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   ArbG Trier, 19.07.2006 - 1 Ca 2064/05   

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ArbG Trier, 19.07.2006 - 1 Ca 2064/05 (https://dejure.org/2006,39778)
ArbG Trier, Entscheidung vom 19.07.2006 - 1 Ca 2064/05 (https://dejure.org/2006,39778)
ArbG Trier, Entscheidung vom 19. Juli 2006 - 1 Ca 2064/05 (https://dejure.org/2006,39778)
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Wird zitiert von ... (2)

  • LAG Rheinland-Pfalz, 24.04.2008 - 2 Sa 757/07

    Betriebliche Übung - Anspruch auf tarifliche Jahresleistung

    In diesem Verfahren unter dem Aktenzeichen 1 Ca 2064/05 vor dem Arbeitsgericht Trier, später 4 Sa 709/06 vor dem Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz hat die Beklagte durch Anwaltsschriftsatz vom 06.04.2006 wörtlich vorgetragen: " Nach dem schriftlichen Arbeitsvertrag wurde dem Arbeitsverhältnis des Klägers ursprünglich der Manteltarifvertrag für die gewerblichen Arbeitnehmer der Druckindustrie zugrunde gelegt, und hat hierzu auf die Vorlage des schriftlichen Arbeitsvertrages, welchen sie beigefügt hat Bezug genommen.

    Der Kläger schrieb, die Anwendung sei zu keinem Zeitpunkt zwischen den Parteien streitig gewesen, wies auf die Erklärung des Beklagten im vorangegangenen Verfahren 1 Ca 2064/05 in der Kammerverhandlung vom 26.04.2006 hin die wörtlich lautete: "Auf Frage des Gerichts erklären die Beklagtenvertreter, jedenfalls kraft betrieblicher Übung seien die Leistungen entsprechend den Tarifverträgen in der Druckindustrie und sämtliche Mitarbeiter gewährt worden, jedenfalls solange wie die Beklagte Mitglied im Arbeitgeberverband gewesen sei, jedenfalls fühlte sich die Beklagte bis zum Ende der Mitgliedschaft an diese Tarifverträge gebunden.

    Die Beklagte hat die Manteltarifverträge für die Druckindustrie ausweislich des Ergebnisses der mündlichen Verhandlung, sowie er sich auch aus den Verfahrensakten 1 Ca 2064/05 ergab, seit Beginn des Beschäftigungsverhältnisses gegenüber sämtlichen Arbeitnehmern angewendet.

  • LAG Rheinland-Pfalz, 23.11.2006 - 4 Sa 709/06

    Arbeitsvertrag: Annahme einer Vertragsänderung durch schlüssiges Verhalten

    Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Trier vom 19.07.2006 - 1 Ca 2064/05 - unter Aufrechterhaltung im Übrigen teilweise abgeändert und zur Klarstellung insgesamt wie folgt neu gefasst:.

    das Urteil des Arbeitsgerichts Trier vom 19.07.2006 - 1 Ca 2064/05 - wird aufgehoben und die Klage wird abgewiesen;.

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