Rechtsprechung
ArbG Herne, 12.05.2010 - 1 Ca 2572/09 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
Urlaubsabgeltung nach Arbeitsunfähigkeit
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
TVöD/BAT
Urlaubsabgeltung nach Arbeitsunfähigkeit - IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Abgeltung des gesetzlichen Mindesturlaubs bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses auch im Falle der fortbestehenden krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit; Teleologische Reduktion der zeitlichen Grenzen des § 7 Abs. 3 S. 1, 3, 4 Mindesturlaubsgesetz für ...
- rewis.io
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Herne, 12.05.2010 - 1 Ca 2572/09
- LAG Hamm, 16.06.2011 - 16 Sa 1089/10
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (11)
- BAG, 24.03.2009 - 9 AZR 983/07
Urlaubsabgeltung bei Arbeitsunfähigkeit
Auszug aus ArbG Herne, 12.05.2010 - 1 Ca 2572/09
Im Hinblick auf diese Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs hat das Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 24.03.2009 (AZ 9 AZR 983/07, juris) seine ständige Rechtsprechung zur Befristung des Urlaubsanspruchs im Falle der krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit aufgegeben und im Anschluss an den Europäischen Gerichtshof entschieden, dass der Urlaubsanspruch im Falle der krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit auf das Kalenderjahr bzw. den Übertragungszeitraum nicht befristet ist, wenn der Arbeitnehmer den Urlaub wegen krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit nicht nehmen konnte.Für einen Regelungswillen der Parteien, der zwischen gesetzlichen und übergesetzlichen vertraglichen Ansprüchen unterscheidet, müssen im Rahmen der Auslegung nach §§ 133, 157 BGB aber deutliche Anhaltspunkte bestehen und können diese zudem nur ausnahmsweise angenommen werden (BAG v.24.03.2009, a.a.O.; LAG Hamm v.29.04.2009, 18 Sa 194, juris).
Es muss zudem deutlich werden, dass die Partei jedenfalls den vertraglichen Mehrurlaub und seine Abgeltung vom Gesetzesrecht abkoppeln wollte, insbesondere keine höheren als die gesetzlich geschuldeten Leistungen erbringen wollte (BAG v.24.03.2009, a.a.O.).
- ArbG Berlin, 22.04.2009 - 56 Ca 21280/08
Urlaubsabgeltung trotz mehrjähriger Arbeitsunfähigkeit
Auszug aus ArbG Herne, 12.05.2010 - 1 Ca 2572/09
Insoweit genügt nach Auffassung der Kammer für die Annahme einer Differenzierung zwischen gesetzlichen und übergesetzlichen Ansprüchen eben nicht nur eine Abweichung in Bezug auf den Regelungskomplex Urlaub (so aber wohl ArbG Berlin v.22.04.2009, 56 Ca 21280/08, juris) sondern muss es sich vielmehr auch um eine solche handeln, die die streitgegenständliche Abgeltungsproblematik betrifft.Auch die Vorschrift des § 51 Abs. 1 S.2 BAT-KF reicht hierfür nicht aus (so aber ArbG Berlin v. 22.04.2009, a.a.O.).
- LAG Düsseldorf, 02.02.2009 - 12 Sa 486/06
Anwendung von EU-Recht auf das Bundesurlaubsgesetz
Auszug aus ArbG Herne, 12.05.2010 - 1 Ca 2572/09
Die Vorschrift des § 7 Abs. 4 BUrlG fordert in der Tat nicht zwingend das Verständnis, dass der Abgeltungsanspruch an die gleichen Voraussetzungen gebunden ist wie der Urlaubsanspruch und also voraussetzt, dass der Urlaubsanspruch noch erfüllt werden könnte, wenn das Arbeitsverhältnis noch bestünde (ebenso LAG Düsseldorf v.02.02.2009, 12 Sa 486/06, juris).Unter Beachtung der von dem BAG im Urteil vom 24.03.2009 erfolgten Ausführungen war bei Bekanntwerden des Vorabentscheidungsersuchens des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 2. August 2006 in der Sache S6-H6 (- 12 Sa 486/06 - LAGE BUrlG § 7 Nr. 43 ) der Urlaubsanspruch der Klägerin aus dem Jahr 2006 nach der bisherigen Auslegung des deutschen Rechts durch den Senat noch nicht verfallen.
