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   ArbG Karlsruhe, 18.09.2020 - 1 Ca 171/19   

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ArbG Karlsruhe, 18.09.2020 - 1 Ca 171/19 (https://dejure.org/2020,29546)
ArbG Karlsruhe, Entscheidung vom 18.09.2020 - 1 Ca 171/19 (https://dejure.org/2020,29546)
ArbG Karlsruhe, Entscheidung vom 18. September 2020 - 1 Ca 171/19 (https://dejure.org/2020,29546)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • IWW
  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Entschädigungsanspruch aus AGG nach Aufforderung der Angabe der Konfession in Stellenanzeige

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Stellenanzeige: Aufforderung zur Angabe der Konfession

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Entschädigungsanspruch nach AGG aufgrund Benachteiligung wegen der Religion

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Entschädigung für Atheistin?

  • fgvw.de (Kurzinformation)

    § 22 AGG
    Aufforderung in einer Stellenanzeige die Konfession anzugeben ausreichendes Indiz für eine Ungleichbehandlung

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Entschädigung für Atheistin für Diskriminierung wegen Religion

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Unzulässige Aufforderung in Stellenanzeige zur Angabe der Konfession bei Bewerbung um Sekretariatsstelle beim Oberkirchenrat der Evangelischen Kirche - Aufforderung in Stellenanzeige begründet Vermutung der Diskriminierung wegen Religion

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 25.10.2018 - 8 AZR 501/14

    Kirchliche Stellen nicht mehr nur für Christen ("Egenberger")

    Auszug aus ArbG Karlsruhe, 18.09.2020 - 1 Ca 171/19
    aa) Soweit es - wie hier - um eine unmittelbare Benachteiligung im Sinne von § 3 Abs. 1 AGG geht, ist hierfür nicht erforderlich, dass der betreffende Grund im Sinne von § 1 AGG das ausschließliche oder auch nur ein wesentliches Motiv für das Handeln des Benachteiligenden ist; vielmehr ist der Kausalzusammenhang bereits dann gegeben, wenn die Benachteiligung im Sinne von § 3 Abs. 1 AGG an einen Grund im Sinne von § 1 AGG anknüpft (ständige Rechtsprechung des BAG, vgl. nur BAG, Urteil vom 25.10.2018 - 8 AZR 501/14, Rn. 50; BAG, Urteil vom 23.11.2017 - 8 AZR 372/16, Nr. 20).

    Dabei sind alle Umstände des Rechtsstreits in einer Gesamtwürdigung des Sachverhalts zu berücksichtigen (BAG, Urteil vom 25.10.2018 - 8 AZR 501/14, Rn. 52).

    Vom Begriff "Religion" im Sinne von § 1 AGG und der Richtlinie 2000/78/EG wird auch der Glaube an keine Religion als Ausübung der negativen Religionsfreiheit geschützt (BAG, Urteil vom 25.10.2018 - 8 AZR 501/14, Rn. 56).

    Da § 9 Abs. 1 1. Alt. AGG einer unionsrechtskonformen Auslegung im Einklang mit Art. 4 Abs. 2 der Richtlinie 2000/78/EG nicht zugänglich ist, muss die Bestimmung unangewendet bleiben (BAG, Urteil vom 25.10.2018 - 8 AZR 501/14, Rn. 24 ff. mit ausführlicher Begründung).

    Dabei obliegt es den innerstaatlichen Gerichten festzustellen, ob diese drei Kriterien in Anbetracht des betreffenden Ethos im Einzelfall erfüllt sind (BAG, Urteil vom 25.10.2018 - 8 AZR 501/14, Rn. 62, EuGH, Urteil vom 17.04.2018 C-414/16 (Egenberger), Rn. 64).

    Auch bleibt es grundsätzlich den verfassten Kirchen überlassen, verbindlich darüber zu bestimmen, was die "Glaubwürdigkeit der Kirche und ihrer Verkündigung erfordert" (BVerfG 04.06.1985 - 2 BvR 1703/83 zu B. II. 2 a der Gründe; BAG Urteil vom 25.10.2018 - 8 AZR 501/14, Rn. 92).

    Der Arbeitgeber muss demnach Tatsachen vortragen und ggf. beweisen, aus denen sich ergibt, dass ausschließlich andere als die in § 1 AGG genannten Gründe zur einer ungünstigeren Behandlung geführt haben (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, vgl. BAG, Urteil vom 11.08.2016 - 8 AZR 401/14, Rn. 28, BAG, Urteil vom 25.10.2018 - 8 AZR 501/14, Rn. 104 m.w.N.).

    Eine rein symbolische Entschädigung wird dem Erfordernis einer wirksamen Umsetzung der Richtlinie nicht gerecht (BAG, Urteil vom 25.10.2018 - 8 AZR 501/14, Rn. 111).

