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   VGH Bayern, 26.07.1996 - 1 CE 96.2081   

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VGH Bayern, 26.07.1996 - 1 CE 96.2081 (https://dejure.org/1996,11503)
VGH Bayern, Entscheidung vom 26.07.1996 - 1 CE 96.2081 (https://dejure.org/1996,11503)
VGH Bayern, Entscheidung vom 26. Juli 1996 - 1 CE 96.2081 (https://dejure.org/1996,11503)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ 1997, 923
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • BVerwG, 22.11.2021 - 6 VR 4.21

    Kein Rechtsschutzbedürfnis für Antrag nach § 123 VwGO mangels Vorbefassung der

    Ob die Inanspruchnahme gerichtlichen Rechtsschutzes vor Erlass einer behördlichen Entscheidung über einen bei der zuständigen Stelle gestellten Antrag nur in Ausnahmefällen, in denen dem Betroffenen bei weiterem Zeitablauf irreversible erhebliche Nachteile drohen, dem Rechtsschutzbedürfnis entgegengehalten werden kann (vgl. VGH München, Beschlüsse vom 14. September 1990 - 4 CE 90.24 68 - NVwZ 1991, 906 und vom 26. Juli 1996 - 1 CE 96.20 81 - NVwZ 1997, 923) oder das mangelnde Zuwarten nur bei einer Kostenentscheidung gemäß § 156 VwGO zu berücksichtigen ist (BVerwG, Beschluss vom 11. April 2018 - 6 VR 1.18 - NVwZ 2018, 902 Rn. 10), braucht hier nicht entschieden zu werden.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 09.04.2003 - 3 M 1/03

    Bauaufsichtliches Einschreiten

    Der erkennende Senat schließt sich der in Rechtsprechung und Schrifttum überwiegenden Auffassung (vgl. die Nachweise bei Redeker/von Oertzen, VwGO, 13. Aufl. § 123 Rn. 3a FN 20) an, wonach die aus Artikel 19 Abs. 4 GG abgeleitete Garantie effektiven Rechtsschutzes gebietet, die Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs in gerichtlichen Eilverfahren, in denen der Antragsteller von der Bauaufsichtsbehörde ein bauaufsichtsrechtliches Einschreiten gegen ein nach Auffassung des Antragsgegners baugenehmigungsfreies Vorhaben bekämpft, die Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruches nicht so streng zu gestalten, dass der antragstellende Nachbar in der Regel vor vollendeten Tatsachen steht, die seine öffentlich-rechtlich geschützten Nachbarrechte möglicherweise nachhaltig berühren und die später kaum noch zu beseitigen wären (vgl. VGH München, Beschl. v. 26.07.1996 - 1 CE 96.2081 -, NVwZ 1997, 923).
  • VG Neustadt, 12.05.2017 - 3 L 539/17

    Nachbarschützende Wirkung einer Hauptgruppenfestsetzung in offener Bauweise;

    Nichts anderes kann gelten, wenn der Nachbar im Freistellungsverfahren bauaufsichtliches Einschreiten gegen den Bauherrn begehrt (vgl. zum Prüfungsmaßstab im vorläufigen Rechtsschutzverfahren bei baugenehmigungsfrei gestellten Bauvorhaben Bay. VGH, Beschluss vom 26. Juli 1996 - 1 CE 96.2081 -, NVwZ 1997, 923); d.h. der Nachbar muss sich auf die Verletzung einer drittschützenden Bestimmung berufen.
  • VG Gießen, 12.08.2004 - 1 G 3087/04

    Eilrechtsschutz gegen Bestattungsinstitut im allgemeinen Wohngebiet

    Diese kompensatorische Funktion kann § 71 Satz 1 HBO im Hinblick auf die Interessen der Nachbarn nur dann erfüllen, wenn keine zu hohen Anforderungen an die Ermessensreduzierung auf Null gestellt werden (grdl. VGH Baden-Württemberg, NVwZ-RR 1995, 490; Hornmann, a.a.O., § 56 Rn. 142; vgl. auch Bayerischer VGH, NVwZ 1997, 923).
  • VG Regensburg, 18.05.2022 - RN 6 S 22.106

    Antrag auf Änderung eines Beschlusses im einstweiligen Rechtsschutzverfahren

    Allerdings können nach der Rechtsprechung (vgl. BayVGH, B.v. 26.7.1996 - 1 CE 96.2081 - NVwZ 1997, 923; VG Augsburg, B.v. 25.11.2002 - Au 4 E 02.1372 - BeckRS 2002, 19280) im Falle der Errichtung eines Bauvorhabens im sog. Freistellungsverfahren an die Reduzierung des Ermessens keine hohen Anforderungen gestellt werden.
  • VGH Bayern, 16.05.2023 - 8 CS 22.2615

    Erfolgloser Eilantrag auf Genehmigung der Aufstellung von Heizstrahlern auf

    Es ist schließlich nicht glaubhaft gemacht, dass dem Antragsteller wegen einer besonderen Eilbedürftigkeit eine Antragstellung nicht zuzumuten war, weil ihm durch die Bearbeitungszeit irreversible erhebliche Nachteile drohten, sodass auch ohne eine Antragstellung ein Rechtsschutzbedürfnis anzunehmen wäre (vgl. BayVGH, B.v. 26.7.1996 - 1 CE 96.2081 - NVwZ 1997, 923; Kopp/Schenke, VwGO, 28. Aufl. 2022, § 123 Rn. 22).
  • VG Ansbach, 17.12.2012 - AN 3 E 12.02133

    Freistellungsverfahren; Nachbarschutz; Tiefgaragensandort

    Für die Annahme solch offener Erfolgsaussichten genügt es wegen der im pflichtgemäßen Ermessen stehenden Entscheidung auf bauaufsichtliches Einschreiten nicht bereits, dass eine Nachbarrechtsverletzung vorliegt, sondern es ist insoweit vielmehr die Glaubhaftmachung einer nicht nur geringfügigen Betroffenheit erforderlich (vgl. z.B. BayVGH, Beschluss vom 26.7.1996, 1 CE 96.2081).
  • VG München, 27.09.2022 - M 1 K 19.81

    Anspruch auf bauaufsichtliches Einschreiten

    Der Nachbar wäre aber tatsächlich schlechter gestellt, wenn er sich gegen die Schaffung vollendeter Tatsachen, die seine öffentlich-rechtlich geschützten Nachbarrechte möglicherweise nachhaltig berühren und die später kaum mehr zu beseitigen wären, nicht in vergleichbarer Weise zur Wehr setzen könnte wie im Verfahren nach § 80a Abs. 3 VwGO nach Durchführung eines Genehmigungsverfahrens (BayVGH, B.v. 26.7.1996 - 1 CE 96.2081 - juris).
  • VG Würzburg, 29.11.2010 - W 5 E 10.1208

    16 m-Privileg; einheitliche Außenwand; Anspruch auf bauaufsichtliches

    Ansonsten würde der Rechtsschutz des Nachbarn im Hinblick auf den aus Art. 14 GG folgenden Eigentumsschutz unzulässig verkürzt (vgl. BayVGH, B.v. 26.07.1996 Nr. 1 CE 96.2081 zum Anspruch des Nachbarn auf vorläufigen Rechtsschutz im Genehmigungsfreistellungsverfahren).
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