Rechtsprechung
ArbG Detmold, 11.06.2003 - 1 Ca 2618/02 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,34603) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Verfahrensgang
- ArbG Detmold, 11.06.2003 - 1 Ca 2618/02
- LAG Hamm, 09.01.2004 - 15 Sa 1168/03
Wird zitiert von ...
- LAG Hamm, 09.01.2004 - 15 Sa 1168/03
Weihnachtsgratifikation; Freiwilligkeitsvorbehalt; Gleichbehandlungsgrundsatz
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Detmold vom 11.06.2003 - 1 Ca 2618/02 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.Die Klägerin beantragt, das Urteil des Arbeitsgerichts Detmold vom 11.06.2003 - 1 Ca 2618/02 - abzuändern und die Beklagte zu verurteilen, an die Klägerin 899, 31 EUR brutto zuzüglich 5 % Zinsen über den Basiszinssatz seit dem 26.10.2003 zu zahlen.