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   ArbG Leipzig, 25.11.2008 - 1 Ca 2449/08   

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https://dejure.org/2008,33267
ArbG Leipzig, 25.11.2008 - 1 Ca 2449/08 (https://dejure.org/2008,33267)
ArbG Leipzig, Entscheidung vom 25.11.2008 - 1 Ca 2449/08 (https://dejure.org/2008,33267)
ArbG Leipzig, Entscheidung vom 25. November 2008 - 1 Ca 2449/08 (https://dejure.org/2008,33267)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines in der Briefdienstleistungsbranche tätigen Arbeitnehmers auf Zahlung der üblichen Vergütung auf Grundlage des ETV-DP AG bei Nichtigkeit der Vergütungsvereinbarung wegen Lohnwuchers; Voraussetzungen für das Vorliegen von Lohnwucher bei Zahlung von lediglich ...

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Sittenwidrigkeit der Vergütung im Bereich Briefdienstleistungen (hier: Sortierer) ? Auf bei Deutscher Post AG gezahlte Löhne abzustellen ? Postmindestlohnverordnung wirksam

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Lohnwucher bei weniger als 2/3 der tariflichen Vergütung

Papierfundstellen

  • DB 2009, 1880
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BAG, 26.10.2009 - 3 AZB 24/09

    Entgeltklage - Verfahrensaussetzung - Postmindestlohnverordnung

    Damit entfällt aber jegliche rechtliche Wirkung des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens für die vorliegende Entgeltklage (im Ergebnis wie hier: ArbG Leipzig 25. November 2008 - 1 Ca 2449/08 - zu II 2 b bb der Gründe).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 17.08.2009 - 10 TaBV 725/09

    Internet für den Betriebsrat

    - ArbG Leipzig, Urteil vom 25. November 2008 - 1 Ca 2449/08 mit Hinweis auf Recherchen zur Relevanz von Tariflöhnen im Zusammenhang mit Mindestlöhnen und Pressemeldungen anderer Gerichte = www.bundesnetzagentur.de, www.agv-postdienste.de, www.biek.de, www.arbg-koeln.nrw.de.
  • BAG, 26.10.2009 - 3 AZB 25/09

    Entgeltklage - Verfahrensaussetzung - Postmindestlohnverordnung

    Damit entfällt aber jegliche rechtliche Wirkung des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens für die vorliegende Entgeltklage (im Ergebnis wie hier: ArbG Leipzig 25. November 2008 - 1 Ca 2449/08 - zu II 2 b bb der Gründe).
  • LAG Niedersachsen, 13.09.2010 - 12 Sa 1451/09

    Entlohnung eines Briefzustellers in Unternehmen der Zeitungszustellerbranche und

    Die Kammer teilt nicht die Rechtsansicht des Arbeitsgerichts Leipzig (Urteil vom 25.11.2008, 1 Ca 2449/08, zitiert nach Juris), wonach die bei der Deutschen Post AG gezahlten Tariflöhne prägend für die Branche der Briefdienstleistungen sein sollen.
  • BAG, 26.10.2009 - 3 AZB 26/09

    Entgeltklage - Verfahrensaussetzung - Postmindestlohnverordnung

    Damit entfällt aber jegliche rechtliche Wirkung des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens für die vorliegende Entgeltklage (im Ergebnis wie hier: ArbG Leipzig 25. November 2008 - 1 Ca 2449/08 - zu II 2 b bb der Gründe).
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