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ArbG Mainz, 27.02.2008 - 1 Ca 1819/07 |
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Verfahrensgang
- ArbG Mainz, 27.02.2008 - 1 Ca 1819/07
- LAG Rheinland-Pfalz, 23.07.2008 - 7 Sa 189/08
- BAG, 10.02.2009 - 3 AZN 1007/08
Wird zitiert von ...
- LAG Rheinland-Pfalz, 23.07.2008 - 7 Sa 189/08
Verhaltensbedingte Kündigung wegen Löschung von Überstunden
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Mainz vom 27.02.2008 Az.: 1 Ca 1819/07 wird kostenpflichtig zurückgewiesen.unter Abänderung des am 27.02.2008 verkündeten und am 10.03.2008 zugestellten Urteils des Arbeitsgerichts Mainz, Az. 1 Ca 1819/07 1. festzustellen, dass das Arbeitverhältnis der Klägerin durch die ordentliche Kündigung vom 16.08.2007, der Klägerin am gleichen Tag und den Prozessbevollmächtigten der Klägerin am 20.08.2007 zugegangen, nicht beendet worden ist, 2. das Arbeitsverhältnis durch das Gericht zum 31.12.2007 aufzulösen und die Beklagte zur Zahlung einer in das Ermessen des Gerichts gestellten Abfindung zu verurteilen.