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   VGH Bayern, 30.11.2005 - 1 CE 05.153   

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VGH Bayern, 30.11.2005 - 1 CE 05.153 (https://dejure.org/2005,27909)
VGH Bayern, Entscheidung vom 30.11.2005 - 1 CE 05.153 (https://dejure.org/2005,27909)
VGH Bayern, Entscheidung vom 30. November 2005 - 1 CE 05.153 (https://dejure.org/2005,27909)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen einer Zwangsvollstreckung; Zwangsgeld wegen planabweichender Errichtung einer wesentlich größeren Nutzfläche; Berufung auf die Rechtswidrigkeit des zu vollstreckenden bestandskräftig gewordenen Verwaltungsaktes; Gefährdung der wirtschaftlichen oder ...

  • Judicialis

    VwGO § 123; ; VwGO § 146; ; VwZVG Art. 21; ; VwZVG Art. 22 Nr. 4; ; VwZVG Art. 29 Abs. 3 Satz 1; ; VwZVG Art. 31 Abs. 2; ; VwZVG Art. 31 Abs. 3 Satz 3

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 21.12.2004 - IXa ZB 228/03

    Pfändbarkeit von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung

    Auszug aus VGH Bayern, 30.11.2005 - 1 CE 05.153
    Zwar ist die Gefährdung der wirtschaftlichen oder persönlichen Existenz eines Vollstreckungsschuldners ein Grund für die Einstellung einer Vollstreckungsmaßnahme (vgl. BGH vom 1.12.2004 BGHZ 161, 371 = NJW 2005, 681 und BFH vom 24.4.2001 X B 118/00 - Juris - zu § 765 a ZPO bzw. § 258 AO).
  • BFH, 24.04.2001 - X B 118/00

    Einkommensteuer - Umsatzsteuer - Gewerbliche Einkünfte - Arbeitnehmer -

    Auszug aus VGH Bayern, 30.11.2005 - 1 CE 05.153
    Zwar ist die Gefährdung der wirtschaftlichen oder persönlichen Existenz eines Vollstreckungsschuldners ein Grund für die Einstellung einer Vollstreckungsmaßnahme (vgl. BGH vom 1.12.2004 BGHZ 161, 371 = NJW 2005, 681 und BFH vom 24.4.2001 X B 118/00 - Juris - zu § 765 a ZPO bzw. § 258 AO).
  • VGH Bayern, 11.07.2001 - 1 ZB 01.1255

    Anordnung zur Duldung des Abrisses baurechtswidriger Gebäude; Bestehen einer

    Auszug aus VGH Bayern, 30.11.2005 - 1 CE 05.153
    Die geltend gemachte Geldforderung, das Zwangsgeld, wird nach Art. 31 Abs. 3 Satz 3, Abs. 1 VwZVG kraft Gesetzes fällig (Art. 23 Abs. 1 Nr. 2 VwZVG), wenn die durch die Grundverfügung auferlegte Pflicht zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung bei Ablauf der Erfüllungsfrist (Art. 36 Abs. 1 Satz 2 VwZVG) nicht oder nicht vollständig erfüllt ist (vgl. BayVGH vom 11.7.2001 BayVBl 2002, 275 = NVwZ-RR 2002, 608).
  • VGH Bayern, 10.11.2005 - 1 ZB 04.3600
    Auszug aus VGH Bayern, 30.11.2005 - 1 CE 05.153
    Davon abgesehen beruht die - im Umfang im Einzelnen noch nicht geklärte - Überschreitung der genehmigten Wandhöhe nach den vorliegenden Behördenakten und dem eigenen Vorbringen des Antragstellers im Verfahren wegen der später erlassenen Baubeseitigungsanordnung (1 ZB 04.3600) nicht allein auf der fehlerhaften Einmessung der Höhenlage des Gebäudes durch den Vermessungsingenieur, sondern auch auf Abweichungen im Bereich des Dachgeschosses.
  • VGH Bayern, 04.08.1999 - 27 ZS 99.962
    Auszug aus VGH Bayern, 30.11.2005 - 1 CE 05.153
    Entsprechendes soll gelten, wenn ein Anspruch auf Wiederaufgreifen des Verfahrens (Art. 51 BayVwVfG) besteht (vgl. BayVGH vom 16.3.1967 VGH n.F. 1, 8 ff.; vom 26.6.1978 BayVBl 1980, 51; kritisch: BayVGH vom 4.8.1999 27 ZS 99.962 mit weiteren Nachweisen).
  • VGH Bayern, 28.06.2010 - 1 B 09.1911

