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ArbG Trier, 16.05.2007 - 1 Ca 211/07 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verfahrensgang
- ArbG Trier, 16.05.2007 - 1 Ca 211/07
- LAG Rheinland-Pfalz, 30.08.2007 - 2 Sa 373/07
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BAG, 21.09.2006 - 2 AZR 840/05
Anwendbarkeit des KSchG
Auszug aus ArbG Trier, 16.05.2007 - 1 Ca 211/07
Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (zuletzt BAG vom 21.09.2006 - 2 AZR 840/05 = Der Betrieb 2007, Seite 691) gilt dies auch dann, wenn für ausgeschiedene "Alt-Arbeitnehmer" andere Arbeitnehmer eingestellt worden sind (…vgl. KR Weigand 8. Auflage § 23 KSchG RN 33 b).
- LAG Rheinland-Pfalz, 30.08.2007 - 2 Sa 373/07
Kündigung wegen Krankheit
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Trier vom 16.05.2007 - 1 Ca 211/07 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.unter Abänderung des am 16.05.2007 verkündeten Urteils des Arbeitsgerichtes Trier, AZ.: 1 Ca 211/07 wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Beschäftigungsverhältnis nicht durch die arbeitgeberseitige Kündigung vom 30.01.2007 zum 31.03.2007 beendet wurde.
die Berufung in das Urteil des Arbeitsgerichts Trier vom 16.05.2007, Az.: 1 Ca 211/07 zurückzuweisen.