Weitere Entscheidung unten: ArbG Lübeck, 23.08.2007

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   ArbG Krefeld, 27.09.2007 - 1 Ca 1225/07   

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https://dejure.org/2007,24419
ArbG Krefeld, 27.09.2007 - 1 Ca 1225/07 (https://dejure.org/2007,24419)
ArbG Krefeld, Entscheidung vom 27.09.2007 - 1 Ca 1225/07 (https://dejure.org/2007,24419)
ArbG Krefeld, Entscheidung vom 27. September 2007 - 1 Ca 1225/07 (https://dejure.org/2007,24419)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Dringende betriebliche Gründe im Sinne von § 15 Abs. 7 Satz 1 Nr. 4 BEEG sind nicht dringende betriebliche Erfordernisse im Sinne von § 1 Abs. 2 KSchG.

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 15 Abs. 7 Satz 1 Nr. 4 BEEG
    Dringende betriebliche Gründe im Sinne von § 15 Abs. 7 Satz 1 Nr. 4 BEEG sind nicht dringende betriebliche Erfordernisse im Sinne von § 1 Abs. 2 KSchG.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit sowie auf daraus resultierende Zahlungsansprüche; Dringende betriebliche Gründe i.S.v. § 15 Abs. 7 S. 1 Nr. 4 Gesetz zum Elterngeld und Elternzeit (BEEG) gegen eine Reduzierung der Arbeitszeit; Möglichkeit der ...

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2008, 287
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 18.03.2003 - 9 AZR 126/02

    Verringerung der Arbeitszeit - Diskriminierung - dringende betriebliche Belange

    Auszug aus ArbG Krefeld, 27.09.2007 - 1 Ca 1225/07
    Dem entspricht der Sachantrag des Klägers (BAG, Urteil vom 18.03.2003 - 9 AZR 126/02 - AP Nr. 3 zu § 8 TzBfG).

    Die Gründe haben vielmehr dringend , d. h. von besonderem Gewicht zu sein (BAG, Urteil vom 18.03.2003 - 9 AZR 126/02 - AP Nr. 3 zu § 18 TzBfG).

  • LAG Baden-Württemberg, 23.11.2006 - 7 Sa 95/06

    Elternzeit - Einstellung einer Ersatzkraft als dringender betrieblicher Grund -

    Auszug aus ArbG Krefeld, 27.09.2007 - 1 Ca 1225/07
    Die Kammer brauchte sich deshalb mit der von den Parteien diskutierten Rechtsfrage, ob es der Beklagten nicht überhaupt schon verwehrt ist, entsprechende dringende betriebliche Gründe vorzutragen, weil sie diese nicht innerhalb der Frist des § 15 Abs. 7 Satz 4 BEEG genannt hat, befassen (vgl. hierzu ausführlich LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 23.11.2006 - 7 Sa 95/06 - juris).
  • BAG, 19.04.2005 - 9 AZR 233/04

    Teilzeitbeschäftigung während Elternzeit

    Auszug aus ArbG Krefeld, 27.09.2007 - 1 Ca 1225/07
    Das Bundesarbeitsgericht folgert daraus, dass sich die dringenden betrieblichen Gründe i. S. von § 15 Abs. 4 Satz 1 Nr. 4 BErzGG gerade daraus ergeben müssen, dass durch den Wunsch nach Teilzeitarbeit des in Elternzeit befindlichen Arbeitnehmers erhebliche Beeinträchtigungen für den Arbeitgeber entstehen (BAG, Urteil vom 19.04.2005 - 9 AZR 233/04 - AP Nr. 44 zu § 15 BErzGG).
  • BAG, 09.05.2006 - 9 AZR 278/05

    Elternzeit - Verringerung der Arbeitszeit

    Auszug aus ArbG Krefeld, 27.09.2007 - 1 Ca 1225/07
    Die Beklagte ist nach Auffassung des Gerichts an ihrer rügelosen Einlassung zum Elternzeitbegehren im Rahmen ihres Schreibens vom 10.05.2007 festzuhalten (BAG, Urteil vom 09.05.2006 - 9 AZR 278/05 - AP Nr. 47 zu § 15 BErzGG).
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   ArbG Lübeck, 23.08.2007 - 1 Ca 1225/07   

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ArbG Lübeck, 23.08.2007 - 1 Ca 1225/07 (https://dejure.org/2007,46524)
ArbG Lübeck, Entscheidung vom 23.08.2007 - 1 Ca 1225/07 (https://dejure.org/2007,46524)
ArbG Lübeck, Entscheidung vom 23. August 2007 - 1 Ca 1225/07 (https://dejure.org/2007,46524)
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Wird zitiert von ...

  • LAG Schleswig-Holstein, 03.12.2007 - 2 Ta 279/07

    Prozesskostenhilfe, Versagung, keine hinreichenden Erfolgsaussichten,

    Die sofortige Beschwerde der Klägerin gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Lübeck vom 23.08.2007 - 1 Ca 1225/07 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
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