.1973 - I C 33/72] [134 f.]; 48, 299 [303 f.]; Urteil vom 27. September 1978 - BVerwG 1 C 79.76 - [DÖV 1979, 293 = MDR 1979, 342]), zu prüfen, ob die ehelichen und familiären Belange des Ausländers Vorrang vor dem öffentlichen Interesse daran beanspruchen, daß der Ausländer weiterhin dem Bundesgebiet ferngehalten wird (Beschlüsse vom 26. Juli 1978 - BVerwG 1 B 102.78 -, vom 15. August 1978 - BVerwG 1 B 85.78 -).
  • BVerwG, 26.06.1978 - 1 B 142.78

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anforderungen an die

    Auszug aus BVerwG, 07.06.1979 - 1 CB 5.78
    Wie der Senat bereits im Beschluß vom 26. Juni 1978 - BVerwG 1 B 142.78 - ausgesprochen hat, versteht es sich von selbst und bedarf keiner revisionsgerichtlichen Klärung, daß im Rahmen einer Entscheidung über eine nachträgliche Befristung gemäß § 15 Abs. 1 Satz 2 AuslG die Rechtmäßigkeit der unanfechtbar gewordenen Ausweisungsverfügung grundsätzlich nicht mehr der verwaltungsgerichtlichen Nachprüfung unterliegt.
  • BVerwG, 15.08.1978 - 1 B 85.78

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Ausweisung von

    Auszug aus BVerwG, 07.06.1979 - 1 CB 5.78
    Heiratet der Ausländer nach seiner Ausweisung oder Abschiebung einen deutschen Staatsangehörigen, so hat demgemäß die Behörde auf Grund einer Güter- und Interessenabwägung nach den Maßstäben, die der Senat für die Ausweisung und die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis entwickelt hat (BVerwGE 42, 133 [BVerwG 03.05.1973 - I C 33/72] [134 f.]; 48, 299 [303 f.]; Urteil vom 27. September 1978 - BVerwG 1 C 79.76 - [DÖV 1979, 293 = MDR 1979, 342]), zu prüfen, ob die ehelichen und familiären Belange des Ausländers Vorrang vor dem öffentlichen Interesse daran beanspruchen, daß der Ausländer weiterhin dem Bundesgebiet ferngehalten wird (Beschlüsse vom 26. Juli 1978 - BVerwG 1 B 102.78 -, vom 15. August 1978 - BVerwG 1 B 85.78 -).
  • BVerfG, 17.01.1979 - 1 BvR 241/77

    Ausweisung I

    Auszug aus BVerwG, 07.06.1979 - 1 CB 5.78
    Insbesondere machen solche Maßnahmen den Ausländer und seine Familienangehörigen nicht zu bloßen Objekten des Staates und setzen sie nicht einer Behandlung aus, die ihre Subjektsqualität in Frage stellt, was mit der Würde des Menschen unvereinbar wäre (BVerfG, Beschluß vom 17. Januar 1979 - 1 BvR 241/77 - [NJW 1979, 1100]).
  • BVerwG, 02.11.1972 - V CB 6.72
  • BVerwG, 07.12.1999 - 1 C 13.99

    Aufenthaltserlaubnis-EG; Ausreise; Ausweisungsverfügung; Ausweisungswirkungen;

    Die Geltung der Sperrwirkung gegenüber ausgewiesenen Angehörigen der EG-Mitgliedstaaten ist mit dem gemeinschaftsrechtlichen Freizügigkeitsrecht vereinbar, denn dieses Recht wird nicht eingeschränkt, weil der Ausländer spätestens bei Fortfall der die Einschränkung der Freizügigkeit rechtfertigenden Gründe die Befristung der Ausweisungswirkungen verlangen kann (Beschluß vom 7. Juni 1979 - BVerwG 1 CB 5.78 - Buchholz 402.24 § 15 AuslG Nr. 2; Hailbronner, Ausländerrecht, § 8 AuslG Rn. 5).
  • BVerwG, 14.11.1989 - 1 C 17.89

