Rechtsprechung
ArbG Mainz, 24.09.2008 - 1 Ca 1061/08 |
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Verfahrensgang
Wird zitiert von ...
- LAG Rheinland-Pfalz, 19.02.2009 - 10 Sa 705/08
Gestaffelte Befristung von Probezeit- und Zeitbefristung - überraschende Klausel …
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Mainz vom 24.09.2008 - Az.: 1 Ca 1061/08 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.Das Urteil des Arbeitsgerichts Mainz vom 24.09.2008, 1 Ca 1061/08, wird geändert.
Rechtsprechung
ArbG Mainz, 15.01.2009 - 1 Ca 1061/08 |
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Verfahrensgang
Wird zitiert von ...
- LAG Rheinland-Pfalz, 22.05.2009 - 1 Ta 105/09
Gegenstandswertfestsetzung - Zusammentreffen von Kündungsschutz- und …
Auf die Beschwerde des Beschwerdeführers vom 03.02.2009 wird der Gegenstandswertfestsetzungsbeschluss des Arbeitsgerichts Mainz vom 15.01.2009 - 1 Ca 1061/08 - wie folgt abgeändert: Der Gegenstandswert der anwaltlichen Tätigkeit des Prozessbevollmächtigten der Klägerin für das Verfahren wird auf 3.259,62 EUR bis zum 20.07.2008, auf 10.676,62 EUR für das Verfahren ab dem 21.07.2008 und auf 12.306,43 EUR für das Verfahren ab dem 08.09.2008 festgesetzt.
Rechtsprechung
ArbG Mainz, 22.05.2009 - 1 Ca 1061/08 |
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