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   ArbG Koblenz, 07.08.2007 - 1 Ca 1575/03   

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ArbG Koblenz, 07.08.2007 - 1 Ca 1575/03 (https://dejure.org/2007,46006)
ArbG Koblenz, Entscheidung vom 07.08.2007 - 1 Ca 1575/03 (https://dejure.org/2007,46006)
ArbG Koblenz, Entscheidung vom 07. August 2007 - 1 Ca 1575/03 (https://dejure.org/2007,46006)
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Wird zitiert von ... (2)

  • LAG Rheinland-Pfalz, 02.01.2008 - 7 Ta 283/07

    Prozesskostenhilfe: Unzulässigkeit der Beschwerde bei Versäumung der

    Die sofortige Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Koblenz vom 07.08.2007, Az. 1 Ca 1575/03 wird als unzulässig verworfen.

    Das Arbeitsgericht Koblenz hat dem Kläger mit Beschluss vom 12.06.2003 Prozesskostenhilfe für die Durchführung eines Kündigungsrechtsstreites (Az. 1 Ca 1575/03) unter Beiordnung eines Rechtsanwaltes bewilligt.

  • LAG Rheinland-Pfalz, 06.12.2007 - 7 Ta 265/07

    Prozesskostenhilfe: Aufhebung der Bewilligung bei fehlender Abgabe einer

    Der Kläger hat beim Arbeitsgericht Koblenz einen Kündigungsrechtsstreit unter dem Aktenzeichen 1 Ca 1575/03 sowie einen Abmahnungsrechtsstreit unter dem Aktenzeichen 1 Ca 713/03 geführt.
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