  • BAG, 25.10.2018 - 8 AZR 562/16

    Entschädigung nach dem AGG - objektive Eignung - Benachteiligung wegen der

    Auszug aus ArbG Karlsruhe, 18.09.2020 - 1 Ca 171/19
    Dies ist dann der Fall, wenn der erfolglose Bewerber sich nicht beworben hat, um die ausgeschriebene Stelle zu erhalten, sondern es ihm darum gegangen ist, nur den formalen Status als Bewerber im Sinne von § 6 Abs. 1 Satz 2 AGG zu erlangen mit dem ausschließlichen Ziel, Schadensersatz oder Entschädigung zu erhalten (BAG, Urteil vom 25.10.2018 - 8 AZR 562/16, Rn. 46 m.w.N. aus der Rechtsprechung).

    b) Die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen der Voraussetzungen, die den - rechtshindernden - Einwand des Rechtsmissbrauchs begründen, trägt nach den allgemeinen Regeln der Verteilung der Darlegungs- und Beweislast derjenige, der diesen Einwand geltend gemacht hat (BAG, Urteil vom 25.10.2018 - 8 AZR 562/16, Rn. 48).

  • BAG, 19.05.2016 - 8 AZR 470/14

    Benachteiligung wegen des Alters - Entschädigung

    Auszug aus ArbG Karlsruhe, 18.09.2020 - 1 Ca 171/19
    Auf die "subjektive" Ernsthaftigkeit der Bewerbung kommt es nicht an (BAG, Urteil vom 19.05.2016 - 8 AZR 470/14, Rn. 26 ff.).

    Dies kann beispielsweise anzunehmen sein, wenn der Arbeitgeber ausnahmslos alle Bewerbungen in einem ersten Schritt daraufhin sichtet, ob der/die Bewerber/-in eine nicht diskriminierende Anforderung erfüllen und er all die Bewerbungen von vorne herein aus dem weiteren Auswahlverfahren ausscheidet, bei denen dies nicht der Fall ist (vgl. BAG, Urteil vom 19.05.2016 - 8 AZR 477/14; BAG, Urteil vom 19.05.2016 - 8 AZR 470/14; Schlewing: Die aktuelle Rechtsprechung des 8. Senats des BAG zum Entschädigungs- und Schadensersatzanspruch des erfolglosen Bewerbers nach § 15 Abs. 2 und Abs. 1 AGG, RdA 2019, 257, mit weiteren Beispielen).

  • EuGH, 17.04.2018 - C-414/16

    Das Erfordernis, dass Bewerber um eine bei der Kirche zu besetzende Stelle einer

    Auszug aus ArbG Karlsruhe, 18.09.2020 - 1 Ca 171/19
    Dabei obliegt es den innerstaatlichen Gerichten festzustellen, ob diese drei Kriterien in Anbetracht des betreffenden Ethos im Einzelfall erfüllt sind (BAG, Urteil vom 25.10.2018 - 8 AZR 501/14, Rn. 62, EuGH, Urteil vom 17.04.2018 C-414/16 (Egenberger), Rn. 64).

    Gerechtfertigt ist das Kriterium, wenn die Kirche im Einzelfall darlegt, dass die geltend gemachte Gefahr einer Beeinträchtigung ihres Ethos oder ihres Rechtes auf Autonomie ohne Aufstellung dieser beruflichen Anforderung wahrscheinlich oder erheblich ist (vgl. EuGH, Urteil vom 17.04.2018 C-414/16-Eggenberger, Rn. 67).

  • EuGH, 28.01.2015 - C-417/13

    Starjakob - Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Richtlinie 2000/78/EG

    Auszug aus ArbG Karlsruhe, 18.09.2020 - 1 Ca 171/19
    In Bezug auf das subjektive Element muss aus einer Reihe objektiver Anhaltspunkte die Absicht ersichtlich sein, sich einen ungerechtfertigten Vorteil aus der Unionsregelung dadurch zu verschaffen, dass die entsprechenden Voraussetzungen willkürlich geschaffen werden (vgl.EuGH, Urteil vom 21.01.2018 - C-417/13 (Starjakob)).
  • BGH, 24.03.2016 - III ZR 52/15

    Nichtzulassungsbeschwerde: Beschwerdewert bei einer unbezifferten

    Auszug aus ArbG Karlsruhe, 18.09.2020 - 1 Ca 171/19
    Der Rechtsmittelstreitwert wurde gemäß § 61 Abs. 1 ArbGG in Höhe der geltend gemachten Mindestforderung festgesetzt (vgl. BGH Beschluss vom 24.03.2016 - III ZR 52/15, BeckRS 2016, 6846; MüKo/Becker-Eberhard ZPO, 6. Aufl. 2020, § 253 Rn. 131 m.w.N. aus der Rechtsprechung).
  • BAG, 19.05.2016 - 8 AZR 477/14

