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   VGH Bayern, 16.01.2003 - 1 CS 02.1922   

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https://dejure.org/2003,2213
VGH Bayern, 16.01.2003 - 1 CS 02.1922 (https://dejure.org/2003,2213)
VGH Bayern, Entscheidung vom 16.01.2003 - 1 CS 02.1922 (https://dejure.org/2003,2213)
VGH Bayern, Entscheidung vom 16. Januar 2003 - 1 CS 02.1922 (https://dejure.org/2003,2213)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Inhaltliche Prüfung eines Beschwerdegrundes; Fristgerechte Darlegung der Beschwerdegründe; Rüge ohne Auseinandersetzung mit der angefochtenen Entscheidung; Bei der angefochtenen Entscheidung nicht berücksichtigte Gründe; Drittanfechtungsklage gegen eine Baugenehmigung ...

  • Judicialis

    VwGO § 146 Abs. 4

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2003, 2043 (Ls.)
  • NVwZ 2003, 632
 
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Wird zitiert von ... (57)Neu Zitiert selbst (4)

  • VGH Baden-Württemberg, 12.04.2002 - 7 S 653/02

    Inhalt der Beschwerdebegründung - bestimmter Antrag

    Auszug aus VGH Bayern, 16.01.2003 - 1 CS 02.1922
    Diese verschärften Anforderungen sind ein Ausgleich dafür, dass für das Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes das Erfordernis der Beschwerdezulassung weggefallen und die Frist für die Begründung der Beschwerde auf einen Monat verlängert worden ist (vgl. VGH BW vom 12.4.2002 NVwZ 2002, 883; BayVGH vom 22.8.2002 Az. 1 CS 02.1547).

    Hierfür muss er die Begründung des Verwaltungsgerichts aufgreifen und konkret darlegen, weshalb er diese für unrichtig hält (vgl. VGH BW vom 12.4.2002 NVwZ 2002, 883; BayVGH vom 22.8.2002 Az. 1 CS 02.1547).

  • VGH Bayern, 22.08.2002 - 1 CS 02.1547
    Auszug aus VGH Bayern, 16.01.2003 - 1 CS 02.1922
    Diese verschärften Anforderungen sind ein Ausgleich dafür, dass für das Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes das Erfordernis der Beschwerdezulassung weggefallen und die Frist für die Begründung der Beschwerde auf einen Monat verlängert worden ist (vgl. VGH BW vom 12.4.2002 NVwZ 2002, 883; BayVGH vom 22.8.2002 Az. 1 CS 02.1547).

    Hierfür muss er die Begründung des Verwaltungsgerichts aufgreifen und konkret darlegen, weshalb er diese für unrichtig hält (vgl. VGH BW vom 12.4.2002 NVwZ 2002, 883; BayVGH vom 22.8.2002 Az. 1 CS 02.1547).

  • OVG Schleswig-Holstein, 31.07.2002 - 3 M 34/02

    Beschwerde, Begründungsanforderungen, Bundesrichterwahl

    Auszug aus VGH Bayern, 16.01.2003 - 1 CS 02.1922
    Die unsubstantiierte Behauptung, die Baugenehmigung sei unbestimmt und schließe eine Verletzung der Vorschriften über die Einhaltung von Abstandsflächen nicht aus, wird dem Begründungserfordernis nicht gerecht (vgl. auch OVG SH vom 31.7.2002 NJW 2003, 158).
  • BVerwG, 13.03.1981 - 4 C 1.78

    Gebot der Rücksichtnahme - Drittschutz - Ausgleich - Belästigung - Nachbar -

    Auszug aus VGH Bayern, 16.01.2003 - 1 CS 02.1922
    Unabhängig davon ist nicht schlüssig dargelegt, dass die hohen Anforderungen an eine Verletzung des Gebots der Rücksichtnahme durch eine Bebauung mit einem Einmauerungseffekt (vgl. BVerwG vom 13.8.1981 DVBl 1981, 928 = BRS 38 Nr. 186 zu einem 15 m von einem zweigeschossigen Wohnhaus entfernten teils sechs-, teils zwölfgeschossigen Wohn- und Geschäftshaus) vorliegen.
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