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ArbG Mainz, 19.03.2008 - 1 Ca 2207/07 |
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Verfahrensgang
- ArbG Mainz, 19.03.2008 - 1 Ca 2207/07
- LAG Rheinland-Pfalz, 01.09.2008 - 5 Sa 261/08
Wird zitiert von ...
- LAG Rheinland-Pfalz, 01.09.2008 - 5 Sa 261/08
Versetzungsvorbehalt - Vertragsauslegung
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Mainz vom 19.03.2008 - 1 Ca 2207/07 - aufgehoben.Das Arbeitsgericht Mainz hat daraufhin durch Urteil vom 19.03.2008 - 1 Ca 2207/07 - festgestellt, dass die Versetzung des Klägers unwirksam ist und die Beklagte antragsgemäß zur Weiterbeschäftigung bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens verurteilt.