- BAG, 20.01.2009 - 9 AZR 650/07
Urlaubsanspruch - Erfüllung - Abgeltung
Auszug aus ArbG Herne, 12.05.2010 - 1 Ca 2572/09
Dem Verfall steht dabei nicht entgegen, dass nach der ständigen Rechtsprechung des BAG (vgl. Urteil v. 20.01.2009, 9 AZR 650/07, v.21.06.2005, 9 AZR 200/04 u.v.24.11.1992, 9 AZR 549/91, juris) eine tarifliche Ausschlussfrist auf Urlaubs- und Urlaubsabgeltungsansprüche grundsätzlich nicht anzuwenden ist. - ArbG Regensburg, 04.02.2010 - 8 Ca 1022/09
Urlaubsabgeltung bei Krankheit - tarifliche Ausschlussfrist
Auszug aus ArbG Herne, 12.05.2010 - 1 Ca 2572/09
Wie das Arbeitsgericht Regensburg in seinem Urteil v.04.02.2010, (8 Ca 1022/09, juris) überzeugend ausgeführt hat, handelt es sich bei diesem Urlaubsabgeltungsanspruch insofern dann aber nicht mehr um einen - mit Ausnahme des Fortbestands des Arbeitsverhältnisses - an die urlaubsrechtlichen Vorgaben gebundenen Anspruch, sondern jedenfalls bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses um einen originären Zahlungsanspruch. - BAG, 24.11.1992 - 9 AZR 549/91
Ersatzurlaub und tarifliche Ausschlußfrist
Auszug aus ArbG Herne, 12.05.2010 - 1 Ca 2572/09
Dem Verfall steht dabei nicht entgegen, dass nach der ständigen Rechtsprechung des BAG (vgl. Urteil v. 20.01.2009, 9 AZR 650/07, v.21.06.2005, 9 AZR 200/04 u.v.24.11.1992, 9 AZR 549/91, juris) eine tarifliche Ausschlussfrist auf Urlaubs- und Urlaubsabgeltungsansprüche grundsätzlich nicht anzuwenden ist. - BAG, 10.02.2004 - 9 AZR 116/03
Tarifurlaub - Verwirkung - Übertragung
Auszug aus ArbG Herne, 12.05.2010 - 1 Ca 2572/09
Des Weiteren ist zu bedenken, dass bei Fehlen einer tariflichen Regelung auch nach der bisherigen Rechtsprechung des BAG der den gesetzlichen Mindesturlaub übersteigende "übergesetzliche Anspruch" entsprechend den Regelungen des BUrlG zu behandeln war, wenn dieser keine Regelung dazu enthält, unter welchen Voraussetzungen ein Urlaubsabgeltungsanspruch entsteht (so ausdrücklich LAG Hamm v. 29.04.2009, a.a.O. unter Hinweis auf BAG v.10.04.2004, 9 AZR 116/03, juris u.v.18.11.2003, 9 AZR 95/05, juris). - BAG, 21.06.2005 - 9 AZR 200/04
Abgeltung - Urlaubsübertragung - betriebliche Übung
Auszug aus ArbG Herne, 12.05.2010 - 1 Ca 2572/09
Dem Verfall steht dabei nicht entgegen, dass nach der ständigen Rechtsprechung des BAG (vgl. Urteil v. 20.01.2009, 9 AZR 650/07, v.21.06.2005, 9 AZR 200/04 u.v.24.11.1992, 9 AZR 549/91, juris) eine tarifliche Ausschlussfrist auf Urlaubs- und Urlaubsabgeltungsansprüche grundsätzlich nicht anzuwenden ist. - EuGH, 20.01.2009 - C-350/06
Schultz-Hoff - Kein Verlust des Urlaubsanspruchs bei Krankheit
Auszug aus ArbG Herne, 12.05.2010 - 1 Ca 2572/09
Der Europäische Gerichtshof hat mit Urteil vom 20.01.2009 (AZ C-350/06, juris) entschieden, dass Art. 7 Abs. 1 der Richtlinie 2000/88 dahingehend auszulegen ist, dass er einzelstaatlichen Rechtsvorschriften oder Gepflogenheiten entgegensteht, nach denen für nicht genommenen Jahresurlaub am Ende des Arbeitsverhältnisses keine finanzielle Vergütung gezahlt wird, wenn der Arbeitnehmer während des gesamten Bezugszeitraumes und/oder Übertragungszeitraumes oder eines Teiles davon krankgeschrieben war und deshalb seinen Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub nicht ausüben konnte. - BAG, 14.02.1991 - 8 AZR 97/90
Tariflicher Urlaubsanspruch; Teilzeitarbeitnehmer
Auszug aus ArbG Herne, 12.05.2010 - 1 Ca 2572/09
Liegt der wöchentlichen Arbeitszeit eine andere Verteilung zugrunde, so ist auch der gesetzliche Mindesturlaub entsprechend zu berechnen (BAG v.14.02.1991, 8 AZR 97/90, juris). - BAG, 19.05.2009 - 9 AZR 477/07
Urlaubsgeld bei Arbeitsunfähigkeit
- LAG Hamm, 16.06.2011 - 16 Sa 1089/10
Urlaubsabgeltung bei Bezug einer Erwerbsminderungsrente; unbegründete Klage bei …
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Herne vom 12.05.2010 - 1 Ca 2572/09 - hinsichtlich der Urlaubsabgeltungsansprüche für die Jahre 2008 und 2009 teilweise abgeändert.Die Beklagte beantragt, das am 12.05.2010 verkündete und am 01.07.2010 zugestellte Urteil des Arbeitsgerichts Herne, 1 Ca 2572/09, aufzuheben und die Klage abzuweisen.
- LAG Köln, 21.04.2011 - 7 Sa 1425/10
Urlaubsabgeltung bei lang andauernder Arbeitsunfähigkeit im öffentlichen Dienst; …
Für diese Auffassung beruft sich der Kläger unter anderem auf die Entscheidungen des LAG München vom 29.07.2010, 3 Sa 280/10, des Arbeitsgerichts Lüneburg vom 11.02.2010 in Sachen 4 Ca 212/09 und des Arbeitsgerichts Herne vom 12.05.2010 in Sachen 1 Ca 2572/09.