    Aufenthaltserlaubnis für Angehörige eines Mitgliedstaates der EWG - Erschleichen

    Dementsprechend ist nach ständiger Rechtsprechung des Senates unbeschadet der Möglichkeit, bereits in der Ausweisungsverfügung die Wirkung der Ausweisung zu befristen, zwischen dem die Ausweisung betreffenden Verfahren und dem Verfahren zur Befristung der Ausweisungswirkungen zu unterscheiden (Urteil vom 20. Mai 1980 - BVerwG 1 C 82.76 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 70; Beschlüsse vom 7. Juni 1979 - BVerwG 1 CB 5.78 - und vom 31. März 1981 - BVerwG 1 B 853.80 - Buchholz 402.24 § 15 AuslG Nr. 2 und 3).

    Andererseits unterliegt im Rahmen einer Entscheidung über die nachträgliche Befristung der Ausweisungswirkung die Rechtmäßigkeit der unanfechtbar gewordenen Ausweisungsverfügung grundsätzlich nicht mehr der verwaltungsgerichtlichen Nachprüfung (Beschluß vom 26. Juni 1978 - BVerwG 1 B 141.78 - Beschluß vom 7. Juni 1979 - BVerwG 1 CB 5.78 - a.a.O.; Beschluß vom 31. März 1981 - BVerwG 1 B 853.80 - a.a.O.).

    § 12 AufenthG/EWG enthält zwar einschränkende Sonderbestimmungen zur Ausweisung, nicht jedoch zur Wirkung der Ausweisung, so daß die §§ 15 Abs. 1, 9 Abs. 2 AuslG auf diesen Personenkreis anzuwenden sind (Beschluß vom 7. Juni 1979 - BVerwG 1 CB 5.78 - a.a.O.).

    Die Behörde darf sich grundsätzlich auf die Prüfung beschränken, ob bei Beachtung des Zwecks der Ausweisung nach dem nunmehr gegebenen Sachverhalt eine Änderung der in § 15 Abs. 1 Satz 1 AuslG geregelten gesetzlichen Folge der Ausweisung veranlaßt ist (Beschluß vom 7. Juni 1979 - BVerwG 1 CB 5.78 - a.a.O.).

  • BVerwG, 20.05.1980 - 1 C 82.76

    Ausweisungsanfechtung I

    Danach kann die Behörde dem Ausländer verpflichtet sein, die Wirkungen der Ausweisung zu befristen und den Weg für eine erforderliche Aufenthaltserlaubnis frei zu machen (Beschluß vom 7. Juni 1979 - BVerwG 1 CB 5.78 - [Buchholz 402.24 § 15 AuslG Nr. 2 = DÖV 1979, 829]).
  • BVerwG, 26.02.1980 - 1 C 90.76

    Körperverletzung mit Todesfolge - Ausweisung nach Verurteilung -

    Der Ermessensentscheidung nach § 15 Abs. 1 Satz 2 AuslG, bei der ebenfalls der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und das Schutzgebot des Art. 6 Abs. 1 GG zu beachten sind (Beschluß vom 7. Juni 1979 - BVerwG 1 CB 5.78 - [Buchholz, a.a.O. § 15 AuslG Nr. 2 - DÖV 1979, 829]), muß dagegen die Sachlage im Zeitpunkt ihres Ergehens zugrundegelegt werden.
  • BVerwG, 16.10.1989 - 1 B 106.89

    Trennung zwischen Ausweisungsverfahren und erneuter Gestattung des Aufenthalts -

    Auch das ist durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bereits klargestellt worden (Beschluß vom 7. Juni 1979 - BVerwG 1 CB 5.78 - Buchholz 402.24 § 15 AuslG Nr. 2).
  • BVerwG, 16.10.1979 - 1 C 20.75

    Voraussetzungen zur Ausweisung eines Ausländers - Anforderungen an die Ausübung

    Nach einer Eheschließung kann allerdings das dann anwendbare Schutzgebot des Art. 6 Abs. 1 GG Vorrang beanspruchen und einen Rechtsanspruch auf Befristung der Wirkungen der Ausweisung gemäß § 15 Abs. 1 AuslG und auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 AuslG begründen (BVerwGE 56, 246; Beschluß vom 7. Juni 1979 - BVerwG 1 CB 5.78 -).
  • BVerwG, 01.03.1983 - 1 C 14.81

