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   VGH Bayern, 10.01.2013 - 1 CS 12.2638   

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https://dejure.org/2013,88
VGH Bayern, 10.01.2013 - 1 CS 12.2638 (https://dejure.org/2013,88)
VGH Bayern, Entscheidung vom 10.01.2013 - 1 CS 12.2638 (https://dejure.org/2013,88)
VGH Bayern, Entscheidung vom 10. Januar 2013 - 1 CS 12.2638 (https://dejure.org/2013,88)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit einer Duldungsverfügung bezogen auf die Besichtigung eines Baudenkmals und die Anfertigung von Fotografien auch in den Innenräumen durch Beauftragte der Behörde i.R.d. Vollzuges des Denkmalschutzgesetzes

  • denkmalrechtbayern.de PDF (Volltext/Auszüge/Kurzinformation)

    Besichtigungsrecht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtmäßigkeit einer Duldungsverfügung bezogen auf die Besichtigung eines Baudenkmals und die Anfertigung von Fotografien auch in den Innenräumen durch Beauftragte der Behörde i.R.d. Vollzuges des Denkmalschutzgesetzes

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Baudenkmäler: Behörden haben volles Betretungsrecht!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Bayerischer Verwaltungsgerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Denkmalschutzbehörden dürfen Baudenkmäler besichtigen und fotografieren

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Besichtigen und fotografieren durch die Denkmalschutzbehörde

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Denkmalschützer dürfen rein! - Eigentümer müssen akzeptieren, dass Baudenkmäler innen besichtigt und fotografiert werden

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Denkmalschutzbehörden dürfen Baudenkmäler besichtigen und fotografieren

  • bayrvr.de (Pressemitteilung)

    Denkmalschutzbehörden dürfen Baudenkmäler besichtigen und fotografieren

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Denkmalschutzbehörden dürfen Baudenkmäler besichtigen und fotografieren - Bayerisches Denkmalschutzrecht erlaubt Betretungsrecht, soweit dies zur Erhaltung eines Baudenkmals drigend erforderlich erscheint

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Denkmalschutz: Behörden haben Betretungsrecht auch für Innenräume! (IMR 2013, 120)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2013, 301
  • BauR 2013, 641
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • VG München, 23.06.2005 - M 11 K 04.308
    Auszug aus VGH Bayern, 10.01.2013 - 1 CS 12.2638
    Nachdem das Verwaltungsgericht mit rechtskräftigem Urteil vom 23. Juni 2005 (Az. M 11 K 04.308) die Klage der Antragstellerin auf Erteilung einer denkmalrechtlichen Abbrucherlaubnis abgewiesen hat, steht ihr gegenüber verbindlich fest, dass es sich bei der sog. Max-Villa einschließlich des Nebengebäudes um ein Baudenkmal handelt.
  • VGH Hessen, 31.05.1990 - 8 R 3118/89

    Genehmigung zur Errichtung eines Kohlekraftwerkblocks; vorläufiger Rechtsschutz

    Auszug aus VGH Bayern, 10.01.2013 - 1 CS 12.2638
    Da Art. 16 Abs. 1 DSchG das Betretungsrecht davon abhängig macht, dass - wie im vorliegenden Fall - die Sachverhaltsermittlung zur Erhaltung des Baudenkmals dringend erforderlich erscheint, bedarf es zur Anordnung der sofortigen Vollziehung keines über den Erlass der Duldungsanordnung hinausgehenden besonderen Vollzugsinteresses (vgl. HessVGH, B.v. 31.5.1990 - 8 R 3118/89 - NVwZ 1991, 88).
  • VGH Bayern, 04.02.2019 - 4 C 18.2022

    Streitwert für Duldungsverpflichtung

    Demgemäß wird in der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs für Rechtsbehelfe gegen vergleichbare Duldungsbescheide stets der Auffangstreitwert zugrunde gelegt (vgl. BayVGH, B.v. 2.10.2012 - 10 BV 09.1860 - juris Rn. 91; B.v. 10.1.2013 - 1 CS 12.2638 - juris Rn. 7).
  • VG München, 18.12.2023 - M 1 S 23.5264

    Aufschiebende Wirkung, Denkmalschutzrechtliches Betretungsrecht, Vorläufiger

    Nach oben Genanntem liegen die Voraussetzungen für die Anordnung des Betretungsrechts - u.a. die besondere Dringlichkeit der Anordnung - vor, sodass es keines über den Erlass der Duldungsanordnung hinausgehenden besonderen Vollzugsinteresses bedarf (BayVGH, B.v. 10.1.2013 - 1 CS 12.2638 - juris Rn. 6 m.w.N.).
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