Rechtsprechung
ArbG Krefeld, 27.09.2007 - 1 Ca 1225/07 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Dringende betriebliche Gründe im Sinne von § 15 Abs. 7 Satz 1 Nr. 4 BEEG sind nicht dringende betriebliche Erfordernisse im Sinne von § 1 Abs. 2 KSchG.
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§ 15 Abs. 7 Satz 1 Nr. 4 BEEG
Dringende betriebliche Gründe im Sinne von § 15 Abs. 7 Satz 1 Nr. 4 BEEG sind nicht dringende betriebliche Erfordernisse im Sinne von § 1 Abs. 2 KSchG. - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit sowie auf daraus resultierende Zahlungsansprüche; Dringende betriebliche Gründe i.S.v. § 15 Abs. 7 S. 1 Nr. 4 Gesetz zum Elterngeld und Elternzeit (BEEG) gegen eine Reduzierung der Arbeitszeit; Möglichkeit der ...
Papierfundstellen
- NZA-RR 2008, 287
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BAG, 18.03.2003 - 9 AZR 126/02
Verringerung der Arbeitszeit - Diskriminierung - dringende betriebliche Belange
Auszug aus ArbG Krefeld, 27.09.2007 - 1 Ca 1225/07
Dem entspricht der Sachantrag des Klägers (BAG, Urteil vom 18.03.2003 - 9 AZR 126/02 - AP Nr. 3 zu § 8 TzBfG).Die Gründe haben vielmehr dringend , d. h. von besonderem Gewicht zu sein (BAG, Urteil vom 18.03.2003 - 9 AZR 126/02 - AP Nr. 3 zu § 18 TzBfG).
- LAG Baden-Württemberg, 23.11.2006 - 7 Sa 95/06
Elternzeit - Einstellung einer Ersatzkraft als dringender betrieblicher Grund - …
Auszug aus ArbG Krefeld, 27.09.2007 - 1 Ca 1225/07
Die Kammer brauchte sich deshalb mit der von den Parteien diskutierten Rechtsfrage, ob es der Beklagten nicht überhaupt schon verwehrt ist, entsprechende dringende betriebliche Gründe vorzutragen, weil sie diese nicht innerhalb der Frist des § 15 Abs. 7 Satz 4 BEEG genannt hat, befassen (vgl. hierzu ausführlich LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 23.11.2006 - 7 Sa 95/06 - juris). - BAG, 19.04.2005 - 9 AZR 233/04
Teilzeitbeschäftigung während Elternzeit
Auszug aus ArbG Krefeld, 27.09.2007 - 1 Ca 1225/07
Das Bundesarbeitsgericht folgert daraus, dass sich die dringenden betrieblichen Gründe i. S. von § 15 Abs. 4 Satz 1 Nr. 4 BErzGG gerade daraus ergeben müssen, dass durch den Wunsch nach Teilzeitarbeit des in Elternzeit befindlichen Arbeitnehmers erhebliche Beeinträchtigungen für den Arbeitgeber entstehen (BAG, Urteil vom 19.04.2005 - 9 AZR 233/04 - AP Nr. 44 zu § 15 BErzGG). - BAG, 09.05.2006 - 9 AZR 278/05
Elternzeit - Verringerung der Arbeitszeit
Auszug aus ArbG Krefeld, 27.09.2007 - 1 Ca 1225/07
Die Beklagte ist nach Auffassung des Gerichts an ihrer rügelosen Einlassung zum Elternzeitbegehren im Rahmen ihres Schreibens vom 10.05.2007 festzuhalten (BAG, Urteil vom 09.05.2006 - 9 AZR 278/05 - AP Nr. 47 zu § 15 BErzGG).
Rechtsprechung
ArbG Lübeck, 23.08.2007 - 1 Ca 1225/07 |
Verfahrensgang
- ArbG Lübeck, 23.08.2007 - 1 Ca 1225/07
- LAG Schleswig-Holstein, 03.12.2007 - 2 Ta 279/07
Wird zitiert von ...
- LAG Schleswig-Holstein, 03.12.2007 - 2 Ta 279/07
Prozesskostenhilfe, Versagung, keine hinreichenden Erfolgsaussichten, …
Die sofortige Beschwerde der Klägerin gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Lübeck vom 23.08.2007 - 1 Ca 1225/07 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.