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   VGH Bayern, 18.02.2004 - 1 CS 03.3043   

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https://dejure.org/2004,26592
VGH Bayern, 18.02.2004 - 1 CS 03.3043 (https://dejure.org/2004,26592)
VGH Bayern, Entscheidung vom 18.02.2004 - 1 CS 03.3043 (https://dejure.org/2004,26592)
VGH Bayern, Entscheidung vom 18. Februar 2004 - 1 CS 03.3043 (https://dejure.org/2004,26592)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anfechtung einer Baugenehmigung durch den Nachbarn; Bestimmung des Umfangs der Überprüfung eines Beschlusses im Rahmen der Beschwerde gegen eine Entscheidung im einstweiligen Rechtsschutz; Voraussetzungen für eine Befreiung von der notwendigen Einhaltung der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2004, 622
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 04.02.2000 - 4 B 106.99

    Baugenehmigung; Abweichung von der Baugenehmigung; Nachtragsgenehmigung; Änderung

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  • VGH Baden-Württemberg, 17.11.2009 - 10 S 1851/09

    Kein Fortsetzungsfeststellungsantrag nach Erledigung im vorläufigen

    Nach der gesetzlichen Wertung findet eine erschöpfende Klärung der Sach- und Rechtslage im Rahmen der Kostenentscheidung nicht mehr statt; das Gericht ist nicht verpflichtet, schwierige Rechtsfragen abschließend zu klären; auch eine weitere Sachverhaltsaufklärung kommt nicht mehr in Betracht (vgl. BVerwG, Beschl. v. 07.08.1998 - 4 B 75/98 -, NVwZ-RR 1999, 407; BVerwG, Beschl. v. 30.06.2006 - 9 VR 2/06 -juris; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 19.03.1998 - 10 S 1765/97 - juris, BayVGH, Beschl. v. 18.02.2004 - 1 CS 03.3043 - NVwZ-RR 2004, 622; Kopp/Schenke, aaO., § 161 Rdnr. 15, Eyermann, aaO, § 161 Rdnr. 15, Bader u.a., VwGO, § 161 Rdnr. 17, Clausing in Schoch aaO. § 161 Rdnr. 22).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.12.2007 - NC 9 S 82/07

    Einstweilige Anordnung auf Zuteilung eines vorläufigen Studienplatzes -

    Beim gegenwärtigen Erkenntnisstand lässt sich somit eine Prognose über die Erfolgsaussichten der von der Antragsgegnerin eingelegten Beschwerde, als nach den Maßgaben des § 146 Abs. 4 Satz 3 und 6 VwGO vorrangig zu prüfenden Frage (vgl. Bayerischer VGH, Beschluss vom 18.02.2004 - 1 CS 03.3043 -, NVwZ-RR 2004, 622), und mithin über den Ausgang des Verfahrens insgesamt nicht treffen.
  • VGH Bayern, 11.03.2022 - 14 CS 22.216

    Artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung zur Entnahme eines Wolfes

    Nach diesem Maßstab hat der Antragsgegner die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen zu tragen, weil seine Beschwerde voraussichtlich keinen Erfolg gehabt hätte (vgl. zu diesem hier im Hinblick auf § 146 Abs. 4 Satz 3 und 6 VwGO einschlägigen Prüfungsmaßstab: BayVGH, B.v. 18.2.2004 - 1 CS 03.3043 - NVwZ-RR 2004, 622/623; Neumann in Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 161 Rn. 76).
  • VGH Bayern, 18.02.2015 - 10 CS 14.2558

    Übereinstimmende Erledigungserklärungen; Kostenentscheidung;

    Denn dies gilt auch dann, wenn der Rechtsstreit wie hier im Beschwerdeverfahren übereinstimmend für erledigt erklärt worden und deshalb nach § 161 Abs. 2 VwGO nur noch über die Kosten des Verfahrens zu entscheiden ist (vgl. BayVGH, B.v. 18.2.2004 - 1 CS 03.3043 - juris Rn. 9; Neumann in Sodan/Ziekow, VwGO, 4. Aufl. 2014, § 161 Rn. 76).
  • VGH Bayern, 11.03.2022 - 14 CS 22.219

    Allgemeinverfügung über eine artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung für letale

    Nach diesem Maßstab hat der Antragsgegner die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen zu tragen, weil seine Beschwerde voraussichtlich keinen Erfolg gehabt hätte (vgl. zu diesem hier im Hinblick auf § 146 Abs. 4 Satz 3 und 6 VwGO einschlägigen Prüfungsmaßstab: BayVGH, B.v. 18.2.2004 - 1 CS 03.3043 - NVwZ-RR 2004, 622/623; Neumann in Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 161 Rn. 76).
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