    Zur Verhältnismäßigkeit einer Beseitigungsanordnung (Verringerung der Wandhöhe um

    Die hiergegen gerichtete Beschwerde hat der Verwaltungsgerichtshof mit Beschluss vom 30. November 2005 zurückgewiesen (Az. 1 CE 05.153).
  • VGH Bayern, 26.07.2019 - 15 CS 19.1050

    Verfahren wegen bauaufsichtsrechtlicher Zwangsgeldandrohung

    b) Einwendungen gegen die Vollstreckung i.S. von Art. 21 VwZVG, die erst nach Erlass des streitgegenständlichen Bescheids entstanden sind, sowie Gründe gem. § 22 VwZVG sind nicht ersichtlich und wurden von der Antragstellerin nicht geltend gemacht (zum Eilrechtsschutz über § 123 VwGO in diesen Fällen vgl. BayVGH, B.v. 30.11.2005 - 1 CE 05.153 - juris Rn. 12 ff.; B.v. 21.10.2010 - 15 CS 10.1243 - juris Rn. 14 ff.; B.v. 27.3.2012 - 6 CE 12.458 - juris; B.v. 8.12.2014 - 22 CE 14.2388 - juris).
  • VG München, 22.05.2023 - M 8 K 21.3038

    Beseitigungsanordnung, Einzelbaudenkmal, Ermessen, Androhung eines einheitlichen

    Die Beklagte hat hierbei neben der wirtschaftlichen Bedeutung der ungenehmigten baulichen Maßnahmen für die Klägerin - diese führen zu einer erheblichen Aufwertung der Immobilie - auch das öffentliche Interesse an der Durchsetzung der Anordnung (Beseitigung der schweren Beeinträchtigung des Denkmals) in ihre Entscheidung einbezogen (vgl. hierzu auch: Zeiser in: Wernsmann, Bayerisches Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetz, 2020, Art. 31 Rn. 15 f; BayVGH, B.v. 30.11.2005 - 1 CE 05.153 - juris Rn. 24).

    Im Hinblick auf die Beugewirkung, die das Zwangsgeld entfalten soll, konnte und durfte die Beklagte ferner auch die Schwere der Zuwiderhandlung gegen öffentliche Vorschriften, auf die mit der zwangsgeldbewehrten Androhung reagiert wird, berücksichtigen (vgl. dazu: BayVGH, B.v. 30.11.2005 a.a.O. Rn. 24).

    Dabei ist nicht auf die Schwere eines Verschuldens abzustellen, sondern auf den "objektiven Grund des Ungehorsams" (BayVGH. B.v. 30.11.2005 a.a.O. Rn. 24 unter Verweis auf Entwurf eines Bayerischen Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetzes vom 11.11.1960, LT-Drs. 4/1746 S. 23 f.).

    Das Zwangsgeld stellt keine verschuldensabhängige Sanktion für die Nichterfüllung einer Handlungs-, Duldungs- oder Unterlassungspflicht dar, sondern ein Beugemittel zu deren Durchsetzung (vgl. BayVGH, B.v. 30.11.2005, a.a.O. Rn. 24).

  • VG München, 15.03.2022 - M 3 SE 22.1145

    Zwangsgeldbewehrte Anordnung der Erfüllung der Schulpflicht bei Test- und

    Die Anhängigkeit der Hauptsache ist nicht Voraussetzung für die Zulässigkeit des Antrags (BayVGH, B.v. 30.11.2005 - 1 CE 05.153 - juris Rn. 14 m.w.N.).