    Zulässigkeit der Ausweisung eines Ausländers wegen mehrfacher Vorstrafen -

    Ist nämlich die Ausweisungsverfügung rechtmäßig, so muß dasselbe für die Versagung der Aufenthaltserlaubnis gelten (vgl. § 15 AuslG, der auch im Rahmen des Aufenthaltsgesetzes/EWG gilt:Beschluß vom 7. Juni 1979 - BVerwG 1 CB 5.78 - Buchholz 402.24 § 15 AuslG Nr. 2).
  • BVerwG, 11.04.1983 - 1 B 138.82

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Ausweisung eines

    Durch die Rechtsprechung des beschließenden Senats ist geklärt, daß für die Ausübung des Ermessens der Zweck der Ausweisung maßgebend ist und daß folglich die Behörde die Wirkungen der Ausweisung grundsätzlich aufrechterhalten darf, wenn es der Zweck der Ausweisung weiterhin erfordert (Urteil vom 3. Juni 1982 - BVerwG 1 C 241.79 - Buchholz 402.24 § 15 AuslG Nr. 5; Beschlüsse vom 7. November 1978 - BVerwG 1 B 31.77 - Buchholz a.a.O. § 10 AuslG Nr. 56, vom 7. Juni 1979 - BVerwG 1 CB 5.78 - Buchholz a.a.O. § 15 AuslG Nr. 2 = DÖV 1979, 829).

    Heiratet der Ausländer nach seiner Ausweisung einen deutschen Staatsangehörigen, so ist zwar auf Grund einer Güter- und Interessenabwägung nach den vom Bundesverwaltungsgericht für die Ausweisung und die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis entwickelten Maßstäben (BVerwGE 42, 133 [BVerwG 03.05.1973 - I C 33/72]; 48, 299 [BVerwG 10.06.1975 - III C 64/74]; 56, 246 [BVerwG 15.09.1978 - 4 C 50/76]; 60, 126) [BVerwG 30.04.1980 - 7 C 91/79]zu prüfen, ob die ehelichen und familiären Belange des Ausländers Vorrang beanspruchen gegenüber dem öffentlichen Interesse daran, daß der Ausländer sich nicht im Geltungsbereich des Ausländergesetzes aufhält (Urteil vom 3. Juni 1982 - BVerwG 1 C 241.79 - a.a.O.; Beschluß vom 7. Juni 1979 - BVerwG 1 CB 5.78 - a.a.O.).

  • BVerwG, 06.12.1979 - 1 B 342.77

    Verlassen des Geltungsbereiches des Ausländergesetzes (AuslG) als Voraussetzung

    Folglich darf die Behörde die Wirkung der Ausweisung aufrechterhalten, wenn es der Zweck der Ausweisung weiterhin erfordert (Beschlüsse vom 26. Juni 1978 - BVerwG 1 B 142.78 -, vom 7. November 1978 - BVerwG 1 B 31.77 - [Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 56 = DÖV 1979, 292], vom 7. Juni 1979 - BVerwG 1 CB 5.78 -).

    Es versteht sich von selbst, daß das der Behörde in § 15 Abs. 1 Satz 2 AuslG eingeräumte Ermessen unter anderem durch den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und das Schutzgebot des Art. 6 Abs. 1 GG begrenzt wird (Beschlüsse vom 7. November 1978 - BVerwG 1 B 31.77 - [a.a.O.], vom 7. Juni 1979 - BVerwG 1 CB 42.77 -, vom 7. Juni 1979 - BVerwG 1 CB 5.78 -, vom 24. Oktober 1979 - BVerwG 1 B 272.77 -).

