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   BVerwG, 17.12.1998 - 1 CN 1.98   

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https://dejure.org/1998,243
BVerwG, 17.12.1998 - 1 CN 1.98 (https://dejure.org/1998,243)
BVerwG, Entscheidung vom 17.12.1998 - 1 CN 1.98 (https://dejure.org/1998,243)
BVerwG, Entscheidung vom 17. Dezember 1998 - 1 CN 1.98 (https://dejure.org/1998,243)
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Trierer Allerheiligenmesse

§ 14, 16 LSchlG;

§ 47 VwGO, Antragsbefugnis

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Normenkontrollverfahren - Antragsbefugnis - Arbeitnehmer - Rechtsschutzinteresse - Märkte - Messen - Sonntagsöffnung - Sonnabendsöffnung - Schließungsgebot - Ladenschlußzeiten - Ladenöffnungszeiten

  • Judicialis

    VwGO § 47 Abs. 2; ; LadSchlG § 3 Abs. 1 Nr. 3; ; LadSchlG § 14 Abs. 1; ; LadSchlG § 16 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gewerberecht - Ladenschluß - Öffnung von Verkaufsstellen an Sonnabenden, Sonn- und Feuertagen bei Märkten und Messen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Schutz des Verkaufspersonals vor verkaufsoffenen Sonntagen

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Ladenöffnung an Sonntagen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 108, 182
  • NJW 1999, 1567
  • NVwZ 1999, 766 (Ls.)
  • DVBl 1999, 1038
  • DÖV 1999, 513
 
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Wird zitiert von ... (90)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 09.02.1982 - 1 BvR 698/79

    Verfassungsmäßigkeit der Ladenschlußzeit für Friseurbetriebe

    Auszug aus BVerwG, 17.12.1998 - 1 CN 1.98
    Das Ladenschlußgesetz soll auch nach Erlaß des Arbeitszeitgesetzes vom 6. Juni 1994 (BGBl I S. 1170) die Einhaltung der Arbeitszeitbestimmungen durch kontrollfähige Regelungen sichern, das Verkaufspersonal insbesondere vor überlangen Arbeitszeiten schützen und ihm u.a. ein weitgehend zusammenhängendes Wochenende gewährleisten (vgl. z.B. BVerfGE 59, 336 ; ferner Urteil vom 23. März 1982 BVerwG 1 C 157.79 BVerwGE 65, 167 ).

    Dieses Gebot ist als Berufsausübungsregelung zur Erreichung des mit ihm verfolgten, auf sachgerechten und vernünftigen Erwägungen des Gemeinwohls beruhenden Ziels des Arbeitnehmerschutzes geeignet und erforderlich und belastet angesichts der erweiterten Öffnung der Verkaufsstelle am Sonntag nicht übermäßig (vgl. auch BVerfGE 59, 336 ).

  • BVerwG, 20.03.1979 - 1 C 85.77

    Ladenschlusszeit für Friseurbetriebe an Montagvormittagen - Regelung einer

    Auszug aus BVerwG, 17.12.1998 - 1 CN 1.98
    § 14 Abs. 1 Satz 2 LadSchlG enthält damit ein besonderes Schließungsgebot für die Geschäftsinhaber, die von der Möglichkeit Gebrauch machen wollen, ihre Verkaufsstelle am Sonntag zu öffnen (vgl. Urteil vom 20. März 1979 - BVerwG 1 C 85.77 - BVerwGE 57, 330 ).

    Ein Austausch von Ladenschlußzeiten, die der Disposition des Geschäftsinhabers nicht unterliegen, mit den seiner Disposition unterliegenden Öffnungszeiten ist dem Gesetz grundsätzlich fremd (Urteil vom 20. März 1979, a.a.O.).

  • BVerwG, 23.03.1982 - 1 C 157.79

    Ladenschluss - Ausnahmebewilligung

    Auszug aus BVerwG, 17.12.1998 - 1 CN 1.98
    Das Ladenschlußgesetz soll auch nach Erlaß des Arbeitszeitgesetzes vom 6. Juni 1994 (BGBl I S. 1170) die Einhaltung der Arbeitszeitbestimmungen durch kontrollfähige Regelungen sichern, das Verkaufspersonal insbesondere vor überlangen Arbeitszeiten schützen und ihm u.a. ein weitgehend zusammenhängendes Wochenende gewährleisten (vgl. z.B. BVerfGE 59, 336 ; ferner Urteil vom 23. März 1982 BVerwG 1 C 157.79 BVerwGE 65, 167 ).
  • BVerwG, 15.03.1988 - 1 C 25.84

    Gesetzgeberisches Ermessen im Feiertagsschutz - Ermessen bei Durchsetzung eines

    Auszug aus BVerwG, 17.12.1998 - 1 CN 1.98
    Eine differenzierte Regelung der Verordnungsermächtigungen für Sonn- und Feiertage einerseits und Sonnabende andererseits ermöglicht es zugleich, dem Gebot des Schutzes von Sonn- und Feiertagen (Art. 140 GG i.V.m. Art. 139 WRV) Rechnung zu tragen (vgl. dazu Urteil vom 15. März 1988 - BVerwG 1 C 25.84 - BVerwGE 79, 118 ).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 29.04.1998 - 11 C 12733/97

    Normenkontrollantrag; Ladenschlußgesetz; Verkaufsoffener Sonntag

    Auszug aus BVerwG, 17.12.1998 - 1 CN 1.98
    Das Oberverwaltungsgericht hat dem Normenkontrollantrag durch Urteil vom 29. April 1998 (Urteil im Parallelverfahren OVG 11 C 12733/97 DÖV 1998, 694 = GewArch 1998, 346) stattgegeben und zur Begründung im wesentlichen ausgeführt: Die Antragstellerin sei antragsbefugt.
  • BVerwG, 10.03.1998 - 4 CN 6.97

    Bebauungsplan; Normenkontrollverfahren; Antragsbefugnis; Rechtsverletzung;

    Auszug aus BVerwG, 17.12.1998 - 1 CN 1.98
    Für die Antragsbefugnis nach § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO ist ausreichend, daß der Antragsteller hinreichend substantiiert Tatsachen vorträgt, die es zumindest als möglich erscheinen lassen, daß er durch den zur Prüfung gestellten Rechtssatz in einem subjektiven Recht verletzt wird (vgl. Urteil vom 10. März 1998 - BVerwG 4 CN 6.97 - NVwZ 1998, 732).
  • BVerwG, 27.06.2018 - 10 CN 1.17

    Gemeinderatsfraktion der NPD darf nicht von Fraktionszuwendungen ausgeschlossen

    Dazu müsste die Rechtsverletzung auf die angegriffene Vorschrift zurückgehen und sich ihr zuordnen lassen (BVerwG, Urteil vom 17. Dezember 1998 - 1 CN 1.98 - BVerwGE 108, 182 ).
  • OVG Saarland, 02.09.2002 - 3 N 4/01

    Polizeiverordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen; Erweiterte

    BVerwG, Urteil vom 17.12.1998 - 1 CN 1/98 -, BVerwGE 108, 182.

    BVerwG, Urteil vom 17.12.1998 - 1 CN 1/98 -.

    BVerwG, Urteil vom 17.12.1998 - 1 CN 1/98 -.

    BVerwG, Urteil vom 17.12.1998 - 1 CN 1/98 -.

    BVerwG, Urteil vom 17.12.1998 - 1 CN 1/98 -.

    BVerwG, Urteil vom 17.12.1998 - 1 CN 1/98 -, BVerwGE 108, 182; BVerfG, Urteil vom 16.01.2002 - 1 BvR 1236/99 -, GewArch 2002, 114, dort aber relativierend mit Blick auf das Interesse an der Sicherheit der Arbeitsplätze S. 115; OVG Bremen, Urteil vom 04.09.2001 - 1 D 307/01 -, GewArch 2001, 472 - 473, dort auch zur Wettbewerbsneutralität des Gesetzes; OVG Koblenz, Urteil vom 16.08.2000 - 11 C 10880/00 -, S. 10 des Juris-Ausdrucks; Tegebauer, GewArch 2002, 185 - 189: In erster Linie ein Gesetz, das dem Arbeitnehmerschutz zu dienen bestimmt ist.

    BVerwG, Urteil vom 17.12.1998 - 1 CN 1/98 -, BVerwGE 108, 182; BVerfG, Urteil vom 16.01.2002 - 1 BvR 1236/99 -, GewArch 2002, 114; dort wird der Ausschluß der Apotheken von der Teilnahme an den verkaufsoffenen Sonntagen mit Blick auf das Grundrecht aus Art. 12 GG für verfassungswidrig erklärt.

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 20.10.2020 - 2 KM 702/20

    Corona-Krise; Einreiseverbot für Beherbergungsgäste, die aus Risikogebieten nach

    Eine Rechtsverletzung ist über den unmittelbaren Eingriff in subjektive Rechte hinaus auch dann möglich, wenn sie sich der angegriffenen Norm tatsächlich und rechtlich zuordnen lässt (vgl. BVerwG, Urt. v. 17.12.1998 - 1 CN 1/98 -, zit. nach juris; Senatsbeschluss v. 11.05.2020 - 2 KM 389/20 OVG -).
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