    Die geltend gemachte Geldforderung, das Zwangsgeld, wird nach Art. 31 Abs. 3 Satz 3, Abs. 1 VwZVG kraft Gesetzes fällig (Art. 23 Abs. 1 Nr. 2 VwZVG), wenn die durch die Grundverfügung auferlegte Pflicht zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung bei Ablauf der Erfüllungsfrist (Art. 36 Abs. 1 Satz 2 VwZVG) nicht oder nicht vollständig erfüllt ist (BayVGH, B.v. 30.11.2005 - 1 CE 05.153 - juris Rn. 17 m.w.N.).

    Nur wenn "ganz besondere Umstände" (vgl. § 765 a Abs. 1 Satz 1 ZPO) vorliegen, kann die Behörde gehalten sein, ein fällig gewordenes Zwangsgeld nicht oder nur teilweise beizutreiben (BayVGH, B.v. 30.11.2005 - 1 CE 05.153 - juris Rn. 28).

  • VG Ansbach, 04.12.2019 - AN 4 E 19.02086

    Einstellung der Zwangsvollstreckung - Rechtsweg

    Besteht jedoch ein Vollstreckungshindernis bereits vor Einleitung der Zwangsvollstreckung, so hindert dies schon die Anordnungsbehörde, die Leistung beizutreiben (vgl. zum Ganzen: BayVGH, B.v. 30.11.2005 - 1 CE 05.153 - juris Rn. 27 f.).
  • VG Würzburg, 18.08.2015 - W 2 E 15.706

    Aufhebung eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses im Wege des einstweiligen

    Ein sonstiger Grund ist insbesondere gegeben, wenn die Durchführung der Vollstreckung für den Betroffenen im Einzelfall eine unzumutbare Härte bedeuten würde (BayVGH, B. v. 30.11.2005 - 1 CE 05.153 - juris).

    Dies wird beispielsweise angenommen, wenn zwischen der objektiven Schwere der Pflichtverletzung, die das Fälligwerden des Zwangsgeldes zur Folge hatte, und der Höhe des fälligen Betrags ein eklatantes Missverhältnis besteht (BayVGH, B. v. 30.11.2005 - 1 CE 05.153 - juris).

  • VG München, 02.04.2014 - M 18 E 14.284

    Verwaltungsrechtsweg; einstweilige Anordnung; Vollstreckung aus bestandskräftigem

    Ein sonstiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn die Durchführung der Vollstreckung für den Betroffenen im Einzelfall eine unzumutbare Härte bedeuten würde (BayVGH v. 30.11.2005 Az.: 1 CE 05.153 - juris, Rn. 27).

    Bei der Verhältnismäßigkeitsprüfung ist dabei ein sehr strenger Maßstab anzulegen; nur wenn "ganz besondere Umstände" (vgl. § 765 a Abs. 1 Satz 1 ZPO) vorliegen, kann die Behörde gehalten sein, Vollstreckungsmaßnahmen einzustellen (vgl. BayVGH v. 30.11.2005 a.a.O., Rn. 28).

  • VGH Bayern, 16.08.2012 - 8 CE 11.2759

    Ein Fortsetzungsfeststellungsantrag in entsprechender Anwendung des § 113 Abs. 1

    Zwar ist der Antragstellerin zuzugeben, dass der im erstinstanzlichen Verfahren von der Rechtsantragstelle des Verwaltungsgerichts formulierte Antrag nach seinem Wortlaut und dem erkennbaren Antragsziel ("die Entfernung des Foliensilos...mit sofortiger Wirkung zu stoppen") nicht - wie das Verwaltungsgericht angenommen hat - als Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Duldungsanordnung vom 14. Oktober 2011 auszulegen ist (§ 88 VwGO), sondern als Antrag auf einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung (Ersatzvornahme) gemäß § 123 VwGO i.V.m. Art. 38 Abs. 3, Art. 32 VwZVG (vgl. dazu BayVGH vom 26.6.1978 BayVBl 1980, 51; vom 30.11.2005 Az. 1 CE 05.153 ; vom 20.2.2009 Az. 1 CE 08.130 ).
  • VGH Bayern, 07.11.2018 - 9 ZB 15.792

