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ArbG Trier, 16.02.2005 - 1 Ca 1793/04 |
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Verfahrensgang
- ArbG Trier, 16.02.2005 - 1 Ca 1793/04
- LAG Rheinland-Pfalz, 11.08.2005 - 4 Sa 329/05
Wird zitiert von ...
- LAG Rheinland-Pfalz, 11.08.2005 - 4 Sa 329/05
Beschwer
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Trier vom 16.02.2005 - 1 Ca 1793/04 - wird auf ihre Kosten als unzulässig verworfen.Im angefochtenen Urteil vom 16.02.2005 - 1 Ca 1793/04 - hat das Arbeitsgericht Trier die Klage abgewiesen und den Wert des Streitgegenstandes auf 1.300,00 EUR festgesetzt.
auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Trier vom 16.02.2005 - 1 Ca 1793/04 - abgeändert und es wird festgestellt, dass die Dienstanweisung des Beklagten vom 24.09.2004 gegenüber der Klägerin unwirksam ist, soweit hierdurch die Klägerin verpflichtet wird, den Transport der Kinder mittels Bus zwischen G. und A-Stadt zu beaufsichtigen.