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ArbG Koblenz, 07.08.2007 - 1 Ca 1575/03 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- ArbG Koblenz, 07.08.2007 - 1 Ca 1575/03
- LAG Rheinland-Pfalz, 02.01.2008 - 7 Ta 283/07
Wird zitiert von ... (2)
- LAG Rheinland-Pfalz, 02.01.2008 - 7 Ta 283/07
Prozesskostenhilfe: Unzulässigkeit der Beschwerde bei Versäumung der …
Die sofortige Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Koblenz vom 07.08.2007, Az. 1 Ca 1575/03 wird als unzulässig verworfen.Das Arbeitsgericht Koblenz hat dem Kläger mit Beschluss vom 12.06.2003 Prozesskostenhilfe für die Durchführung eines Kündigungsrechtsstreites (Az. 1 Ca 1575/03) unter Beiordnung eines Rechtsanwaltes bewilligt.
- LAG Rheinland-Pfalz, 06.12.2007 - 7 Ta 265/07
Prozesskostenhilfe: Aufhebung der Bewilligung bei fehlender Abgabe einer …
Der Kläger hat beim Arbeitsgericht Koblenz einen Kündigungsrechtsstreit unter dem Aktenzeichen 1 Ca 1575/03 sowie einen Abmahnungsrechtsstreit unter dem Aktenzeichen 1 Ca 713/03 geführt.