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   VGH Bayern, 31.10.2005 - 1 CS 05.2597   

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https://dejure.org/2005,74370
VGH Bayern, 31.10.2005 - 1 CS 05.2597 (https://dejure.org/2005,74370)
VGH Bayern, Entscheidung vom 31.10.2005 - 1 CS 05.2597 (https://dejure.org/2005,74370)
VGH Bayern, Entscheidung vom 31. Oktober 2005 - 1 CS 05.2597 (https://dejure.org/2005,74370)
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Wird zitiert von ... (3)

  • VGH Bayern, 20.05.2010 - 1 C 08.412

    Erstattungsfähigkeit von Aufwendungen für einen privaten Sachverständigen

    Das Beschwerdeverfahren wurde zunächst für alle Antragsteller unter dem Az. 1 CS 05.2597 geführt.

    In dem unter dem Az. 1 CS 05.2597 verbliebenen Verfahren der Antragsteller dieses Verfahrens wurden die Beschwerden zurückgewiesen und die Kosten des Beschwerdeverfahrens je zur Hälfte der Antragsgegnerin und der Beigeladenen auferlegt.

    Denn der Streitwert der beiden Parallelverfahren wurde jeweils auf 3.750 Euro festgesetzt (vgl. Nr. 111 des Beschlusses des Verwaltungsgerichts vom 26.9.2005 [der dort festgesetzte Betrag von 7.500 Euro beruht darauf, dass die beiden Verfahren in erster Instanz noch verbunden waren], Nr. 111 des Beschlusses vom 31.10.2005 Az. 1 CS 05.2597 [...] und Nr. 111 des Beschlusses vom 10.2.2006 Az.1 CS 05.2867 [...]).

    Die Stellungnahme wurde im Verfahren 1 CS 05.2597 (und im Übrigen auch in dem abgetrennten Verfahren 1 CS 05.2867) nicht vorgelegt.

  • VGH Bayern, 09.08.2006 - 1 CS 06.2014

    Kein Baustop für Großsägewerk in Landsberg am Lech

    Die in dem Beschluss vom 31. Oktober 2005 (1 CS 05.2597) in Betracht gezogene einschränkende Auslegung des Art. 9 Abs. 8 Satz 1 BayWaldG dahingehend, dass "die Alternative der Vorschrift, die auf die Festlegung der Rodung in einer Satzung abstellt, bei Vorhaben im Sinn von Art. 62 BayBO nur baugenehmigungsfreie oder von der Baugenehmigungspflicht freigestellte Vorhaben erfasst, während bei baugenehmigungspflichtigen Vorhaben die Rodungserlaubnis nicht schon durch die Festsetzung einer anderen Nutzungsart in einem Bebauungsplan, sondern erst durch die Baugenehmigung ersetzt wird" (Seite 20 f. des Entscheidungsabdrucks), wäre nach nochmaliger Prüfung der Frage nur geboten, wenn die dem klaren Wortlaut entsprechende Anwendung der Vorschrift nicht zu sachgerechten Ergebnissen führen würde.

    Wie der Senat in dem Beschluss vom 31. Oktober 2005 (1 CS 05.2597) näher ausgeführt hat, sind nämlich das Biomasseheizkraftwerk immissionsschutzrechtlich und die Bahnanlage eisenbahnrechtlich zu genehmigen.

  • VG Hannover, 06.09.2021 - 12 A 3498/19

    Bauvorbescheid; Bestimmtheit; Bindungswirkung; Gutachten; Handhubwagen;

    Um den Anforderungen des Bestimmtheitsgebots zu genügen, hat die Bauaufsichtsbehörde deshalb grundsätzlich konkret - gegebenenfalls durch Nebenbestimmung - zu regeln, welcher Teil des Gutachtens mit welchem Rechtscharakter und welchem vollstreckungsfähigen Inhalt Bestandteil ihres Bescheides sein soll (vgl. Bayer. VGH, Beschl. v. 31.10.2005 - 1 CS 05.2597 - juris Rn. 40; OVG NRW, Beschl. v. 16.02.1996 - 10 B 248/96 -, juris Rn. 23, und Beschl. v. 26.04.2002 - 10 B 43/02 -, juris Rn. 7 f. m.w.N.; VG Gelsenkirchen, Beschl. v. 22.04.2010 - 10 L 312/10 -, juris Rn. 12 f. m.w.N.; Hüwelmeier, in: BeckOK Bauordnungsrecht NRW, 8. Edition, Stand: 01.05.2021, § 74 BauO NRW 2018 Rn. 79; Schönenbroicher, in: Mann/Sennekamp/Uechtritz, VwVfG, 2. Aufl. 2019, § 37 Rn. 49).
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