    Erfolglose Klage auf Einstellung des Vollstreckungsverfahrens neben Antrag auf

    Diese Begründung enthält der Sache nach Einwendungen gegen den zu vollstreckenden Anspruch i.S.d. Art. 21 VwZVG, die sowohl die bestandskräftige Grundverfügung (Beseitigungsanordnung) als auch die bestandskräftige Zwangsgeldandrohung vom 16. Dezember 2011 betreffen (vgl. BayVGH, B.v. 30.11.2005 - 1 CE 05.153 - juris Rn. 20).
  • VGH Bayern, 08.01.2021 - 9 ZB 19.322

    Fälligkeit eines Zwangsgelds nach Verstoß gegen eine Baueinstellungsverfügung

    Entsprechendes soll gelten, wenn ein Anspruch auf Wiederaufgreifen des Verfahrens (Art. 51 BayVwVfG) besteht (vgl. BayVGH, B.v. 30.11.2005 - 1 CE 05.153 - juris Rn. 22 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 27.09.2010 - 1 CS 10.1389

    Rechtsbehelf gegen Anwendung eines Zwangsmittels; isolierte Zwangsgeldandrohung;

  • VG Würzburg, 27.02.2012 - W 4 S 12.123

    Erneute Androhung eines Zwangsgelds; Errichtung eines Blockheizkraftwerks;

  • VG München, 25.11.2021 - M 1 E 21.2100

    Einstweiliger Rechtsschutz, Vorläufige Einstellung der Zwangsvollstreckung,

  • VG München, 01.08.2018 - M 9 K 18.1649

    Fälligerklärung eines Zwangsgeldes und Zwangsgeldandrohung wegen fortgesetzten

  • VG München, 01.08.2018 - M 9 K 18.2949

    Zweckentfremdete Nutzung einer Wohnung durch Fremdenbeherbergung -

  • VG Würzburg, 14.05.2012 - W 4 K 12.118

    Bestandskräftige Baueinstellung; erneute Androhung eines Zwangsgelds; Verstoß

  • VGH Bayern, 03.07.2008 - 14 CE 08.1570

    Baurecht; Beschwerde; sofort vollziehbare Beseitigungsanordnung; Zwangsgeld;

  • VG München, 18.11.2022 - M 1 E 22.1369

    Einstweiliger Rechtsschutz, Vorläufige Einstellung der Zwangsvollstreckung,

  • VG Bayreuth, 06.12.2011 - B 1 K 09.374

    Erneute - isolierte - Zwangsgeldandrohung wegen Bestandskraft des

  • VG München, 01.08.2018 - M 9 K 18.3410

    Weiteres Zwangsgeld wegen Zweckentfremdung

  • VG München, 01.08.2018 - M 9 K 18.2397

    Zwangsgeld wegen unzulässiger Fremdbeherbung in einer Wohnung

  • VG München, 11.04.2018 - M 9 K 17.898

    Nutzung einer Wohneinheit für Zwecke der Fremdenbeherbergung

  • VG Augsburg, 02.07.2008 - Au 5 E 08.670

    Einstweilige Anordnung gegen Zwangsgeldfälligkeitsmitteilung; Prozesskostenhilfe

  • VG München, 18.06.2008 - M 11 SE 08.666

    Einstellung der Zwangsvollstreckung; Androhung der Ersatzvornahme; Fälligstellung

  • VG Augsburg, 29.09.2011 - Au 5 K 10.1874

    Feststellungsklage; Fälligkeitsmitteilung Zwangsgeld; Beweislastregel; Androhung

  • VG München, 20.07.2009 - M 8 K 08.5771

    Zwangsgeld; Fälligkeitsmitteilung; Verhältnismäßigkeit

  • VG Augsburg, 17.07.2008 - Au 5 K 07.959

    Zwangsgeldandrohung; Hundehaltung; Verhältnismäßigkeit

  • VG Bayreuth, 04.08.2022 - B 7 K 20.1409

    Maßgeblicher Zeitpunkt der Beurteilung der Sach- und Rechtslage einer isolierten

  • VG München, 06.11.2013 - M 10 E 13.3714

    Vorläufige Einstellung der Zwangsvollstreckung; falscher Schuldner

  • VG Ansbach, 11.03.2008 - AN 5 K 07.03377

    Zulässigkeit der Feststellungsklage bei Fälligkeitsmitteilung für Zwangsgeld;

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