  • BVerwG, 02.05.1996 - 1 B 194.95

    Verwaltungsprozeßrecht: Neue Erkenntnisse nach Ergehen des Berufungsurteils;

    Heiratet ein Ausländer nach seiner Ausweisung einen deutschen Staatsangehörigen, so darf eine Befristung der Wirkung der Ausweisung wegen des Schutzgebots des Art. 6 Abs. 1 GG nicht versagt werden, wenn von dem aus Anlaß strafgerichtlicher Verurteilung ausgewiesenen Ausländer eine konkrete und entsprechend schwere Gefahr für ein wichtiges Schutzgut nicht mehr ausgeht und demgemäß die mit seiner Anwesenheit im Bundesgebiet verbundene Beeinträchtigung von Belangen der Bundesrepublik Deutschland nicht so gewichtig ist, daß sie die Gefahr für den Bestand der Ehe und Familie eindeutig überwiegt (Beschluß vom 7. Juni 1979 - BVerwG 1 CB 5.78 - Buchholz 402.24 § 15 AuslG Nr. 2 m.w.N.).
  • VGH Hessen, 26.01.1989 - 10 UE 479/87

    Verbindlichkeit von EuGH-Entscheidungen - Erwerbsunzucht als selbständige

  • BVerwG, 27.02.1997 - 1 B 36.97

    Ausländerrecht - Ausweisung eines türkischen Staatsangehörigen, Maßgeblicher

  • BVerwG, 31.03.1981 - 1 B 853.80

    Ausweisung eines Ausländers - Befristung - Rechtsfehler - Ermessensfehlerfreie

  • BVerwG, 29.10.1980 - 1 CB 138.80

    Öffentliches Interesse für ein Einbürgerungsermessen - Einheitliche

  • VGH Hessen, 28.10.1996 - 12 UE 628/96

    Zur örtlichen Zuständigkeit der Ausländerbehörden in Hessen; zur Sachdienlichkeit

  • VGH Baden-Württemberg, 12.02.1990 - 1 S 788/89

    Ausweisung - EG-Ausländer - Das Berufungsgericht ist nicht verpflichtet, eine

  • BVerwG, 27.06.1997 - 1 B 126.97

    Voraussetzungen für eine Zulassung einer Revision im Verwaltungsrecht -

  • BVerwG, 15.05.1990 - 1 B 61.90

    Berücksichtigung von getilgten Straftaten bei der nachträglichen Befristung einer

  • BVerwG, 30.06.1983 - 1 B 96.83

    Ausweisung eines mit einem Deutschen verheirateten Ausländers zu

  • BVerwG, 03.06.1982 - 1 C 241.79

    Aufenthaltsrecht - Schutz der Ehe - Ermessen der Ausländerbehörde - Befristete

  • BVerwG, 03.07.1980 - 1 B 770.80

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Ausweisung eines

  • BVerwG, 07.06.1979 - 1 CB 42.77

    Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision gestützt auf die grundsätzliche

  • BVerwG, 15.09.1989 - 1 B 127.89

    Rechtmäßigkeit einer Ausweisungsverfügung - Freizügigkeitsberechtigte Ausländer

  • BVerwG, 25.09.1987 - 1 B 111.87

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung,

  • BVerwG, 26.01.1982 - 1 B 178.81

    Auswirkung des aufenthaltsrechtlichen Schutzes ausländischer Ehegatten deutscher

  • BVerwG, 26.06.1981 - 1 B 71.81

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Ausweisung eines

  • VG Würzburg, 15.06.2010 - W 5 K 09.1227

    Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnis; Einziehung des Jagdscheins; Verstoß

  • BVerwG, 26.01.1982 - 1 B 3.82

    Nachträgliche Befristung der Wirkung einer Ausweisung - Rechtmäßigkeit der

  • BVerwG, 13.02.1981 - 1 B 3.81

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 14.05.1980 - 1 B 249.79

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anforderungen an die

  • BVerwG, 20.08.1979 - 1 B 365.78

    Ausweisung und Eheschließung - Ermessensausübung der Ausländerbehörde bei Antrag

  • BVerwG, 11.02.1981 - 1 B 858.80

    Stellung einer Prognose hinsichtlich der Wiederholungsgefahr - Eine die

  • BVerwG, 02.09.1980 - 1 B 779.80

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Befugnis der Ausländerbehörde zur

  • VG Freiburg, 26.09.2001 - 1 K 598/00

    Rechtswidrigkeit der Verweigerung der Befristung der Wirkungen der Ausweisung,

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht