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   ArbG Hamm, 04.09.2012 - 1 Ca 2001/11   

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https://dejure.org/2012,32976
ArbG Hamm, 04.09.2012 - 1 Ca 2001/11 (https://dejure.org/2012,32976)
ArbG Hamm, Entscheidung vom 04.09.2012 - 1 Ca 2001/11 (https://dejure.org/2012,32976)
ArbG Hamm, Entscheidung vom 04. September 2012 - 1 Ca 2001/11 (https://dejure.org/2012,32976)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Kein Schadensersatzanspruch eines Chefarztes wegen entgangener Einnahmen aus seinem Liquidationsrecht infolge Krankenhausschließung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kein Schadensersatzanspruch wegen entgangener Einnahmen aus Liquidationsrecht infolge Klinikschließung

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 15.09.2011 - 8 AZR 846/09

    Unwirksame außerordentliche Kündigung eines Chefarztes - Verzugslohn - Verjährung

    Auszug aus ArbG Hamm, 04.09.2012 - 1 Ca 2001/11
    Zwar stellt sich das Liquidationsrecht, das im Sinne einer Naturalvergütung eine Erwerbschance gewähren soll, regelmäßig als im Gegenseitigkeitsverhältnis stehende Vergütungsform für die vom Arzt zu erbringende Hauptleistung dar (BAG Urteil vom 15.9.2011 - 8 AZR 846/09).

    Bei Unmöglichkeit i. S. d. § 275 Abs. 1 BGB gibt § 615 S. 1 BGB jedenfalls keine Rechtsgrundlage für Wertersatz (BAG Urteil vom 15.9.2011 - 8 AZR 846/09 m. w. N.).

  • LAG Düsseldorf, 30.11.2011 - 7 Sa 481/11

    Kündigung wegen Betriebsstilllegung; Erhebliche Abweichung vom ursprünglichen

    Auszug aus ArbG Hamm, 04.09.2012 - 1 Ca 2001/11
    Bezogen auf den Kündigungszeitpunkt muss der Arbeitgeber im Prozess darlegen, dass und welche Unternehmerentscheidung vorlag und dass nach vernünftiger betriebswirtschaftlicher Prognose infolge der Umsetzung dieser Unternehmerentscheidung die Beschäftigungsmöglichkeit des gekündigten Arbeitnehmers bis zum Kündigungstermin wegfallen würde (LAG Düsseldorf, Urteil vom 30.11.2011 - 7 Sa 481/11 m. w. N.).
  • LAG Hamm, 01.03.2012 - 8 Sa 1575/11

    Auslegung einer Kündigungserklärung

    Auszug aus ArbG Hamm, 04.09.2012 - 1 Ca 2001/11
    Bei Nichteinhaltung der maßgeblichen Kündigungsfrist steht damit nicht die Wirksamkeit der Kündigung in Frage, vielmehr wirkt die mit zu kurzer Frist oder zu einem unzulässigen Termin ausgesprochene Kündigung, ohne dass es einer Umdeutung (§ 140 BGB)) bedarf, "von selbst" zum zulässigen Zeitpunkt (LAG Hamm Urteil vom 1.3.2012 - 8 Sa 1575/11).
  • BAG, 30.10.2008 - 8 AZR 397/07

    Betriebsübergang - Rechtsanwaltskanzlei

    Auszug aus ArbG Hamm, 04.09.2012 - 1 Ca 2001/11
    Maßgebender Zeitpunkt für die Beurteilung der sozialen Rechtfertigung der Kündigung ist der Kündigungszeitpunkt (vgl. BAG Urteil vom 30.10.2008 - 8 AZR 397/07).
  • BAG, 17.06.1999 - 2 AZR 522/98

    Betriebsbedingte Kündigung - Unternehmerentscheidung

    Auszug aus ArbG Hamm, 04.09.2012 - 1 Ca 2001/11
    Diese organisatorischen Maßnahmen des Arbeitgebers sind nicht auf ihre Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit, sondern nur daraufhin zu überprüfen, ob sie offenbar unsachlich, unvernünftig oder willkürlich sind (BAG Urteil vom 17.6.1999 - 2 AZR 522/98).
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