    Benachteiligung wegen des Alters - Auswahlverfahren - Entschädigung - objektive

    Auszug aus ArbG Karlsruhe, 18.09.2020 - 1 Ca 171/19
    Dies kann beispielsweise anzunehmen sein, wenn der Arbeitgeber ausnahmslos alle Bewerbungen in einem ersten Schritt daraufhin sichtet, ob der/die Bewerber/-in eine nicht diskriminierende Anforderung erfüllen und er all die Bewerbungen von vorne herein aus dem weiteren Auswahlverfahren ausscheidet, bei denen dies nicht der Fall ist (vgl. BAG, Urteil vom 19.05.2016 - 8 AZR 477/14; BAG, Urteil vom 19.05.2016 - 8 AZR 470/14; Schlewing: Die aktuelle Rechtsprechung des 8. Senats des BAG zum Entschädigungs- und Schadensersatzanspruch des erfolglosen Bewerbers nach § 15 Abs. 2 und Abs. 1 AGG, RdA 2019, 257, mit weiteren Beispielen).
  • BAG, 23.11.2017 - 8 AZR 372/16

    Entschädigung - Benachteiligung iSd. AGG - Alter - ethnische Herkunft -

    Auszug aus ArbG Karlsruhe, 18.09.2020 - 1 Ca 171/19
    aa) Soweit es - wie hier - um eine unmittelbare Benachteiligung im Sinne von § 3 Abs. 1 AGG geht, ist hierfür nicht erforderlich, dass der betreffende Grund im Sinne von § 1 AGG das ausschließliche oder auch nur ein wesentliches Motiv für das Handeln des Benachteiligenden ist; vielmehr ist der Kausalzusammenhang bereits dann gegeben, wenn die Benachteiligung im Sinne von § 3 Abs. 1 AGG an einen Grund im Sinne von § 1 AGG anknüpft (ständige Rechtsprechung des BAG, vgl. nur BAG, Urteil vom 25.10.2018 - 8 AZR 501/14, Rn. 50; BAG, Urteil vom 23.11.2017 - 8 AZR 372/16, Nr. 20).
  • BVerfG, 04.06.1985 - 2 BvR 1703/83

    Loyalitätspflicht

    Auszug aus ArbG Karlsruhe, 18.09.2020 - 1 Ca 171/19
    Auch bleibt es grundsätzlich den verfassten Kirchen überlassen, verbindlich darüber zu bestimmen, was die "Glaubwürdigkeit der Kirche und ihrer Verkündigung erfordert" (BVerfG 04.06.1985 - 2 BvR 1703/83 zu B. II. 2 a der Gründe; BAG Urteil vom 25.10.2018 - 8 AZR 501/14, Rn. 92).
  • BAG, 15.03.2012 - 8 AZR 160/11

    Entschädigung - schwerbehinderter Mensch - Ausschlussfrist

    Auszug aus ArbG Karlsruhe, 18.09.2020 - 1 Ca 171/19
    Erforderlich ist allein, dass die Klägerin Tatsachen, die das Gericht bei der Bestimmung des Betrags heranziehen soll, benennt und die Größenordnung der geltend gemachten Forderung angibt (vgl. BAG, Urteil vom 15.03.2020 - 8 AZR 160/11, Rn. 17 - zitiert juris).
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   ArbG Karlsruhe, 21.10.2020 - 1 Ca 171/19   

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ArbG Karlsruhe, 21.10.2020 - 1 Ca 171/19 (https://dejure.org/2020,73112)
ArbG Karlsruhe, Entscheidung vom 21.10.2020 - 1 Ca 171/19 (https://dejure.org/2020,73112)
ArbG Karlsruhe, Entscheidung vom 21. Oktober 2020 - 1 Ca 171/19 (https://dejure.org/2020,73112)
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Wird zitiert von ...

  • LAG Baden-Württemberg, 13.04.2021 - 19 Sa 76/20

    Entschädigung; Benachteiligung; Stellenausschreibung; Konfession; kirchlicher

    Die Berufungen der Parteien gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Karlsruhe vom 21. Oktober 2020 - 1 Ca 171/19 - werden zurückgewiesen.

    Auf die Berufung der Beklagten vom 21. Oktober 2020 wird das Urteil des Arbeitsgerichts Karlsruhe zu Az. 1 Ca 171/19 vom 18.9.2020 abgeändert.

    Das Urteil des Arbeitsgerichts Karlsruhe vom 18. September 2020, 1 Ca 171/19 wird abgeändert.

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   ArbG Paderborn, 13.06.2019 - 1 Ca 171/19   

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ArbG Paderborn, 13.06.2019 - 1 Ca 171/19 (https://dejure.org/2019,16487)
ArbG Paderborn, Entscheidung vom 13.06.2019 - 1 Ca 171/19 (https://dejure.org/2019,16487)
ArbG Paderborn, Entscheidung vom 13. Juni 2019 - 1 Ca 171/19 (https://dejure.org/2019,16487)
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